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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mal eine Frage:
Ist es möglich, dass Fahrzeug meines Sohnes auch am Studienort/Zweitwohnsitz anzumelden? ![]() Gruß Andrea |
#2
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#3
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Es ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz. Seit dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich.
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Beste Grüße John |
#4
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Euer Sohn kann das Fahrzeug doch auf seinen Namen zulassen! Er an seinem Wohnsitz - so sein Studienort für ihn der Hauptwohnsitz ist - wäre dann der Halter, Ihr seid (und davon gehe ich bei der Fragestellung aus) dann die Versicherungsnehmer!
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#5
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also ginge es nur, wenn am Studienort der Hauptwohnsitz wäre
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#6
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![]() Was aber wohl kindergeldschädlich ist! Oder hat sich da was geändert?
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Beste Grüße John |
#7
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Keine Ahnung, hab ich mich noch nicht mit befasst. Habe nur beim Versicherungsvergleich festgestellt, dass PKW am Studienort (Leer) wesentlich günstiger zu versichern wäre als am Heimatort (Kr. Recklinghausen).
Versicherungsnehmer wird er selber, da der Wagen bei uns als Zweitwagen angmeldet würde und da kann er ihn gleich auf seinen Namen anmelden, ist dann sogar günstiger. LG Andrea |
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