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  #1  
Alt 29.04.2010, 09:50
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Dual-Watch ist im Binnenschifffahrtsfunk ja verboten. Weiß jemand, welcher Sinn hinter dieser Vorschrift steht? Mir würde es sinnvoll erscheinen, neben Kanal 10 auch die nautischen Informationen von der Revierzentrale mitzubekommen.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #2  
Alt 29.04.2010, 10:04
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Die nautischen Informationen werden auf Kanal 10 angekündigt. Du kannst dann auf den jeweiligen Kanal wechseln. Dual Watch brauchst Du dafür nicht.

Gruß,
Ulrich
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  #3  
Alt 29.04.2010, 11:42
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von naut Beitrag anzeigen
Die nautischen Informationen werden auf Kanal 10 angekündigt. Du kannst dann auf den jeweiligen Kanal wechseln. Dual Watch brauchst Du dafür nicht.
nicht auf allen Binnenrevieren. Die Lagemeldungen und Wasserstände werden aber zu festen Zeiten gesendet.

Ich denke das Verbot von Dual-Watch hat technische Gründe. Die Sendeanlagen der NIF sind in Deutschland überwiegend für den Betrieb in Voll-Duplex eingerichten. Wenn also eine Schleuse oder Revierzentrale ein Gespräch annimmt sendet die Anlage so lange ohne Pause, bis das Funkgespräch beendet ist.
In Revieren, wie z.B. im Ruhrgebiet (einige Schleusen auf selbem Funkkanal bei gleichzeitig hohem Verkehrsaufkommen und reger Funkverkehr durch meldepflichtige Fahrzeuge mit der RvZ Duisburg), würdest du evtl. viele Meldungen auf Kanal 10 gar nicht mitbekommen, weil dein Gerät ständig durch die Aussendung der NIF-Funkstelle getastet bleibt.

Bis dann

Dominic
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  #4  
Alt 29.04.2010, 18:46
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Kann die WaPo nachvollziehen, ob man Dual-Watch benutzt?
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Gruß
Chris24

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  #5  
Alt 29.04.2010, 22:07
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von chris24 Beitrag anzeigen
Kann die WaPo nachvollziehen, ob man Dual-Watch benutzt?
Nicht direkt. Nur indirekt, wenn sie dich auf Kanal 10 anfunken und Du reagierst nicht.
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  #6  
Alt 29.04.2010, 22:23
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nicht direkt. Nur indirekt, wenn sie dich auf Kanal 10 anfunken und Du reagierst nicht.

Wenn ich kein dual watch habe höre ich die doch erst recht nicht?
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  #7  
Alt 29.04.2010, 22:57
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Natürlich hörst Du sie, Wolf. Du sollst ja Kanal 10 anhaben und nix anderes.

Gruß,
Ulrich
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  #8  
Alt 30.04.2010, 05:56
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Dann schalt ich DW aus und funk sie an!!
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Chris24

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  #9  
Alt 30.04.2010, 07:22
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Zitat:
Zitat von naut Beitrag anzeigen
Natürlich hörst Du sie, Wolf. Du sollst ja Kanal 10 anhaben und nix anderes.
Als wir die Donau runter sind hatten wir über dual watch immer den Kanal der nächsten Schleuse und 10 laufen.
Am MD-Kanal ist immer nur der Kanal der nächsten Schleuse an.
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  #10  
Alt 30.04.2010, 08:57
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Hallo Leute,

Dual watch geht bei reinen Binnenfunkgeräten gar nicht, da nicht vorgesehen. Kombigeräte (See und/oder Binnen), wie sie heute üblich sind, kennen dual watch nur im Betrieb als Seefunkanlage. Sind sie auf Binnenfunk geschaltet, ist dual watch tot und ATIS aktiv. Man kann also binnen dual watch nicht nutzen.

Die Vorschrift ist natürlich Quatsch, gerade für Sportboote. Die Berufsschiffe haben eben mehrere Funkgeräte.

Auf Sportbooten sollten tragbare Funkgeräte zugelassen sein, dann hat man 2 Geräte für NIF und Schiff-Schiff. Ist aber auch nicht zugelassen!

Hat alles geschichtliche Wurzeln und keiner traut sich, da ran zu gehen. Die REGTP hat auf Schreiben meinerseits nicht einmal reagiert.
Der Sicherheit ist das alles nicht zuträglich, Hauptsache die Vorschriften werden eingehalten!

Für ein 2. Handfunkgerät an Bord werde ich Binnen bestraft, obwohl es einen Sicherheitszuwachs bringt.

Holland ist da weiter....

Jürgen
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  #11  
Alt 30.04.2010, 09:27
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sailor541119 sailor541119 ist offline
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Zitat:
Zitat von naut Beitrag anzeigen
......... Du sollst ja Kanal 10 anhaben und nix anderes.

Gruß,
Ulrich
was mach ich, wenn auf einer Tafel "UKW22" steht
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  #12  
Alt 30.04.2010, 09:34
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Kanal 22 anschalten und den Funkverkehr mit der Schleuse abwickeln. Nach der Schleuse wieder auf 10 gehen. Das wäre mein Vorschlag.

Gruß,
Ulrich
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  #13  
Alt 30.04.2010, 09:36
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Kombigeräte (See und/oder Binnen), wie sie heute üblich sind, kennen dual watch nur im Betrieb als Seefunkanlage. Sind sie auf Binnenfunk geschaltet, ist dual watch tot und ATIS aktiv. Man kann also binnen dual watch nicht nutzen.
Diese Aussage ist zumindest nicht allgemeingültig. Bei meiner Funke geht Dual-Watch auch im ATIS-Betrieb.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #14  
Alt 30.04.2010, 12:25
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von sailor541119 Beitrag anzeigen
was mach ich, wenn auf einer Tafel "UKW22" steht
kommt drauf an. Ist es blaues Hinweisschild (E.21 BinSchStrO) ohne jeglichen Zusatz, ist das nur der Hinweis auf den Empfangsbereich dieses Kanals im NIF.
Auf den staugeregelten Wasserstraßen ist das häufig auch der Kanal auf dem die nächste Schleuse erreicht werden kann.

Ist es ein rotes Gebotsschild (B11.b BinSchStrO) muss dieser Kanal für den Sprechfunk benutzt werden. Findet man häufig vor Engstellen und Strecken die der Wahrschau unterliegen. Meistens ist an den übrigen Schildern in dem Bereich oder am Zusatz an dem Schild erkennbar, warum hier der angegebene Kanal Verwendung findet.

Im Schleusenbereich muss der Kanal der Schleuse geschaltet sein. Dies ist natürlich durchaus kontraproduktiv, wenn man nur ein Funkgerät an Bord hat, da gerade durch bei Ein- und Ausfahrt an den Schleusen auch rege Aktivität durch Kursabsprachen auf dem Kanal 10 stattfindet.

Dual-Watch macht aus den von mir oben genannten Gründen aber auch Binnen wenig Sinn.

Bis dann

Dominic
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  #15  
Alt 30.04.2010, 12:40
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Ist es ein rotes Gebotsschild (B11.b BinSchStrO) muss dieser Kanal für den Sprechfunk benutzt werden. Findet man häufig vor Engstellen und Strecken die der Wahrschau unterliegen.
Gilt dieses Gebot auch für Sport- bzw. Kleinfahrzeuge? Meist sind ja bei Strecken mit Begegnungsverbot oder Richtungsverkehr Sport- und Kleinfahrzeuge ausgenommen.

Mit wem kommuniziere ich auf so einem Funkkanal? Mit irgendeiner Verkehrsleitzentrale? Schiff - Schiff kann es ja eigentlich nicht sein, da es häufig Duplexkanäle sind (Es sei denn über eine Relaistation wie bei den Blockkanälen in NL).
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Gruß Heinz-Dieter
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  #16  
Alt 30.04.2010, 18:26
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sailor541119 sailor541119 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
........Im Schleusenbereich muss der Kanal der Schleuse geschaltet sein. Dies ist natürlich durchaus kontraproduktiv, wenn man nur ein Funkgerät an Bord hat, da gerade durch bei Ein- und Ausfahrt an den Schleusen auch rege Aktivität durch Kursabsprachen auf dem Kanal 10 stattfindet.


Dominic
ein Telefonat heute mit der WSP - Kanal 10 muß abgehört werden - ok - Anruf der Schleuse über entsprechenden Kanal - nach abgewickeltem Funkspruch der Schleuse mitteilen, dass man wieder auf K10 schaltet --- wir (WSP) haben immer K10 und Schleuse - wie ist es in der Sportschifffahrt - tja, hm, da ist ja kein Funk Pflicht - na toll
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  #17  
Alt 30.04.2010, 20:41
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Gilt dieses Gebot auch für Sport- bzw. Kleinfahrzeuge? Meist sind ja bei Strecken mit Begegnungsverbot oder Richtungsverkehr Sport- und Kleinfahrzeuge ausgenommen.
Ja, hast du ein Funkgerät an Bord, muss es auch auf dem angeordneten Kanal benutzt werden.
Selbst wenn Kleinfahrzeuge vom Begegnungs- und Überholverbot ausgenommen sind, sollte man als Fahrzeug welches ja i.d.R. immer ausweichpflichtig ist, schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb Wahrschau vor Engstellen betreiben.

Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Mit wem kommuniziere ich auf so einem Funkkanal? Mit irgendeiner Verkehrsleitzentrale? Schiff - Schiff kann es ja eigentlich nicht sein, da es häufig Duplexkanäle sind (Es sei denn über eine Relaistation wie bei den Blockkanälen in NL).
Ist Regional sehr unterschiedlich. Es gibt Strecken, wo die Regelung der Durchfahrt an der Engstelle der Schifffahrt in Selbst-Wahrschau also Funkabsprache untereinander allein überlassen wird. Vereinzelt findet man noch extra Wahrschauposten, welche aber immer seltener oder nur temporär für Baustellen eingerichtet werden. Ansonsten übernehmen häufig die Schleusen und Revierzentralen die Aufgaben für längere Strecken mit Engstellen und Richtungsverkehr.

Bis dann

Dominic
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  #18  
Alt 01.05.2010, 09:17
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Ja, hast du ein Funkgerät an Bord, muss es auch auf dem angeordneten Kanal benutzt werden.
Heißt das, dass ich mich dort auch aktiv melden sollte, oder reicht es, auf dem entsprechenden Kanal empfangsbereit zu sein? Und was ist mit Kanal 10? Den kann (darf) ich ja dann nicht abhören? Oder auf dem angegebenen Kanal nur melden, Antwort hören und zurück auf 10?

Ich denke bei dieser Frage z. B. an die Engstrecken auf dem MLK bei Haldensleben, Einrichtungsverkehr ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne festen Zeitplan. Hier ist, wenn ich mich recht erinnere, Kanal 5 vorgeschrieben, also ein Duplexkanal. Da muss dann ja wohl die Koordination von einer Schleuse oder so erfolgen?

Ich bin bisher immer ohne Funk unterwegs gewesen. Da musste ich mich bei Gegenverkehr auf solchen Strecken immer "in die Büsche schlagen". Aber passen tut es, sonst wären ja wohl Kleinfahrzeuge in den Einrichtungsverkehr einbezogen (wie z. B. auf der Elbebrücke).
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  #19  
Alt 01.05.2010, 09:48
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
...
Ich denke bei dieser Frage z. B. an die Engstrecken auf dem MLK bei Haldensleben, Einrichtungsverkehr ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne festen Zeitplan. Hier ist, wenn ich mich recht erinnere, Kanal 5 vorgeschrieben, also ein Duplexkanal. Da muss dann ja wohl die Koordination von einer Schleuse oder so erfolgen?
Das mit dem Kanal 5 hat andere Ursachen. Auf dem EHK und angrenzenden Strecken ist Kanal 5 für Schiff-Schiff vorgeschrieben, damit man nicht mit dem Funkverkehr auf nahe liegenden Wasserstraßen durcheinander kommt. Östlich von Magdeburg laufen Elbe und die Kanäle nahe nebeneinander, wenn alle auf Kanal 10 arbeiten würden, gäbe es sicher Mißverständnisse.

Jürgen
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  #20  
Alt 01.05.2010, 10:04
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Das mit dem Kanal 5 hat andere Ursachen. Auf dem EHK und angrenzenden Strecken ist Kanal 5 für Schiff-Schiff vorgeschrieben, damit man nicht mit dem Funkverkehr auf nahe liegenden Wasserstraßen durcheinander kommt. Östlich von Magdeburg laufen Elbe und die Kanäle nahe nebeneinander, wenn alle auf Kanal 10 arbeiten würden, gäbe es sicher Mißverständnisse.

Jürgen
Bist du sicher? Kanal 5 ist ein Duplexkanal. Da ist eine unmittelbare Schiff - Schiff Kommunikation nicht möglich.
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  #21  
Alt 01.05.2010, 11:13
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Interessante Diskussion - wieder was gelernt. Dominics Argumente und Gründe hören sich schlüssig an, aber ob das wirklich die Gründe sind für ein Verbot von Dual-Watch? Das ständige Umspringen in der Nähe von stark frequentierten Schleusen (z.B. hier im Ruhrgebiet) stelle ich mir schon mehr als nervig vor, vor allem weil die Durchsagen ja oft recht lang sind (wird aber durch AIS in Zukunft sicher schneller gehen).

Ich habe mir auf jeden Fall nach einer Saison Funk ein 2. Gerät eingebaut, da tut es dann ein einfaches, die kosten ja nicht mehr viel. Handfunke hätte zwar auch was aber durch die niedrige Höhe der Antenne sind die doch eingeschränkt in Sachen Empfang- und Sendemöglichkeit. Und Du hast die volle Sendeleistung direkt am Kopf - keine schöne Vorstellung.
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Gruß an alle
Kalle
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  #22  
Alt 01.05.2010, 15:12
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Bist du sicher? Kanal 5 ist ein Duplexkanal. Da ist eine unmittelbare Schiff - Schiff Kommunikation nicht möglich.
vermutlich werden da "Relais" verbaut sein um den Funkverkehr über längere Strecken und geographische Hindernisse zu überbrücken. Dabei hören die Fahrzeuge sich nicht direkt untereinander, sondern die Aussendung der Schiffsfunkstelle wird am Relais in die Empfangsfrequenz der Schiffsfunkstellen wieder umgesetzt. Man hört also das "Echo" vom Relais.
Das System findet auch in vielen Gleichwellenfunknetzen der BOS (Behörden der öffentlichen Sicherheit und Ordnung = Polizei, Feuerwehr, Kat.-Schutz) Verwendung.

Bis dann

Dominic
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  #23  
Alt 02.05.2010, 09:54
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Auf dem EHK und angrenzenden Strecken
Ich möchte noch darauf hinweisen: Ich meinte wirklich den MLK bei Haldensleben. Ich wüsste nicht, welche anderen Kanäle da so dicht dran liegen, dass es zu Durcheinander kommen kann.
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Gruß Heinz-Dieter
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