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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Welche Fristen, Freibeträge gibt es bei Schenkungen von Eltern auf Kind.
![]() Wer weiß es sicher oder hat gute Tipps und Quellen wie man es RICHTIG macht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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![]() Zitat:
ich muss noch mal nachschlagen aber ich meine es waren 128.000€ pro 10 Jahre steuerfrei. cu Stefan
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#3
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Also 12,8k p.a.? oder 128k im Ersten und dann 9Jahre nix mehr?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (02.02.2010 um 20:12 Uhr) Grund: 10-1=9 |
#4
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Genauso sehe ich das.
cu Stefan
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#5
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Gab oder gibt es nicht eine Regel, dass geschenktes Geld innerhalb 12 Jahre von dem Sozialträger zurück gefordert werden darf, wenn z.B. der Schenkende pflegebedürftig wird?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#6
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#7
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![]() Zitat:
cu Stefan
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#8
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Das ist richtig. ich habe aber 10 Jahre im Kopf. Kann sich aber geändert haben.
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#9
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![]() Zitat:
![]() Morgen Nachmittag kann ich Dir mehr schreiben, da müßte wenig los sein. cu Stefan
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#10
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![]() Zitat:
Gruß Arno
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#11
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ääähhhmmm
![]() OK, die steuerfreien 128.k sind also noch 10 Jahre angreifbar?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#12
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So sieht es aus. Wenn Du aber sowieso direkter Verwandter bist, dann kannst Du auch ohne Schenkung gebeten werden. Kommt auf Dein Einkommen und Familienverhältnis an. Da guibts Freibeträge.
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#13
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![]() Zitat:
cu Stefan
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#14
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@Stefan:
Stimmt, aber steuerlich macht das keinen unterschied, denn es heisst ja auch (ausgeschrieben) "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" ![]() gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#15
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Steuerlich gesehen;Doch!
Werden die Freibeträge überschritten, so wird Schenkung- bzw. Erbschaftssteuer erhoben. Sie richtet sich nach der Höhe des Vermögens. Geändert von rolopolo (02.02.2010 um 20:47 Uhr) |
#16
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![]() Zitat:
Was die Steuerfreibeträge angeht,so gibt es ab 2010 neue Bestimmungen. Etwas genauere Auskünfte einzuholen ist zu empfehlen. Gruß Arno
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#17
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![]() Zitat:
neu ab 1.1.2010, Neue Freibeträge alles zu erlesen über google, nur derjenige, der danach noch steuerliche Beratung benötigt, benötigt einen Steuerberater ![]() gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#18
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Füttert mich mal bitte mit ein paar Fachvokabeln oder, was noch besser wäre, mit Fachquellen im Netz.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#19
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nagut,
da Du ja offensichtlich keinen Bock hast, selbst zu suchen : (Erbschaftsteuer neu 01.01.2010) http://www.swr.de/ratgeber/geld/erbs...876824/ule59c/ gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#20
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wenn Du jetzt nochmals nachfragen solltest:
da gibt es in der Mitte zwei Registerkarten, die mittlere zeigt Dir die aktuellen Freibeträge.... gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#21
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Wie verhält es sich denn mit den o.g. Jahresabschläge?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#22
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Moin,
der Freibetrag beträgt 205.000 €, nicht 128.000. Mein fehler. Zu der Rückforderung: im ersten Jahr 205000 im zweiten Jahr 205000-10% =184.500 im dritten Jahr 205000-20%=164.000 ... im letzen Jahr 205000-90%=20.500 ![]() cu Stefan
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