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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.05.2010, 13:31
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jk7000 jk7000 ist offline
Cadet
 
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Standard wie ist das eigentlich, trailer 300kg überladen und versicherungsschutz ?

das Problem stellt sich sicherlich mal häufiger,
das boot ist schwerer als das maximale gesamtgewicht des trailers erlaubt.
und nun kann ja mal was passieren......
wie verhalten sich die versicherungen wenn die gesamt einheit nicht passt ?
versichern tun sie alle aber wenn es denn passiert ?
was natürlich nicht passiert, oder ?

gruß
Jo
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  #2  
Alt 05.05.2010, 14:01
JohnB JohnB ist offline
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Wieviel Prozent sind es denn?
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 05.05.2010, 14:01
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ich wills gar nicht wissen!

von solchen Threads wird man krank ...
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #4  
Alt 05.05.2010, 14:09
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Commander
 
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
ich wills gar nicht wissen!

von solchen Threads wird man krank ...
Und warum schaust Du dann hier rein wenn es Dich nicht interessiert??????
__________________
Gruß Peter


Hymer 675 SL Bestline, ZAR 61, 150PS Yammi
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  #5  
Alt 05.05.2010, 14:13
Benutzerbild von Larson-SEI180LX
Larson-SEI180LX Larson-SEI180LX ist offline
Lieutenant
 
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Wenn die Überladung kausal mit dem Unfall zusammenhängt, dann kannst du in Regress genommen werden. Du musst dich immer fragen, wäre der Unfall auch passiert, wenn du nicht überladen hättest - dann ist die Versicherung verpflichtet zu bezahlen. ISt der Unfall wegen der Überladung zustandegekommen, dann muss die Versicherung zwar für den Schaden eintreten, du wirst jedoch regresspflichtig.
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  #6  
Alt 05.05.2010, 14:16
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von jk7000 Beitrag anzeigen
das Problem stellt sich sicherlich mal häufiger,
das boot ist schwerer als das maximale gesamtgewicht des trailers erlaubt.
und nun kann ja mal was passieren......
wie verhalten sich die versicherungen wenn die gesamt einheit nicht passt ?
versichern tun sie alle aber wenn es denn passiert ?
was natürlich nicht passiert, oder ?

gruß
Jo

Hallo,

da muss ich jetzt mal einhacken: Nein, das Problem stellt sich nur dann, wenn einem das egal ist. Jeder weiß doch, was als Zuladung erlaubt ist. Entweder man lädt nur soviel ein oder man überlädt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Ich habe extra einen größeren Trailer gekauft, um auch noch 350kg zuladen zu können, beim Wohnwagen war das damals genauso.

Wer überlädt, der tut das eigentlich schon vorsätzlich, genauso wie derjenige, der 150 km/h anstatt erlaubten 100 km/h fährt. Wenn man erwischt wird, dann zahlt man ein Bussgeld, ab einer gewissen Größe gibt es zuätzlich noch Punkten. Ganz zu schweigen von der beschi... Situation, wenn Du dann auf einem Parkplatz Deine Sachen umladen darfst. Wenn was passiert, dann wird sich jede Versicherungung freuen, denn dann haben sie einen Grund, den Versicherungsschutz abzulehnen, wenn die Überladung ursächlich für den Unfall oder zumindest dazu beigetragen haben könnte.

Für so ein Verhalten habe ich leider kein Verständnis, sorry.

Gruß Axel
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  #7  
Alt 05.05.2010, 14:19
Benutzerbild von Larson-SEI180LX
Larson-SEI180LX Larson-SEI180LX ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

da muss ich jetzt mal einhacken: Nein, das Problem stellt sich nur dann, wenn einem das egal ist. Jeder weiß doch, was als Zuladung erlaubt ist. Entweder man lädt nur soviel ein oder man überlädt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Ich habe extra einen größeren Trailer gekauft, um auch noch 350kg zuladen zu können, beim Wohnwagen war das damals genauso.

Wer überlädt, der tut das eigentlich schon vorsätzlich, genauso wie derjenige, der 150 km/h anstatt erlaubten 100 km/h fährt. Wenn man erwischt wird, dann zahlt man ein Bussgeld, ab einer gewissen Größe gibt es zuätzlich noch Punkten. Ganz zu schweigen von der beschi... Situation, wenn Du dann auf einem Parkplatz Deine Sachen umladen darfst. Wenn was passiert, dann wird sich jede Versicherungung freuen, denn dann haben sie einen Grund, denVersicherungsschutz abzulehnen, wenn die Überladung ursächlich für den Unfall oder zumindest dazu beigetragen haben könnte.

Für so ein Verhalten habe ich leider kein Verständnis, sorry.

Gruß Axel


Soweit geh ich mit deiner Ausführung konform, nur nicht könnte sondern definitiv hat.
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  #8  
Alt 05.05.2010, 14:21
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Hi !

Es handelt sich um eine Obliegensheitsverletzung.

Wenn was passiert zahlt die Versicherung, steht die Unfallursache oder -folgen im kausalen Zusammenhang mit dem Übergewicht, kann man bis 5000 Euro in Regress genommen werden.

Das Ganze geht bis maximal zwei Obliegenheitsverletzungen in Tateinheit (also max. 10.000 Euro). Sowas wie "Du verlierst den Vischerungsschutz" wird gerne propagiert, ist aber Unsinn.

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (05.05.2010 um 14:27 Uhr)
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  #9  
Alt 05.05.2010, 14:25
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Egal wie oder was. Wenn der Trailer mit 300kg überladen ist, verlierst Du den Versicherungsschutz. Dein Gespann ist nicht mehr verkehrssicher.
Das gibt:
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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  #10  
Alt 05.05.2010, 14:26
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Entsteht eine fahrlässige Verkehrsgefährdung durch die Ladung. Wird die Versicherung erst regulieren und dann das Geld zurück fordern.

Ich vermute: da zwischen 5-20% Überladung nur mit Punkten und Geld von der Polizei gehandet wird, ist ab 21% die Schmerzgrenze gebrochen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #11  
Alt 05.05.2010, 14:27
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Hi !

Ja, aber eingeschränkt (5000 Euro).. siehe oben.

Gruß, Jörg
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  #12  
Alt 05.05.2010, 14:32
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Egal wie oder was. Wenn der Trailer mit 300kg überladen ist, verlierst Du den Versicherungsschutz. Dein Gespann ist nicht mehr verkehrssicher.
Das stimmt so pauschal nicht:

Wenn der Trailer 3100 kg wiegt und mit 300 kg überladen ist, ist das unter 10 %. Das gibt noch nicht mal Punkte in FL, sondern nur 10 EUR Knöllchen.

Bei einem ungebremsten 600 kg Trailer wären es 50%.

Ohne Prozentangabe ist alles Kaffeesatzleserei.
__________________
Beste Grüße

John
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  #13  
Alt 05.05.2010, 14:43
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Hi !

Ja, aber eingeschränkt (5000 Euro).. siehe oben.

Gruß, Jörg
Bei Vorsatz oder Alkohol wird die Versicherung ihr komplettes Geld einklagen.

Die 5000€ gibt es, aber in anderem Zusammenhang.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (05.05.2010 um 15:00 Uhr)
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  #14  
Alt 05.05.2010, 14:50
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OK, das mit den Obligenheitsverletzungen scheint tatsächlich zu stimmen und der Versicherer wird für den fremden Schaden aufkommen und sicher später Regress nehmen.

Aber:
Die Kasko kann/wird die Zahlung verweigern, wenn das Mehrgewicht ursächlich für den Unfall war.
__________________
Gruß Nils


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  #15  
Alt 05.05.2010, 14:56
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das stimmt so pauschal nicht:

Wenn der Trailer 3100 kg wiegt und mit 300 kg überladen ist, ist das unter 10 %. Das gibt noch nicht mal Punkte in FL, sondern nur 10 EUR Knöllchen.

Bei einem ungebremsten 600 kg Trailer wären es 50%.

Ohne Prozentangabe ist alles Kaffeesatzleserei.

Also ich habe hier andere Beträge:

2-5% macht 30,- + 1 Punkt
6-10% 80,- + 1P
11 - 15% 110,- + 1P
16 - 20% 140,- + 1P
21 - 25% 190,- + 3P


Gruß Axel
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  #16  
Alt 05.05.2010, 15:03
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Also ich habe hier andere Beträge:

2-5% macht 30,- + 1 Punkt
6-10% 80,- + 1P
11 - 15% 110,- + 1P
16 - 20% 140,- + 1P
21 - 25% 190,- + 3P


Gruß Axel
Hier gibts auch so eine Tabelle, die wird aber in unterteilt.
http://www.neelix.de/34stvzo.html
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #17  
Alt 05.05.2010, 15:21
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Also ich habe hier andere Beträge:
[..]
Deine Zahlen gelten für Anhänger über 2 t. Somit stimmen sie für das gewählte Beispiel (bis auf den Punkt bei bis 5%).

Meine Angabe gilt für Anhänger unter 2 t.

Das ganze belegt, daß man ohne das Anhängergewicht zu kennen, einfach keine vernünftige Aussage machen kann.
__________________
Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 05.05.2010, 15:34
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Hi !

Ja, aber eingeschränkt (5000 Euro).. siehe oben.

Gruß, Jörg
Ich habe eben nochmal gesucht und vermutlich hast du doch Recht.

Pro Vertragsregelbruch, kann 5000€ zurück gefordert werden.
Aus dem Südstern:
Die Deckungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung, die von einer Kfz-Versicherung gezahlt wird. Bis zur Höhe der Deckungssumme ist die Kfz-Versicherung den Geschädigten gegenüber zur Haftung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln hat der Versicherer jedoch Regressanspruch gegenüber dem Versicherten. Dieser beläuft sich pro Verstoß auf 5.000 Euro. Falls mehrere Verstöße zusammen kommen, sind also auch höhere Regresszahlungen möglich.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #19  
Alt 05.05.2010, 15:42
Wohnbusfahrer
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Preisfrage: Wieviel kostet es, den zu kleinen Trailer zu verkaufen und einen größeren zu kaufen? Diese Summe ist mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich geringer als 5000€.
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  #20  
Alt 05.05.2010, 15:42
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
.... Falls mehrere Verstöße zusammen kommen, sind also auch höhere Regresszahlungen möglich.

Da lässt sich sicher schnell was finden:
1. zu schnell gefahren
2. überladen
3. schlechte Ladungssicherung

Wären schon 3x 5000,- = 15.000,-

Mir wären schon 5.000- zuviel, darum lieber alles richtig machen.
Gruß Axel
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  #21  
Alt 05.05.2010, 15:52
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Da möchte ich mal im Falle eines Unfalles Mäuschen spielen.

Bei Überladung mit x Prozent, grober Fahrlässigkeit und Unfall frage mal Deine Versicherung, was sie davon hält. Da gebe ich Dir Brief und Siegel, das Du komplett in den Regress genommen wirst.

Die 5000 sind sicher eine schöne Zahl, doch wage ich, diese Regelung für Bagatellen abzutun.

Wenn nichts passiert verhalten sich die Versicherer gar nicht, um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen.
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  #22  
Alt 05.05.2010, 16:03
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Preisfrage: Wieviel kostet es, den zu kleinen Trailer zu verkaufen und einen größeren zu kaufen? Diese Summe ist mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich geringer als 5000€.
Ihr müsst euch nicht immer so fest beißen.

JK7000 hökert mit Trailerkomponenten. Vielleicht sucht er nur ein Argumentationskette um seine Kunden davon überzeugen zu können, den angemessenen Trailer zu kaufen. Und Überladung u.U. keine Bagatelle ist.



Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, die Versicherung könne alle Kosten zurück verlangen. Finden kann ich dazu aber nichts. Ein rechtssicher Hinweis könnte aber Klarheit bringen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #23  
Alt 05.05.2010, 16:44
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Hallo Jörg, die Frage war auf meinen eigenen Trailer mit Boot bezogen. Dies habe ich mir gerade zugelegt. Also laß Deine Unterstellungen - dies ist hier für mich privat.... Und überhaupt: Wer beißt hier wen??? Also wirklich - UNMÖGLICH!!!!!!
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  #24  
Alt 05.05.2010, 16:50
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Zitat:
Zitat von jk7000 Beitrag anzeigen
hallo jörg, die frage war auf meinen eigenen trailer mit boot bezogen. Dies habe ich mir gerade zugelegt. Also laß deine unterstellungen - dies ist hier für mich privat.... Und überhaupt: Wer beißt hier wen??? Also wirklich - unmöglich!!!!!!

8-o ????

Ok
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #25  
Alt 05.05.2010, 17:22
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Zitat:
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Hallo Jörg, die Frage war auf meinen eigenen Trailer mit Boot bezogen. Dies habe ich mir gerade zugelegt. Also laß Deine Unterstellungen - dies ist hier für mich privat.... Und überhaupt: Wer beißt hier wen??? Also wirklich - UNMÖGLICH!!!!!!

Ich habe das von Jörg so verstanden, dass er Dich da eher unterstützt bei seiner Aussage.
Lies das nochmal langsam in Ruhe und ohne Stress!
- er meinte sicher, Du hast bessere Argumente (mit diesem obrigen Sammelsurium) einen größeren Trailer zu verkaufen...

Nur wenns Dein eigener ist, und Du Trailer/Parts verkaufst, ist das ein kleines Armutszeugnis - findest das nicht?
Dann hätte ich lieber die Kundenversion gewählt


ist ja wie wenn mein Frau fettige Haare hätte .... BÄHHHH
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