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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 08.04.2010, 17:38
Der Leitende Der Leitende ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Äußerster Punkt: Katamarn auf Trailer

Hallo Freunde!

Ich bin dabei, einen Trailer für meinen Hobie17 zu bauen.
Ich habe zwar dreieckige Rückstrahler in den Rückleuchten, da die Lichtleiste aber abnehmbar ist, fordert der TÜV auch noch 2 Dreiecke an den Kotflügeln. Soweit so klar.

Aber mir geht es jetzt um die Kenntlichmachung der maximalen Breite.
Der Trailer ist 1,95m breit (Außenkante Kotflügel) Der Achsenabstand der Dreiecke (mittig auf den Kotflügeln) wird ca. 1,75m sein.

Das Schiff ist aber 2,44m Breit, also auf jeder Seite 34cm breiter als der Trailer. Gilt hier der im Folgenden zitierte Absatz aus der StVZO?

StVZO §53 Abs (4)
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. [...] Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses [...] entfernt sein.


Da der Kat nur 340mm je Seite über den Rückstrahler übsersteht, müsste der Zulassungsordnung doch dann genüge getan sein, oder?

Der Trailer bekommt natürlich noch Auflagen, auf denen die beiden Schwimmer des Katamarans zu leigen kommen. Diese werden ca. 2,25m breit sein. Das wären also immernoch weniger als 400mm
(=40cm)


Und wie verhält es sich mit Leuchten für die Nacht? Müssen an irgendeiner Stelle noch Umriss- oder Begrenzungsleuchten angebracht sein? Vielleicht dann am Schiff direkt, weil dort wie breiteste Stelle ist?

Grüße,
Carsten
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  #2  
Alt 08.04.2010, 19:35
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T.R. T.R. ist offline
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Hallo Carsten,

vorab herzlich willkommen im!

Zu Deinen Fragen mein Vorschlag:
Erkundige Dich beim TÜV, die sind in aller Regel sehr hilfs- und auskunftsbereit, wenn sie merken, da macht sich jemand die Mühe und erkundigt sich vor der Abnahme.
Wenn Du die selben Fragen den Leuten dort stellst, ist das bereits "die halbe Miete"!
__________________
Grüße Thomas
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  #3  
Alt 10.04.2010, 04:20
feivel feivel ist offline
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hi carsten,

hab ich auch so gemacht bei einer vollabnahme. hinfahren mit dem prüfingeneur sprechen und das umsetzen was der sagt. kostet nix und erspart ne menge ärger im schadensfall.

gruß feivel
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  #4  
Alt 11.04.2010, 11:04
Der Leitende Der Leitende ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Danke euch

Ich glaube, so wird es am ehesten was, wenn man immer zum gleiche Prüfer geht und das abstimmt.

Wenn ich im SOmmer fertig bin, mach ich auch mal ein "Zeigt her eure Gespanne"-Foto Die Sportseglerfraktion ist hier ja kaum vertreten.

Grüße,
Carsten
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  #5  
Alt 11.04.2010, 11:11
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
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Hallo Freunde!

Ich bin dabei, einen Trailer für meinen Hobie17 zu bauen.
Ich habe zwar dreieckige Rückstrahler in den Rückleuchten, da die Lichtleiste aber abnehmbar ist, fordert der TÜV auch noch 2 Dreiecke an den Kotflügeln. Soweit so klar.

Fordert er das wirklich, oder ist das eine Vermutung von dir?

Wir hatten das Thema schonmal. Soviel ich mich noch erinnere, gibt es eine Ausnahme für Bootstrailer. An meinem sind z.B. keine extra Dreiecke neben denen an der Lichtleiste.

Grüße

Volker
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