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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.10.2009, 19:28
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
moin zusammen,
hab mal vor ca. 10 Jahren einen AB als gebraucht verkauft. Ich hatte den Außenborder als neu im Jahr 1998 gekauft. Kauf wurde per Fax abgewickelt. Der Käufer war zufrieden. Nach Ende der Saison meldete sich der Käufer. Er habe den Motor zur Inspektion gebracht, dabei habe die Werkstatt festgestellt, daß der Motor nicht Bj. 1998, sondern 1997. Nach der Gerichtsverhandlung durfte ich den Motor zurück nehmen, obwohl der Käufer damit eine schöne Saison hatte.
Vielleicht ist der Käufer ja hier im Forum. Name hab ich vergessen, kam aus Bad Orb. Es war ein 25 PS Johnson. Habe den Motor an eine ehrliche Haut verkauft, läuft heute noch einwandfrei. Also immer darauf achten, was man im Kaufvertrag für Angaben macht, bzw. zusichert.
Gruß Hubert
DANKE HIUBERT
das kommt ja noch dazu

ANGABE 2000
tatsächliches US BAUJAHR 1999 - EY - Das war das letzte Jahrhundert - das hört sich doch krass an - da hat er hat 2000 draus gemacht - stand sogar im ADAC Schein drin

Das habe ich dann geglaubt
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  #27  
Alt 27.10.2009, 19:28
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen

Aber Du kannst Deine US Karren auch nicht ohne KFZ Brief verkaufen.
Doch, solange es nicht zugelassen werden soll, jederzeit. Bei Booten gehts ab 04 nicht mehr, wie checki ja gerade erklärt hat. Würde aber auch auf die Meinung vom Anwalt warten, das wird hier doch bloß wieder Kaffesatzleserei.

Am besten einen, der in der Materie steckt. Ein Wald-und Wiesenadvokat muss sich da erst einlesen, das bezahlste alles mit. Der ADAC sollte da helfen können!

Gruß Ecki
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  #28  
Alt 27.10.2009, 19:29
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Doch, solange es nicht zugelassen werden soll, jederzeit. Bei Booten gehts ab 04 nicht mehr, wie checki ja gerade erklärt hat. Würde aber auch auf die Meinung vom Anwalt warten, das wird hier doch bloß wieder Kaffesatzleserei.

Am besten einen, der in der Materie steckt. Ein Wald-und Wiesenadvokat muss sich da erst einlesen, das bezahlste alles mit. Der ADAC sollte da helfen können!

Gruß Ecki
Ja Danke... Frage ich mal beim ADAC nach... ABer die werden sich kaum selbst ans Bein pieseln

Kennt jemand einen Bootsanwalt - egal wo in Deutschland - zahlt ja der Rechtschutz, bzw. der Verkäufer
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  #29  
Alt 27.10.2009, 19:31
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Das musste denen ja nicht auf die Stulle schmieren, Anwaltsadresse her und fertig!

Gruß ecki
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  #30  
Alt 27.10.2009, 19:36
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So, jetzt kommen wir alle mal wieder auf den Boden der tatsachen zurück und beruhigen uns erst mal. 1999 oder 2000 spielt hier keine rolle, es gab zu dieser Zeit noch keine Vorgaben für das nicht gewerbliche Inverkehrbringen. Die "Sportbootrichtlinie" gilt nun mal im Sinne der 10. Verordnung zum GPSG nur für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen. Eine Anmeldung beim ADAC oder WSA oder wie auch immer hat mit den Vorgabne nichts zu tun, man bezieht sich lediglich darauf.
Die Pflicht des privaten Inverkehrbringers eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart vorzulegen rührt derzeit daher, dass es eine Zollverordnung dafür gibt - aber nicht basierend auf dem GPSG.

Kurz gesagt: 2000 ohne CE von privat: ja, rechtens, weil es keine Vorgabe anderer Art gab.
Anwalt, der CE kennt, kann ich gerne vermitteln bei Bedarf - bitte aber PN.
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  #31  
Alt 27.10.2009, 19:37
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Hast Du denn Deinen Anwalt auch auf eine eventuelle Verjährung angesprochen? Ich denke auch, daß Betrug Vorsatz vorraussetzt-ist dies der Fall? Was kannst Du wirklich beweisen? Ich an Deiner Stelle, hätte zähneknirschend die 50% Lösung gewählt.
Verjährung noch nicht angesprochen. Ist genau 2 Jahre her.

Vorsatz - da bin ich dran.
Einige Punkte sprechen dafür.

90:10 wäre ich eingegangen - aber jetzt nicht mehr - das kann mir ein ggf. zweifelnder Richter notfalls immer noch vorschlagen.

Außerdem war damals die Sache mit dem Baujahr noch nicht aufgedeckt. Dafür muss er noch einmal drauflegen. Ich denke so an 100:0

Ich bin gerade nicht bereit einen Kompromiss einzugehen... Er bestimmt auch nicht
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  #32  
Alt 27.10.2009, 19:37
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...es gibt doch auch im WWW eine Anwaltsuchmaschine...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #33  
Alt 27.10.2009, 19:40
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...es gibt doch auch im WWW eine Anwaltsuchmaschine...
Bist Du nicht Anwalt?
Wenn ja, schick mal ne PN
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  #34  
Alt 27.10.2009, 19:43
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Zitat:
Zitat von nav_HH Beitrag anzeigen
Kurz gesagt: 2000 ohne CE von privat: ja, rechtens, weil es keine Vorgabe anderer Art gab.
Anwalt, der CE kennt, kann ich gerne vermitteln bei Bedarf - bitte aber PN.
Na dann würde ich mir die Kohle fürn Anwalt aber sparen! Wenn das so ist, dann hat der Vorbesitzer ja nichts Unrechtes getan und ist nur zu gut zu verstehen, dass er von Geld bezahlen nichts wissen will.

Gruß Ecki
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  #35  
Alt 27.10.2009, 19:46
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Und wieso musst du dich eigentlich jetzt mit dem Käufer rumkloppen? Hast du ihm zugesichert, dass das Boot CE hat? Wenn nicht, dann lehn dich entspannt zurück, wie wir gerade gehört haben, war das zur Zeit des Inverkehrbringens nicht notwendig. Was die jetzt in Österreich für Gesetze haben, das geht dich ja nun nichts an, das ist wohl eher das Problem des Österreichers!

Gruß Ecki
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Alt 27.10.2009, 19:47
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
JA, so ist es - war ca. 2004 als er es selbst importierte.
Und da war es Pflicht da Boot nach BJ 1998 gebaut wurde.

(...)
nein, eben nicht - siehe mein posting oben ;)
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  #37  
Alt 27.10.2009, 19:49
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übrigens ist die "verwechslung" der baujahre 1999 und 2000 ein Klassiker, denn wenn in der CIN am Ende ......990 steht, tut man sich eben schwer mit der UNterscheidung zwischen Modelljahr und Herstellungsjahr (Beginn der Herstellung - kann ja auch Dezember 1999 gewesen sein und Fertigstellung in 2000) - wenn es dann noch Modelljahr 2001 gewesen wäre - naja, lassen wir das jetzt.
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  #38  
Alt 27.10.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von nav_HH Beitrag anzeigen
Die Pflicht des privaten Inverkehrbringers eine nachträgliche Bescheinigung über die Bauart vorzulegen rührt derzeit daher, dass es eine Zollverordnung dafür gibt - aber nicht basierend auf dem GPSG.
Wie ist dann der Satz in der 10. Verordnung, daß die Einfuhr mit dem Inverkehrbringen gleich zu setzen ist, zu verstehen?
Bzw. wo steht, daß das nicht für Privatpersonen gilt?
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  #39  
Alt 27.10.2009, 19:52
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Und wieso musst du dich eigentlich jetzt mit dem Käufer rumkloppen? Hast du ihm zugesichert, dass das Boot CE hat? Wenn nicht, dann lehn dich entspannt zurück, wie wir gerade gehört haben, war das zur Zeit des Inverkehrbringens nicht notwendig. Was die jetzt in Österreich für Gesetze haben, das geht dich ja nun nichts an, das ist wohl eher das Problem des Österreichers!

Gruß Ecki
NEEE ECKI so einer bin ich nicht! Bei mir muss sowas korrekt laufen, und darum habe ich dem Österreicher eine Anmeldung zugesichert!
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  #40  
Alt 27.10.2009, 19:52
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Dein Verkäufer hat bei der Anmeldung 2004 beim ADAC keine CE benötigt.
Ich habe 2007 ein Boot ohne CE gekauft das 2006 importiet wurde und der ADAC hat den IBS ausgestellt ohne CE. 2007 habe ich den IBS auf mich umschreiben lassen. Dabei wurd nach der CE gefragt.
Habe ich nicht, aber das Boot ist bei ihnen angemeldet. Daraufhin benötigte ich keine CE zur Anmeldung.
Zu der Zeit hat das WSA die bei uns auch noch nicht verlangt. Das hat sich aber so in der Zeit um 2006- 2007 geändert.
Dein Verkäufer hat dich nicht beschissen, er hat dir ein Boot verkauft welches gemeldet war, und du hast es auch angemeldet bekommen. Zwischenzeitlich wird die Vorschrift die seit 1998 besteht auch angewendet, dein Pech.

Strebe ruhig einen Prozess an, ich sage dir bedenke bitte vor Gericht bekommst du kein Recht sondern ein Urteil.

Viel Glück

Günther
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Erfahrung, ist das was du bekommst, wenn du nicht bekommst was du möchtest
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  #41  
Alt 27.10.2009, 19:55
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
NEEE ECKI so einer bin ich nicht! Bei mir muss sowas korrekt laufen, und darum habe ich dem Österreicher eine Anmeldung zugesichert!
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  #42  
Alt 27.10.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...es gibt doch auch im WWW eine Anwaltsuchmaschine...
Da tragen sich die ein, die keine Arbeit haben...

Ich habe das mal wieder nicht verstanden. Wann und wo CE notwendig ist, weiß ich auch nicht.

Fakt ist, dass du ein angemeldetes Boot gekauft hast und der Verkäufer dir keine CE zugesichert hat. Das ist alles. Wenn du einen Uraltrailer ohne Papiere kaufst, dann musst du dir den Kram auch zusammen suchen und kannst nicht nach zwei Jahren angekleckert kommen. Du verlangst ja auch nicht, dass du das Originalprospekt oder die Originalrechnung bekommst.

Soweit ich weiß, reicht es doch aus, wenn das Boot doch ein Mal angemeldet war. Dann wird die Zulassung einfach weitergereicht. Problem tacuht natürlich auf, wenn du dann in A anmelden möchtest und für die erste Zualssung in dem Land CE brauchst.

Aber nur mal so; hat dein Käufer nicht nach einer CE gefragt? Er will doch das Boot in A zulassen. Du verkaufst ihm doch nur ein zugelasenes Boot.

Was wäre, wenn du an einen Chinesen verkauft hättest und er ein Dokument in mandarin braucht? Hättest du es ihm auch besorgt?

Im Grunde kann man zu diesen Dingen eh nicht viel sagen, weil man den Kaufvertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen und Zusicherungen nicht kennt.

Immer laufen diese Trööts auf die gleiche Kacke hinaus. Erst wird ein Boot blind, ohne Ahnung und ohne Hilfe sachkundiger fremder Dritter gekauft. Dann wird das Ding von den Kumpelz des Käufers madig gemacht. Zum Schluss geht der Käufer hin, und zaubert irgendeinen Driet (Kölsch = Kacke) aus dem Hut, um noch nach 100 Jahren wieder an Kohle zu kommen.

Die Geschichte mit dem Baujahr stellt allerdinsg ein Problem dar.

Ich wäre über den Ausgang der Sache interessiert.
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  #43  
Alt 27.10.2009, 19:57
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wie ist dann der Satz in der 10. Verordnung, daß die Einfuhr mit dem Inverkehrbringen gleich zu setzen ist, zu verstehen?
Bzw. wo steht, daß das nicht für Privatpersonen gilt?
Im ersten Absatz des Produkt -und Gerätesicherheitsgesetz

Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können“, unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt werden.
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  #44  
Alt 27.10.2009, 20:01
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Im ersten Absatz des Produkt -und Gerätesicherheitsgesetz

Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können“, unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt werden.
Leute, wenn ich privat ein Gerät, Maschine, Boot nach D importiere, dann bin ich doch kein Quasi-Hersteller!
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  #45  
Alt 27.10.2009, 20:03
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Na dann bezahl die 18 Zettel wie ein Mann, nach hinten brauchst du unter diesen Vorzeichen nicht mehr gucken!

Gruß Ecki
AUF KEINEN FALL

So einfach ist es nicht.
Ob und wie das Boot zugelassen war spielt keine Rolle, wenn bei der Zulassung (auch wenn nicht gefordert) eine CE vorhanden sein musste.
Auch wenn er die nicht vorlegen musste war diese zu dem Zeitpunkt schon Pflicht!

Und ich kaufe ein Boot, von dem ich ausgehe, dass es vollständig ist.
Das war nicht der Fall.

Mir hat das auch niemand madig gemacht - das Boot war genial! Aber halt nicht korrekt
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  #46  
Alt 27.10.2009, 20:04
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Leute, wenn ich privat ein Gerät, Maschine, Boot nach D importiere, dann bin ich doch kein Quasi-Hersteller!
DER VERKÄUFER HAT PRIVAT IMPORTIERT!
DER HÄTTE WISSEN MÜSSEN WAS ER AN UNTERLAGEN BRAUCHT - auch 2004 schon!
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  #47  
Alt 27.10.2009, 20:05
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Leute, wenn ich privat ein Gerät, Maschine, Boot nach D importiere, dann bin ich doch kein Quasi-Hersteller!
Und warum muß dann im Bedarfsfall auch bei privaten nachzertifiziert werden?
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  #48  
Alt 27.10.2009, 20:07
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Und warum muß dann im Bedarfsfall auch bei privaten nachzertifiziert werden?
Wenn er es weiterverkaufen will, und die EU Zulassungsrichtlinien es erfordern dann ja.
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  #49  
Alt 27.10.2009, 20:07
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Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Mir hat das auch niemand madig gemacht - das Boot war genial! Aber halt nicht korrekt
Ich meinte deinen Käufer.

Was ist, wenn dein Käufer für die Zulassung in A ein amtliches Leumundszeugnis vom Landeshauptmann braucht? Bezahlst du das auch?

Deine Schüssel war in D zugelassen. Fertig. Was andere machen kannst du nicht beeinflussen.

Dann kannst du deinen Verkäufer auch gleich nach der bezahlten MwSt fragen.
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  #50  
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Wenn er es weiterverkaufen will, und die EU Zulassungsrichtlinien es erfordern dann ja.
Er muß es ja nicht erst zertifizieren, wenn er es verkaufen will, sondern vor dem Registrieren.
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