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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 21.05.2004, 18:34
Benutzerbild von OlafK
OlafK OlafK ist offline
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Standard Lichterführung, Segler mit Hilfsmotor unter 7m?

Hallo,

hier ein Zitat aus der KVR, dass ich nicht sicher interpretieren kann:

"... ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen ..."

Wie muss man denn hier "... wenn möglich ..." deuten?

Reicht denn nun eine Dreifarbenlaterne mit integriertem weißem Rundumlicht für alle Situationen aus, oder braucht man für Fahrten unter Motor mit 'nen Kleinkreuzer doch zwingend noch eine Zweifarbenlaterne am Bug?

Also, so würde ich mir das wegen Stromverbrauch und Einfachheit wünschen:

Segel: Dreifarbenlaterne im Mast
Motor und Anker: Rundumlicht im Mast

Gruß

Olaf
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  #2  
Alt 21.05.2004, 19:36
rumtreiber rumtreiber ist offline
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hallo olaf,

für ein kleines segel- oder motorboot reicht eine weiße rundumleuchte im mast allemal aus. wenn du dazu noch eine dreifarbenlaterne im mast hast, dann bist du auf jedenfall gut ausgerüstet. die seitenlicher können geführt werden - wenn es denn welche gibt. wirklich vorgeschrieben sind die aber nicht.

ich habe auf meinem boot auch eine dreifarbenlaterne und ein weißes dampferlicht im masttop, aber keine seitenlichter. reicht bei einem kleinkreuzer allemal.

herzlichst

rumtreiber
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  #3  
Alt 24.05.2004, 09:14
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als erstes:

herzlich willkommen im Forum Olaf

als zweites:
rumtreiber hat es perfekt gesagt

Gruss

Pit
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Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #4  
Alt 24.05.2004, 15:15
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Molly Molly ist offline
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Kann es sein, dass Ihr Euch irrt?

Segelboote bis 7 m - zum Segeln reicht eine weißes Top-Licht!

Ein weißes Licht im ToPP ist kein Dampferlicht!!!

Unter Motor darfst Du aber mit dem Topp-Licht nicht fahren!!!! Dazu ist ein Dampferlicht in entsprechender Höhe über der 2-Farbenlampe zu fahren.

Eine Dreifarbenlaterne mit darunter angebrachtem Dampferlicht geht auch.


Gruß
Molly
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  #5  
Alt 24.05.2004, 16:03
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miki miki ist offline
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Unter 7 Meter reicht ein weißes Rundumlicht unter Motor! Ein Dampferlicht ist nicht vorgeschrieben.
Unter Segeln dann nur die 3-Farbenlaterne.

Viele Grüße
miki
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  #6  
Alt 24.05.2004, 18:33
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Hallo Miky!
das stimmt nur bedingt!

In § 23 KVR heißt es:

Maschinenfahrzeuge von weniger als 7 m, und nicht schneller als 7 km/h können folgende Lichter führen:

ein weißes Rundumlicht UND Seitenlichter, wenn technisch möglich, aber: Im Bereich der SeeSchStrO heißt es ausdrücklich:

Maschinenfahrzeuge von weniger als 7 m Länge, die die Lichter aufgrund der Bauart nicht fest angebracht führen können, z.B. ungedeckte Maschinnefahrzeuge, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, NICHT fahren!!! - es sei denn, dass ein Notstand vorliegt!

Nun ist allerdings Notfall sehr dehnbar - wer will mir schon den Verdacht einer Blindarmentzündung absprechen - aber korrekt ist es nur, wenn Seitenlichter geführt werden!

Gruß
Molly
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  #7  
Alt 24.05.2004, 18:58
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Zitat:
Zitat von Molly
Eine Dreifarbenlaterne mit darunter angebrachtem Dampferlicht geht auch.
Moin Molly,

hier irrst du.
Das weiße Licht nach vorne - vulgo "Dampferlicht" muß mindestens 1 m *über* den roten und grünen Lichtern angebracht sein. Was du vorschlägst stellt die Welt auf den Kopf.

Gruß
Uwe

... ansonsten: ACK zu Mikis Ausführungen.
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Gruß
Uwe
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  #8  
Alt 24.05.2004, 23:01
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Danke für die Begrüßung und die zahlreichen antworten!

Ich fasse mal zusammen:

Rundumlicht 360°
Dampferlicht 225°
Hecklicht 135°

1) unter Segeln:

- kein Thema, See und für Binnen reicht die Dreifarbenlaterne
- auf See könnte (!) aber auch ein Rundumlicht reichen, ich möchte aber gerne als "behinderter" Segler erkannt werden

2) Anker

- immer Rundumlicht

3) unterMotor(-unterstützung)

wesentlicher Unterschied zum Segeln: Der Entgegenkommende sieht nicht nur rot/grün, sondern auch weiß.

a) Binnen, mir scheint nur hier gibt's die 1m über den Seitenlichtern Vorgabe - d.h. keine Dreifarbenlaterne, dafür aber Zweifarbenleuchte, Dampferlicht und Hecklicht oder stattdessen Rundumlicht und Zweifarbenlaterne. Rundumlicht scheint mir geschickter, da man das zum Ankern eh braucht - will halt Kabel, Gewicht, Kosten und Strom sparen.

Mit der klassischen Kombileuchte (Dreifarben und Rundumlicht) würde man unter Motor im Top rundum weiß fahren (Dreifarben also aus) und zusätzlich am Bug (also mehr als 1m drunter) Zweifarben.

b) See, hier könnte (!) auch ein Rundumlicht reichen. Das wäre dann sehr praktisch, weil man nur diese Kombileuchten (Dreifarben und Rundumlicht) bräuchte - wenig Verkabelungsaufwand (3 Adern) und Kosten. Die für Binnen unumgängliche Zweifarbenleuchte am Bug entfiele dann.

Habe just auf Teneriffa an den wenigen (wen wunderts) Kleinkreuzern dort nur Kombileuchten im Top gesehen. Die hatten nie zusätzliche Zweifarben am Bug.

Aber die KVR und SeeSchStrO verwenden unterschiedliche Formulierungen, die für mich, als Nicht-Juristen, eigentlich kaum zu deuten sind. Was soll denn "wenn möglich" bedeuten? Wenn vorhanden, oder wenn technisch grundsätzlich realisierbar?

Gruß

Olaf
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  #9  
Alt 25.05.2004, 07:02
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Zitat:
Zitat von OlafK
Wenn vorhanden, oder wenn technisch grundsätzlich realisierbar?
letzteres.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #10  
Alt 25.05.2004, 07:27
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Zitat:
Zitat von ugies
Zitat:
Zitat von Molly
Eine Dreifarbenlaterne mit darunter angebrachtem Dampferlicht geht auch.
Moin Molly,

hier irrst du.
Das weiße Licht nach vorne - vulgo "Dampferlicht" muß mindestens 1 m *über* den roten und grünen Lichtern angebracht sein. Was du vorschlägst stellt die Welt auf den Kopf.

Gruß
Uwe

... ansonsten: ACK zu Mikis Ausführungen.
Ja, da hast Du Recht. Das Dampferlicht muß grundsätzlich über den Seitenlichtern sein!

Gruß
Molly
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  #11  
Alt 25.05.2004, 09:21
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mit dem 'dampferlicht' meinte ich eigentlich das weisse rundumlicht

verzeiht die mangelhafte ausdrucksweise - aber haarespalten ist auch ein schönes hobby

gruss rumtreiber
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  #12  
Alt 25.05.2004, 10:23
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Habe gerade das hier entdeckt:

Zitat:
Zitat von WSD-Ost
Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge (mit Maschinenantrieb und untern Segel) können bei Nacht seit dem 1.März 2000 ( Änderung § 3.13 Nr. 1e BinSchStrO) die Seitenlichtern unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse führen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit das Topplicht auch hinter den Seitenlichtern anzubringen. Wird das Topplicht mindestens 1m höher als die Seitenlichter gesetzt, so können die Seitenlichter auch mittschiffs an beiden Seiten angebracht sein. Damit besteht in diesen speziellen Fällen im Geltungsbereich der BinSchStrO jetzt auch die Möglichkeit, die Anbringungsart zu wählen, die auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist.
Wusstet ihr das? Ich noch nicht...
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #13  
Alt 25.05.2004, 10:24
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Hallo im Forum Olaf.

Jetzt mach ich die Verwirrung noch komplett - auch wenn´s nicht wirklich sinnvoll ist....

Ein Segelfahrzeug unter 7 m Länge sowie ein Ruderfahrzeug sollen möglichst die für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen. Ist dies nicht möglich, müssen sie eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit weissem Licht gebrauchsfertig zur Hand halten.

Segler unter 12 m Länge, die die vorgeschriebenen Lichter aufgrund Ihrer Bauart nicht führen können, müssen ein festes weisses rundumlicht im Topp führen.

wie schon oben gelesen: Maschinenfahrzeug unter 7 m Länge und weniger als 7 knt. Fahrt: weisses Rundumlicht und muss, wenn möglich, ausserdem Seitenlichter führen.

ergo reicht doch eigentlich ein weisses rundumlicht und ggfls. Seitenlichter.
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beste Grüße
Stefan
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  #14  
Alt 25.05.2004, 12:12
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Platscher Platscher ist offline
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Ja, aber eben einen Meter Höhenunterschied, was die gängigen Kombilampen schwerlich erreichen. oder wie jetzt?
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  #15  
Alt 25.05.2004, 13:27
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na, ist doch einfach, machst Du weisses rundumlicht ins Topp > reicht für Segeln nach KVR bzw. der Ergänzung der SeeSchStrO. Machst Du noch rot / weiss an Bug dazu, kannsu auch mittem Motor fahrn. Ob das jedoch sinnvoll ist sei dahingestellt, denn eine Richtung ist dann unter Segeln nicht mehr zu erkennen.
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beste Grüße
Stefan
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  #16  
Alt 25.05.2004, 15:02
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Moin Stef,

du meintest doch sicher rot/grün am Bug.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #17  
Alt 25.05.2004, 15:09
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ups, klar doch. danke.
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beste Grüße
Stefan
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  #18  
Alt 27.05.2004, 15:53
anja anja ist offline
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anja eine Nachricht über AIM schicken
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Angenommen ich habe keinen Strom an Bord... reicht das dann als Begründung gegen ".... sind zu führen, falls möglich...." ?
Und reichte dann als weißes Licht auch ne Petroleum-Funzel?
Fragt sich schon lange
__________________
Anja

anjkoehler@aol.com
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  #19  
Alt 27.05.2004, 16:19
Gast
 
Beiträge: n/a
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Moin,
( Anja 15 er Jolli )

wenn Du Dein zweites weißes Licht immer Griffbereit hast mit dem Du dann ins Segel leuchtest ja ( theorehtisch )
Aber in Zeiten der Batterien ist es ( meiner persöhnlichen Erfahrung nach ) nur sehr schwer den Marinierten dies klar zu machen . Im Zweifelsfall darfst aussserhalb des Fahrwassers warten bis es Tag wird .

Selbst bei Ankerlicht wollen sie mittlerweile den Prüfstempel haben also is wenig mit Petroleum Strumleuchte.
Und jeden Tag dem Leuten erklären das man ein technisches Problem wird auf Dauer auch nicht ziehen .



Gruß





der Klotzfisch
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  #20  
Alt 28.05.2004, 01:05
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OlafK OlafK ist offline
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Standard Mindestbedarf für sichere (!) Identifikation

Nun, neben der rein juristischen Fragestellung:

Was braucht man denn (aus Sicht der Erfahrenen, zu denen ich sicher nicht zähle) um praktisch (!) sicher und richtig erkannt zu werden?
Ich mag (technische) Einfachheit und natürlich, mindestens wegen wirtschaftlicher Zwänge, auch Preisgünstigkeit - aber nur ungern auf Kosten der Sicherheit.

Gruß

Olaf
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  #21  
Alt 28.05.2004, 07:21
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stef0599 stef0599 ist offline
Vice Admiral
 
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12 Danke in 7 Beiträgen
Standard

einen aktiven Radarreflektor .....

Den ganzen Funzelkram kannst Du nämlich vergessen, auch ein Topplicht hat bei ganz schlechter Sicht wie dickem Nebel oder starkem Regen eine Sichtweite von im Extremfall nur wenigen hundert Metern.

Klar muss das sein und ist auch sinnvoll, aber wenn Du nach sicherem Erkennen fragst, darfst Du die Diskussion nicht in Verbindung mit Lichterführung stellen. Deshalb das Muss so gering wie nötig, wenn Du aufrüstest, das Sichere aber so gut wie möglich.

@ anja: Wenn Du ausgedehnte Nachtfahrten vorhast, besorg Dir die Batteriebetriebenen Posilampen. Wenn das nur ein, zweimal im Jahr in der Dämmerung vorkommt, dann reicht eine Handlampe. Und beim ankern sowieso die Petroleumlampe, kann Dir keiner was.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #22  
Alt 31.05.2004, 00:21
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skip skip ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Hallo!
1.243 Danke in 583 Beiträgen
Standard ankerleuchte für den notfall zum selberbaun

hallo alle,

ich weiss, ich rühre an den geprüften lampen...
aaaber wenn jemand aber nun beim ankern feststellt, dass zb die glühbirne defekt ist, oder die batterie nicht mehr voll genug, dann wäre diese not-ankerleuchte m.e. sinnvoll.. also hab ich experimentiert.
ziel: eine ankerleuchte, die mit normalen batterieen mehr als eine nacht durchsteht...
damit eventuell andere davon profitieren, hab ich eine kleine anleitung geschrieben....
http://www.yfw24.net/cgi-bin/designs...serid=64851678
viel spass.. ich hab meine immer beim segeln dabei..
so sieht meine eingeschaltet aus: http://www.yfw24.net/userdaten/64851...eleuchtung.jpg
oder so: http://www.yfw24.net/userdaten/64851...reflektor1.jpg
so ausgeschaltet: http://www.yfw24.net/userdaten/64851.../reflektor.jpg
besser als eine petroleum-lampe scheint sie allemal zu sein.
sorry für die schlechten bilder...

mfg skip
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