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#1
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Hallo zusammen,
wir haben ein Raftingboot für um die 8 Personen (ca. 6m x 1,8m), mit dem wir seit mehreren Jahren die Saale um Jena, die Weiße Elster um Gera, aber auch gern mal die Unstrut um Freyburg befahren - bisher immer nur mit Muskelkraft bewegt. ![]() Gerade auf der Unstrut ist aber immer Sommer ja ziemliche Flaute, was die Strömung angeht. Mit dem Raftingboot ist da kein richtiges Vorankommen möglich. Deshalb haben wir uns jetzt einen 12V-Elektromotor (so ein 0-8-15-Teil bei ebay, ca. 350 Watt) zugelegt und ne brauchbare Halterung am Boot selbst zusammengewerkelt. Erste Tests zeigen, dass die Power ausreicht, um das Boot selbst gegen die Strömung der Saale stromaufwärts zu bewegen ... also eigentlich alles super und klar für den regelmäßigen Einsatz. Nun aber das Problem: Dürfen wir das eigentlich "einfach so"? Ich habe versucht mich schlau zu machen, komme aber jetzt nicht recht weiter. Was ich bisher zu Wissen meine: Auf der Saale um Jena ist eine Befahrung nicht erlaubt. Wenn, dann nur auf den Saaletalsperren oder eben weiter unten, ab Bad Kösen oder so. Auf der Unstrut ist es erlaubt und aufgrund der Motorisierung ist auch kein Führerschein erforderlich. Stimmt das soweit? Wie sieht es aber auf der Unstrut mit einer Anmeldung/Kennzeichnung aus? Müssen wir das Schlauchboot anmelden? Wenn nein, müssen wir es trotzdem kennzeichnen? Es wäre nett, wenn ihr mir Tipps und Hinweise geben könntet. Grüße, Treibgut Geändert von Treibgut (27.03.2010 um 10:28 Uhr) |
#2
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Hallo Treibgut,
auf dem Link http://www.blaues-band.de/unstrut kannst Du die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf der oberen Saale und der Unstrut (SchiffSU-VO) als PDF laden. Dort kannst Du was über die Kennzeichnungspflicht lesen. Ich bin der Meinung, daß Du gemäß § 1 Zi.2 b) und d) der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch) kein Kennzeichen bzw. keine Anmeldung brauchst.
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger |
#3
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Ich vergaß, ... unabhängig von der Kennzeichnungspflicht muß Dein Boot aber auf der Innenseite den Namen und Anschrift des Besitzers ausweisen und am Bug oder Heck den Bootsnamen erkennen lassen.
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger |
#4
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Hallo Holger,
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ja, das mit dem Bootsnamen habe ich soeben auch in der von dir zuvor verlinkten Verordnung gelesen. Der Name muss ja anscheinend fest aufgemalt/geklebt sein, wie es in der BinSchStrO (was für eine Abkürzung ![]() ![]() Lieben Dank! Treibgut |
#5
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Hallo,
die oben genannte Verordnung gilt bis zur Landesgrenze Thüringen, also nicht mehr für Jena. Vor Jahren sind wir mal mit Schlauchboot und Tümmler oberhalb von Jena, zwischen Rothenstein und Maua, gefahren. Ich kenne keine Verordnung, nach der das verboten sein sollte. Mit einem Elektromotor sollte es erst recht kein Problem sein. Das einzige, was ich mir nicht vorstellen kann, sind 8 Mann mit 350 Watt gegen die Strömung. Ich habs mal vor jahren allein mit 180 Watt versucht, Schlauchboot 2,20 Meter lang, rund 1 Meter breit. Habs dicht am Rand geschafft, mich ganz langsam gegen die Strömung vorwärts zu schieben. Bernd |
#6
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Namen und Anschrift!
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger |
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