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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
das kommt ja noch dazu ANGABE 2000 tatsächliches US BAUJAHR 1999 - EY - Das war das letzte Jahrhundert - das hört sich doch krass an - da hat er hat 2000 draus gemacht - stand sogar im ADAC Schein drin Das habe ich dann geglaubt
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#27
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Doch, solange es nicht zugelassen werden soll, jederzeit. Bei Booten gehts ab 04 nicht mehr, wie checki ja gerade erklärt hat. Würde aber auch auf die Meinung vom Anwalt warten, das wird hier doch bloß wieder Kaffesatzleserei.
Am besten einen, der in der Materie steckt. Ein Wald-und Wiesenadvokat muss sich da erst einlesen, das bezahlste alles mit. Der ADAC sollte da helfen können! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#28
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Kennt jemand einen Bootsanwalt - egal wo in Deutschland - zahlt ja der Rechtschutz, bzw. der Verkäufer
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#29
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Das musste denen ja nicht auf die Stulle schmieren, Anwaltsadresse her und fertig!
Gruß ecki
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#30
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So, jetzt kommen wir alle mal wieder auf den Boden der tatsachen zurück und beruhigen uns erst mal. 1999 oder 2000 spielt hier keine rolle, es gab zu dieser Zeit noch keine Vorgaben für das nicht gewerbliche Inverkehrbringen. Die "Sportbootrichtlinie" gilt nun mal im Sinne der 10. Verordnung zum GPSG nur für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen. Eine Anmeldung beim ADAC oder WSA oder wie auch immer hat mit den Vorgabne nichts zu tun, man bezieht sich lediglich darauf.
Die Pflicht des privaten Inverkehrbringers eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart vorzulegen rührt derzeit daher, dass es eine Zollverordnung dafür gibt - aber nicht basierend auf dem GPSG. Kurz gesagt: 2000 ohne CE von privat: ja, rechtens, weil es keine Vorgabe anderer Art gab. Anwalt, der CE kennt, kann ich gerne vermitteln bei Bedarf - bitte aber PN.
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#31
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Vorsatz - da bin ich dran. Einige Punkte sprechen dafür. 90:10 wäre ich eingegangen - aber jetzt nicht mehr - das kann mir ein ggf. zweifelnder Richter notfalls immer noch vorschlagen. Außerdem war damals die Sache mit dem Baujahr noch nicht aufgedeckt. Dafür muss er noch einmal drauflegen. Ich denke so an 100:0 Ich bin gerade nicht bereit einen Kompromiss einzugehen... Er bestimmt auch nicht
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#32
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...es gibt doch auch im WWW eine Anwaltsuchmaschine...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#33
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Bist Du nicht Anwalt?
Wenn ja, schick mal ne PN
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#34
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Zitat:
Gruß Ecki
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#35
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Und wieso musst du dich eigentlich jetzt mit dem Käufer rumkloppen? Hast du ihm zugesichert, dass das Boot CE hat? Wenn nicht, dann lehn dich entspannt zurück, wie wir gerade gehört haben, war das zur Zeit des Inverkehrbringens nicht notwendig. Was die jetzt in Österreich für Gesetze haben, das geht dich ja nun nichts an, das ist wohl eher das Problem des Österreichers!
Gruß Ecki
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#36
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nein, eben nicht - siehe mein posting oben ;)
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#37
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übrigens ist die "verwechslung" der baujahre 1999 und 2000 ein Klassiker, denn wenn in der CIN am Ende ......990 steht, tut man sich eben schwer mit der UNterscheidung zwischen Modelljahr und Herstellungsjahr (Beginn der Herstellung - kann ja auch Dezember 1999 gewesen sein und Fertigstellung in 2000) - wenn es dann noch Modelljahr 2001 gewesen wäre - naja, lassen wir das jetzt.
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#38
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Bzw. wo steht, daß das nicht für Privatpersonen gilt?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#39
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Das ist für mich selbstverständlich
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#40
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Dein Verkäufer hat bei der Anmeldung 2004 beim ADAC keine CE benötigt.
Ich habe 2007 ein Boot ohne CE gekauft das 2006 importiet wurde und der ADAC hat den IBS ausgestellt ohne CE. 2007 habe ich den IBS auf mich umschreiben lassen. Dabei wurd nach der CE gefragt. Habe ich nicht, aber das Boot ist bei ihnen angemeldet. Daraufhin benötigte ich keine CE zur Anmeldung. Zu der Zeit hat das WSA die bei uns auch noch nicht verlangt. Das hat sich aber so in der Zeit um 2006- 2007 geändert. Dein Verkäufer hat dich nicht beschissen, er hat dir ein Boot verkauft welches gemeldet war, und du hast es auch angemeldet bekommen. Zwischenzeitlich wird die Vorschrift die seit 1998 besteht auch angewendet, dein Pech. Strebe ruhig einen Prozess an, ich sage dir bedenke bitte vor Gericht bekommst du kein Recht sondern ein Urteil. Viel Glück Günther
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Erfahrung, ist das was du bekommst, wenn du nicht bekommst was du möchtest
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#41
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Gruß Ecki
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Da tragen sich die ein, die keine Arbeit haben...
Ich habe das mal wieder nicht verstanden. Wann und wo CE notwendig ist, weiß ich auch nicht. Fakt ist, dass du ein angemeldetes Boot gekauft hast und der Verkäufer dir keine CE zugesichert hat. Das ist alles. Wenn du einen Uraltrailer ohne Papiere kaufst, dann musst du dir den Kram auch zusammen suchen und kannst nicht nach zwei Jahren angekleckert kommen. Du verlangst ja auch nicht, dass du das Originalprospekt oder die Originalrechnung bekommst. Soweit ich weiß, reicht es doch aus, wenn das Boot doch ein Mal angemeldet war. Dann wird die Zulassung einfach weitergereicht. Problem tacuht natürlich auf, wenn du dann in A anmelden möchtest und für die erste Zualssung in dem Land CE brauchst. Aber nur mal so; hat dein Käufer nicht nach einer CE gefragt? Er will doch das Boot in A zulassen. Du verkaufst ihm doch nur ein zugelasenes Boot. Was wäre, wenn du an einen Chinesen verkauft hättest und er ein Dokument in mandarin braucht? Hättest du es ihm auch besorgt? Im Grunde kann man zu diesen Dingen eh nicht viel sagen, weil man den Kaufvertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen und Zusicherungen nicht kennt. Immer laufen diese Trööts auf die gleiche Kacke hinaus. Erst wird ein Boot blind, ohne Ahnung und ohne Hilfe sachkundiger fremder Dritter gekauft. Dann wird das Ding von den Kumpelz des Käufers madig gemacht. Zum Schluss geht der Käufer hin, und zaubert irgendeinen Driet (Kölsch = Kacke) aus dem Hut, um noch nach 100 Jahren wieder an Kohle zu kommen. Die Geschichte mit dem Baujahr stellt allerdinsg ein Problem dar. Ich wäre über den Ausgang der Sache interessiert.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#43
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Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können“, unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#44
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#45
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So einfach ist es nicht. Ob und wie das Boot zugelassen war spielt keine Rolle, wenn bei der Zulassung (auch wenn nicht gefordert) eine CE vorhanden sein musste. Auch wenn er die nicht vorlegen musste war diese zu dem Zeitpunkt schon Pflicht! Und ich kaufe ein Boot, von dem ich ausgehe, dass es vollständig ist. Das war nicht der Fall. Mir hat das auch niemand madig gemacht - das Boot war genial! Aber halt nicht korrekt
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#46
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DER HÄTTE WISSEN MÜSSEN WAS ER AN UNTERLAGEN BRAUCHT - auch 2004 schon!
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#47
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Und warum muß dann im Bedarfsfall auch bei privaten nachzertifiziert werden?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#48
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Wenn er es weiterverkaufen will, und die EU Zulassungsrichtlinien es erfordern dann ja.
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#49
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Was ist, wenn dein Käufer für die Zulassung in A ein amtliches Leumundszeugnis vom Landeshauptmann braucht? Bezahlst du das auch? Deine Schüssel war in D zugelassen. Fertig. Was andere machen kannst du nicht beeinflussen. Dann kannst du deinen Verkäufer auch gleich nach der bezahlten MwSt fragen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#50
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Er muß es ja nicht erst zertifizieren, wenn er es verkaufen will, sondern vor dem Registrieren.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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