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  #1  
Alt 31.12.2009, 16:03
Benutzerbild von stephan61970
stephan61970 stephan61970 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 25.12.2008
Ort: Rödermark
Beiträge: 47
Boot: Bayliner 652 Cuddy
52 Danke in 38 Beiträgen
Standard Bootsimport USA

Hab da mal ein paar Fragen:
Was ist beim Import aus den USA zu beachten?
Es könnte eine Bayliner 210 Cuddy Cabin aus 2005 mit 5,0 Mercruiser werden. der Preis ist nicht schlecht ( um die 10000 Euro ). Ich weiß nur nicht genau, was das Boot für den europäischen Standard braucht??
Versand ginge bis Bremerhafen.
Ich habe einen Freund in den USA, der sich die Technik und den Zustand vorher nochmals anschauen würde. Aber die Fotos sind schon vielversprechend.
Vieleicht kann mir jemand Tips geben
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  #2  
Alt 31.12.2009, 16:08
Benutzerbild von PictonRapidov6
PictonRapidov6 PictonRapidov6 ist offline
Field Service Engieener
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: M-V
Beiträge: 267
Boot: 2001 SeaRay 260 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: das tut hier nix zur Sache....
1.334 Danke in 678 Beiträgen
Standard

Wilkommen im

gib mal unter Suche " import" oder Bootskauf USA ein... gibt hier jede Menge Tipps und Tricks...
__________________
Jens

"Einfachheit ist das Resultat der Reife"
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  #3  
Alt 31.12.2009, 16:10
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.992 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von stephan61970 Beitrag anzeigen
.........
Vieleicht kann mir jemand Tips geben
Einfach mal die Suchfunktion benutzen,
mehr Infos kannst du im Internet nicht
finden
Wie man die Suchfunktion benutzt, kannst du
hier lesen: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=47593

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 31.12.2009, 16:26
Benutzerbild von dile2002
dile2002 dile2002 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Bedburg, 20kmwestl. von Köln
Beiträge: 144
Boot: kleines Sportboot Cadorette
132 Danke in 47 Beiträgen
Standard

[quote=stephan61970;1552148]Hab da mal ein paar Fragen:
Was ist beim Import aus den USA zu beachten?



Hey Stef.

ich wollte auch vor einiger Zeit was aus den USA kaufen.
Hab mich vorher beim Zoll informiert und folgende Antwort bekommen, viel Spass....

Sehr geehrter Herr XXXX,

bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die verwendete Bezeichnung ist zu allgemein.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes
anhand der unten gemachten Angaben selbstständig nachvollziehen/durchführen.

Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
werden der HS-Position 8407 des Zolltarifes zugewiesen.
Ein Beispiel:
Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge,
Außenbordmotoren
mit einem Hubraum von 325 cm³ oder weniger
Code-Warennummer: 8407 2110 00 0
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 6,2 %

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
werden der HS-Position 8408 des Zolltarifes zugeordnet.
Ein Beispiel:
Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, gebraucht,
Code-Warennummer: 8408 1019 00 0
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 2,7 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft
ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a.
über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: "TARIC"
ermöglicht.
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
online

Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird
diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die
Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer zollrechtlichen
Bestimmung zuzuführen.
Diese beträgt bei im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage und bei allen anderen
Transportverfahren 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung
in den zollrechtlich freien Verkehr.
Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft
grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie
registriert wurden.
Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle
zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die
Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem
Teilsatz 0737 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um
den Vordruck 0738.
Vordrucke des Einheitspapiers erhalten Sie im örtlichen Formularhandel oder bei
einigen Industrie- und Handelskammern.

Das Merkblatt zum Einheitspapier 2007 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung für die
Vordrucke0737/0738) finden Sie als Download auf der Internetseite
http://www.zoll.de/ > Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkbla
tt_2007.pdf

Zu beachten ist dabei, dass eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG ansässigen Anmelder
abgegeben werden kann.

Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
freien Verkehr beigefügt werden:
1. Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (z.B. Packlisten, Frachtbrief, Zollwertanmeldung DV 1-ab
10.000 Euro-)

Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen,
für:
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze
(=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender
Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei
einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die
Einfuhrabgaben sind in der Regel bar zu entrichten.

Die deutschen Zollstellen (mit Anschriften/Telefonnummern) finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Infothek > Dienststellenverzeichnis

Sie können sich auch bei der Einfuhrabfertigung durch eine/n
Spedition/Zolldeklaranten
oder einen Vertreter der steuerberatenden Berufe vertreten lassen, welche/r die
Einfuhrförmlichkeiten in Ihrem Auftrag vornimmt.

Für den Fall, dass Sie kleinere Sendungen per Post oder Kurierdienst erhalten,
habe ich den Ablauf nachfolgend für Sie ebenfalls kurz skizziert:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder
den Kurierdienst regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr
überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post
bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise
ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger
dauern).
Die Post legt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben vor und holt sich
diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom
Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für den
Empfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen
entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Empfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer
Internetseite http://www.zoll.de/.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
__________________
Gruß aus Bedburg Rhein/Erft Kreis
Dieter
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  #5  
Alt 01.01.2010, 09:23
balticskipper balticskipper ist offline
Captain
 
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Ort: Pfronten-Allgäu
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Boot: Bandido
Rufzeichen oder MMSI: DFXL 2
473 Danke in 251 Beiträgen
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Na, das war doch kurz und bündig......
Und wer es immer noch nicht verstanden hat, liest es halt noch einmal !

Frohes neues Jahr Balticskipper
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  #6  
Alt 02.01.2010, 16:00
Benutzerbild von Scarab I
Scarab I Scarab I ist offline
Captain
 
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Ort: Bad Honnef
Beiträge: 434
411 Danke in 181 Beiträgen
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Servus, um es abzukürzen:

Zoll bei Booten 1,7% + 19% Einfuhrumsatzsteuer. Das ist aber dein kleinstes Problem bei Selbstimport.

Wie schon geschrieben, nimm die Suche. Ich habe schon zigmal geschildert wie Boote aus den USA rüber kommen und was zu beachten ist.

Grüsse
__________________
Boot: Baja Outlaw 25 - 496HO - sold
Zugfahrzeug: Cayenne S
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  #7  
Alt 15.12.2010, 19:45
accmarine accmarine ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 15.12.2010
Ort: Palm Beach County, Florida
Beiträge: 1
0 Danke in 0 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von stephan61970 Beitrag anzeigen
Hab da mal ein paar Fragen:
Was ist beim Import aus den USA zu beachten?
Es könnte eine Bayliner 210 Cuddy Cabin aus 2005 mit 5,0 Mercruiser werden. der Preis ist nicht schlecht ( um die 10000 Euro ). Ich weiß nur nicht genau, was das Boot für den europäischen Standard braucht??
Versand ginge bis Bremerhafen.
Ich habe einen Freund in den USA, der sich die Technik und den Zustand vorher nochmals anschauen würde. Aber die Fotos sind schon vielversprechend.
Vieleicht kann mir jemand Tips geben
Bei diesem Kaufpreis wird der Import den Aufwand kaum decken. Es ist sinnvoller, das Boot vor Ort zu kaufen.
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  #8  
Alt 15.12.2010, 20:41
Benutzerbild von Bayliner2855
Bayliner2855 Bayliner2855 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 149
Boot: Bayliner 2855 Bj. 2000
105 Danke in 71 Beiträgen
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Hallo,

ich habe mir mein Boot letztes Jahr auch von den USA kommen lassen und ich muss sagen, daß ich es jederzeit wieder machen würde.
Wünsche Dir viel Glück bei Deiner weiteren Suche.

Grüße Dieter
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