Überholverbot wg Einengung des Fahrwassers - gilt das für Kleinfahrzeuge?
Hallo,
wie steht es mit solchen Anordnungen, gelten die auch für Kleinfahrzeuge? Entsprechende Schilder gelten gemäß §6.02 RheinSchPV für uns nicht.
Gruß
Bernd
Einzelansicht der Nachricht 0427/2010: Titel: Änderung der Wasserstraße wegen Einengung des Fahrwassers: Überholverbot Veröffentlicht als: Anordnung Herausgeber: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Herausgabedatum: 16. Mrz. 2010 Eingabestelle:WSA Bingen Betreff:Änderung der Wasserstraße Grund:Einengung des Fahrwassers Betreff gültig von: 15. Mrz. 2010 12:00:00 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf WasserstraßeRhein Örtlichkeit:Fahrwasser Rhein km von:605,1 Geo.Koordinaten: 50° 24.706' N 7° 29.278' E km bis:609,1 Geo.Koordinaten: 50° 25.932' N 7° 26.922' E Einschränkung:Überholverbot Zielgruppe:alle Richtungalle Richtungen Bereichganz Zusätzliche Informationen:Änderung der Tonnenlage von Rhein-km 607,9 - 608,3 bedingt durch Untiefen am rechten Fahrrinnenrand.
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