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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.11.2009, 12:19
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Akki Akki ist offline
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Standard Bewegungsmelder

Ja, diese Dinger wo das Licht automatisch angeht, wenn man vor herläuft.

Meine Frage dazu:
Ist es rechtlich zulässig, einen Bewegungsmelder so zu
installieren, dass er auch reagiert, wenn jemand sich auf dem
Nachbargrundstück bewegt, bzw. sich dem Zaun nähert?
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #2  
Alt 22.11.2009, 12:33
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Ich schätze nicht,außer der Nachbar stimmt da zu.Hier in der Ecke hat jemand son Teil so angebracht,das es die Straße erleuchtet wenn ein Auto vorbeifährtSolange sich niemand daran stört ist alles gut,aber zulässig ist das wohl nicht.
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  #3  
Alt 22.11.2009, 12:36
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Darum geht es ja... also DIESER Nachbar wird sich schon sehr wundern.

Alternative dazu wäre, die Lampe bleibt an...
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  #4  
Alt 22.11.2009, 12:39
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Ja, diese Dinger wo das Licht automatisch angeht, wenn man vor herläuft.

Meine Frage dazu:
Ist es rechtlich zulässig, einen Bewegungsmelder so zu
installieren, dass er auch reagiert, wenn jemand sich auf dem
Nachbargrundstück bewegt, bzw. sich dem Zaun nähert?
warum auch nicht Du könntest ja das Lich von Hand einschalten und keiner kann was dagegen sagen. Solange Du nicht sein Grundstück ausleuchtest oder er wegen deinem Licht nicht schlafen kann.


Markus
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  #5  
Alt 22.11.2009, 12:42
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
... Solange Du nicht sein Grundstück ausleuchtest oder er wegen deinem Licht nicht schlafen kann.
Das ist auch noch son Problem...
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  #6  
Alt 22.11.2009, 12:46
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Du hast doch das Recht dein Grundstück auszuleuchten, und das beginnt am Zaun. Da Licht keine Grenzen kennt wird es wohl auch über den Zaun reichen dürfen. Soll ja niemand versehentlich gegen den Zaun laufen (Gefährdung). So lange du nicht direkt mit einem Punktstrahler auf das Nachbarfenster zielst. Aber Nachbarn sind ein eigenwilliges Völkchen.

Gruß Ralf
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  #7  
Alt 22.11.2009, 12:51
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
...Aber Nachbarn sind ein eigenwilliges Völkchen.
Jojo... dieses Völkchen sägt z.B. fremderleuts Hecken nieder und dann
sehen sie eben Leuchten, die sie vorher nicht gesehen hätten...
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Akki

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  #8  
Alt 22.11.2009, 14:18
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Du kannst natürlich per Bewegungsmelder Dein Licht anmachen, und ob es dann (auch) auf das Grundstück Deines Nachbarn fällt, geht den nichts an. Der Melder meldet lediglich eine Bewegung einer Person, aber tangiert nicht deren Persönlichkeitsrechte (im Gegensatz zB zu einer Überwachungskamera).

ABER... sollte ihn dieses Licht de facto stören, wenn es zB durch sein Schlafzimmerfenster fällt oder ihn real im Wohnzimmer blendet, kann er dagegen zivilrechtlich vorgehen.

Und vor Gericht und auf hoher See... die Wiesbadener Lampe ist übrigens inzwischen im Lachmuseum gelandet, die Richter dürfen erschreckenderweise weiterhin "Recht" sprechen...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #9  
Alt 22.11.2009, 14:25
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Das heißt also, ich könnte jede Außenleuchte wegklagen, wenn sie mich stört.
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Akki

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  #10  
Alt 22.11.2009, 14:27
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Das heißt also, ich könnte jede Außenleuchte wegklagen, wenn sie mich stört.
Neee,wenn sie deine Bude oder Grundstück ausleuchtet,dann schon.
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  #11  
Alt 22.11.2009, 14:27
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Na ja, wenn der Nachbar auf seinem Grundstück rumtappert und dann etwas Licht gespendet bekommt, kann ihn das ja nicht stören, zumal er dann ja nicht im Bett liegt.
Bewegt sich ein Eindringling auf seinem Grund, kann er gegen eine leuchtende Info auch nicht viel einwenden. Ansonsten schaltet der Bewegungsmelder ja nicht. Solltest du jetzt aber einen Nachbarn haben der seine Persönlichkeitsrechte schon durch die Farbe deiner Türklingel eingeschränkt sieht, sieht es duster aus.

Gruß Ralf


Gruß Ralf
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 22.11.2009, 14:32
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Das wäre die Frage, ob es schlimmer ist, wenn sie durchgängig brennt,
oder wenn sie nur brennt, wenn sich "jemand" der Grenze nähert?

Zu wieviel Watt würdet ihr mir raten, um das ganze in Gang zu bringen?
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Akki

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  #13  
Alt 22.11.2009, 14:50
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
.....
Zu wieviel Watt würdet ihr mir raten, um das ganze in Gang zu bringen?
Das kommt doch ganz auf den wirklichen Zweck an .....
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die besten Grüße von Uschi
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  #14  
Alt 22.11.2009, 14:52
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Da es Richter gibt, die den "Umweltschutz" höher stellen wie den Schutz vor Einbrechern und daher im Zusammenhang mit einer Außenleuchte von unnötiger Umweltverschmutzung faseln (nein, kein Witz), eine schaltfeste Energiesparlampe mit 20 Watt (entsprechend real 60W) mit Bewegungssensor, um diesbezüglich schonmal keine Angriffsfläche zu bieten.

Das dementgegen öffenliche Gebäude, Ministerien, Einrichtungen... unnütz die ganze Nacht hindurch jeweils mit zig-tausend Watt bestrahlt werden, ist natürlich etwas gaaaaanz anderes !!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #15  
Alt 22.11.2009, 15:03
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Hilfsvopo
 
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...nimm alle 2m einen Halogen-Strahler vom Baumarkt mit mindestens 150 W. Stelle die Flutlichanlage so ein, daß dein Grundstück bis zur Grenze oder ab der Grenze komplett erleuchtet wird. Danach stellst du den Bewegungsmelder so ein, daß sobald ein Grashalm deine Grenze überschreitet, die volle Beleuchtung losgeht.

Jetzt mußt du nur noch ein paar unscheinbare saisonale Kitschfiguren aufbauen und schon hast du einen entsprechenden Dekocharakter. Im Moment würde ich dir zu Weihnachtsmotiven raten. Und diese strahlst du dann halt an...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #16  
Alt 22.11.2009, 17:50
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Wie wäre es denn, an Stelle alberner Vorschläge dazu zu raten, einmal mit dem Nachbarn zu sprechen? Wenn das Verhältnis allerdings schon total zerrüttet sein sollte, würde ich sorgfältig darauf achten, dem Nachbarn keinen Vorwand für eine eventuelle Klage zu liefern und die Beleuchtung so ausrichten, dass möglichst kein Licht auf das Nachbargrundstück fällt. Das läßt sich mit einiger Sorgfalt bei der Auswahl und Anbringung der Leuchten bestimmt erreichen.
Gruß
Wepi
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  #17  
Alt 22.11.2009, 17:52
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Wie wäre es denn, an Stelle alberner Vorschläge dazu zu raten, einmal mit dem Nachbarn zu sprechen? Wenn das Verhältnis allerdings schon total zerrüttet sein sollte, würde ich sorgfältig darauf achten, dem Nachbarn keinen Vorwand für eine eventuelle Klage zu liefern und die Beleuchtung so ausrichten, dass möglichst kein Licht auf das Nachbargrundstück fällt. Das läßt sich mit einiger Sorgfalt bei der Auswahl und Anbringung der Leuchten bestimmt erreichen.
Gruß
Wepi

...solche Themen werde hier eigentlich immer erst gestartet, wenn "normale Kommunikation" nicht mehr nützt...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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