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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Unmoralisches Angebot, oder funktioniert das?
Da ich ja unseren Sharan verkaufen will hab ich in der Bucht folgende Nachricht bekommen:
Zitat:
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#2
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Frag bei der ARGE an.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#3
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Hm, wenn ich das richtig verstehe, riskierst du nichts, da du nicht das Fahrzeug, sondern nur einen Kaufvertrag herausgibst. Ich weiß, dass die Arge manchmal Darlehen gibt, ob sie das für einen Autokauf tun, weiß ich nicht.
Die einzige Gefahr sehe ich darin, dass die mit dir einen Vertrag über ein relativ teures Fahrzeug machen, sich das als Darlehen auszahlen lassen und den Wagen dann nicht kaufen, weil es ihnen nur um die Kohle ging. Das wäre aber nicht dein Problem, abgesehen davon, dass du das Fahrzeug dann noch an der Backe hast Das sind meine Gedanken dazu, mal sehen wie andere das sehen ...
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#4
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Naja ,ich will für den Sharan 2000€, ob sich das
Zitat:
Muss mir das noch überlegen, weil nachher nochmal einstellen ist auch doof...
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#5
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Ach Mann 2000 €! Das sieht sehr realistisch aus.
Lass dir das Geld von der ARGE schnell geben und weg ist das Ungetüm. Mit Tricks wie "schreiben Sie 4.500 und Sie bekommen von uns 2.500" oder so wäre ich nicht dabei. Aber sonst... ist normal, dass Großfamilien Geld fürs Auto kriegen. Viel Glück! José Ach so: Kümmere dich persönlich um die Ummeldung! Sonst läuft es ewig auf deinen Namen! Geändert von cid (06.04.2010 um 08:28 Uhr)
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#6
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Mir ist grade eingefallen, das ich ja ne Bekannte an richtiger Stelle habe.
Werd die mal aushorchen. Naja, die 2000€ sind für mich viel Geld. Aber klar das ich es sicher habe und sicher richtiges geld wenn´s vom Amt kommt ist mir auch klar, und das eine Famile nen fahrbaren Untersatz bekommt auch.Werd also dranbleiben.
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#7
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schreibe freundlich zurück das Du Ihnen gerne behilflich bist und verlange den Namen und die Telefonnummer von Ihrem Ansprechpartner von der Arge. Alles weitere ergibt sich dann.
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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#8
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Auktion weiterlaufen lassen, das Kfz wie angefragt verkaufen, wenn der Mailschreiber auch der Höchstbietende ist.
Das Fahrzeug jetzt rauszunehmen und dann an einen Ebay-Interessenten zu verkaufen wäre gegen die Ebay-Statuten
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#9
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Aus eigener Erfahrurng kann ich nur sagen: Mach es !
Meiner Nichte (nach dem Studium arbeitlose Dipl. Ing.) hat das "Arbeitsamt" vor ca. 4 Jahren sogar 5000,- € geschenkt (!!!) um sich ein Auto (zur Verbesseung ihrer Mobilität ) zu kaufen. Der Verkäufer war ein Mitglied aus der eigenen Familie (Es wurde natürlich ein Wertgutachten für das Auto verlangt). Ich bin persönlich mit ihr bei diesem "Arbeitsamt" gewesen um die Details zu klären, weil ich nicht glauben konnte, dass die Sache keinen Haken hat. Schlussendlich wurde nach Vorlage des Kaufvertrags und des Wertgutachtens (hat das Autohaus, bei dem das Fahrzeug damals neu gekauft worden war, sogar kostenlos erstellt) gezahlt und bis heute wollte niemeand einen Cent zurück haben. Eine Auflage gab es. Das Fahrzeug durfte nicht mehr Wert sein als diese 5000,- €. Ich hab nur staunen können ...
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Grüße Jens
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#10
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Zitat:
Gruß Klaus |
#11
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Der Mailschreiber kann doch gar nicht mitbieten, da er nur zu Konditionen kaufen könnte, die denen der Versteigerung nicht entsprechen.
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Beste Grüße John |
#12
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Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird, steht es ihm ja frei nach Auktionsende anderweitig zu verkaufen.
Mich nervt es - gerade als Höchstbietender, wenn ein Artikel aus der Auktion genommen wird. Geschieht nämlich immer dann, wenn der Versteigerer ein Festpreisangebot von anderen Ebayern bekommt oder feststellt, dass er einen noch höheren Mindestpreis erzielen könnte... Im übrigen könnte der Mailschreiber sehr wohl mitbieten, solange sein Höchstgebot das ARGE-Budget nicht übersteigt und er in der Lage ist, den Deal innerhalb einer Woche nach Auktionsende durchzuführen - zumal das ja über die Kontaktaufnahme vorab geklärt werden kann und der Mailschreiber dann im Einverständnis mit dem Verkäufer mitbietet.
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#13
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Genau da dürfte das Problem liegen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Arbeitsamt so prompt zahlen kann, zumal man ja dort auch zuvor offensichtlich noch einen Kaufvertrag sehen und prüfen will.
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Beste Grüße John
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#14
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Zitat:
José aus Timbuktu |
#15
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Hallo, lass dir doch die Telefonnummer vom (Arge) Sachbearbeiter der Familie geben und kläre das ganze mit ihm persönlich. Wenn die das Fahrzeug unbedingt haben wollen, dann sind sie dazu auch bereit. Sonst lass lieber die Finger von der Geschichte.
Gruß Regina
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#16
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Mir sind die, die eine Auktion vorzeitg beenden, tausendmal lieber, wie die die mit einem zweiten Account puschen und wenn sie es dann selbst ersteigern, dann stellen sie es nur Stunden später wieder ein.....selbst dann macht Ebay nix...nichtmal auf Hinweis...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#17
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Solange der Mindestpreis nicht erzielt ist kann ich jederzeit dier Auktion beenden.vor allem wenn der derzeitige Preis noch weit unter Mindestpreis liegt.Und Achmed aus Timbuktu nimmt mir das sicherer ab, als mancher deutscher Kollegen, die dann nachher,trotz Vorabbesichtigungsmöglichkeit, verhandeln anfangen...
Ich hab jetzt schon einiges verkauft(auch für Freunde und Bekannte), und die Mitglieder mit ausländischen Namen, waren immer zufrieden,während andere gebraucht ersteigern und neu wollen... Soviel zur Anfeindung derer die anders sind als man selbst. Ich habe sie schon benachrichtigt und würde die Abwicklung auch vornehmlich übers Amt laufen lassen. Nur ein Wertgutachten bekommen die nicht, wer bin ich denn? Kostet Geld, sollen sie selber machen lassen.. Was soll bei nem Sharan für 2000€ groß zu bewerten sein?
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. Geändert von Nichtschwimmer78 (06.04.2010 um 11:29 Uhr) |
#18
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Ich schüttel da nur den KOPF, was mal alles vom Arbeitsamt bekommen kann.
IST DAS DENN GERECHT??? Das trifft mich als guter und Vielsteuerzahler an meinem empfindlichen Verstand. Mehr darf ich nicht schreiben - wird sonst politisch!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#19
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Zitat:
Und nein, daß ist kein Quatsch ...so nämlich mir selbst passiert. Ich hatte über Ebay ein Wohnmobil verkauft, der Höchstbieter war ein Bieter in Frankreich. Wir hatten einen Abholungstermin vereinbart, welcher aus irgendwelchen Gründen nicht klappte ...Ersatztermin ausgemacht - ebenso...dann wurde ich nur noch vertröstet... den Wagen hätte ich zwischenzeitlich an jemand anderen verkaufen können, ging aber nicht, da ich einen gültigen Kaufvertrag mit dem Höchstbieter geschlossen hatte. Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater mußte erst der Höchstbieter in Verzug gesetzt werden und ihm eine angemessene Nachfrist gewährt werden ...erst dannach ist der Wagen zu weiterem Verkauf frei. Das Ende vom Lied war, daß ich mich mit dem Franzosen einige Wochen "rumärgerte", sich mein anderer Interessent ein anderes Fahrzeug kaufte und ich den Wagen erst nach Wochen erneut anbieten und verkaufen konnte. Hätte ich den Wagen vorher an jemand anderen verkauft und es hätte dann der Franzose vor der Tür gestanden, hätte ich den Ärger gehabt... Gruß Klaus |
#20
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Naja das ein Arbeitsloser, oder wie hier, ein Geringverdiener ein Auto braucht ist mir schon klar und hab nichts dagegen, sonst könnte er ja gar nimmer arbeiten weil er nicht mobil ist..
Und die 5000€ sind auch noch ok. Schlimmer finde ich so Sachen, lebt bei den Eltern, kassiert hartz 4 und der Porsche steht 2 Strassen weiter.(ja sowas gabs bei uns in LA schon), oder die die hier kassieren und an der Sonne lümmeln.. Aber jetzt nicht weiter zu dem, werde berichten wie die Sachen ausgegangen ist.
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus.
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#21
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@ Klaus, machst du ganz einfach,im Angebot einen bestimmte Abholzeitraum angeben, und schon musst nicht mehr länger warten als diesen Zeitraum.
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#22
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Zitat:
Gruß Klaus |
#23
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Hatte ich noch nie ein Problem damit, auch nicht direkt bei Ebay wenn du die Funktion "Angebot an einen unterlegenen Bieter" nutzt.
Weil auch eigentlich immer die Leute Spassbieter sind die nicht vorbeikommen... Da würde ich mir keine Kopf machen.
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#24
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Sorry, hetzen war natürlich übertrieben (ich habe aber extra eine "" gesetzt).
Trotzdem, es gibt verschiedene Arten, jemand auf Gefahren zu warnen, z. B. "Schliessen Sie die Tür! Sonst kommt ein Dieb einfacher rein" oder ... Sonst kommt (ein Beispiel deiner Wahl) einfacher rein. Es ist dein Image. Gruß José |
#25
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Zitat:
Meine Familie ist davon abgesehen multikulturell, also bitte keine ausländerfeindliche Gesinnung sehen wo keine ist ...ihr legt hier aber echt jedes Wort auf die Goldwaage ...unglaublich Gruß Klaus |
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