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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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ist das eine sehr berechtigte Frage.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#52
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diesen Punkt finde ich ehrenhaft und der sollte eigentlich auch selbstverständlich sein. Ich befürchte aber (trotz unzureichender Rechtskenntnis meinerseits), dass dies genau dein Problem in diesem Fall sein wird...die Zusicherung (schriftlich?) einer evtl. nicht gegebenen Eigenschaft. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#53
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Die Verjährung scheint mir durchaus ein Problem zu sein, wenn keine Arglist nachzuweisen ist. Da es damals ja nicht einmal den ADAC interessierte, weiß ich nicht, ob man es als Arglisttigkeit bezeichnen kann.
Ein bisschen was zum lesen-beachte doch bitte speziell den § 477 BGB http://www.sadaba.de/Archiv_Bund/BGB0459_493.html
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#54
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MWST??? DU wirst lachen - Ich frage wegen der Verzollung und der Steuer bei seinem Automobilkonzernabteilungsleiter Chef nach. Ich habe da auch so meine Zweifel, denn Unterlagen dafür übergibt er mir nicht, und zweitens ist er Einkäufer dort und importiert den ganzen Tag Fahrzeuge und Teile. Und hat ne US Frau Mal schauen was sein Chef dazu sagt - ob das Boot nicht einfach im Container war Ist natürlich nur reine Spekulation - aber untersucht werden muss es
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#55
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http://www.internetratgeber-recht.de...erjaehrung.htm
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#56
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Ich bin aber schon an Arglist dran, weil er genau wusste was er macht! Das ist mir jetzt auch klar wie alles lief
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#57
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#58
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Der Zoll, als scharfsinniges Organ hat erkannt, dass privat importierte, technische Mittel, ebenfalls Gefahrenpotenzial besitzen. Daher haben sie selbst eine Verordnung erlassen, die sich an das "Gewerbliche" Gefahrenabwehrrecht anlehnt. ( solange noch nichts für die Privaten formuliert wurde). Einen echten Nutzen konnte ich noch nicht erkennen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#59
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Das ist schon besser.. Aber Arglist ist schon das unterdrückte Baujahr! Das ist erst einmal Fakt - dieses wurde getürkt! Baujahr und Modelljahr - hat miteinander nix zu tun! Das sind ja zwei Faktoren die den Verkauf puschen sollten - das müsste auch ein Richter einschätzen können-MÜSSTE
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#60
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Ach was... Wenn er nichts zu befürchten hat, ists doch kein Problem
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Ich würde die 18 Scheine als Lehrgeld nehmen.
Woher soll der damalige Verkäufer wissen, ob Du das Boot nicht für Dein Haus in Kroatien gekauft hast. Dort darfst Du es ohne weiteres zulassen und auch fahren oder aber Du wolltest es als Ausstellungsstück für Deinen Laden. Es sei denn Du hast damals ausdrücklich nach CE gefragt und es ist im Kaufvertrag verankert. Meines erachtens steht das Baujahr doch am Rumpf oder wurde dort etwas manipluiert, dann hätte Dir das schon beim Kauf auffallen müssen. Ich glaube nicht, dass Du in einem bestimmt sehr langen Rechtstreit Recht bekommst. Es geht bestimmt max. auf einen Vergleich raus. Selbst heute gibt es noch Boote ohne CE, die der ADAC anmeldet. Habe mir selber letzens eins angeschaut. http://www.boatshop24.de/web/de/such...totalcount=162 Das Boot bekommt auch nicht ohne weitere Kosten eine CE Zulassung, daher habe ich auch die Finger davon gelassen. Ich hätte an Deiner Stelle das Angebot mit 50:50 abgenommen, damit wäre Ruhe im Karton, ggfs. hätte der neue Käufer ja auch einen Teil übernommen. Je nachdem was Du für Eigenschaften schriftlich zugesichert hast. Bezgl. Mwst und Verzollung sollte man bei einem gebraucht importierten Boot immer auf die Papiere schauen und sich diese mindestens als Kopie mitgeben lassen. Sonst die Finger von dem Boot lassen. Aber gut, im nach hinein sind gute Ratschläge teuer.
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Gruß Carsten |
#62
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Das er das Boot selbst importiert hat, wurde mir trotz damaliger Anfrage nach dem Wohnort des Vorbeitzers auch nicht gesagt. Habe ich erst jetzt erfahren. Tja, warum wohl? Warum wurde das alles so verschwiegen und vertuscht? Sehr merkwürdig Das Nachtrauern über / hätte wäre wenn /hilft definitiv nicht weiter. Ich werde mit den Fakten einen Fachanwalt kontaktieren. DANKE
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#63
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Ich würde es auch durchziehen.
Hat der Verkäufer arglistig getäuscht um seine Ware zu verkaufen, gibt es doch keine Verjährung?! Die zugesichererte Eigenschaft eines Baujahrs, ist maßgeblich für einen Verkauf und dessen Preisfindung. Das wird auch der blindeste Richter (wahrscheinlich) anerkennen. Aber das mit der CE Kennzeichnung, halte ich auch für schwierig zu beweisen und rügen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#64
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Sei mir nicht böse, im Moment sehe ich eigentlich eher dich als denjenigen, der dem Käufer gegenüber den Mund zu voll genommen hat und dem der Voreigner nun als Sündenbock für diese Dummheit dienen soll! Not okay! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#65
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DANKE JÖRG, das baut mich a bisserl auf.
Ich sehe das auch so. Und beim Richter werde ich dann vom Baujahrfake und dem dadurch erzielten Mehrverkaufspreis auf die fehlende CE verweisen. Und schon schaut die Sache schon eindeutiger nach Arglist aus. VIELLEICHT
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#66
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Boh Eyh, ein hit wie das hier abgeht!
HAbe nicht alles gelesen aber klar ist: Derjenige der etwas in der EU erstmalig in den Verkehr bringt (nach Stichtag) muss für CE sorgen. Wer auch immer das war.... Dein Schaden den Du bei dem "in Verkehrbringer" max. anmeckern kannst sind die 1800 Euro. Das muss nicht zwangsweise der Verkäufer sein, sondern kann auch der Importeur sein wenn unterschiedlche Rechtspersonen. Streitwert 1.800 Peanuts? Lass es sein. Wer will deswegen einen Rechtsstreit über einen langen Zeitraum anzetteln? Man könnte Dir nämlich auch unterstellen, dass Du fahrlässig gehandelt hast, da Du Dir die CE Beschienigung nicht hast zeigen lassen und die fehlende CE Plakette am Boot 2 Jahre lang nicht aufgefallen sind. Der ADAC, der TÜV, der Zoll oder welche Stelle auch immer ist nicht verantwortlich für die Überprüfungspflicht des Käufers. Lass es sein... Gruß ivea |
#67
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Wenn ich etwas zusichere, ob mündlich schriftlich oder per Handschlag - dann stehe ich dazu. Und ich habe dummerweise dem Ösi das Boot verkauft ohne zu wissen das etwas fehlt! Das war mein Fehler! Den habe ich sofort abgestellt. Wegen mir braucht niemand einen Nachteil haben. ABER ICH WURDE GANZ KLAR BESCHI***** OB ARGLISTIG oder auch nur aus Unweissenheit - das will ich geklärt haben. Du machts es Dir zu einfach so zu urteilen - Dich wollte ich hören, wenn Du übervorteilt wirst - aus UNWISSENHEIT Und auch Du bist NICHT allwissend - SORRY Kann also auch Dir passieren - vielleicht anderst, aber auch das tut weh. Ich arbeite zu lange für 1800 EU um diese einfach in den Wind zu schießen! Tut mir leid, dafür fehlt mir das Verständnis.
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DANKE aber genau dass ist der Punkt, warum ich es nicht seinlassen darf! UND EINE CE GAB ES NICHT Übrigens ER hat das Boot privat importiert.
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OAHHHH bitte nicht so großk****... Ich finde das VIEL Geld!
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Wenn ich das richtig verstehe warst Du nicht der "in Verkehrbringer"?
Dann soll der Ösi sich an den "in Verkehrbringer" wenden. Ich denke auch der jetzige Besitzer zockt. Gib Ihm den Vorbesitzer.... Schexxe fleißt nach unten und nur bei CE nach hinten.... Gruß ivea |
#71
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Nein, ich war in de Haftung gegenüber dem Österreicher! Der konnte nichts dafür - ehrlich. Ich habe die CE jetzt bezahlt, sonst wäre sie nicht ausgestellt worden, und der Ösi hätte immer noch keine Zulassung. Ich gebe den schwarzen Peter nun weiter an den Importeur (der hat mir das Boot auch verkauft)
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#72
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Wo erkennst du da die Arglist PS: Ich war schon oft bei Gericht und genau so wird ein Richter rangehen. Ganz einfach objektiv. |
#73
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Hi,
hat nichts mit Großkotz zu tuen, bin ich nicht, will ich nicht sein!!. Auch für mich sind 18hundert Ocken viel Geld. Aber: Anwaltskosten und x Monate Ärger mit dem Risiko zu verlieren liegen auf der anderen Waagschale. EDIT: Na reiche die CE-Rechnung an den Importeur weiter, gib Ihm eine max 14tägie Frist zu begleichung und entscheide ob Du den Rechtsstreit willst. Könnte mir vorstellen, dass Du Chancen hast, würde es aber nicht beschwören wollen. Drücke Dir die Daumen Gruß ivea |
#74
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Zitat:
Erkenne ich daran, einen rießen Gewinn zu machen wenn man beim Wiederverkauf dabei wichtige Informationen zu vertuscht/verschleiert (CE) und unterschlägt... (richtiges Baujahr)
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#75
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Zitat:
Anwaltskosten = 0,- (Rechtschutz = 0,- SB) Zeit = sekundär Ärger = einzige Argument DANKE für das Daumendrücken ICH LASS ES EUCH AUF JEDEN FALL WISSEN kann aber dauer (siehe oben)
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