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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Folgende Gegebenheit:
Garagenkomplex - ca. 200 Garagen alle DDR-Standard. Seit der Wende hat sich dort ein Privater niedergelassen, der das Areal gekauft hat ... sprich das Land ist SEIN Eigentum, die Garagen sind aber privater Eigentum. Nachdem das Land durch viele Hände ging, hat sich jetzt einer gefunden, der dort richtig aufräumt. Es wurde die ganze Anlage mitm Zaun gesichert und im Tourenplan vom Wachschutz aufgenommen, zusätzlich zahlen wir dort den Hausmeister und nen Winterdienst. Nun kam ein Schreiben, das der Eigentümer vom Land das ganze Areal Kanalisieren will und sämtliche Garagen an Strom anlegen möchte. Weiterhin fordert er alle Garageneigentümer auf, bei ihm neue Tore zu kaufen (Schwenk-Metalltore und nicht wie üblich die 2 Türigen Holztore) und jetzt kommts: wir sollen alle das Dach neu machen damit er dort eine Solaranlage installieren kann. Für diese Umbauarbeiten will er natürlich richtig Geld ![]() ![]() ![]() Darf der Landeigentümer mich auffordern die Tore (sind im Topp-Zustand), die Dachrinne und das Dach (auch völlig okey) neu zumachen ?? Strom benötige ich eigentlich ebenfalls nicht und das Abwasser aus den Regenrinnen läuft per Rohr direkt in den Boden. Letzter Satz in dem Schreiben: "Eigentum verpflichtet, wer diese Verplichtung nicht möchte, kann gerne die Garagen an mich übertragen" -> der vermietet sie dann weiter ![]() Darf der das so machen ??
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#2
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Im Prinzip kann er gar nichts machen, wenn nichts Spezielles im Grundbuch eingetragen ist oder gibts da sowas wie ein Grundbuch nicht ? Irgendwo muss es ja einen Vertrag bezüglich Grundstück und Eigentum der Garage geben oder ? Könnte sein, dass es da Sonderabsprachen gibt dass z.B. alles gleich (einheitlich) aussehen muss etc...
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#3
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das ist ne gute Frage... der Garageneigentümer zahlt die Grund und Gebäudesteuer, Verträge stammen alle aus der tiefsten DDR ..
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#4
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Gibt es einen (Erb) Pachtvertrag vom Grundstück? Was steht im Grundbuch?
Ohne diese Angaben kann man nichts genaues sagen. Gruß Ingo
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#5
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Ganz so einfach ist die Sache hier nicht. Die Garagen fallen unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Die Garagen sind demnach nicht eigentumsrechtlich geschützt, aber das findet man dort:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...npg/gesamt.pdf Schexxsspiel das! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#6
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Ja eben, da gab es ja oft so "Einheitsgedanken". Aber grundsätzlich kann DIch niemand zwingen, etwas an Deinem Eigentum zu machen, höchstens wenn andere aufgrund Baufälligkeit etc. gefährdet werden. Auch ist es dem Grundstückstyp sicher nicht erlaubt, auf DEIN Dach, Solarzellen zu installieren. Vielleicht ist das mit dem Tor ja auch nur gut gemeint, weil er sich bei mehreren Abnahmen einen besseren Preis erhofft. Und, klar, er will sicher ein paar Garagen übernehmen.... ich würde da ganz gelassen mal abwarten und gar nichts machen.
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#7
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![]() Zitat:
aber, das kann doch nicht wahr sein ![]() der will mit seiner Solaranlage Geld verdienen (kann er ja) aber ich muß dafür ein intaktes Dach neu machen ?? ![]() ![]()
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#8
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ups, was es auch alles gibt... |
#9
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So isses - wiedermal kann ich nur mit bedauerndem Blick bezüglich unserer beschiss... Gesetzgebung auf einen Fachanwalt verweisen...
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#10
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dann gebe ich das Ding ab und gut ist ...
![]() der hat sich jedes Jahr was neues einfallen lassen (im 2 stelligen Euro Bereich) und dieses Jahr dieser Hammer ![]()
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Geändert von Basstel-Bassti (24.01.2010 um 20:20 Uhr) |
#11
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Ich sehe das so:
Die BRD ist Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR geworden. Im Sinne der gebotenen Rechtssicherheit für die Bürger gilt neben übernommenen Rechtsverpflichtungen im Zweifelsfall auch das Deutsche Recht nach den Bestimmungen des BGB. Grundsätzlich würde ich nach deutschem Recht einmal sagen: Wenn eine Sache verkauft wird, in diesem Fall Land und auf dem Land Garagen exisieren, die im Eigentum Dritter stehen, sind auch die Rechte Dritter zu berücksichtigen im Sinne eines bestehenden Bestandsrechts. Die Rechte Dritter können nicht einfach übergangen werden. Das käme einer Enteignung gleich, die rechtliche Voraussetzungen fordert, die mir hier nicht gegeben scheinen. Denkbar wäre eine Entschädigung für nutzungsberechtigte Eigentümer bei Enteignung. Eine rechtliche Verpflichtung, jetzt wird dieses oder jenes eingebaut und bei mir gekauft, kann es nach meinem Rechtsverständnis nicht geben. Das ist aber nur meine persönliche Meinung als ehemaliger Kaufmann. Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, lasse Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Gruß Walter |
#12
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Gibt auch noch sowas wie "Gewohnheitsrecht", wenn keine
weiteren vertraglichen Vereinbarungen vorhanden sind. Aber ob das hier anwendbar ist ![]() Gruß Ralph |
#13
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Übrigens: Wenn er die Garage "abgibt" muss er Abrisskosten zahlen, wenn sie auch abgerissen wird... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#14
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![]() ![]() Abreissen wird er nicht, da er sie selbst vermietet ![]()
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#15
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Dann würde ich MEIN Garagendach aber mitnehmen - gibt ne schöne Lücke in der Solaranlage
![]() Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#16
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![]() Zitat:
Auch bei Kündigungen ab 01.01.2007 gilt das wohl nach überwiegender Meinung" http://bundesrecht.juris.de/schuldranpg/ Schau Dir mal §12 und §22 an. So einfach kann man Dir nichts aufs Dach pflanzen.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#17
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meines wissens gab es eine übergangsregelung, da das bgb im gegensatz zum zivilgesetzbuch(ddr) eine trennung von grundstück und darauf befindlichen gebäuden nicht vorsieht. wie dem auch sei: ohne einsicht ins grundbuch bleibt alles spekulation.
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der frühe Vogel kann mich mal...
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#18
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im Bundesdeutschen Recht ist eine Trennung zwischen Grundeigentum und Bebauung nicht üblich und nur bei Erb-Pachtverträgen (o.ä.) zu finden. In der DDR wurde dies flexibeler gehandhabt, was heute zu vielfältigen Problemen führt. Mit diesen Problemen bist du aber nicht der einzigste, was bedeutet, dass es erfahrene Anwälte auf diesem Gebiet gibt.
Überlege dir, was dir deine Garage wert ist und checke deinen Pachtvertrag. Stammt er noch aus DDR Zeiten, oder wurde nach Bundesdeutschem Recht ein neuer erstellt? Auch wenn du kein Freund von Anwälten und Rechtsstreitigkeiten sein solltest, dein Grundeigentümer hat mit Sicherheit auch einen Anwalt an der Hand und wenn du nicht von Anfang an klein Beigeben willst, wird es warscheinlich keinen anderen Weg geben. ![]()
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Gruß Christian
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#19
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Anwalt konsultieren und erst Grundsätzlich über deine Rechte informieren.
Alles Andere ist Kaffeesatz lesen . Recht haben und recht kriegen hängt vom "Einkommen " ab. (Zumindest hier in Maf--- Land)
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#20
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![]() Zitat:
Es gibt sogenanntes "Übergangsrecht". Ein wesentliches Gesetz ist das schon genannte Schuldrechtsanpassungsgesetz. Es gibt auch noch andere. Den Grundsatz, dass der Eigentümer eines Grundstücks auch der Eigentümer des Bauwerks darauf ist (bundesdeutsches BGB) gab es in der DDR nicht, sondern es gab staatliches und privates Eigentum und es gab Gebäudeeigentum, also konnte das Eigentum an einem Gebäude einem anderen zustehen als das am Grund und Boden darunter. Das ganze ist so kompliziert, dass zum einen anhand des Ausgangspostings nicht einmal die notwendigen Infos offengelegt sind, und zum zweiten sich die Sache sicherlich nicht für ne Internetmeinung eignet. Du solltest Dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der sich mit dem DDR-Folgerecht oder -Übergangsrecht auskennt. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (24.01.2010 um 21:31 Uhr) Grund: "nicht" vergessen |
#21
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Meine Garage hab ich für 1 Euro verkauft, war preiswerter wie ein Abriss.
![]() Die Garage vom alten Herrn hab ich dem Eigentümer des Grund und Bodens übergeben müssen, für lau. Das war beides rechtens, bedank dich bei Herrn Krause ![]() ![]() Garagen und Baracken sind ein Relikt des Sozialismus, ich kann drauf verzichten..... ![]()
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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#22
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Hi Basti...
......sollten die Garagen etwa am Silokanal, Am Hafen sein, und der Besitzer ein Herr M. (manche Sachen laufen auch über seine Frau)?
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#23
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Hey Basti
Ich würd bei der Sache mal ganz cool und locker bleiben. Der Vogel kann Euch überhaupt nichts aufdrücken, erst recht nicht SEINE Solaranlage auf DEIN Dach pflanzen. Laß Dich auch nicht verunsichern vom angeblich so bösem deutschen Recht. Sprech mal locker mit nem Anwalt, hau Deine Nachbarn an und wenn ihr 100 oder 200 zusammenhaltet, passiert absolut nichts was Euch nicht paßt ![]() Ach ja, sollte es wider Erwarten nicht so laufen wie IHR wollt, ab nach Stern TV oder wie die Sendungen heißen, die ziehen dann noch gaaaanz andere Ässe aus dem Ärmel ![]()
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#24
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...nicht dein Jahr, was hier beginnt...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#25
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![]() Zitat:
Kein so guter Rat ![]()
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