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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anzahlung ( teilweise) einbehalten nach Rücktrit vom Kaufvertrag??
heute das erste mal in 15 Jahren passiert.. ein älterer netter Herr kaufte letzte Woche einen Roller ( gebraucht ) und zahlt 300.-€ an. nun kommt er heute und erzählt wilde sachen von wegen Gesundheit, Kinder hätten nein gesagt zum neuen Roller usw usw.... Da ich schon einige sachen ( Zubehör) für den Roller bestellt habe und diese auch nur mit "Einlagerungsgebühr" zurück geben kann ... bot er mir an einen Teil der Anzahlung zu behalten ... aber wieviel ?? ich habe mal gehört das 20 - 30 legitim sind .. aber wo steht das ... Das ich den Rücktritt nicht annehmen muß ( ist ja kein Haustür / Telefonverkauf ) weiß ich ( und er ) auch .. aber wir haben Saison beginn und werde ich auch so wieder los ..
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By Karsten
Geändert von Karlsson (01.03.2010 um 18:45 Uhr) |
#2
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,681012,00.html
Hier hat einer auch seine Anzahlung komplett verloren... ![]() Gewöhnlich leistet man eine Anzahlung, um die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht zu untermauern und nicht mehr vom Geschäft zurück zu treten.
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#3
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![]() Zitat:
Dann berechne ihm deine wirlich entstandenen Kosten, verklickere es ihm und freu dich über einen dankbaren Kunden - so schwer? ![]()
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#4
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ich würde dem Kunden seine Anzahlung komplett zurückgeben und ihm trotzdem einen schönen Sommer wünschen. Eine solch kulante Regelung wird ihm in Erinnerung bleiben und er wird Deine Firma bei passender Gelegenheit weiterempfehlen. Davon hast Du mehr als von 20 oder 30 einbehaltenen Euros...
Gruß Klaus
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#5
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![]() Zitat:
Sprich mit dem nettem Herrn,erkläre ihm deine bis jetzt wirklich angefallenden Unkosten ziehe sie von der Anzahlung ab und gut . ![]()
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mfg Andy ![]() Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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#6
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Das sind drei Paar Schuhe, Karsten:
1. Der Kaufvertrag 2. Die Anzahlung 3. Deine Kosten Zu 1: Wenn nicht anders gewünscht, kannst du den Vertragspartner per Gerichtsbeschluss in den Kaufvertrag eintreten lassen. Dann gehört ihm das Ding, und er muss bezahlen. Ob das wünschenswert, sinnvoll, ökonomisch vertretbar ist, sei dahingestellt. Es kann auch sein, dass das Gericht deiner Rechtsmeinung nicht folgt. Dann gehört der Roller immer noch dir, die Verfahrenskosten auch. Zu 2: Die Anzahlung ist tatsächlich in der Regel ein Bekräftigung der Kaufabsicht. Häufig auch eine Teilfinanzierung, damit der Verkäufer / Leistungserbringer ggf. nicht alles vorfinanzieren muss. Wenn der Kaufvertrag schließlich nicht zustande kommt - aus welchen Gründen immer - geht die Anzahlung zurück, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Zu 3: Entsteht dir aus einem Rücktritt ein Schaden und ist der Vertragspartner an diesem Schaden Schuld - das entscheidet bei Bedarf ein Gericht - dann ist er schadenersatzpflichtig. Die "Einlagerungsgebühr" könnte u.U. einen solchen Schaden darstellen. Bei derartigen Geschäften ist das Einbehalten einer Abstandsgebühr nach einem "fixen Satz" meines Wissens nicht üblich. Wenn ihr euch auf etwas einigt, dann ist das natürlich ok, aber einen "automatischen Rechtsanspruch" auf eine "Stornogebühr" hast du meines Wissens nicht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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![]() Zitat:
so hatte ich es auch vor... denke er bekommt alles zurück und die bestellten Teile werde ich anbauen und dann mit Verkaufen... Ich wollte auch hier nicht meine vorgehensweise zur Diskussion stellen.. sonder nachfragen ob es eine gesetzliche vorgehensweise gibt..
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By Karsten
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#8
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![]() Zitat:
So kannte ich es auch bisher ... alles andere ist freiwillig
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By Karsten
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#9
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![]() Zitat:
![]() ... am end hat er im baumarkt einen viel billigeren roller entdeckt ![]() ... oder seine kumpels vom stammtisch haben ihn draufgesungen ![]() |
#10
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Das Recht ist auf Deiner Seite, o.k.
Vereinbart die Dir entstandenen Kosten + x von der Anzahlung einzubehalten und gib ihm einen Gutschein, sollte er Dir einen Neukunden bringen. Sozusagen Kukanzgutschrift einlösbar bei Neugeschäft. Bis dann, Guido |
#11
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...es gibt kein gesetz dazu
man leitet die von dir besagten 20-30 % als ausfallentschädigung aus wirklich mittlerweile unzähligen gerichtsurteilen her... es gibt noch eine galante möglichkeit: die ausfallentschädigung ziehst du von der anzahlung ab (z.B.25% vom kaufvertrag), händigst im gegenzug aber deinem kunden für diesen betrag (= höhe der ausfallentschädigung) einen gutschein aus, auf dem gutschein vermerkst du, dass er diesen bei neukauf in gleicher höhe voll, bei einem niedirgeren einkauf anteilsmäßig einlösen kann... ![]() damit stößt du dem kunden nicht vorn kopf und warst dein geschäftsinteresse, denn wenn er wieder kommt hast einen neuen deal, wenn nicht ist er (der kunde) selbst schuld dann haste seine kohle... diese art gutscheine sind bis zu 3 jahren gülitg
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Gr€€ts Stefan Geändert von sst (02.03.2010 um 13:53 Uhr) |
#12
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Das hätte ich auch vorgeschlagen. Gib ihm 250,- Euro zurück und einen Geschenkgutschein über 50,- Euro für Ware.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#13
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Ich hatte es privat mal, der zahlte einige Hunderter für ein Auto an und hat sich nimmer gemeldet (erst noch 9Monaten oder so mal wieder).
Allerdings kam von ihm nie ein "Ich will meine Anzahlung zurück". ![]() Hat er oder seine Familie schon was gekauft bei dir,evtl. öfter? ![]() dann gibs ihm ganz zurück. Ist er Neukunde, würde ich zumindest meine Kosten+Aufwandsentschädigung einbehalten weil: Zitat:
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
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