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  #76  
Alt 27.10.2009, 21:32
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Erkenne ich daran, einen rießen Gewinn zu machen wenn man beim Wiederverkauf dabei wichtige Informationen zu vertuscht/verschleiert (CE) und unterschlägt... (richtiges Baujahr)
Wenn der Typ nur halb so ausgebufft ist wie du ihn hier darstellst steht der wie ein ausgeschimpfter Schuljunge vorm Richter und stammelt daß er das doch alles gar nicht wusste und alles ganz einfach ging und er gar nicht weiß warum er vor Gericht gezerrt wird.

Dank Rechtschutz investierst du ja nur Zeit und somit interessiert mich der Ausgang des Verfahrens brennend
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  #77  
Alt 27.10.2009, 21:42
ivea ivea ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Wenn der Typ nur halb so ausgebufft ist wie du ihn hier darstellst steht der wie ein ausgeschimpfter Schuljunge vorm Richter und stammelt daß er das doch alles gar nicht wusste und alles ganz einfach ging und er gar nicht weiß warum er vor Gericht gezerrt wird.

Dank Rechtschutz investierst du ja nur Zeit und somit interessiert mich der Ausgang des Verfahrens brennend
Wenn er aber Routine hat und bereits schon öfters mal vorm Richter stand, geht das immer schneller mit dem Entscheid im Namen des Volkes Ich gucke gerade so auf einen Altbeitrag von mir und kriege das Grinsen gerade nicht aus dem Gesicht. Ist das herrlich "Volk" zu sein

Hau rein in das schwarze Schaf, kostet ja nix und ist offensichltich wirklich nicht korrekt. Die 1800 hätte er ja auch ausgeben und ein reguläres Importgeschäft abziehen können. Aber nein die 1800 wollte er auch noch einsacken....

Oder besser noch: Schlaf drüber und sage für Dich: geschixxen ich buche es auf privat an Lehrgeld oder druff mitm Rechtsknüppel.

Gruß
ivea
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  #78  
Alt 27.10.2009, 21:46
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
DER VERKÄUFER HAT PRIVAT IMPORTIERT!
DER HÄTTE WISSEN MÜSSEN WAS ER AN UNTERLAGEN BRAUCHT - auch 2004 schon!
Ich kann ja gut verstehen, dass du hochgradig verärgert bist, um das Mindeste zu sagen.

Gleichzeitig ist allerdings die Argumentation fragwürdig. Du unterstellst dem Verkäufer Vorsatz, das würde ins Strafrecht gehen und nicht nur privatrechtlichen Schadenersatz begründen. Das ist in jedem Fall starker Tobak für alle Beteiligten.

Gleichzeitig anerkennst du, dass du die mindeste Sorgfaltspflicht (Baujahr, CE, Eignerhandbuch) nicht hast walten lassen sondern dich vollständig auf Angaben des Verkäufers verlassen hast. Das wird im Vergleichsfall natürlich kosten.

Wenn dir die RS-Versicherung Deckung anbietet, ist alles im grünen Bereich. Da hast du zumindest kein Prozesskostenrisiko. Den Anwalt zu empfehlen überlasse ruhig der Versicherung, die haben verständlicher Weise höchstes Interesse gut auszusteigen. Die wollen nicht verlieren, denn dann zahlen sie auch den Anwalt vom Gegner.

Dir ist vermutlich völlig klar, dass die Sache zwei, drei Jahre dauern kann und wird, weil wenn du klagst, dann wird auch die RS-Versicherung des anderen einsteigen müssen.

Meine Meinung: Ich bin alle paar Monate bei Gericht als Sachverständiger. Bei solchen Dingen wird das viel Lärm um nichts. Am Ende stehen vielleicht 50:50 (denn dann wird deine RS vermutlich sagen: Bis hierher und nicht weiter. Den Rest kannst du auf eigene Kosten ausfechten.), vielleicht aber auch gar nichts.

Du musst beweisen, nicht der andere.
Wenn Eure Anwälte clever sind geht die Sache auch nicht vor Gericht, sondern sie überzeugen euch beide von einem außergerichtlichen Vergleich, der wohl nicht so aussehen kann, dass der andere alles zahlt und du alles bekommst.

Frust abladen ist wichtig und richtig in einer solchen Sache, dafür sind letztlich Freunde da, auch hier im , aber ein Verfahren wird das hoffentlich nicht. Das kostet zwei Jahre Zeit und Nerven und Schlaf wegen bestenfalls 900 Kröten (in bestenfalls zwei Jahren).
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Gruss Andreas

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Alt 27.10.2009, 21:54
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Frust abladen ist wichtig und richtig in einer solchen Sache, dafür sind letztlich Freunde da, auch hier im ,

Das hast Du schön gesagt!
DANKE
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  #80  
Alt 27.10.2009, 22:05
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Leider Nein - ist ein Österreicher, und die wollen CE - zu Recht - das Boot muss die ja haben - HATS ABER NICHT - und der hat den Stein in Rollen gebraucht

Und im Endeffekt habe ich das Boot ja um 1800EU zu teuer gekauft, wenn es keine offizielle Zulassung hat - und das ist der MANGEL
Das ist nicht ganz richtig in Österreich wird entweder anhand der vorhandenen Papiere ein neuer Seebrief für das Boot ausgefertigt, oder anhand des Kaufvertrages nach Besichtigung und Vermessung beim (vom) zuständigen Verkehrs- und Schiffartamtes ein neuer Österreichischer Seebrief ausgestellt. Kosten max € 200,00.
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  #81  
Alt 27.10.2009, 22:07
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Zitat:
Zitat von eureherrlichkeit Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig in Österreich wird entweder anhand der vorhandenen Papiere ein neuer Seebrief für das Boot ausgefertigt, oder anhand des Kaufvertrages nach Besichtigung und Vermessung beim (vom) zuständigen Verkehrs- und Schiffartamtes ein neuer Österreichischer Seebrief ausgestellt. Kosten max € 200,00.
Stimmt, aber Voraussetzung dafür ist eine CE
Ist eine EU Regelung... auch verbindlich für Österreich
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  #82  
Alt 27.10.2009, 22:12
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Der Typ ist Privatperson wie du auch. Er konnte durch seinen Job den Kutter billig als Beifang herschaffen. Dann hat er das Boot problemlos zugelassen und es gefahren und dann verkauft.

Wo erkennst du da die Arglist

PS: Ich war schon oft bei Gericht und genau so wird ein Richter rangehen. Ganz einfach objektiv.
Hoffentlich sieht er niemals dein Anmeldedatum hier.
Der Beitragszähler zeugt vom häufiger Anwesendheit.
Mindestens einmal pro Tag ist ein Posting in Sachen CE.
Da willst du nicht gewusst haben das auch du sowas brauchst????
Bei so einem teuren Hobby??????? wird der Richter fragen.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Meine Meinung: Ich bin alle paar Monate bei Gericht als Sachverständiger. Bei solchen Dingen wird das viel Lärm um nichts. Am Ende stehen vielleicht 50:50 (denn dann wird deine RS vermutlich sagen: Bis hierher und nicht weiter. Den Rest kannst du auf eigene Kosten ausfechten.), vielleicht aber auch gar nichts.

Du musst beweisen, nicht der andere.
Wenn Eure Anwälte clever sind geht die Sache auch nicht vor Gericht, sondern sie überzeugen euch beide von einem außergerichtlichen Vergleich, der wohl nicht so aussehen kann, dass der andere alles zahlt und du alles bekommst.

Frust abladen ist wichtig und richtig in einer solchen Sache, dafür sind letztlich Freunde da, auch hier im , aber ein Verfahren wird das hoffentlich nicht. Das kostet zwei Jahre Zeit und Nerven und Schlaf wegen bestenfalls 900 Kröten (in bestenfalls zwei Jahren).
Ist es nicht so das deine Rechtschutz Deckung zugesagt hat, aber einen Vergleich ausgeschlossen hat??????
Also Vorsicht; nicht das du doch auf den Kosten hängen bleibst.

Zu guter letzt, noch ganz wichtig: Vor deutschen Gerichten bekommt nicht derjenige Recht, der Recht hat, sondern der, wer besser Lügen kann.
Meine Erfahrung.
Trotzdem viel Glück.

Michael
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  #83  
Alt 27.10.2009, 22:31
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Ralf,

ob dein Boot überhaupt eine CE brauchte, als du es kauftes, richtet sich nach dem GPSG (Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)

du solltest mal folgendes klären:

1. hat dein Verkäufer gewerblich mit Booten gehandelt:
§ 1 (1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.

falls nein, mußte er sich nicht um die CE kümmern, da reiner Privatverkauf

2. war der Verkäufer, bei dem du das Boot gekauft hast, überhaupt "Hersteller, Einführer bzw Bevollmächtigter" im Sinne des § 2 GPSG ?

falls nein, siehe oben.

Wenn du also nicht bei einem gewerblichen Importeur gekauft hast, brauchte dein Verkäufer keine CE Kennzeichnung durchzuführen.

Wenn er das also nicht mußte, hat er dich wirklich beschixxxen, als er dich auf die fehlende Kennzeichnung nicht hingewiesen hat
Nein, und zwar aus mehreren Gründen nicht:
er mußte die Kennzeichnung nicht durchführen und du brauchtest sie als Privatperson ebenfalls nicht, er hatte also auch keinen Grund auf das Fehlen hinzuweisen. Ferner war dir das Boot, so wie es (ohne) CE war, den gezahlten Preis auch wert. Einen Schaden hast du also nicht.

Da das GPSG auf einer europäischen Richtlinie beruht, halte ich es für fraglich, ob seitens der österreichischen Behörden eine CE Kennung verlangt werden konnte. Da gilt vermutlich ebenfalls das Prinzip der "Gewerblichkeit"
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Gruß Thomas
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  #84  
Alt 27.10.2009, 22:54
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Leute,

CE wurde doch hier schon bis zum Abwinken durchdiskutiert.
Die Rechtslage könnte eindeutiger nicht sein:

Ein Boot, das nach dem Stichtag zum ersten Mal in der EU "in Verkehr gebracht" wurde, braucht CE, um in der EU fahren zu dürfen. Egal ob D oder Ö oder meinetwegen Lettland.

Jeder (private) kann - auch heute noch - ein Boot aus USA holen ohne CE, es hier registrieren lassen und außerhalb der EU - zB Kroatien - damit fahren.

Ich weiß nicht, wie eure Behörden das handhaben. Bei uns kann man selbstverständlich ein Boot ohne CE anmelden. In der Zulassungsurkunde steht dann: "Fahren in der EU verboten" oder so ähnlich. Hier gilt: entweder CE oder Nachweis (!) (nicht eidesstattliche Erklärung), dass das Boot vor dem Stichtag (hab ihn schon vergessen, 98?) in der EU in Verkehr gebracht wurde. Musste ich jedes Mal bei meinen alten Booten aus D nachweisen, um nicht diesen Eintrag in der Zulassung zu haben (ist nicht ganz einfach).

Aber dass ein Boot ohne CE "weniger" wert sein soll, steht auf tönernen Füßen. Man kann ja überall außer in der EU damit fahren.
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Gruss Andreas

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  #85  
Alt 27.10.2009, 23:05
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Jeder (private) kann - auch heute noch - ein Boot aus USA holen ohne CE, es hier registrieren lassen und außerhalb der EU - zB Kroatien - damit fahren.
da sei der Anwendungsbereich des GPSG gegen:
Zitat:
1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.
wenn ich mir im außereuropäischen Ausland ein Boot kaufe, brauche ich mE keine CE, da ich nicht gewerblich handele, sondern rein privat.
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  #86  
Alt 27.10.2009, 23:10
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ghaffy ghaffy ist offline
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Thomas,

Ich weiß nicht, wo das bei Euch steht, aber wird wohl irgendwo stehen. Bei uns steht es in der Zulassungsverordnung (und nicht im CE-Gesetz, dort wird festgelegt, wer für CE zu sorgen hat): Ein Boot darf nur zugelassen werden zum Verkehr in der EU, wenn es CE hat. Punkt.

Ich müsste jetzt die deutsche Quelle raussuchen, wo das bei euch sinngemäß geregelt ist, aber dafür ist es mir heute zu spät.

EDIT:
Richtig ist, dass die von dir genannte Quelle den Privaten offenbar nicht verpflichtet CE zu machen. Es erlaubt allerdings nicht automatisch, dass der Private oder wer auch immer ohne CE fahren darf. Das ist auch nicht Sinn des Gesetzes.
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Gruss Andreas

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  #87  
Alt 28.10.2009, 01:26
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ClemensDerAhnungslose ClemensDerAhnungslose ist offline
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Hoffe, Ihr gestattet mir als Ahnungslosen eine kurze Zwischenfrage:

Ist für dieses Boot nicht ganz einfach ein CE-Zertifikat vom Hersteller zu bekommen? Z.B. hier: http://www.bayliner.com/pricing.asp?modelid=103780 kostet es 0,00 $. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sich dabei nur um einen Fetzen Papier mit einem Kartoffelstempel handelt. Klingt halt sehr wichtig ... In den meisten technischen Dokumentationen ist das ein fester Bestandteil (auf der letzten oder vorletzten Seite).

Vielleicht ginge es ja auch so.
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Mit sonnigen Grüßen,
Clemens

Geändert von ClemensDerAhnungslose (28.10.2009 um 03:26 Uhr)
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  #88  
Alt 28.10.2009, 01:30
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Verstehe die Aufregung nicht so siehts bei uns aus.

CE-Kennzeichnung von Booten


Eine CE-Kennzeichnung (europäisches Warensiegel) haben Boote, die nach dem 16. Juni 1998 in der EU/EWR erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind. Über keine CE-Kennzeichnung verfügen:
  • Neue oder gebrauchte Boote, die nachweislich vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht worden sind
  • Neue Boote und Gebrauchtboote, die nicht in der EU/EWR in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden
Je nachdem ob ein Boot eine CE-Kennzeichnung besitzt oder nicht, gelten unterschiedliche Bestimmungen:
Boote mit CE-Kennzeichnung


Diese Boote benötigen zur Zulassung keine technische Überprüfung durch die Behörde. Wird die Zulassung zur Binnen- oder Seeschifffahrt beantragt, müssen folgende Unterlagen vorgebracht werden:
  • Übereinstimmungserklärung (Konformitätsbescheinigung) für das Boot nach EU-Bestimmungen (Nachweis, dass das Boot nach EU-Regeln gebaut wurde)
  • Handbuch für die Schiffsführerin (Eignerin)/den Schiffsführer (Eigner) einschließlich bootstypischen Daten
  • Datenblatt für den Motor
Boote ohne CE-Kennzeichnung
  • Neue Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (nach dem 16. Juni 1998) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt in der Zulassungsurkunde beziehungsweise im Seebrief.
  • Gebrauchte Fahrzeuge
    • Binnenschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998) müssen durch die Behörde technisch überprüft werden: Technische Voraussetzungen für die Überprüfung der Fahrtauglichkeit
    • Seeschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt im Seebrief.
Wird die Zulassung zur Binnen- oder Seeschifffahrt beantragt, müssen folgende Unterlagen vorgebracht werden:
  • Nachweis, dass das Boot vor dem 16.Juni 1998 ordnungsgemäß innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht wurde: Kauf-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsverträge (innerhalb der EU/EWR datiert vor dem 16. Juni 1998)
  • Zollbestätigungen
  • Zulassungsurkunde/n
  • Gegebenenfalls: behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines EU/EWR-Mitgliedstaates
__________________
LG. Hans
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  #89  
Alt 28.10.2009, 05:30
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990 Danke in 477 Beiträgen
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Noch mal zur Zusammenfassung, da dass scheinbar noch nicht durchgedrungen ist:

für das Inverkehrbringen gibt es heute im Sinne der Richtlinie ein Verfahren - die nachträglioche Bescheinigung über die Bauart, die angewendet wird im Sinne des GPSG bei gewerbsmäßigen Inverkehrbringen.

Das muss der Privatmann nicht erfüllen, ABER es kann ja durchaus sein in der EU, dass durchaus mehrere Richtlinien udn gesetze sich auf eine basis beziehen - wie auch indiesem Fall. So will es zum Beispiel die Binnenschifffahtsverordnung oder ganz speziell In diesem Zusammenhang die Verordnung 339/93/EWG - Verordnung über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften.

Bei der Einfuhr - Import von Erzeugnissen aus Drittländern - wird von den Zolldienststellen bei der Warenbeschau geprüft, ob eine Gefahr besteht bzw. die Kennzeichnung fehlt oder zweifelhaft ist und prüffähige Unterlagen vorliegen. Sofern hier Zweifel bestehen, werden die Erzeugnisse von den Zolldienststellen nicht in den zollrechtlich freien Warenverkehr abgefertigt.

Kurzum: betrachten man isoliert die Vorgaben des GPSG, so gelten diese für den privatmann nicht, andere Vorgaben können dennoch relevant sein.
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Alt 28.10.2009, 07:19
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Ich meine:
Kaufe ich von privat an privat ein Boot ohne CE Konform. und nutze es im See-Bereich, interessiert es keinen Menschen.
Während im Binnen-Bereich erweiterte Spielregeln gelten und das volle Programm zur Zulassung des Boot abgespult werden muss.
Also gilt für Ralf:
Er müsste beweisen, dass der Verkäufer ausdrücklich die Binnenfähigkeit zugesichert hat. Was er vermutlich nicht hat.
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  #91  
Alt 28.10.2009, 07:58
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Wenn der ursprüngliche Verkäufer 50% der Kosten übernehmen wollte, würde ich das machen...

Arglistige Täuschung ist schwer durchsetzbar und endet fast immer im außergerichtlichen Vergleich. Wenn Du Recht bekommst, ist der ursprüngliche Kaufvertrag nichtig, und der Verkäufer muß das Boot zurücknehmen. Aber nicht zum ursprünglichen Preis. Es gilt abzüglich Wertminderung und Nutzungspauschale! So war es zumindest bei mir.

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem Auto: Ich hatte mal bei Händler einen EU Import als Neuwagen gekauft. Im Nachinein hat sich herausgestellt, dass dies kein Neuwagen sondern ein von einem havarierten Schiff als Schrott verkaufter Wagen war. (Die haben damals von diesem Schiff alles komplett gekauft und die nicht beschädigten Wagen als neu verkauft) Aufgeflogen ist dies, als ich Garantie haben wollte und der Hersteller mich aufgeklärt hat. Der Fall war klar.

Mein RA hat mich aufgeklärt, dass bei Arglistiger Täuschung eben nur die Nichtigkeit des Kaufvertrages das Ergebnis ist. Mehr macht ein Richter dann auch nicht. Nach knapp 1,5 Jahren Nutzung des Autos hätte sich das nicht gelohnt. Ein wirklichen Mangel gab es ja nicht. Alles andere ist Vergleich. Und so kam es auch. Der Händler hat mir angeboten, die Garantiefälle zu übernehmen und 2 zukünftige Inspektionen. Am Ende des Tages war das für mich die beste Lösung.

Meine Empfehlung: Stimm einem Vergleich zu.

Gruß
Matthias
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  #92  
Alt 28.10.2009, 08:13
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Danke Matthias,

interessante Sache.

Mein Schaden ist jedoch die fehlende CE und damit der erschwerte Wiederverkauf, bzw. der Sachmangel (1800Eu) + Wertminderung Baujahrbezogen

Der Text von HANS ist meiner Meinung nach eindeutig.
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  #93  
Alt 28.10.2009, 08:20
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Ich habe die CE jetzt bezahlt, sonst wäre sie nicht ausgestellt worden, und der Ösi hätte immer noch keine Zulassung.
Solche Endloströöts sind wie Gerichtsverhandlungen. Je länger sie dauern, desto näher kommen wir an die Wahrheit...

Du hast also schon bezahlt, was bisher immer etwas anderen geklungen hat, bzw. bei mir angekommen ist. Die Sache ist also in dieser Richtung erledigt. Du scheinst wohl auch zu den Leuten zu gehören, die dem eigenen Anwalt noch auf dem Flur vor dem Gerichtssaal ein nicht unweseltliches Detail offenbahren. Cool! Wenn du das eher geschrieben hättest, wären die Hälfte der Postings bis zu diesem Zeitpunkt anders gelaufen.

ToDi und ich haben dir schon die Rechtslage aufgezeigt. Letztlich geht es hier nicht um die CE, wer sie wann wo zu beschaffen hat, sondern um die kaufvertragliche Regelung. Was wurde dort vereinbart? Da du Deutscher bist und der Verkauf in D getätigt wurde, gilt deutsches Recht sowie die individuell getroffenen Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag. Letztere kennen wir nicht. Es wird aber wohl nicht drin stehen, dass die eine CE bekommst, oder dass das Boot CE hat.

Ob du deinem Käufer in 5 Monaten noch die Reparatur eines Haarisses, der plötzlich auftaucht, oder einen neuen Abgaskrümmer spendierst, ist dein privates Vergnügen. Den Vorbesitzer geht es jedenfalls nichts mehr an, wenn ihr die üblichen Regelungen getroffen habt.

Den nächsten Trööt in dieser Richtung machen wir jetzt auf, wenn jemand ein Auto in MV kauft, und dann in Ddorf feststellt, dass die Karre nur eine rote Umweltplakette bekommen kann. Soll der Verkäufer dann nach Jahren noch einen Kat nachrüsten? Nein, der Käufer muss sicherstellen, dass der Kaufgegegenstand seine gewünschten Spezifikationen enthält.
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  #94  
Alt 28.10.2009, 08:20
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Uiiih. Das ist ein Aspekt, der reinhaut: Nutzminderung.

Es läuft alles toppi, du bekommst volles Recht. Der Kaufvertrag wird annuliert. Der Verkäufer bekommt das Boot zurück, Ralf seinen Kaufpreis, allerdings Minus der Abnutzung in die Hand.
Beim Auto wird glaube ich ca. 0,6% des NP pro 100km gesprochen.

Wieviel mag das beim Boot sein?

Die 1800€ sehen auf einmal so mickrig aus...
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Alt 28.10.2009, 08:21
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Der Text von HANS ist meiner Meinung nach eindeutig.
Der Text von Hans -keine Ahnung woher der stammt- ist Bullshit. Demnach dürfte man mit Booten ohne CE überhaupt nicht auf Gewässern der europäischen Union fahren, ganz gleich ob vor oder nach 98 zugelassen.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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Alt 28.10.2009, 08:24
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Mein Schaden ist jedoch die fehlende CE und damit der erschwerte Wiederverkauf,
Du hast kein Schaden gehabt!

Das Boot hast du ohne Probleme zugelassen und später auch wieder verkauft bekommen.

* Nimm meine Postings bitte nicht persönlich. Du hast gefragt und bekommst von mir eine Einschätzung *
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #97  
Alt 28.10.2009, 08:26
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Uiiih. Das ist ein Aspekt, der reinhaut: Nutzminderung.

Es läuft alles toppi, du bekommst volles Recht. Der Kaufvertrag wird annuliert. Der Verkäufer bekommt das Boot zurück, Ralf seinen Kaufpreis, allerdings Minus der Abnutzung in die Hand.
Beim Auto wird glaube ich ca. 0,6% des NP pro 100km gesprochen.

Wieviel mag das beim Boot sein?

Die 1800€ sehen auf einmal so mickrig aus...
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Dafür müsste er das Boot ja noch haben. Das hat aber jetzt der Schluchtenscheißer. Und dazu hat er noch die 1.800 Tacken für die CE bekommen. Er wird es also nicht zurück geben (können).
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Micha


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  #98  
Alt 28.10.2009, 08:28
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
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Dafür müsste er das Boot ja noch haben. Das hat aber jetzt der Schluchtenscheißer. Und dazu hat er noch die 1.800 Tacken für die CE bekommen. Er wird es also nicht zurück geben (können).


Stimmt natürlich.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #99  
Alt 28.10.2009, 08:38
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Verstehe die Aufregung nicht so siehts bei uns aus.

CE-Kennzeichnung von Booten


Eine CE-Kennzeichnung (europäisches Warensiegel) haben Boote, die nach dem 16. Juni 1998 in der EU/EWR erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind. Über keine CE-Kennzeichnung verfügen:
  • Neue oder gebrauchte Boote, die nachweislich vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht worden sind
  • Neue Boote und Gebrauchtboote, die nicht in der EU/EWR in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden
Je nachdem ob ein Boot eine CE-Kennzeichnung besitzt oder nicht, gelten unterschiedliche Bestimmungen:
Boote mit CE-Kennzeichnung


Diese Boote benötigen zur Zulassung keine technische Überprüfung durch die Behörde. Wird die Zulassung zur Binnen- oder Seeschifffahrt beantragt, müssen folgende Unterlagen vorgebracht werden:
  • Übereinstimmungserklärung (Konformitätsbescheinigung) für das Boot nach EU-Bestimmungen (Nachweis, dass das Boot nach EU-Regeln gebaut wurde)
  • Handbuch für die Schiffsführerin (Eignerin)/den Schiffsführer (Eigner) einschließlich bootstypischen Daten
  • Datenblatt für den Motor
Boote ohne CE-Kennzeichnung
  • Neue Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (nach dem 16. Juni 1998) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt in der Zulassungsurkunde beziehungsweise im Seebrief.
  • Gebrauchte Fahrzeuge
    • Binnenschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998) müssen durch die Behörde technisch überprüft werden: Technische Voraussetzungen für die Überprüfung der Fahrtauglichkeit
    • Seeschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt im Seebrief.
Wird die Zulassung zur Binnen- oder Seeschifffahrt beantragt, müssen folgende Unterlagen vorgebracht werden:
  • Nachweis, dass das Boot vor dem 16.Juni 1998 ordnungsgemäß innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht wurde: Kauf-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsverträge (innerhalb der EU/EWR datiert vor dem 16. Juni 1998)
  • Zollbestätigungen
  • Zulassungsurkunde/n
  • Gegebenenfalls: behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines EU/EWR-Mitgliedstaates



Das würde ja bedeuten, daß alle alten Boote (vor 1998) nicht mehr bewegt werden dürfen, oder sich einer Behördlichen Untersuchung unterziehen müssen!
So einen Quatsch habe ich bisher noch nirgends gelesen!
(oder gilt das vielleicht nur für gewerblich genutzte Schiffe?)

Digger
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  #100  
Alt 28.10.2009, 08:46
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen



Das würde ja bedeuten, daß alle alten Boote (vor 1998) nicht mehr bewegt werden dürfen, oder sich einer Behördlichen Untersuchung unterziehen müssen!
So einen Quatsch habe ich bisher noch nirgends gelesen!
(oder gilt das vielleicht nur für gewerblich genutzte Schiffe?)

Digger

Euch ist klar das Wampersdorf (von Hans) im Ösiland liegt?

Gibt es dort nicht eine Abnahmeprüfung für Boote? Es müssen jedenfalls nicht die gleichen Regeln (zwar der EU-Rahmen, aber nicht der Feinschliff) wie bei uns in D gelten.

Muss also nicht zwangsläufig in Ö Bullshit sein-
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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