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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.02.2010, 08:50
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Standard Mietwohnung mit Teppich gemietet..was ist wenn ein neuer fällig ist ??

meine Bekannte hat seit Jahren eine Wohnung gemietet welche bei Einzug mit neuem Teppichboden ausgelegt wurde ( vom Vermieter) ist auch im Mietvertrag so vermerkt.
Nun bin ich der meinung das , wenn dieser abgenutzt ist, auf kosten der Vermieters auch wieder erneuert werden muß / sollte. hatte darüber erst letzten etwas in einer Zeitschrift gelesen, eher überflogen.. finde es aber nicht wieder...
Hat jemand eine idee wo ich darüber was aussagekräftiges finde ??
Bitte keine Meinungen ( meinen heißt nicht wissen) sondern Aussagen die belegbar sind.... ( Links usw )
Danke
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By Karsten
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  #2  
Alt 24.02.2010, 09:00
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
...
Bitte keine Meinungen ( meinen heißt nicht wissen) sondern Aussagen die belegbar sind.... ( Links usw )
Danke
Das versteh ich gut! Was ich nicht so richtig verstehe ist, dass man (Du) nicht selber Google füttert. Wenn ich "mietwohnung teppich" als Suchkriterien vorgebe...

Visara.
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  #3  
Alt 24.02.2010, 09:05
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Karlsson Karlsson ist offline
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Jep ... habe irgend wie anders gesucht .. habe nun einiges vom Mieterbund usw gefunden ..

Danke
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By Karsten
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  #4  
Alt 24.02.2010, 09:11
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Bei mir wollte der Vermieter mal nach 12 Jahren zur Miete, dass ich ihn seinen - damals neuen - Teppich ersetze. Der Mieterbund, den wir kontaktierten, hatte eine Tabelle, nach wie vielen Jahren welcher Einbau abgeschrieben ist und nicht mehr erneuert werden muss. Teppich war - glaube ich - nach 5 Jahren.

Denke, dass es sich ähnlich dann mit Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten seitens des Vermieters verhält.

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #5  
Alt 24.02.2010, 09:20
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hmigor hmigor ist offline
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Teppich ist nach 7 Jahren abgeschrieben bzw. abgenutzt. Nach der Zeit ist dieser bei entsprechendem Bedarf vom Vermieter komplett alleine zu ersetzen.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #6  
Alt 24.02.2010, 16:27
pour-moi pour-moi ist offline
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Als Vermieter frage ich mich nur : dem Mieter habe ich zum Einzug einen neuen Teppich gegönnt, warum muß ich einen neuen Teppich investieren, weil die Mieter diesen in der Frist versaut haben. die haben schließlich diesen 7 Jahre genutzt.
mfg. Wolfgang
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Das habe ich alles hinter mir.
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  #7  
Alt 24.02.2010, 16:31
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Zitat:
Zitat von pour-moi Beitrag anzeigen
Als Vermieter frage ich mich nur : dem Mieter habe ich zum Einzug einen neuen Teppich gegönnt, warum muß ich einen neuen Teppich investieren, weil die Mieter diesen in der Frist versaut haben. die haben schließlich diesen 7 Jahre genutzt.
mfg. Wolfgang

...dafür hast du ja auch u.a. die Miete bekommen...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 24.02.2010, 16:43
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Zitat:
Zitat von pour-moi Beitrag anzeigen
Als Vermieter frage ich mich nur : dem Mieter habe ich zum Einzug einen neuen Teppich gegönnt, warum muß ich einen neuen Teppich investieren, weil die Mieter diesen in der Frist versaut haben. die haben schließlich diesen 7 Jahre genutzt.
mfg. Wolfgang

habe ich auch mal gemacht .... nun nicht mehr ..
Es wird davon ausgegangen das Du den "Verschleiß" mit in der Miete einkalkuliert hast und dadurch ja einen neuen bezahlen kannst
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By Karsten
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  #9  
Alt 24.02.2010, 20:28
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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ich häng mich mal dran, wie siehts mit vermietetem Laminat aus??
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #10  
Alt 24.02.2010, 20:51
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ToDi ToDi ist offline
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das macht keinen Unterschied, möglicherweise ist aber die Abnutzungszeit länger
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #11  
Alt 24.02.2010, 21:53
Benutzerbild von barrier-riff
barrier-riff barrier-riff ist offline
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Als Wohnungseigentümer hält mein Teppich länger als 5 Jahre Mit den Mietern hab ich mich nach Begehung meistens auf einen Kompromiss geeinigt, Brandflecken von Kippen, Dreckspuren und ausgeschüttete Säfte usw. gehen nicht auf mein Konto... normale Abnutzung z.B. im Schlafzimmer ist doch nach 10 Jahren nicht da. Ich gönne meinen Mietern gute Qualität, ggfs. gegen Mieterhöhung
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #12  
Alt 24.02.2010, 22:02
Benutzerbild von thekkyskipper
thekkyskipper thekkyskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von pour-moi Beitrag anzeigen
Als Vermieter frage ich mich nur : dem Mieter habe ich zum Einzug einen neuen Teppich gegönnt, warum muß ich einen neuen Teppich investieren, weil die Mieter diesen in der Frist versaut haben. die haben schließlich diesen 7 Jahre genutzt.
mfg. Wolfgang
Er hat schließlich auch für 7 Jahre Miete (Nutzungsgebür) bezahlt.

Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet.
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  #13  
Alt 25.02.2010, 11:29
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Sagt mal, versteh ich das jetzt richtig. Oder bring ich da was durcheinander.

Ich als Vermieter soll meinem Mieter nach 5 oder 7 Jahren einen neuen Teppich bezahlen???

Wo gibt es denn sowas? Hab ich ja noch nie gehört.

Bei festen Einbauten wie Fliesen etc. kann ich das ja verstehen.
Aber bei Auslegewaren???
__________________
Gruß Thomas


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  #14  
Alt 25.02.2010, 11:35
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jep... wenn Du den Teppich reingelegt hast und / oder die Wohnung im Vertrag mit Teppich, Laminat, Paket vermietest dann ist es so ...
Es wird angenommen das Du es im Mietzins einkalkuliert hast.

deswegen ( wie bei meiner Bekannten ) den teppich NICHT im Mietvertrag erwähnen ..
Bei Ihr war er neu drinn aber stand halt nicht im Mietvertrag drin.... deswegen gibt es auch keinen neuen auf Vermieterkosten
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By Karsten
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  #15  
Alt 25.02.2010, 16:42
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Zitat:
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Als Wohnungseigentümer hält mein Teppich länger als 5 Jahre Mit den Mietern hab ich mich nach Begehung meistens auf einen Kompromiss geeinigt, Brandflecken von Kippen, Dreckspuren und ausgeschüttete Säfte usw. gehen nicht auf mein Konto... normale Abnutzung z.B. im Schlafzimmer ist doch nach 10 Jahren nicht da. Ich gönne meinen Mietern gute Qualität, ggfs. gegen Mieterhöhung
Da waren die Mieter am ganz schön blöd. Dreckspuren etc. gehören zum normalen Verschleiß und sind nach einer zeit zu ersetzen, wenn der teppich im Mietvertrag steht gibt es dann immer einen Neuen oder Mietminderung.
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Grüße
Michael

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  #16  
Alt 25.02.2010, 18:50
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Zitat:
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Als Wohnungseigentümer hält mein Teppich länger als 5 Jahre Mit den Mietern hab ich mich nach Begehung meistens auf einen Kompromiss geeinigt, Brandflecken von Kippen, Dreckspuren und ausgeschüttete Säfte usw. gehen nicht auf mein Konto... normale Abnutzung z.B. im Schlafzimmer ist doch nach 10 Jahren nicht da. Ich gönne meinen Mietern gute Qualität, ggfs. gegen Mieterhöhung

von optischen Flecken, etc. mal abgesehen, ist ein Teppich nach 5 oder auch 10 Jahren eine ordentliche Bakterienschleuder, da hilft auch gute Qualität nichts

LG
Andrea
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Gruß Johannes od. Andrea
(wer grad mal so on ist)

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