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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.11.2009, 22:57
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Standard Einpresstiefe bei Felgen

Mal ne Frage
Das gleiche Auto, die gleichen Reifen- und Felgendimensionen
nur unterschiedliches Design und den Unterschied zwischen 13 mm ET und 20 mm ET
ABE gibts für beide für die Karre
Was ist anders
Ich weiß das die eine weiter raus, die andere weniger, steht.
Aber welche in welche Richtung und sind es 7 mm die sie weiter raus- oder reinsteht, oder 3,5
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #2  
Alt 02.11.2009, 23:58
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keine Ahnung
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AVERNA - Dirk
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  #3  
Alt 03.11.2009, 00:38
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ich weiß das die eine weiter raus, die andere weniger, steht.
Aber welche in welche Richtung und sind es 7 mm die sie weiter raus- oder reinsteht, oder 3,5
Die ET kennzeichnet den Abstand der gedachtem Mittellinie der Felge ( ET 0) zum Flanschmaß (die Fläche die an der Achsaufnahme anliegt).
Also, je geringer die ET, desto weiter steht das Rad nach außen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #4  
Alt 03.11.2009, 07:39
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je kleiner die ET je weiter stehen die Felgen draussen ...


macht man z.B. bei Sommer- vs. Winterreifen


Kleines Bespiel:

Der Sommerreifen ist in der Regel breiter und muß daher weiter nach aussen um nicht am Felgenbein zu schleifen ...

Umso weiter die Felge vom Flansch entfernt ist, umso höher werden die Belastung am Radlager und Stoß/Dämpfereinheit ... (speziell zu sehen bei extremen Fahrzeugen, wo das komplette Rad bei unebeneinheiten in sich vibriert)



kann natürlich auch teschnische Gründe haben bezüglich der Freigängigkeit an der Bremscheibe bzw. am Bremssattel im Bezug zum Felgendesign
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  #5  
Alt 03.11.2009, 07:45
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ET20 zu 13

7mm weniger Aussenschüssel (Tiefbett) bzw. 7mm mehr Innenschüssel.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #6  
Alt 03.11.2009, 08:08
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@Jörg, das ist nicht ganz richtig die ET hat nicht direkt etwas mit der Innen-und Aussenfelgenbett zu tun
Es bezieht nur auf die Radanschlussfläche (Wo es mit der nabe am Auto verschraubt wird)
Je nach Design des Felgensterns kann die Felge eine hohe ET und ein tiefes Felgenbett aussen haben oder eine niedrige ET und kein Felgenbett aussen.
Das Tiefbett hat übrigens nicht mit der Breite des äusseren Felgenbetts zu tun (Auch wenn sie immer gerne "Tiefbettfelgen" genannt werden) sondern mit dem Durchmesser was das Felgenbett aussen in der Mitte hat(Also bei ET 0), ist es Tief (also grössere Unterschied zwischen Reifanauflagefläche und der Mitte des Felgenbettes spricht man von Tiefbett, viele "Tiefbettfelgen" sind in Wahrheit Flachbettfelgen um eine möglichst gerade Fläche am Aussenbett zu erhalten.
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Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
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  #7  
Alt 03.11.2009, 08:40
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
@Jörg, das ist nicht ganz richtig die ET hat nicht direkt etwas mit der Innen-und Aussenfelgenbett zu tun
Es bezieht nur auf die Radanschlussfläche (Wo es mit der nabe am Auto verschraubt wird)
Je nach Design des Felgensterns kann die Felge eine hohe ET und ein tiefes Felgenbett aussen haben oder eine niedrige ET und kein Felgenbett aussen.
Das Tiefbett hat übrigens nicht mit der Breite des äusseren Felgenbetts zu tun (Auch wenn sie immer gerne "Tiefbettfelgen" genannt werden) sondern mit dem Durchmesser was das Felgenbett aussen in der Mitte hat(Also bei ET 0), ist es Tief (also grössere Unterschied zwischen Reifanauflagefläche und der Mitte des Felgenbettes spricht man von Tiefbett, viele "Tiefbettfelgen" sind in Wahrheit Flachbettfelgen um eine möglichst gerade Fläche am Aussenbett zu erhalten.



Das ist selbstverständlich richtig, dass: Anbindung, Horn und Felgenmitte in Verbindung stehen.
Aber bei den heutigen Felgentypen ist das eher akademisch erklärt, da es nur noch minimal (selten stark gekröpfte) Anbindungen gibt.
Standardautofelgen habe um ET+30 (+/-15)
Rennsportformelfelgen um ET -30 (+/- 15)

Schickimicki Alufelgen im ATS Cup Design sind selten geworden.

Wenn ich das richtig im Auge habe, fährt Schraubär Sven nen fetten BMW. Und ich vermute er will M oder V8 BMW-Konturfelgen neuerer Generation verbauen.
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  #8  
Alt 03.11.2009, 09:10
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Das es heute diese Felgen kaum noch gibt hat einen einfachen technischen Grund Weil die bremsanlagen inzwischen so groß sind das man eh mit Felgengrößennachkauf eh nicht mehr nachkommt.
Weil bei 1,2,3er Golf z.b. Serie immer noch 13 Zoll war und 15er State-of-the-Art waren da hatten man 2 Zoll Spiel (und kleinere Bremssättel).
Heuite haben selbst Polo (oder ähnliche) 15 Zoll oder grösser Serie und demtenprechende Bremsanlagen+viel grössere Sättel die einfach den Platz brauchen.
daher das derzeite "Einheitsdesign" nix mehr Aussenbett gerader oder leicht nach Aussen gewölbter Stern.
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  #9  
Alt 03.11.2009, 10:19
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Danke
soweit hab ichs verstanden
Wenn ich jetzt ET 20 eingetragen habe und ET 13 ( mit ABE ) aufziehen will, muß ich dann ne Abnahme machen lassen
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  #10  
Alt 03.11.2009, 10:22
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Danke
soweit hab ichs verstanden
Wenn ich jetzt ET 20 eingetragen habe und ET 13 ( mit ABE ) aufziehen will, muß ich dann ne Abnahme machen lassen




ist die ABE eine ABE oder ein Gutachten

sollte es eine ABE sein, wo dein Fahrzeug aufgeführt ist, brauchst du nicht hin (ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis)

ist es ein Gutachten (im Zubehörbereich normal) sollte dein Fahrzeug drin stehen,mußt trotzdem zum Tüv und den Kram eintragen lassen
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  #11  
Alt 03.11.2009, 10:25
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Fragen wir mal so, Auto tiefergelegt(also nicht ab Werk)?Deine Reifengrösse und dein Autotyp Bestandteil der ABE?

Wenn nicht tiefergelgt und die Reifengrösse auch für dein Auto freigegeben (Serienreifengröße wo im alten Brief vermerkt waren,sonst beim Hersteller anfragen welche ab Werk freigegeben sind) und sich die ABE der Räder auf dein Auto bezieht muss du nichts eintragen oder abnehmen lassen.
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  #12  
Alt 03.11.2009, 10:33
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Zitat:
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Danke
soweit hab ichs verstanden
Wenn ich jetzt ET 20 eingetragen habe und ET 13 ( mit ABE ) aufziehen will, muß ich dann ne Abnahme machen lassen
Ja, du musst eine Technische-Abnahme machen lassen und ZD 1 und 2 bzw Brief, Schein beim Verkehrsamt ändern lassen.
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  #13  
Alt 03.11.2009, 10:36
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Jörg, nein nicht wenn er eine ABE für die Räder hat und die Bedingungen eingehalten werden (also keine weiteren Änderungen die Wechselwirkungen mit dem Radsatz haben)
Die 7mm geänderte Einpresstiefe ist ja Bestandteil der ABE, genau wie bei einem Sportauspuff die 1-2db mehr Lautstärke.
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  #14  
Alt 03.11.2009, 10:56
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Jörg, nein nicht wenn er eine ABE für die Räder hat und die Bedingungen eingehalten werden (also keine weiteren Änderungen die Wechselwirkungen mit dem Radsatz haben)
Die 7mm geänderte Einpresstiefe ist ja Bestandteil der ABE, genau wie bei einem Sportauspuff die 1-2db mehr Lautstärke.
Eine ABE wird es nur geben, wenn sie die gleiche Dimension besitzen wie original verbaute. Ist aber nicht so.

Ändert sich die Spurweite (hier +1,4cm) muss Freigängigkeit festgestellt werden. Anbauteile wie AHK, Niveauausgleich, Fahrwerksfedern werden im Zusammenhang geprüft.

Alles andere ist gespökel.
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  #15  
Alt 03.11.2009, 10:59
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Eine ABE wird es nur geben, wenn sie die gleiche Dimension besitzen wie original verbaute. Ist aber nicht so.

Ändert sich die Spurweite (hier +1,4cm) muss Freigängigkeit festgestellt werden. Anbauteile wie AHK, Niveauausgleich, Fahrwerksfedern werden im Zusammenhang geprüft.

Alles andere ist gespökel.

nöööö ....



Sommerreifen habe ne ABE vom Hersteller ebenso wie die Stahlfelgen für die Winterreifen


das ist das gleiche Prinzip ...


oder für das Fahrzeug gibt es verschieden Felgendesigns in verschiedenen Größen ... vom Hersteller gibt es kein Gutachten sondern nur eine ABE die dem Tüv vorliegt ...



ABE sagt ja aus, das diese Felgen für dieses Fahrzeug schon geprüft wurden.
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  #16  
Alt 03.11.2009, 11:00
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Jörg will hier keine Diskussion vom Zaun brechen, aber wie sähe es dann mit fahrwerksfedern aus die 35mm tieferlegen?mit ABE. und solange nicht andere Teile verändert werden genügt diese ABE.Hab ja nunmal schon gut 8 Jahre Tuninteilehändlererfahrung und vorher nochmal 5Jahre Selbertuner+ Gute Kontakte zum TÜV-Cheffe Landshut.
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  #17  
Alt 03.11.2009, 11:21
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Ihr wisst doch garnicht was er verbauen möchte und was eingetragen ist?

ABE.., Teilegutachten nach §19(3)..., Festigkeitsgutachten nach §21.

Im Brief ist idR die Kleinste und die Größte RadReifen eingetragen im ZD nur die Größte, bewege ich mich dazwischen gibt es eine ABE.

Ich verwette mein rechtes Ei, das keine RadReifen-Kombi in ET13 einegtragen ist. (Selbst die genannte ET20 stammt aus dem Gutachtenkatalog.)

Damit bewegen wir uns immer bei einer 19er und einer Abnahme nach Anlage XIX STVZO



Meine Meinung.
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  #18  
Alt 03.11.2009, 11:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ihr wisst doch garnicht was er verbauen möchte und was eingetragen ist?

ABE.., Teilegutachten nach §19(3)..., Festigkeitsgutachten nach §21.

Im Brief ist idR die Kleinste und die Größte RadReifen eingetragen im ZD nur die Größte, bewege ich mich dazwischen gibt es eine ABE.

Ich verwette mein rechtes Ei, das keine RadReifen-Kombi in ET13 einegtragen ist. (Selbst die genannte ET20 stammt aus dem Gutachtenkatalog.)

Damit bewegen wir uns immer bei einer 19er und einer Abnahme nach Anlage XIX STVZO



Meine Meinung.
daher ja auch meine Frage ob die ABE wirklich eine ABE oder ein Gutachten ist ...


mit einer ABE braucht man nicht zum TÜV solange die Fahrwerkskombination indentisch zum Serienfahrzeug ist ...



Übrigens ist es auch wurscht ob was eingetragen ist oder nicht, denn die ABE muß IMMER mit dem Fahrzeug mitgeführt werden ... (ich hatte damals dafür nen eingenen vollgefüllten Hefter im Kofferraum)
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  #19  
Alt 03.11.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
daher ja auch meine Frage ob die ABE wirklich eine ABE oder ein Gutachten ist ...


mit einer ABE braucht man nicht zum TÜV solange die Fahrwerkskombination indentisch zum Serienfahrzeug ist ...



Übrigens ist es auch wurscht ob was eingetragen ist oder nicht, denn die ABE muß IMMER mit dem Fahrzeug mitgeführt werden ... (ich hatte damals dafür nen eingenen vollgefüllten Hefter im Kofferraum)

Kann, muss aber nicht.

Es gibt Prüfzeugnisse, eines davon ist die (alt)ABE , als Teilegenehmigung. Wird dort eine "Änderungsabnahme" gefordert, dass ist z.B. bei bördeln der Radkästen, Lenkanschlagbegrenzer usw üblich, um Freigängigkeit zu gewährleisten, muss eine Abnahme durch einen akkredierten, technischen Dienst stattfinden und das Ergebnis in die Fz Papiere einzutragen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #20  
Alt 03.11.2009, 13:35
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Kann, muss aber nicht.

Es gibt Prüfzeugnisse, eines davon ist die (alt)ABE , als Teilegenehmigung. Wird dort eine "Änderungsabnahme" gefordert, dass ist z.B. bei bördeln der Radkästen, Lenkanschlagbegrenzer usw üblich, um Freigängigkeit zu gewährleisten, muss eine Abnahme durch einen akkredierten, technischen Dienst stattfinden und das Ergebnis in die Fz Papiere einzutragen.


das steht übrigens in sämtlichen Gutachten drin, ob es nun durchgeführt werden muß oder nicht,

über Freigängigkeit entscheidet zuallererst der eigene Verstand und dann der Tüv-Prüfer ..


steht in einer ABE drin, das nichts gemacht werden muß und in Osna wird am Carfreitag ein schleifender Golf festgestellt wird das Ding rausgeholt ganz klar.


Steht aber in der ABE (ich meine hier ausdrücklich die allgememeine Betriebserlaubnis) was drin von Umlegen oder Bördeln, obwohl die Freigängigkeit gewährleistet ist (diagonal auf Klötzer stellen mit eingeschlagenen Vorderrädern), muß da nichts an den Radkästen gemacht werden, warum auch.


Teilegenehmigung = Teilegutachten -> keine ABE
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  #21  
Alt 03.11.2009, 14:16
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
das steht übrigens in sämtlichen Gutachten drin, ob es nun durchgeführt werden muß oder nicht,

über Freigängigkeit entscheidet zuallererst der eigene Verstand und dann der Tüv-Prüfer ..


steht in einer ABE drin, das nichts gemacht werden muß und in Osna wird am Carfreitag ein schleifender Golf festgestellt wird das Ding rausgeholt ganz klar.


Steht aber in der ABE (ich meine hier ausdrücklich die allgememeine Betriebserlaubnis) was drin von Umlegen oder Bördeln, obwohl die Freigängigkeit gewährleistet ist (diagonal auf Klötzer stellen mit eingeschlagenen Vorderrädern), muß da nichts an den Radkästen gemacht werden, warum auch.


Teilegenehmigung = Teilegutachten -> keine ABE
Ich schreibe heute abend noch was dazu, momentan leider wenig Zeit.


Bis dahin, dass: hier Arbeitsanweisung aaS lesen.
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Geändert von Freibeuter (03.11.2009 um 14:32 Uhr) Grund: Link eingefügt
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  #22  
Alt 03.11.2009, 15:16
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Zitat:
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Ich schreibe heute abend noch was dazu, momentan leider wenig Zeit.


Bis dahin, dass: hier Arbeitsanweisung aaS lesen.
mach ma .. ich habe nur was über Änderungen bzw. Eintragungen gefunden ...





Interessiert mich wirklich sehr.
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  #23  
Alt 03.11.2009, 15:59
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mach ma .. ich habe nur was über Änderungen bzw. Eintragungen gefunden ...





Interessiert mich wirklich sehr.

Als erste Begriffsbestimmung : Teilegenehmigungen. Das ist der Sammelbegriff für ECE´s, ABE´s und TGA´s
http://www.stvzo.de/stvzo/Erl%C3%B6schenBE.htm

ABE´s und ECE die kein Anbaubegutachtung /Änderungsabnahme einfordern, sind nur lediglich mitzuführen.

Wird nun aber erforderlich, dass Änderungs oder Anpassungsarbeiten durchgeführt werden müssen um das Anbauteil zu montieren, hat ein amtl. annerk. Sachverständiger zu prüfen, dass die Arbeiten so ausgeführt wurden, dass keinerlei Gefahr von ihr ausgeht. Das bestätigt er mit einem Prüfzeugnis.

Dieses ist nach schwere des Umbaus in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Bsp für ABE´s
Beleuchtung, Spoiler, Folien dürfen in die Papiere eingetragen werden
Alles um Rad Reifen Fahrwerk, sollten schnellstmöglich, bei nächster Gelegenheit eingetragen werden.
Alles um Motor und Emmission, Sicherheit, haben unverzüglich eingetragen zu werden.
Das gesamte Fahrzeug hat durch den Hersteller eine ABE (ECE). Eine Teilegenehmigung z.B. Anbauteil-ABE sagt aus, dass durch das verwenden des Anbauteils die Fz-ABE des Herstellers nicht erlischt. Muss nun aber geschraubt oder gedengelt werden, macht die Anbauteil-ABE die Einschränkung das die Fz-ABE nur dann nicht erlischt, wenn sach und fachkundig gearbeitet wurde und das von einem aaS begutachtet wurde.

Mit anderen Worten. Bau ich RadReifen auf die eine Karosserieanpassung benötigen, hat ein aaS oder PI immer eine Prüfung zur Gefahrenabwehr durchzuführen und zu dokumentieren.

ET 13 werden immer gebördelt. Ob der Radlauf wirklich passt hat nur ein Prüfer zu bewerten, niemals ein Monteur.

Daher wird es einfach keine Rad Reifen Kombination mit diesen, bekannten Eckdaten geben, die ohne Anbauprüfung / Änderungsprüfung auskommt, also Eintragungspflichtig.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Alt 03.11.2009, 16:10
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Um mal die Spekulationen zu beenden.

Eingetragen sind 8 J mit einer ET von 20
Plan ist 8,5 J mit einer ET von 13

Felgendurchmesser und Reifendimensionen sind eingetragen, da schonmal drauf gewesen.
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Gruß 45meilen

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  #25  
Alt 03.11.2009, 16:25
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@ Jörg
wenn deine Aussage stimmt würde sich H&R ja adabsurdum führen mit diesen Hinweis:

>Bei Fahrzeugen mit lastabhängigem Bremskraftregler (LAB) ist trotz ABE eine Abnahme nach §19 der StVZo erforderlich. , Golf III VA-Federteller oben müssen gegebenenfalls gewechselt werden. Bitte Original VW-Teile verwenden. Basisfahrwerk 80mm- Nr. 191 412 341 Plusfahrwerk 80 mm - Nr. 1H0- 412 –341 Plusfahrwerk 60 mm - Nr. 357 412 341 A , Für Fahrzeuge ohne Plusfahrwerk (5 Loch System). , Mit ABE <


Das heisst wenn lastabhängiger Bremskraftregler vorhanden Abnahme JA, wenn nicht Was dann? dann gilt wohl die ABE obwohl das Fahrwerk eingebaut wurde...AUSSSER natürlich man verbaut Schweller/ Rad Reifen Kombi´s die nicht serienmässig sind Spurplatten etc.
Dann allerdings ist es immer eine Abnahme nach § 21 wenn mehrere Umbauten mit Wechselwirkungen vorgenommen werden unabhängig davon ob die Teile ABE oder TÜV nach 19.3 hätten.
Wie gesagt verkaufe das Zeug schon seit Jahren und helfe immer bei Eintragungen, auch jenseits der 19.3.Ich weiß zwar das jeder TÜV das anders handhabt ,aber bin mir rel. sicher das TÜV Cheffe Landshut korrekt arbeitet,hat auch schonmal die liebe Oberförster zusammengestaucht als sie einen Kunden von mir belangen wollten weil von wegen nicht korrekt verbaut und sowieso...
Sonst wäre ja eine ABE sowas von nutzlos.. (ist sie zumindest bei Federsätzen eh weil für den Preisunterschied lasse ich eintragen,gerne..)
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---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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