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  #1  
Alt 19.05.2010, 06:24
ronja14 ronja14 ist offline
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Standard DSC-Atis Controller

Hallo
Da mein altes UKW-Seefunkgerät nun den Geist aufgegeben hat möchte
ich ein neues einbauen. Das hat allerdings DSC&Atis !
Ich habe aber nur das alte " Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für
Ultrakurzwellen" !!! Für ein Gerät ohne DSC-Atis gibt die Bundesnetzagentur keine Frequenzzuteilung und erlaubnis mehr.
Habe gestern bei denen angerufen.
Darf ich das Gerät in mein Boot einbauen oder muß ich eine neue
Prüfung machen ???

Für eine fundierte Antwort wäre ich echt dankbar!
Ronny
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  #2  
Alt 19.05.2010, 06:36
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KaiB KaiB ist offline
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Für den Betrieb eines DSC Gerätes benötigst Du leider das aktuelle SRC oder zumindest das alte BZ I, bei Dir bedeutete das ein komplett neues Zeugnis, da es Aufstockprüfungen m.W. nicht mehr gibt.

Ein Kompromiss wäre, sofern der Handel das noch hergibt, ein reines Binnenfunkgerät anzuschaffen. Das kann und darf sowohl binnen als auf See genutzt werden, mit den entsprechenden Leistungseinbußen auf den automatisch Leistungsreduzierten Kanälen (aber die wichtigen wie z.b. 16 sind ja nicht red.).
Dann wärst Du zumindest vom Zeugnis her ausreichend versorgt.
Die Vorteile des DSC im Notfall sind allerdings außen vor.


PS:http://www.elna.de/index.php?site=Ko...ntent=04-02-02

Auch mal Firmen fragen die sich damit befassen. Mir hat damals die Netzagentur/RegTep empfohlen mich mit meinem Gerät an ein Museum zu wenden. Aufgrund soviel Höflichkeit habe ich dann einen technischen Betrieb gesucht, der die Vorschriften etwas besser kannte.
Keine Garantie, aber eine Chance auch älteres Material offiziell gültig zu betreiben.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (19.05.2010 um 07:14 Uhr)
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  #3  
Alt 19.05.2010, 06:53
Lady An Lady An ist offline
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Hier kannst Du sehen, was Du mit Deinen "alten" Sprechfunkzeugnuis noch darfst.

http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm

Du darfst Dir aber ein neues Kombigerät mit DSC & Atis kaufen. Du musst es bei der Netzagentur aber sowohl als Binnen- als auch als Seefunkgerät anmelden. Nach Deinen Funkscheinen wird hierbei nicht gefragt.
Betreiben darfst Du es allerdings dann nur in der Position "Binnenfunk". Auf See darst Du dann aber nur in den Zonen 1-4 am Seefunk teilnehmen. Die Nachteile hierzu hat mein Vorposter ja schon beschrieben.
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  #4  
Alt 20.05.2010, 06:19
ronja14 ronja14 ist offline
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Hallo
Danke an alle!
Da werde ich wohl den SRC machen müssen!
Gefällt mir gar nicht aber wenns sein muß,Ok.
Viele Grüße
Ronny
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