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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.09.2009, 15:22
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
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Standard Verkehrsinseln betreten verboten ?

vielleicht kann mir hier Jemand was dazu sagen - ich finde im Netz nnichts verwertbares:

Ich war heute mit meinem Junior unterwegs und bei uns im Nachbarort gibt es einen großen Kreisverkehr (Straße wenig befahren). Die Insel in der Mitte ist mit Rasenfläche bedeckt und mittig darauf steht ein liebevoll hergerichteter Kohlewagen (Kipplohre). In der Nähe ist eine ehemalige Mine und dieser Wagen ist sehr schön restauriert dort platziert worden.

Wir sind dann zu Fuß auf diese Insel gegangen um uns das Ding aus der Näche anzuschauen und kurz darauf hielt ein Polizeiwagen und wir wurden ziemlich schroff der Verkehrsinsel verwiesen.

Nun die Frage: "Wo steht eigentlich geschrieben dass ich mich dort nicht aufhalten darf" ?


Ich will das nicht auf die Spitze treiben, aber es interessiert mich schon
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #2  
Alt 06.09.2009, 16:22
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Echt eine interessante Frage. Lange drin aufhalten möchte ich mich dort allerdings nicht.
Zuviele Autofahrer nehmen dieses Inselchen häufig auf 'ex' ...
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #3  
Alt 06.09.2009, 16:23
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Giligan Giligan ist offline
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Aber nicht mit Lore....
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  #4  
Alt 06.09.2009, 17:03
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Eckaat Eckaat ist offline
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Seit Bußgelder und Punkte hochgeschraubt wurden, die meisten Leute deshalb ordentlich fahren, bekommt man immer mehr den Eindruck, dass unseren Ordnungshütern so langsam die Aufgaben abhanden kommen und sie sich deshalb immer mehr zu reinen Wichtigtuern entwickeln, um ihre Daseinsberechtigung zu manifestieren.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #5  
Alt 06.09.2009, 17:08
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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in BRB kam es offiziell in der Zeitung vor einiger Zeit das die Streifenpolizisten pro Kopf ein Quote haben, die sie erfüllen MÜSSEN.


hier wurde schon wegem "Sinnlosen Hin- und Herfahren" abkassiert.

Quelle:

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
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  #6  
Alt 06.09.2009, 21:32
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hast du schon mal einen verliebten 16jährigen mit Moped und offenem Auspuff in deiner Strasse auf und abfahren hören, der seiner Freundin zeigen wollte, was er für ein Kerl ist?

Ich schon...
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #7  
Alt 06.09.2009, 21:34
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Giligan Giligan ist offline
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Bei mir hats damals geklappt....
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  #8  
Alt 07.09.2009, 10:42
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Bei mir hats damals geklappt....

Ja und was hattest du davon?? ... du mußtest heiraten.
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Akki

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  #9  
Alt 07.09.2009, 10:46
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Hm, ad hoc fällt mir nur ein, dass die Insel kein Gehweg ist und evtl. zur Strasse gehört. Fakt ist, dass die Insel, auch wenn sie grün angelegt sit, KEIN Park oder Speilfläche ist.

So wie man sich auch nicht mitte auf die Strasse stellt, so dürfte das Betreten der Insel auch nicht erlaubt sein?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 07.09.2009, 11:27
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Hm, ad hoc fällt mir nur ein, dass die Insel kein Gehweg ist und evtl. zur Strasse gehört. Fakt ist, dass die Insel, auch wenn sie grün angelegt sit, KEIN Park oder Speilfläche ist.

So wie man sich auch nicht mitte auf die Strasse stellt, so dürfte das Betreten der Insel auch nicht erlaubt sein?
Okay, dann ist jedem Gärtner, der das Gestrüpp auf der Wiese in einem Kreisverkehr mit der Gießkanne traktiert, ordnungsgemäß eine Knolle drüberzubraten.

Als ob wir hier keine anderen Sorgen hätten.....

Gruß Ecki
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  #11  
Alt 07.09.2009, 11:34
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nach unserem volksgesetz strassenverkehrsordnung (stvo) ist das betreten einer verkehrsinsel nicht verboten. dort darf lediglich nicht geparkt werden!!!!

den weisungen eines polizeibeamten ist aber folge zu leisten und deshalb ist recht haben und recht bekommen mal wieder zweierlei...
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Andreas
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  #12  
Alt 07.09.2009, 11:43
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Die Polizeibeamten sahen in Deinem Aufenthalt auf der Verkehrsinsel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, womit sie Dich nach der polizeirechtlichen Generalklausel (zumindest in BW) auffordern durften, die Insel zu verlassen.
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  #13  
Alt 07.09.2009, 11:53
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Zitat:
Zitat von Starboat B-31 Beitrag anzeigen
Die Polizeibeamten sahen in Deinem Aufenthalt auf der Verkehrsinsel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, womit sie Dich nach der polizeirechtlichen Generalklausel (zumindest in BW) auffordern durften, die Insel zu verlassen.

in so einem Land hab ich schon mal gelebt
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Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
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  #14  
Alt 07.09.2009, 11:54
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schaut Euch mal diese Verkehrsinsel an - da gefährde ich Niemanden
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  #15  
Alt 07.09.2009, 11:59
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
schaut Euch mal diese Verkehrsinsel an - da gefährde ich Niemanden
Das Gefährlichste an der Insel ist die Lore. Wenn da einer mit 80 Klamotten drünterbügelt, dann hat der den Handwagen im Gesicht!

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Alt 07.09.2009, 12:18
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Also ich finde Kreisverkehre klasse. Die könnten gern überall sein.
Am liebsten habe ich die, wo die Mitte so schon gepflastert ist,
damit man, wenn alles frei ist, so schön grade drüberbügeln kann !!!

Das mit dem Betreten der Mitte ist so eine Sache... also wenn das ab
jetzt verboten ist, tut es mir schon für alle Besucher der Siegessäule leid...
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Akki

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  #17  
Alt 07.09.2009, 12:34
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in Deutschalnd ist alles erlaubt was nicht verboten ist, also Paragraphen her
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  #18  
Alt 07.09.2009, 12:39
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Die Grünen sehen das sicher nicht als Liegefläche o.ä. sondern als Verkehrstrennungsgebiet wie den Mittelstreifen auf einigen Strassen.-.-.-.-.-
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  #19  
Alt 07.09.2009, 12:43
Starboat B-31 Starboat B-31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
in Deutschalnd ist alles erlaubt was nicht verboten ist, also Paragraphen her
Das stimmt so nicht. Bestes Beispiel dafür ist die oben erwähnte polizeirechtliche Generalklausel, §§1, 3 PolG Baden-Württemberg.
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  #20  
Alt 07.09.2009, 12:47
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Molly Malone Molly Malone ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
in Deutschalnd ist alles erlaubt was nicht verboten ist, also Paragraphen her
Ich meine hier im BF irgendwo gelesen zu haben das in D. alles verboten ist, was nicht erlaubt ist.
In Frankreich ist alles erlaubt was nicht verboten ist.
Oder wie war das...

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #21  
Alt 07.09.2009, 12:54
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
in Deutschalnd ist alles erlaubt was nicht verboten ist, also Paragraphen her
ist es in Deutschland nicht so, das alles was nicht ausdrücklich mit Genehmigung erlaubt wurde, verboten ist.

Hinzu kommt noch: wenn du einem Deutschen einen goldenen Knopf an die Jacke machst oder einen goldenen Stern auf die Schulter packst, sie sofort glauben die Gesamtherrschaft zu haben.

Einer der vielen Gründe, warum ich in Spanien lebe.

Gruß Michael
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  #22  
Alt 07.09.2009, 13:19
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
ist es in Deutschland nicht so, das alles was nicht ausdrücklich mit Genehmigung erlaubt wurde, verboten ist.
Uii, Stammtischparolen...
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #23  
Alt 07.09.2009, 13:37
Starboat B-31 Starboat B-31 ist offline
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Bsp. Parkplatz mit Ticketautomaten: Ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, wie es so schön heißt ^^ Die Erlaubnis dort zu parken erhält man durch das Lösen und im Fzg. Auslegen des Parkscheins.

Geändert von Starboat B-31 (07.09.2009 um 16:38 Uhr)
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  #24  
Alt 07.09.2009, 16:23
Benutzerbild von team_shetland
team_shetland team_shetland ist offline
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Irgendwo im Ruhrpott steht eine Verkehrsinsel die als richtige Insel, also mit Sand, Palme und Liegestühlen ausgestattet ist. Als ich vorbeikam war leider niemand drauf aber ich kann mir unmöglich vorstellen dass dort das Betreten verboten sein soll.
Wenn mir so ein Schnittlauch komisch mit irgendwas kommt bitte ich ihn mir das doch bitte mal schriftlich zu zeigen. Meist ist der Fall damit erledigt.
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  #25  
Alt 08.09.2009, 13:03
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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@ Andreas

Nur für Dich

Tatbestandsnummer

102112, 102113, 102114
§ 2, 49 StVO

Lesen wirst Du doch wohl noch können.


Gruss Werner
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