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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe eine riesen Bitte an euch! Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen
![]() angeblich gibt es zwischen Belgien und Holland eine Ausnahmeregelung in der LKW Beladung. d.h. LKW´s die zwischen Belgien und Holland fahren, dürfen ein max. Gewicht von 44 tons aufweisen. Meine Frage: gibt es da auch noch die 3 % Klausel der Ladungsüberschreitung? zum besseren Verständnis: # du darfst 44 tons bto haben. 3% mehr werden "straffrei" tolleriert... ![]() Wer kann mir da helfen? wäre wirklich sehr, sehr dringend LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK ![]() |
#2
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Von solchen Toleranzen habe ich noch nichts gehört. Kommst Dz mit einem Deutschen Kennzeichen geht das meisst strikt nach Vorschrift. Im Verkehr zu den Seehäfen nach D gibz es erhöhre zulässige Gewichte. Für B + Nl frage einmal doe örtliche Polizeidienststellen.
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#3
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[QUOTE=Peter R;1728967]Ich habe eine riesen Bitte an euch! Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen
![]() angeblich gibt es zwischen Belgien und Holland eine Ausnahmeregelung in der LKW Beladung. d.h. LKW´s die zwischen Belgien und Holland fahren, dürfen ein max. Gewicht von 44 tons aufweisen. Meine Frage: gibt es da auch noch die 3 % Klausel der Ladungsüberschreitung? zum besseren Verständnis: # du darfst 44 tons bto haben. 3% mehr werden "straffrei" tolleriert... ![]() Wer kann mir da helfen? wäre wirklich sehr, sehr dringend von so einer Ausnahmereglung ist mir nix bekannt,und 3%Tolleranz?????? also ich währe da sehr vorsichtig,auch wenn ich in knapp 20 Jahren hinterm Lenkrad weder in Holland noch in Belgien jemals über ne Waage fahren musste(sind ja auch keine Tiroler ![]() ![]() ![]() ![]() gruss Peter
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