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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bewegungsmelder
Ja, diese Dinger wo das Licht automatisch angeht, wenn man vor herläuft.
Meine Frage dazu: Ist es rechtlich zulässig, einen Bewegungsmelder so zu installieren, dass er auch reagiert, wenn jemand sich auf dem Nachbargrundstück bewegt, bzw. sich dem Zaun nähert?
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#2
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Ich schätze nicht,außer der Nachbar stimmt da zu.Hier in der Ecke hat jemand son Teil so angebracht,das es die Straße erleuchtet wenn ein Auto vorbeifährtSolange sich niemand daran stört ist alles gut,aber zulässig ist das wohl nicht.
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#3
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Darum geht es ja... also DIESER Nachbar wird sich schon sehr wundern.
Alternative dazu wäre, die Lampe bleibt an...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#4
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Zitat:
Markus
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit |
#5
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Das ist auch noch son Problem...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#6
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Du hast doch das Recht dein Grundstück auszuleuchten, und das beginnt am Zaun. Da Licht keine Grenzen kennt wird es wohl auch über den Zaun reichen dürfen. Soll ja niemand versehentlich gegen den Zaun laufen (Gefährdung). So lange du nicht direkt mit einem Punktstrahler auf das Nachbarfenster zielst. Aber Nachbarn sind ein eigenwilliges Völkchen.
Gruß Ralf |
#7
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Jojo... dieses Völkchen sägt z.B. fremderleuts Hecken nieder und dann
sehen sie eben Leuchten, die sie vorher nicht gesehen hätten...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#8
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Du kannst natürlich per Bewegungsmelder Dein Licht anmachen, und ob es dann (auch) auf das Grundstück Deines Nachbarn fällt, geht den nichts an. Der Melder meldet lediglich eine Bewegung einer Person, aber tangiert nicht deren Persönlichkeitsrechte (im Gegensatz zB zu einer Überwachungskamera).
ABER... sollte ihn dieses Licht de facto stören, wenn es zB durch sein Schlafzimmerfenster fällt oder ihn real im Wohnzimmer blendet, kann er dagegen zivilrechtlich vorgehen. Und vor Gericht und auf hoher See... die Wiesbadener Lampe ist übrigens inzwischen im Lachmuseum gelandet, die Richter dürfen erschreckenderweise weiterhin "Recht" sprechen... |
#9
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Das heißt also, ich könnte jede Außenleuchte wegklagen, wenn sie mich stört.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#10
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Neee,wenn sie deine Bude oder Grundstück ausleuchtet,dann schon.
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#11
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Na ja, wenn der Nachbar auf seinem Grundstück rumtappert und dann etwas Licht gespendet bekommt, kann ihn das ja nicht stören, zumal er dann ja nicht im Bett liegt.
Bewegt sich ein Eindringling auf seinem Grund, kann er gegen eine leuchtende Info auch nicht viel einwenden. Ansonsten schaltet der Bewegungsmelder ja nicht. Solltest du jetzt aber einen Nachbarn haben der seine Persönlichkeitsrechte schon durch die Farbe deiner Türklingel eingeschränkt sieht, sieht es duster aus. Gruß Ralf Gruß Ralf
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#12
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Das wäre die Frage, ob es schlimmer ist, wenn sie durchgängig brennt,
oder wenn sie nur brennt, wenn sich "jemand" der Grenze nähert? Zu wieviel Watt würdet ihr mir raten, um das ganze in Gang zu bringen?
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#13
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Das kommt doch ganz auf den wirklichen Zweck an .....
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die besten Grüße von Uschi |
#14
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Da es Richter gibt, die den "Umweltschutz" höher stellen wie den Schutz vor Einbrechern und daher im Zusammenhang mit einer Außenleuchte von unnötiger Umweltverschmutzung faseln (nein, kein Witz), eine schaltfeste Energiesparlampe mit 20 Watt (entsprechend real 60W) mit Bewegungssensor, um diesbezüglich schonmal keine Angriffsfläche zu bieten.
Das dementgegen öffenliche Gebäude, Ministerien, Einrichtungen... unnütz die ganze Nacht hindurch jeweils mit zig-tausend Watt bestrahlt werden, ist natürlich etwas gaaaaanz anderes !!
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#15
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...nimm alle 2m einen Halogen-Strahler vom Baumarkt mit mindestens 150 W. Stelle die Flutlichanlage so ein, daß dein Grundstück bis zur Grenze oder ab der Grenze komplett erleuchtet wird. Danach stellst du den Bewegungsmelder so ein, daß sobald ein Grashalm deine Grenze überschreitet, die volle Beleuchtung losgeht.
Jetzt mußt du nur noch ein paar unscheinbare saisonale Kitschfiguren aufbauen und schon hast du einen entsprechenden Dekocharakter. Im Moment würde ich dir zu Weihnachtsmotiven raten. Und diese strahlst du dann halt an...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#16
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Wie wäre es denn, an Stelle alberner Vorschläge dazu zu raten, einmal mit dem Nachbarn zu sprechen? Wenn das Verhältnis allerdings schon total zerrüttet sein sollte, würde ich sorgfältig darauf achten, dem Nachbarn keinen Vorwand für eine eventuelle Klage zu liefern und die Beleuchtung so ausrichten, dass möglichst kein Licht auf das Nachbargrundstück fällt. Das läßt sich mit einiger Sorgfalt bei der Auswahl und Anbringung der Leuchten bestimmt erreichen.
Gruß Wepi |
#17
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Zitat:
...solche Themen werde hier eigentlich immer erst gestartet, wenn "normale Kommunikation" nicht mehr nützt...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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