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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.01.2010, 14:06
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Standard Wo Kleintransporter mit AHK mieten?

Hallo, ich muss/will mein Boot nach Italien überführen und möchte mir einen Kleintransporter mit AHK mieten. Er muss mind. 2,5 to ziehen können. Hat Jemand Erfahrung, Tipps oder Adressen, welcher Autovermieter sowas vermietet?

Danke,

marc
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  #2  
Alt 14.01.2010, 14:09
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Versuchs mal bei Europcar. Sind/waren meines Wissens die einzigen, die das anboten.
Gruß,

Jörg
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  #3  
Alt 14.01.2010, 14:31
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danke, aber die sind sauteuer.. :-( Da hab ich eben bei erento besseres gefunden...
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  #4  
Alt 14.01.2010, 16:43
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Am Telefon gibts oft andere Tarife als im Netz
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  #5  
Alt 14.01.2010, 16:46
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Beim VW oder Mercedes Händler nach einem Vorführwagen fragen
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Gruß Carsten
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  #6  
Alt 14.01.2010, 16:58
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Beim VW oder Mercedes Händler nach einem Vorführwagen fragen

Vorsicht Falle meistens sind bei Vorführwagen keine Anhängerfahrten evtl. noch mit "grünem" Kennzeichen mitversichert. Wenn das gewollt ist, ganz offen ansprechen, und mit dem Verkäufer drüber reden. Sehr oft haben Autofirmen auch hauseigene Autovermietungen die wiederrum Anhängerfahrten ins Ausland mitversichert haben.
Fragen kostet nichts, aber nicht einfach einen Zugwagen fürs Wochenende ausleihen, und dann im Ausland mit Anhänger einen Unfall bauen, das könnte nach hinten losgehen.

Gruß der

Scholly
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irgendwie geht es weiter....
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  #7  
Alt 14.01.2010, 17:06
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Muß es ein Transporter sein ?
MVS hat Geländewagen im Angebot bis 3500kg Anhängelast.
http://www.mvs-zeppelin.de/pdf/mvs-magazin_s200801313.pdf
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Servus Willi
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  #8  
Alt 14.01.2010, 17:30
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Transporter sind oft als LKW zugelassen, damit gilt Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Gruß
Uwe
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  #9  
Alt 14.01.2010, 17:37
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Muß es ein Transporter sein ?
MVS hat Geländewagen im Angebot bis 3500kg Anhängelast.
http://www.mvs-zeppelin.de/pdf/mvs-magazin_s200801313.pdf
Natürlich, das geht auch! Aber online stehen ja gar keine Preise...

Da ich nach Italien fahren muss und das sind mehr als 2000 km, brauche ich auch eine KM Pauschale.

Danke, marc
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  #10  
Alt 14.01.2010, 17:38
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Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Transporter sind oft als LKW zugelassen, damit gilt Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Gruß
Uwe
Auch so kleine Iveco Transporter oder T5 oder sowas??

Mir reicht irgendein Kleintransporter mit AHK oder Geländewagen oder sonstwas...

Brauch ich aber erst März/April, hab also noch Zeit was zu suchen.

Am besten mit KM-Pauschale, da ich mehr als 2000 km fahren muss.

danke, marc
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  #11  
Alt 14.01.2010, 17:41
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Beim VW oder Mercedes Händler nach einem Vorführwagen fragen
Die Zeiten sind aus Sicht des Handels
zum Glück vorbei. . .

Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Transporter sind oft als LKW zugelassen, damit gilt Sonn- und Feiertagsfahrverbot.



Gruß
Uwe

Und bei dem Transportgewicht dann gleich noch digitaler Tachograph mit Fahrerkarte. . .
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mfG Marko

egal welches Problem du hast, die Lösung heißt :
mit einem Stein oder einem gaaaaaanz langen Stock

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  #12  
Alt 14.01.2010, 18:40
Holger vom Rhein Holger vom Rhein ist offline
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Zitat:
Zitat von werbemaxe Beitrag anzeigen
Auch so kleine Iveco Transporter oder T5 oder sowas??
Ja, jedes Zugfahrzeug das im Kfz-Schein als Lkw eingetragen ist fällt unter das Wochenend-Fahrverbot. Also auch z.B. alte Post-Golf oder VW-Caddy. Das hat nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu tun.

Einen digitalen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte wirst du bei Miet-Transportern wohl nur selten finden da die meisten Mieter keine Fahrerkarte besitzen. Die Verwendung von Tachoscheiben und die Einhaltung der Fahrzeiten ist allerdings in jedem Fall Pflicht.

VG, Holger

Geändert von Holger vom Rhein (14.01.2010 um 18:48 Uhr)
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  #13  
Alt 14.01.2010, 18:48
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Zitat:
Zitat von Holger vom Rhein Beitrag anzeigen
Ja, jedes Zugfahrzeug das im Kfz-Schein als Lkw eingetragen ist fällt unter das Wochenend-Fahrverbot. Also auch z.B. alte Post-Golf oder VW-Caddy. Das hat nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu tun.

VG, Holger
aber nicht zu sportzwecken, hatten wir hier schon ein paar mal behandelt
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #14  
Alt 14.01.2010, 18:49
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Zitat:
Zitat von werbemaxe Beitrag anzeigen
danke, aber die sind sauteuer.. :-( Da hab ich eben bei erento besseres gefunden...
unter umständen kannste den aber dort stehen lassen und fliegst mit nem billigflieger zurück, dann könnt´s viiiiieeeel billiger sein
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Gruß Ralf


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  #15  
Alt 14.01.2010, 18:57
Holger vom Rhein Holger vom Rhein ist offline
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Hm, das ist mir (der 25 Jahre als Lkw-Fahrer hinter sich hat) neu. Und im Gesetzestext steht so eine Ausnahme auch nicht.

Zitat:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für
1.
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.
kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.
die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3.
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4.
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam,
jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),
Reformationstag (31. Oktober),
jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November),
jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
1. und 2. Weihnachtstag.
Quelle

Das Gerücht das Wohnwagen und Sportanhänger ausgenommen sein sollen wird durch die vielen Wiederholungen auch nicht wahrer. Im rot markierten Bereich stehen die Ausnahmen. Wo findest du da die Fahrten zu Sportzwecken ?

Auch hier im Forum gibt es diverse Threads in denen genau meine Meinung vertreten wird. Aber leider auch einige Threads in denen (ohne Belege) dieses Gerücht verbreitet wird.


Das PDF-Dokument (angeblich von der BAG ?) das von einer Ausnahme für Sportzwecke sowie für Wohnwagen berichtet ist mir zwar bekannt. Mir sind aber 2 Verfahren bekannt die nach dem 13.2.2008 (Datum des PDF) gelaufen sind bei denen die Fahrzeugführer zu Strafen wegen Verstoß gegen das Sonntags-Fahrverbot verurteilt wurden. Das eine war ein PickUp mit Wohnwagen, das andere ein VW-Pritschenwagen mit einem Bootstrailer.

Witzig ist außerdem das auf der Seite der BAG die aktuellen Gesetzestexte einsehbar sind. Und die enthalten diese angebliche Ausnahme eindeutig nicht ! Außerdem wird nicht auf eine solche Verordnung der Verkehrsminister hingewiesen. Daher bezweifel ich mal die Echtheit des verschiedentlich zitierten PDF-Dokuments. Verlassen würde ich mich darauf jedenfalls nicht.

VG, Holger

Geändert von Holger vom Rhein (14.01.2010 um 19:17 Uhr)
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  #16  
Alt 15.01.2010, 05:55
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Versuchs mal bei Europcar. Sind/waren meines Wissens die einzigen, die das anboten.
Gruß,

Jörg
Das ist richtig. Die kann man dazu buchen. Allerdings darf man bei Europcar nur bis untere Mittelklasse nach Italien fahren.

Mit Sixt würde es mit einem XFAR gehen. Da haben allerdings nur die Q7 eine AHK. Davon hatte Sixt allerdings nur kurz vor dem Facelift eine Menge Haldenfahrzeuge bekommen, die mittlerweile alle ausgeflottet wurden.

Die Faceliftversionen sind recht rar gesäht. Die X5/X6 haben keine AHK. M-Klassen wohl nur vereinzelt bis gar nicht.

Leider ist es bei den großen Autovermietungen auch nicht möglich bestimmte Fahrzeuge zu reservieren, sondern nur Klassen (Europcar mal ausgenommen gegen eine Logistikgebühr).

Zu den hohen Preisen: Es kann bei Europcar auch helfen mal mit der Station zu sprechen, ob die vielleicht einen guten Preis machen können. Vor Ort ist auch möglich unbegrenzte Kilometer zu buchen.

Wer ADAC-Mitglied ist, eine Lufthansa Miles&More Credit Card mit Businesspaket, Payback-Gutscheine kauft oder Zugriff auf Firmentarife hat kann auch so einiges sparen.

Ansonsten mal mit lokalen kleineren Vermietungen vor Ort sprechen, was die so anbieten können.

Geändert von René GER (15.01.2010 um 06:07 Uhr)
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  #17  
Alt 15.01.2010, 05:59
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
unter umständen kannste den aber dort stehen lassen und fliegst mit nem billigflieger zurück, dann könnt´s viiiiieeeel billiger sein
Achtung: Einweggebühr. Ist gerade im Ausland sehr teuer. Manchmal ist es billiger das Auto an die deutsche Grenze zu bringen und dann auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen.

Darf ich wissen, wo der Abholort des Fahrzeugs wäre?

Zeitraum wäre auch wichtig. Reicht ein Wochenende Fr. 12 - Mo. 9 Uhr?

Geändert von René GER (15.01.2010 um 10:29 Uhr)
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  #18  
Alt 23.07.2010, 07:20
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Standard Bootstrailer mieten

Ich habe auch lange gesucht, jetzt habe ich einen Bootstrailer gefunden.
Anhängerverleih Reinartz bei Düren, braust nur ein PKW mit AHK, und los gehts nach Italien. Ich finder der Preis für den Bootstrailer ist OK. Du Kannst damit ein Boot von 2,8 t transportieren und ein PKW der mit der Last ziehen kann.
und hier die seite wo du ein Bootstrailer mieten kannst www.heinz-reinartz.de

Adamo
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