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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.05.2010, 10:43
Benutzerbild von jerrrry
jerrrry jerrrry ist offline
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Standard ebay : schlechte Bewertung = Anwalt?

ganz komisch:
Ich habe heute eine schlechte Bewertung abgegeben wegen einer defekten DVD . Der Verkäufer hat einer Rücknahme zugestimmt, allerdings ohne den Versand zu tragen. Egal, nachdem ich die neg Bewertung abgegeben habe bekomme ich folgende mail:

Hallo, wir haben Ihre Bewertung erhalten, und leider müssen wir gerichtlich dagegen vorgehen. 1. Soweit ich in erinnerung hab haben wir die Rücknahme Transaktion zugestimmt aber die DVD nicht erhalten. Und bevor man einen Negative Bewertung abgibt muss man erst kommunizieren was Sie nicht taten aber die 3 E-Bay kästchen zugestimt haben u.a das Sie kommiz. haben und AGB zustimmen. Somit verletzen Sie auch die E-Bay rechte. Sollten wir innerhalb von 7 Tagen keine Kommunikation von Ihnen haben werden wir die sache unsere Anwältin überlasen. Mfg

Was soll denn das sein?
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  #2  
Alt 11.05.2010, 10:45
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Ähh... die AGB sind doch von E-Bay und betreffen somit Dein Verhältnis zu E-Bay und nicht das zum Verkäufer.

Oder sehe ich das jetzt falsch?
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 11.05.2010, 10:47
Benutzerbild von jerrrry
jerrrry jerrrry ist offline
Commander
 
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Ich verstehe das auch net...
Ich hab die mail mal an ebay weitergeleitet, mal sehen ob da was kommt...
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  #4  
Alt 11.05.2010, 10:49
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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omas gurkenfass eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von jerrrry Beitrag anzeigen
Was soll denn das sein?
... das übliche säbelgerassel
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  #5  
Alt 11.05.2010, 10:57
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jerrrry jerrrry ist offline
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Säbelrasseln wegen 14€ ?
Da wäre mir die Zeit zu schade.
Ich hab den defekten Artikel nach der ersten Rücknahme Anfrage auch abgeschrieben.
edit: das kam gerade: Hallo,
vielen Dank. Aber was bring uns die E-Bay wenn Sie die Bewertung abgegeben haben. Mfg

Dem gehts doch nur um die Rücknahme der neg Bewertung...
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  #6  
Alt 11.05.2010, 10:57
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Solange die Bewertung der Wahrheit entspricht und keinen "Schmähinhalt" hat, bist Du theoretisch auf der sicheren Seite.

Aber: Die Kosten eines Rücksendung muss der Verkäufer nur dann tragen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt, ansonsten trägst du die Kosten. Das Versandrisiko liegt beim Verkäufer. Das ist die derzeitigt Rechtslage zwischen einem Gewerblichen und einem Privatkunden, daran ändern auch irgendwelche AGB nichts.

Liegt der Wert also unter 40 Euro und Du hast wegen der Versandkosten negativ bewertet, wärst Du im Unrecht. Hast Du jedoch negativ bewertet und so formuliert "Leider wollte der Verkäufer die Rücksendekosten nciht aus Kulanz tragen" ist das widerum eine korrekte Feststellung.

Bei einem gewerblichen Verkäufer und einem defekten Artikel (also kein Widerruf/Rücknahme) handelt es sich jedoch um einen Sachmagel, den Du auf Kosten des Verkäufers zurücksenden kannst. Dann könnte die Rücknahme ein Trick des Verkäufers gewesen sein, um sich vor den Rücksendekosten zu drücken !

Das Problem ist ein anderes, unabhängig davon, wer Recht hat, könnten theoretisch Lauferei und Kosten auf dich zukommen, selbst wenn Du am Ende "Recht" bekommst, was bei der verhur... deutschen Justiz aber nicht sicher ist.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 11.05.2010, 11:09
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Aber: Die Kosten eines Rücksendung muss der Verkäufer nur dann tragen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt, ansonsten trägst du die Kosten. Das Versandrisiko liegt beim Verkäufer. Das ist die derzeitigt Rechtslage zwischen einem Gewerblichen und einem Privatkunden, daran ändern auch irgendwelche AGB nichts.
Das ist nicht richtig!

Der Verkäufer trägt auch die Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40.- €!

Er hat nur einen Vorteil: er kann dies ausschließen per AGB und dem Käufer auferlegen!

Ein kleiner, aber feiner Unterschied
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  #8  
Alt 11.05.2010, 11:11
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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schau doch erst mal genau hin ob die DVD eine illegale Kopie ist (weil defekt).
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #9  
Alt 11.05.2010, 11:22
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Schwarzer Kanal Das Forum zum meckern! Nur für Wassersport Themen!
Nicht nach im nach hinein sich jemand beschwert,
darum jetzt hier unter >Kein Boot<

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #10  
Alt 11.05.2010, 11:30
Benutzerbild von jerrrry
jerrrry jerrrry ist offline
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@Uwe : Hab mich schon gewundert

Nee, das ist schon ne originale DVD, allerdings ist ein dicker schwarzer Fleck auf der silbernen Schicht, ab Kapitel zwei isse dann nicht mehr lesbar...

Hab inzwischen schon ne andere bestellt , die läuft ...

edit: meine Bewertung sagt nur: Artikel defekt.
Sonst nichts.

Ich denke ich werde es einfach aussitzen und schauen was passiert...
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  #11  
Alt 11.05.2010, 11:35
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barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
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Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
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Ich sehe keinen Grund für eine schlechte Bewertung, da der Verkäufer die Ware ja zurück nimmt und das Geld exkl. dem Versand zurück erstattet. Denn es ist ja nicht davon auszugehen, dass der Verkäufer mit Vorsatz einen defekten Artikel versendet hat.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #12  
Alt 11.05.2010, 11:39
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jerrrry jerrrry ist offline
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m Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlasse, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfertige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ein Widerrufsrecht nach AGB §7 Ziffer 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen: - Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wude oder eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; - Bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung



ich habe den Teil den ich für wichtig erachte markiert.

Da die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht muss ich eigtl nicht die Kosten tragen, oder?
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  #13  
Alt 11.05.2010, 11:42
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Gib mal einen Link von dem Verkäufer.

Bei eBay gibt es bei jedem gewerblichen Verkäufer auch eine AGB und Wiederrufsregeln (auf der Versand Karteikarte). Wenn er dort bei Beträgen unter 40€ die Portokosten "abwälzt" dann ist das kein Grund für eine negative Bewertung, denn du hast das vorher gewusst.

Problem ist, bei einer auch nur geringen Anzahl von schlechten Bewertungen sperrt eBay gerne gewerbliche Verkäuferaccounts, deswegen seine Angst.

Bernd
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Bernd
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  #14  
Alt 11.05.2010, 11:45
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Zitat:
Zitat von jerrrry Beitrag anzeigen
Da die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht muss ich eigtl nicht die Kosten tragen, oder?
Klar entspricht die Ware der bestellten!
Der Defekt gibt dir das Recht der Nachbesserung, nicht des Widerrufs.

Deine Bewertung ist falsch, und dagegen kann man auch rechtlich vorgehen.
Bernd
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Bernd
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  #15  
Alt 11.05.2010, 11:47
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jerrrry jerrrry ist offline
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Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Wegen schlechter Bewertung wird ein Anwalt hinzugezogen??
Ich bin mir sicher dass der Typ den Defekt sogar gesehen hat, da die DVD nicht mehr eingeschweisst war.
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  #16  
Alt 11.05.2010, 11:49
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von jerrrry Beitrag anzeigen
Da die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht muss ich eigtl nicht die Kosten tragen, oder?
Wieso, Du hast doch die gewünschte DVD bekommen?

Die DVD war lediglich mangelhaft. Du hättest vom Verkäufer einfach eine mängelfreie CD verlangen können. Das wäre dann ohne Versandkosten für Dich abzuwickeln gewesen.

Du hast Dich dafür entschieden, den Kaufvertrag rückgängig zu machen (Widerruf). Dann gelten die von Dir zitierten Einschränkungen bei der Versandkostenfreiheit.

Ich hätte den Ablauf nicht negativ bewertet. Dennoch hat IMHO der Verkäufer kein Recht auf eine von ihm gewünschte Bewertung.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 11.05.2010, 11:53
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich hätte den Ablauf nicht negativ bewertet. Dennoch hat IMHO der Verkäufer kein Recht auf eine von ihm gewünschte Bewertung.
Ohhh, doch. Da gibt es mittlerweile dutzende Gerichtsurteile über ungerechtfertigte Bewertungen (und die trifft hier ja zu).
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #18  
Alt 11.05.2010, 11:53
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von jerrrry Beitrag anzeigen
Wegen schlechter Bewertung wird ein Anwalt hinzugezogen??
Was würdest du machen wenn einer an deinen Laden einen Zettel klebt mit "negativ, hier nicht kaufen" den du nicht entfernen kannst - und?
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #19  
Alt 11.05.2010, 11:54
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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eine Bewertung ist immer eine subjektive Aussage, d.h. nicht jeder Kunde muss mit der gleichen Abwicklung auch immer gleich zufrieden sein. Dem einen Kunden gefällt es gut, dem anderen weniger. Dafür gibt es ja den Durchschnitt der positiven Bewertungen. Dieser Durchschnitt sagt erst etwas über den Verkäufer aus.

Was ich damit sagen will: der Verkäufer kann keine rechtlichen Schritte für eine negative Bewertung einleiten. Wenn du es halt so (negativ) empfunden hast, dann ist deine Bewertung auch so in Ordnung. Eine Bewertung soll lediglich wiedergeben, in welchem Maße der Käufer (oder auch Verkäufer) mit der Abwicklung zufrieden war.

Alleine die Androhung von rechtlichen Schritten hat in meinen Augen bereits eine negative Bewertung verdient. Solche Verkäufer, die die Kunden unter Druck setzen wollen haben bei ebay nix verloren.

Also ruhig bleiben und den Verkäufer reden lassen.
__________________
Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #20  
Alt 11.05.2010, 11:56
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jerrrry jerrrry ist offline
Commander
 
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Nein, ich wollte eine funktionierende DVD haben... Hatte er aber nicht mehr...!

Hier der mailverkehr:

Hallo,
> die DVD ist heute angekommen. Vielen Dank für den superschnellen
> Versand!
> Leider hat die DVD einen Mangel: Auf der Unterseite ist ein grosser
> schwarzer Fleck! Das bedeutet ab dem ersten Kapitel ca. 15 min.
> bleibt die DVD hängen!
> Bitte machen sie mir einen Vorschlag wie wir das Problem lösen können.
> Das einfachste wäre sie schicken mir eine neue und ich schicke ihnen
> die defekte zurück!
> mfg




Die Antwort:


Hallo Herr ,
leider haben wir keine andere das war ein Einzelstück. Falls Defekt dann bitte schicken Sie zurück an:
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  #21  
Alt 11.05.2010, 11:58
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Namen und Adressen habe ich rausgenommen.
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  #22  
Alt 11.05.2010, 11:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ohhh, doch. Da gibt es mittlerweile dutzende Gerichtsurteile über ungerechtfertigte Bewertungen (und die trifft hier ja zu).
Bernd
Soweit ich weiß, betreffen die aber durchgängig Fälle von falschen Tatsachenbehauptungen. Eine persönliche Meinungsäußerung, wie z.B. "hätte mir Kulanz bei Rücksendekosten erwartet", ist nach der mir bekannten Rechtslage zulässig - oder hast Du noch weitergehende Entscheidungen?

Den hier gegebenen Kommentar kennen wir nicht, aber ein Recht auf ein Wunschbewertung besteht sicherlich nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 11.05.2010, 11:59
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Hmmm, jetzt wird es hart.

Grundsätzlich kannst du auf eine funktionierende bestehen, wie er die auch immer herzaubert. Du hast in diesem Fall immernoch freiwillig Widerrufen, und musst deswegen das Porto bezahlen.

Nur die neg. Bewertung wird langsam immer angebrachter.

Bernd
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Bernd
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  #24  
Alt 11.05.2010, 12:00
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von jerrrry Beitrag anzeigen
Nein, ich wollte eine funktionierende DVD haben... Hatte er aber nicht mehr...!

Hier der mailverkehr:

Hallo,
> die DVD ist heute angekommen. Vielen Dank für den superschnellen
> Versand!
> Leider hat die DVD einen Mangel: Auf der Unterseite ist ein grosser
> schwarzer Fleck! Das bedeutet ab dem ersten Kapitel ca. 15 min.
> bleibt die DVD hängen!
> Bitte machen sie mir einen Vorschlag wie wir das Problem lösen können.
> Das einfachste wäre sie schicken mir eine neue und ich schicke ihnen
> die defekte zurück!
> mfg




Die Antwort:


Hallo Herr ,
leider haben wir keine andere das war ein Einzelstück. Falls Defekt dann bitte schicken Sie zurück an:

DAS war eine Mängelrüge, kein Widerruf, und Du hast Anspruch auf Versandkostenersatz.

Ergo: Bewertung paßt.

Schlage doch vor, daß er Dir pflichtgemäß die Versandkosten ersetzt und daß Du im Gegenzug die Bewertung änderst.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (11.05.2010 um 12:05 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #25  
Alt 11.05.2010, 12:04
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
DAS war eine Mängelrüge, kein Widerruf, und Du hast Anspruch auf Versandkostenersatz.
Köntest du Recht haben - muss mal nachrecherchieren.
Bernd
__________________
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Bernd
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