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  #1  
Alt 04.02.2010, 20:19
derstooge derstooge ist offline
Cadet
 
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Standard EU Bürger - Boot in der Schweiz

Hallo,

Wir (EU-Bürger) würden gerne ein Boot in der Schweiz am Bodensee kaufen, es in der Schweiz zulassen und auch da Stationieren. Wo wir noch nicht sicher sind ist die Mwst:

1. Es ist egal wenn wir als EU-Bürger in der Schweiz ein Boot kaufen, das interessiert niemanden
2. Wir können auch als EU-Bürger einen Liegeplatz in der Schweiz mieten
3. Wir können auch ohne Probleme das Boot als EU Bürger in der Schweiz zulassen
4. ABER wo wir nicht ganz sicher sind ist folgendes: Papa (deutscher) ist Eigner und Halter des Bootes. Wohnsitz in Österreich. Wenn wir jetzt mit dem Boot in einen österreichischen (EU) Hafen einlaufen und fest machen - müssen wir dann nicht die österreichische Mwst. bezahlen?

Danke für die Antworten, lg
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  #2  
Alt 04.02.2010, 21:46
Benutzerbild von Johnny W.
Johnny W. Johnny W. ist offline
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Boot: ja
Rufzeichen oder MMSI: hab´ich auch
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Standard

Zitat:
Zitat von derstooge Beitrag anzeigen
........
4. ABER wo wir nicht ganz sicher sind ist folgendes: Papa (deutscher) ist Eigner und Halter des Bootes. Wohnsitz in Österreich. Wenn wir jetzt mit dem Boot in einen österreichischen (EU) Hafen einlaufen und fest machen - müssen wir dann nicht die österreichische Mwst. bezahlen?

Danke für die Antworten, lg
Hi,

zu 4. - Solange das Boot in der Schweiz zugelassen bleibt und dort seinen Liegeplatz hat ist zollrechtlich/MwSt nichts fällig.

Erst beim einem Liegeplatzwechsel nach Deutschland oder Österreich (der übrigens binnen 2 Wochen dem zuständigen Amt zu melden ist) sind Steuern fällig.

Informationen hierzu: http://www.ibn-online.de/w-info/zoll.html

Grüsse

Johnny
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Nr. 6 - Abt. FW

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  #3  
Alt 06.02.2010, 16:31
derstooge derstooge ist offline
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Hallo Johnny,

Ich habe aber leider auch das gefunden:
http://www.trans-ocean.org/eurozoll.htm

So wie ich das lese, muss ein EU-Bürger mit einer Yacht die nicht-eu verzollt ist und er in EU-Gewässer segelt (oder an einem Hafen festmacht) sofort die Mwst nachzahlen.

Zitat:
Liegeplatz in der Schweiz. Wenn ein EU-Bürger den Liegeplatz und die Zulassung in der Schweiz hat? Dann muss der Eigner auf jeden Fall zuerst zum deutschen Zoll und sich den Aufenthalt genehmigen lassen. Dahinter steht die EU-Gesetzgebung und das Schengener Abkommen.
Ich glaube das gilt eben nur, wenn das Boot schon mal EU-Verzollt (spricht 19% Mwst in Deutschland) wurde.

Da da jemand vielleicht noch eine andere Meinung bzw. eine bessere Quelle?

lg
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  #4  
Alt 06.02.2010, 19:16
FrankSTD FrankSTD ist offline
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...warum fragst du nicht bei deinem finanzamt und postest dann das resultat für uns zur info? ich denke, raffzahn sei dank, wirst du es versteuern müßen. alles andere würde mich schwer wundern, denn wann lässt der fiskus mal einen euro aus seinen klauen????
__________________
Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern
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  #5  
Alt 07.02.2010, 09:41
Benutzerbild von Aia
Aia Aia ist offline
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ich denke das hat sicher auch was mit dem ständigen Wohnsitz zu tun.
EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz zahlt keine Steuer wenn er in D festmacht. Könnte ich mir vorstellen, ich weiss es aber nicht, wäre aber sinnvoll.
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

Bodenseeservice.com
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  #6  
Alt 07.02.2010, 10:19
ronny ronny ist offline
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Mach dir deshalb am Bodensee keine Sorgen
wir haben dort ein Kondominium, dadurch hast du keine Probleme wenn du einen anderen Hafen anläufst. Gilt aber nur wenn es nicht dein ständiger Hafen ist

lg Grüße Ronny
__________________
....
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  #7  
Alt 07.02.2010, 22:37
derstooge derstooge ist offline
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Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 9
0 Danke in 0 Beiträgen
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Hallo Ronny,

Danke für die Antwort. Das mit dem Kondominium hab ich mir auch schon gedacht... aber ist es nicht so, dass wenn wir an einem EU-Hafen festmachen wir quasi die Zollgrenze überschreiten und das Kondominium eben nicht mehr gilt?

lg
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  #8  
Alt 08.02.2010, 07:48
ChrH ChrH ist offline
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Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 49
Boot: Jeanneau Sun Odyssey 29.II
61 Danke in 45 Beiträgen
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Hallo,

Zitat:
EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz zahlt keine Steuer wenn er in D festmacht.
Klar, weil das (wie beim Auto auch) ja nicht mit der Staatsbürgerschaft, sondern mit dem festen Wohnsitz zusammenhängt.

also bei mir ist es genau umgekehrt: Ich habe meinen Liegeplatz in Österreich und meinen Wohnsitz in der Schweiz.
Erstmal ist es am Bodensee so geregelt, dass das Boot dort zugelassen wird, wo Du den dauerhaften Liegeplatz hast. Ist dieser in der Schweiz, kannst Du dir die Flaggenfarbe schon mal gar nicht aussuchen.
Weiters musste ich das Boot in die Schweiz verzollen, damit ich Schweizer Häfen (ausser in Notfällen) anlaufen kann und das Boot im Winter mit nach Hause nehmen kann.
Ich denke mal, dass es in Deinem Fall das Selbe sein wird.
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  #9  
Alt 09.02.2010, 07:52
Benutzerbild von boetli
boetli boetli ist offline
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Boot: Landgänger
Rufzeichen oder MMSI: brauch ich nicht
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eigentlich sollte das kein Problem darstellen.

Ich hätte mal fast ein Boot gekauft von einer Person die Oesterreicherin war aber das Boot in der Schweiz zugelassen hatte (sie lebte eineige JAhe auch da, aber schon einige nicht mehr) und sogar den Winterplatz in Oesterreich hatte. Das Boot war nur in der CH Versteuert, da es da ja auch zugelassen war.

Was du nicht machen kannst ist das Boot in D oder in Oe zulassen ohne das du die Steuern bezahlst.
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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