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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.01.2010, 19:01
Scarto Scarto ist offline
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Standard Wohnung aufgeben... was muss gemacht werden?

Meine Schwester wohnt in Köln.

Sie will mit ihrer Familie (Mann und Kinder) umziehen und da kam ein Problem auf: der Vermieter will, dass alle Wände tapeziert werden. Es ist eine 2 Zimmerwohnung.

Ein Maler hat ein Angebot gemacht: 4000€ und er macht das
Der Vermieter würde es für 750€ machen. Also beides doch ziemlich viel...da macht man das lieber selbst...

Jetzt hab ich aber gehört (weiß nicht wann und wo), dass sowas nicht mehr gemacht werden muss. Soll durch ein Gesetz geregelt worden sein, dass man die Wohnung Besenrein hinterlassen, und nicht tapezieren muss.

Jetzt ist die Frage: muss sie das jetzt machen? Stimmt das mit dem GEsetz? Weil sonst macht sie das doch lieber selbst...
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Grüße aus Unterfranken!!

Viktor
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  #2  
Alt 30.01.2010, 19:22
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Anker Anker ist offline
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Hallo Viktor,

Das hängt aber 1. von der Dauer des Mietverhältnisses ab.
2. von dem Zustand der Wohnung.

Normalerweise soll die Wohnung in den Zustand gesetzt werden, zudem sie vermietet wurde.
z.B wurde die weiße Raufassertapete von deiner Schwester rot gestrichen,so muß
sie bei Übergabe der Wohnung wieder weiß sein, außer der Vermieter ist damit einverstanden.
Du oder deine Schwester kann aber die Wohnung selbst wieder tapezieren.

Gruß Rainer
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  #3  
Alt 30.01.2010, 19:32
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Schwanensee Schwanensee ist offline
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Hallo,
ihre Schwester muss ihren Mietvertrag genau lesen. Dort sind die Renovierungen innerhalb des Mietverhältnisses genau geregelt, du findest sie in dem Abschnitt Schönheitsreparaturen.
Ist die Wohnung beim Einzug von ihr tapeziert worden, muss in der Regel nichts mehr gemacht werden. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Habt ihr beim Einzug nichts gemacht, müsst ihr aller Wahrscheinlichkeit nach renovieren. Das muss aber kein Handwerker machen und auch kein Vermieter, das dürft ihr selbst machen, wenn ihr tapezieren und streichen könnt.
Falls nichts in dem Mietvertrag geregelt ist, informiere dich am besten beim Mieterverein (falls du Mitglied bist, ist die Beratung kostenlos).
Ich hoffe ich konnte damit ein bisschen helfen.

Liebe Grüße
Andrea

Geändert von Schwanensee (30.01.2010 um 19:45 Uhr)
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  #4  
Alt 30.01.2010, 19:39
Scarto Scarto ist offline
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Gut ich klär mal was bei ihr im Mietvertrag steht. ich dachte nur dass vielleicht durch ein Gesetz irgendwas geregelt wird...

Zur Not wird halt tapeziert (was sicher keine 750€ kostet ). Muss mal schaun ob ich helfen kann... 250km fährt man nicht mal eben für en Nachmittag.

Aber danke schon mal für die Info!

Ach ja: sie wohnt erst seit knapp 2,5 Jahren dort, aber er hat da schon vorher gewohnt. Insgesamt dürfte er da also schon knapp 6-7 Jahre wohnen (wenn nciht mehr)
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Grüße aus Unterfranken!!

Viktor
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  #5  
Alt 30.01.2010, 19:54
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harley-reiter harley-reiter ist offline
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Hallo Viktor,

schau einfach mal hier rein.

Gruß Bernd

http://www.internetratgeber-recht.de...ten/check8.htm
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Wer nicht ein bißchen Verrückt ist, ist nicht Normal.



Gruß Bernd
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  #6  
Alt 30.01.2010, 20:30
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Also ich habe keine besondere Ahnung, bin aber einwenig neugierig.
Wieviel effektive Fläche wird tapeziert, welche Materialien werden verwendet oder gibt es besondere Leistungen (Loftwohnung o.ä.) für die 4000Euro?

Das klingt irgendwie nach Abzocke und Absprache. Habt ihr das Angebot selbst geholt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #7  
Alt 30.01.2010, 20:35
superlolle superlolle ist offline
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Hi,

in den meisten Mietverträgen (gerade älteren) sind fixe Abstände für Schönheitsreparaturen enthalten. Dieses hat der BGH für NICHTIG erklärt. Mit etwas "Glück" hat Deine Schwester noch einen solchen Mietvertrag.
Dann muss sie nur "besenrein" raus. Details findest Du - Dank des Links von Bernd - hier:

http://www.internetratgeber-recht.de...ten/check8.htm

Der wichtigste Passus ist der (Quelle siehe oben):

Folgende Renovierungsfristen haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; sonstige Nebenräume alle sieben Jahre. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln, die starre Fristen zur Renovierung enthalten, unwirksam sind. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag muss deutlich machen, dass der Mieter nur dann renovieren muss, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
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  #8  
Alt 01.02.2010, 04:53
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Sei vorsichtig mit dem selber renovieren.
Wenn der Vermieter sich eine goldene Nase verdienen will dann wird er wenn ihm das Geschäft entgeht behaupten das wäre "nicht sachgerecht ausgeführt".
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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