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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kennt sich hier zufällig jemand mit dem Ausgleichsbetrag für das Sanierungsgebiet aus? Ist bei vielen Kommunen ja gerade en vogue und soweit verstehe und bezahle ich das auch immer brav.
Nun geht es um ein Grundstück mit einer Garage an einer Bundesstrasse (also kein Dorf-, Stadt- oder Kommunalstrasse) sondern eine Strasse im Bundeseigentum und dafür soll ich zum Ausgleichsbetrag herangezogen werden...? Immerhin stolze 900 Euro. Jemand da gerade einen Tipp auf Lager, ob das rechtens ist? Ich dachte (finde aber bei Gxxgle nix), an Bundesstrassen und Autbahnen gäbe es soetwas nicht...? Oder bin ich da schief gewickelt? Das dem Ausgleichsbetrag zu Grunde liegende Gutachten müßte man sowieso anfechten, da paßt eins nicht zum anderen (schon gar nicht Grundstücksgröße zum Grundbuch und/oder Flurkarte) aber schöner wäre eine Generalabbügelung á la "kann für Bundesstrassen nicht erhoben werden"... Danke schon einmal im voraus!
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#2
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Kann ich dir leider nichts zu sagen, Frage ist aber hier welche Fläche nun als Sanierungsgebiet ausgewiesen wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__154.html
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gregor ![]()
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#3
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Naja, die haben die haben quasi den ganzen Ort schraffiert...
In §128 steht allerdings bei den Erschließungs- nich Sanierungskosten: (3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für... Ortsdurchfahrten von Bundesstrassen. Da dachte ich halt sowas gelte analog auch für Sanierung oder ließe sich so ähnlich konstruieren....
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