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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.03.2010, 16:47
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Standard Anzahlung ( teilweise) einbehalten nach Rücktrit vom Kaufvertrag??

Anzahlung ( teilweise) einbehalten nach Rücktrit vom Kaufvertrag??

heute das erste mal in 15 Jahren passiert.. ein älterer netter Herr kaufte letzte Woche einen Roller ( gebraucht ) und zahlt 300.-€ an. nun kommt er heute und erzählt wilde sachen von wegen Gesundheit, Kinder hätten nein gesagt zum neuen Roller usw usw.... Da ich schon einige sachen ( Zubehör) für den Roller bestellt habe und diese auch nur mit "Einlagerungsgebühr" zurück geben kann ... bot er mir an einen Teil der Anzahlung zu behalten ... aber wieviel ??
ich habe mal gehört das 20 - 30 legitim sind .. aber wo steht das ...

Das ich den Rücktritt nicht annehmen muß ( ist ja kein Haustür / Telefonverkauf ) weiß ich ( und er ) auch .. aber wir haben Saison beginn und werde ich auch so wieder los ..
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By Karsten

Geändert von Karlsson (01.03.2010 um 18:45 Uhr)
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  #2  
Alt 01.03.2010, 16:52
Benutzerbild von Larson180Sport
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,681012,00.html

Hier hat einer auch seine Anzahlung komplett verloren...

Gewöhnlich leistet man eine Anzahlung, um die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht zu untermauern und nicht mehr vom Geschäft zurück zu treten.
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Gruß vom Main
Oliver
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  #3  
Alt 01.03.2010, 16:54
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Anzahlung ( teilweise) einbehalten nach Rücktrit vom Kaufvertrag??

heute das erste mal in 15 Jahren passiert.. ein älterer netter Herr kaufte letzte Woche einen Roller ( gebraucht ) und zahlt 300.-€ an. nun kommt er heut eund erzählt wide sachen von wegen Gesundheit, Kinder hätten nein gesagt zum neuen Roller usw usw.... Da ich schon einige sachen ( Zubehör) für den Roller bestellt habe und diese auch nur mit "Einlagerungsgebühr" zurück geben kann ... bot er mir an einen Teil der Anzahlung zu behalten ... aber wieviel ??
ich habe mal gehört das 20 - 30 legitim sind .. aber wo steht das ...

Das ich den Rücktritt nicht annehmen muß ( ist ja kein Haustür / Telefonverkauf ) weiß ich ( und er ) auch .. aber wir haben Saison beginn und werde ich auch so wieder los ..

Dann berechne ihm deine wirlich entstandenen Kosten, verklickere es ihm und freu dich über einen dankbaren Kunden - so schwer?
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  #4  
Alt 01.03.2010, 16:55
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ich würde dem Kunden seine Anzahlung komplett zurückgeben und ihm trotzdem einen schönen Sommer wünschen. Eine solch kulante Regelung wird ihm in Erinnerung bleiben und er wird Deine Firma bei passender Gelegenheit weiterempfehlen. Davon hast Du mehr als von 20 oder 30 einbehaltenen Euros...

Gruß Klaus
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  #5  
Alt 01.03.2010, 17:04
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Andywmotorrad Andywmotorrad ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Anzahlung ( teilweise) einbehalten nach Rücktrit vom Kaufvertrag??

heute das erste mal in 15 Jahren passiert.. ein älterer netter Herr kaufte letzte Woche einen Roller ( gebraucht ) und zahlt 300.-€ an. nun kommt er heut eund erzählt wide sachen von wegen Gesundheit, Kinder hätten nein gesagt zum neuen Roller usw usw.... Da ich schon einige sachen ( Zubehör) für den Roller bestellt habe und diese auch nur mit "Einlagerungsgebühr" zurück geben kann ... bot er mir an einen Teil der Anzahlung zu behalten ... aber wieviel ??
ich habe mal gehört das 20 - 30 legitim sind .. aber wo steht das ...

Das ich den Rücktritt nicht annehmen muß ( ist ja kein Haustür / Telefonverkauf ) weiß ich ( und er ) auch .. aber wir haben Saison beginn und werde ich auch so wieder los ..

Sprich mit dem nettem Herrn,erkläre ihm deine bis jetzt wirklich angefallenden Unkosten ziehe sie von der Anzahlung ab und gut .
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Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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  #6  
Alt 01.03.2010, 17:13
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ghaffy ghaffy ist offline
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Das sind drei Paar Schuhe, Karsten:

1. Der Kaufvertrag
2. Die Anzahlung
3. Deine Kosten

Zu 1:
Wenn nicht anders gewünscht, kannst du den Vertragspartner per Gerichtsbeschluss in den Kaufvertrag eintreten lassen. Dann gehört ihm das Ding, und er muss bezahlen.

Ob das wünschenswert, sinnvoll, ökonomisch vertretbar ist, sei dahingestellt. Es kann auch sein, dass das Gericht deiner Rechtsmeinung nicht folgt. Dann gehört der Roller immer noch dir, die Verfahrenskosten auch.

Zu 2:
Die Anzahlung ist tatsächlich in der Regel ein Bekräftigung der Kaufabsicht. Häufig auch eine Teilfinanzierung, damit der Verkäufer / Leistungserbringer ggf. nicht alles vorfinanzieren muss. Wenn der Kaufvertrag schließlich nicht zustande kommt - aus welchen Gründen immer - geht die Anzahlung zurück, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Zu 3:
Entsteht dir aus einem Rücktritt ein Schaden und ist der Vertragspartner an diesem Schaden Schuld - das entscheidet bei Bedarf ein Gericht - dann ist er schadenersatzpflichtig. Die "Einlagerungsgebühr" könnte u.U. einen solchen Schaden darstellen.

Bei derartigen Geschäften ist das Einbehalten einer Abstandsgebühr nach einem "fixen Satz" meines Wissens nicht üblich.
Wenn ihr euch auf etwas einigt, dann ist das natürlich ok, aber einen "automatischen Rechtsanspruch" auf eine "Stornogebühr" hast du meines Wissens nicht.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #7  
Alt 01.03.2010, 17:13
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Karlsson Karlsson ist offline
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Zitat:
Zitat von Andywmotorrad Beitrag anzeigen
Sprich mit dem nettem Herrn,erkläre ihm deine bis jetzt wirklich angefallenden Unkosten ziehe sie von der Anzahlung ab und gut .

so hatte ich es auch vor... denke er bekommt alles zurück und die bestellten Teile werde ich anbauen und dann mit Verkaufen...

Ich wollte auch hier nicht meine vorgehensweise zur Diskussion stellen.. sonder nachfragen ob es eine gesetzliche vorgehensweise gibt..
__________________

By Karsten
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  #8  
Alt 01.03.2010, 17:15
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Karlsson Karlsson ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das sind drei Paar Schuhe, Karsten:

1. Der Kaufvertrag
2. Die Anzahlung
3. Deine Kosten

Zu 1:
Wenn nicht anders gewünscht, kannst du den Vertragspartner per Gerichtsbeschluss in den Kaufvertrag eintreten lassen. Dann gehört ihm das Ding, und er muss bezahlen.



So kannte ich es auch bisher ... alles andere ist freiwillig
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By Karsten
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  #9  
Alt 01.03.2010, 17:30
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
... nun kommt er heut eund erzählt wide sachen von wegen Gesundheit, Kinder hätten nein gesagt zum neuen Roller usw usw ...
... wer weiss was der tatsächliche grund ist
... am end hat er im baumarkt einen viel billigeren roller entdeckt
... oder seine kumpels vom stammtisch haben ihn draufgesungen
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  #10  
Alt 01.03.2010, 17:53
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Das Recht ist auf Deiner Seite, o.k.

Vereinbart die Dir entstandenen Kosten + x von der Anzahlung einzubehalten und gib ihm einen Gutschein, sollte er Dir einen Neukunden bringen.

Sozusagen Kukanzgutschrift einlösbar bei Neugeschäft.

Bis dann, Guido
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  #11  
Alt 02.03.2010, 13:45
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sst sst ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
sonder nachfragen ob es eine gesetzliche vorgehensweise gibt..
...es gibt kein gesetz dazu
man leitet die von dir besagten 20-30 % als ausfallentschädigung aus wirklich mittlerweile unzähligen gerichtsurteilen her...

es gibt noch eine galante möglichkeit:

die ausfallentschädigung ziehst du von der anzahlung ab (z.B.25% vom kaufvertrag), händigst im gegenzug aber deinem kunden für diesen betrag (= höhe der ausfallentschädigung) einen gutschein aus, auf dem gutschein vermerkst du, dass er diesen bei neukauf in gleicher höhe voll, bei einem niedirgeren einkauf anteilsmäßig einlösen kann...

damit stößt du dem kunden nicht vorn kopf und warst dein geschäftsinteresse,
denn wenn er wieder kommt hast einen neuen deal, wenn nicht ist er (der kunde) selbst schuld dann haste seine kohle...

diese art gutscheine sind bis zu 3 jahren gülitg
__________________
Gr€€ts Stefan

Geändert von sst (02.03.2010 um 13:53 Uhr)
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  #12  
Alt 02.03.2010, 14:21
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Das hätte ich auch vorgeschlagen. Gib ihm 250,- Euro zurück und einen Geschenkgutschein über 50,- Euro für Ware.
__________________
.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #13  
Alt 02.03.2010, 14:42
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
Captain
 
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Beiträge: 564
Boot: Kleines GFK Typ???
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Ich hatte es privat mal, der zahlte einige Hunderter für ein Auto an und hat sich nimmer gemeldet (erst noch 9Monaten oder so mal wieder).
Allerdings kam von ihm nie ein "Ich will meine Anzahlung zurück".

Hat er oder seine Familie schon was gekauft bei dir,evtl. öfter?
dann gibs ihm ganz zurück.
Ist er Neukunde, würde ich zumindest meine Kosten+Aufwandsentschädigung einbehalten weil:

Zitat:
wer weiss was der tatsächliche grund ist
... am end hat er im baumarkt einen viel billigeren roller entdeckt
... oder seine kumpels vom stammtisch haben ihn draufgesungen
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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