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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
wie würdet ihr entscheiden? Ich habe etwas in der Bucht gekauft. 3 Artikel in einem Angebot. Ich habe den vollen Preis plus Versand überwiesen. Nach langen hin und her wurde nur ein Artikel geliefert. Die weiteren 2 seien angeblich verloren gegangen. Nun habe ich die 3 Artikel, nach erhaltenen Zuschlag, jedoch schon weiterverkauft. Nun war ich im Lieferzwang. Meine Vertragspartner sind jedoch freundlicherweise zurückgetreten. Nun habe ich aber nicht durch mein Verschulden ein Gewinnverlust erlitten. Wie sieht es damit aus??? Was meint ihr dazu?? Mal sehen wie die verschiedenen Positionen aussehen. Gruß Michael |
#2
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ich kann nur Verkaufen / weiter Verkaufen was ich auch habe / besitze !!
![]() So wie Du es vorhattest geht schnell nach hinten los... wie u ja selbst erfahren hast. ![]()
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By Karsten
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#3
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Vieleicht war der Verfäufer so clever wie du, hat für die drei Teile den Zuschlag bekommen und weiterverkauft, ohne die Ware erhalten zu haben.
![]() Bleibt dir wohl nur der Weg über Ebay bzw. klagen, oder das Inkassoteam einsetzen. Gruß Werner
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#4
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Aber die Verkaufsseite ist der gültige Kaufvertrag. Also hatte ich.
Zwischen Geldeingang in Deutschland und der Offenbahrung das nicht alles geliefert werden konnte, lagen auch noch ca. 3 Wochen. |
#6
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Mir ist das gleiche passiert,,,seit dem bezeichnen leute mich als scammer.
![]() Da kannst du garnix tun. abhaken und forwaerts ! ![]() Ist leider so,alles ander waehre gutes geld an schlechtes gehaengt. ![]()
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#7
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das ist ja recht dünn.
Sonst seid ihr immer auf Krawall gebürstet. Heute aber recht zurückhaltend. Nur mal soviel: es ist bis jetzt ein 3 jähriger Rechtsstreit mit Zeugenvernehmung im Ausland. Abgedeckt über die Rechtschutz. Es läuft jetzt wohl auf einen Vergleich hinaus. Insofern komme ich gut aus der Geschichte heraus, aber befriedigend ist es nicht wirklich. Gruß Michael |
#8
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wie kann in einer sendung 2 artikel verloren gehen??
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#9
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Es waren 3 größere Artikel die angeblich bei der von mir genannten Spedition angeliefert wurden.
Es soll niemand bei der Anlieferung vor Ort gewesen sein, deshalb wurden die Sachen unter der Verladerampe abgelegt. 2 Teile wurden angeblich gestohlen. Das wurde aufgrund des Wochenende jedoch nicht gemerkt. Das dritte blieb liegen. Ich vermute jedoch das es nur eine Schutzbehauptung ist. Gruß Michael |
#10
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Theoretisch ist s relativ einfach. Der Schadenersatz umfaßt auch den entgangegen Gewinn. Praktisch, und das hast ja schon geschrieben, scheiterts immer an den ganzen Nachweisen und Beweisen, denn SE gibts nur bei pflichtwidrigen Verhalten. Wennst das nicht nachweisen kannst siehst schlecht aus.
Viel Erfolg trotzdem Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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#11
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und nun nach 3 Jahren fragst Du uns ??
![]() Bei einem Vergleich muß jeder seine Kosten selber tragen .. gut das Du eine Rechtsschutz hast ![]() Zitat:
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By Karsten
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#12
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Ausserdem ist Mallorca etwas weit für das
![]() Oder hattest du was anderes mit auf Krawall gebürstet gemeint? ![]()
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#13
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Flug erster Klasse, *****Sterne Hotel, lecker Essen - da geht Einiges! ![]() Wobei ich bei Michael nicht den Eindruck hatte als wenn er bei sowas Hilfe braucht ... ![]() ![]()
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#14
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Es hat langsam den Anschein, das man ein Verfahren nur lange genug in die Länge ziehen muss. Im Grunde intressiert es niemanden mehr und alle wollen nur noch eine schnelle Lösung. Der Vergleichsvorschlag kam jetzt vom Gericht, welches das Ding wohl auch vom Tisch haben will. Nimmt man den Vorschlag nun evtl nicht an, sagen die vielleicht: er hatte seine Chance und sprechen sich in einem Urteil gegen mich aus. Also lieber kleines Geld nehmen oder hoffen und durchziehen??? Michael |
#15
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An deiner stelle wuerde ich den vergleich vorziehen !!!!
Solange du nix drauf legst ausser deinen verlorenen gewinn . Den du ja aber theoretich nicht ausgelegt hast....... ![]() Der verglaich muesste ja dann so aus sehen das der verkaeufer dir den kaufpreis incl. fracht voll ersetzt. Ich denke mal du haettest die fracht firma verklagen muessen ?!
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#16
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Als ich drohte, das Bekannte von mir aus der in Köln befinndlichen Hornstr. mal vorbeikommen wurde er geschmeidiger. Es war aber auch ein Geschäft bei E-bay wo alles falsch war. Geprüftes Mitglied. ha ha ha. Er hatte den geprüften Account übernommen. Nun will er ja einen Teil von meinem Verlust tragen. Die Frage ist: Langt mir das oder spanne ich den Bogen weiter??? Er bietet 500,- € in 2 Raten a 250,- € Bei Kostenteilung. Was mir ja aber egal sein kann. Michael
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#17
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![]() Zitat:
Wenn du dich auf einen vergleich einlaesst ( kosten teilung ) klaere bitte ab ob deine haftpflicht dann auch noch alles uebernimmt was die kosten angeht !!!!! Nur so als tip. ![]()
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#18
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Was lese ich da? Da wird am Wochenende einer Spedition was ohne Empfangsquittung
einfach auf die Laderampe geschmissen? Was läßt du dir da bloß für eine Geschichte erzählen ![]() Nenn mal Roß und Reiter, vielleicht können wir hier vorort noch was bewirken. Aber wenn das alles schon so lange her ist.... ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#19
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#20
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was glaubst du was man mir noch alles erzählen wollte. Mittlerweile kenne ich 35 verschiedenen Ausreden um eine Überweisung herauszuzögern. Es ist ja jetzt alles geklärt. Die Positionen sind eindeutig. Das Gericht schlägt nun den Vergleich vor. Das ist ja das Problem. 2/3 des Kaufpreise habe ich seinerzeit auch erstattet bekommen. Nun geht es eigentlich nur noch um den Bonbon. Und eben die Frage wie groß er wird. Michael |
#21
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Wie hoch ist denn der Schaden ? Wieviel % sind die 500 davon ? Wenns die Hälfte ist, nimm bloß an und gut ist, wennst ablehnt ist der Richter sauer dass er Urteil schreiben muß und fällst hinten runter.
Gruß Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft... |
#22
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Nimm dein Bonbon und geh. So ein Angebot bekommst du kein zweites Mal. Bei 500 Kröten Angebot kann auch der Streitwert nicht die Welt sein. Das lohnt weder Zeit noch Nerven. Und wer weiß, wie die nächste Runde ausgeht und wer sie überhaupt bezahlt.
Den Schaden (keine Ware) hast du bezahlt bekommen. Den entgangenen Gewinn: Im Gegensatz zum schon gesagten hier, sehe ich das überhaupt nicht eindeutig als zwangsläufige Verbindlichkeit des säumigen Lieferanten. Das kann so oder so ausgehen. 500 ist doch schon fast ein Abendessen, also nimm und geh. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#23
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@Roger und Andreas.
Ich meine ja auch das 500,- € besser als gar nichts ist. Zumal es in erster Linie darum ging dem Verkäufer seine Grenzen aufzuzeigen und ihm vom hohen Ross zu holen. Es ist jedoch nur 25 % von dem in der Klage verlangten. Ich befürchte, zumal nun auch schon ein Richterwechsel war, das dieses Vergleichsvorschlag richtungsweisend vom Gericht war, und werde wohl den Vergleich annehmen. @ alle Danke für den Entscheidungsanstoss. schönen Abend euch allen. Michael
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#24
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Was spricht dagegen den Fall vom Gericht entscheiden zu lassen ? Ich würde den Krug auch unter den Wasserhahn halten wenn ich schon 3 Jahre unterwegs bin.
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#25
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nun weck nicht wieder die Gier in mir.
Bis jetzt war es ja wirklich ohne Kosten und generve. Aber 500,- € ist auch ne Hausnummer wo eine alte Frau lange für stricken muss. Der Gegner war lein Kaufmann und es ist soooo lange her. So viele Faktoren die gegen eine Entscheidung sprechen. Besser das Geld in eine Badeplattform für die Saga stecken. Michael |
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