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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.08.2009, 16:16
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Ja, ja. Die bösen Segler. Hat sich im Hafen beim Einparken in meinem Beiboot verheddert und sowohl einen Davit und auch die Aufnahme desselben (wie immer das Ding auch heißt) verbogen.

War ein Charterboot und folglich versichert. Nun stellt sich die Frage in wie weit ich da eine Pflicht habe, den Schaden (teilweise) beseitigen zu lassen oder ob ich eine Entschädigung in Geld verlangen kann.
Ich würde am liebsten die Aufnahme wieder richten lassen und die Davits in Bar ersetzt bekommen. Auf richten lassen und neu schweißen habe nur begrenzt Lust.

Falls die Antwort lautet : Reparatur. Ist hier wer, der gerne den Auftrag ausführen würde ?

Gruß

Andreas
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  #2  
Alt 11.08.2009, 16:24
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Da es dein Boot ist, kann dir niemand vorschreiben, ob und was du reaprieren lässt.

Es kann nur sein, dass der gegnerische Haftpflicht-Versicherer die MwSt oder hohe Stundensätze nicht leistet. Das ist aber höchstrichterlich korrekt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 11.08.2009, 16:30
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Oki, aber die Höhe der "Entschädigung" ist dann Kuhhandel ?
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  #4  
Alt 11.08.2009, 16:35
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Oki, aber die Höhe der "Entschädigung" ist dann Kuhhandel ?
Nein. Es gibt durch die ständige Rechtssprechung ganz klare Grenzen, was erstattunsgpflichtig ist, und was nicht.

Ich sag mal, eine Nebenkostenpauschale von 25 EUR würde ich einklagen wollen.

Wenn Aus- und Einkrankosten anfallen, dann werden sie dir nicht erstattet, wenn du die Reparatur nicht nachweist. Ebenso die MwSt aus dem Arbeitslohn.

Evtl. gibt es Abzüge "Neu für Alt" etc..

Am besten mal mit dem Schadensachbearbeiter in Ruhe mal sprechen, wie man das Thema am liebsten handelt. Der hat nämlich - im Gegensatz zu der hier vorherschenden Meinung - auch kein Bock auf Stress.

Wenn du magst, rufst du mich an. Tel. per PN.
__________________
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Micha


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  #5  
Alt 11.08.2009, 16:37
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Thx,

ich rufe den mal an. Falls ich dann noch Fragen habe, würde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen.

Andreas
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  #6  
Alt 11.08.2009, 16:38
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Oki, aber die Höhe der "Entschädigung" ist dann Kuhhandel ?
Könnte drauf rauslaufen. Immer schön hoch pokern, dann hast du Luft für Kompromisse
__________________
Gruß
Ewald
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  #7  
Alt 11.08.2009, 17:51
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Quatsch doch mal Norman ( Blaue Elise ) an, der kennt sich da bestimmt aus.
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Grüße
Michael

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  #8  
Alt 11.08.2009, 17:58
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Ist doch ganz einfach:
Kostenvoranschlag machen und einreichen. Gleichzeitig dazu schreiben, das du es in Eigenregie machen willst.
Die zahlen den Betrag minus Mwst.
Eventuell schickt die Versicherung einen Gutachter. Ist dein Kostenvoranschlag nicht übertrieben hoch wird er auf's gleiche Geld kommen.
Ist dir das nicht genug lass es reparieren und und gib ne Abtrittserklärung in der Werft ab...fertig.
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #9  
Alt 11.08.2009, 18:30
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Ist dir das nicht genug lass es reparieren und und gib ne Abtrittserklärung in der Werft ab...fertig.
damit läufst du Gefahr, dass, wenn aus irgendwelchen Gründen keine Deckung bei dem Vertrag besteht oder die Versicherung die Haftungsfrage nicht ganz eindeutig beurteilt, du ganz oder auf einem Teil der Kosten hängen bleibst.

Denn wenn die Versicherung nicht (alles) zahlt, hält sich die Werkstatt an den Auftraggeber. Und das bist du.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Versicherung gegenüber der Werkstatt eine so genannte "Reparaturkostenübernahmeerklärung", kurz RKÜ ( ) abgibt. Das ist im Prinzip eine Art "Bürgschaft" der Versicherung, dass diese bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten übernimmt.

Ansonsten hat Micha (Flybridge) schon alles geschrieben.
Wobei die 25 € Unkostenpauschale eigentlich immer anstandslos gezahlt werden.
Abzug neu für alt ist üblich, wenn die beschädigten Sachen schon älter sind. In der Regel wird der aktuelle (Gebraucht-)Marktwert der beschädigten Sache genommen. Keine Ahnung, wie sich die Preisentwicklung für gebrauchte Davits darstellt, bestimmt aber nicht so wüst wie zB bei Handys

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Am besten mal mit dem Schadensachbearbeiter in Ruhe mal sprechen, wie man das Thema am liebsten handelt. Der hat nämlich - im Gegensatz zu der hier vorherschenden Meinung - auch kein Bock auf Stress.
Wo er Recht hat hat er Recht
Schadensachbearbeit nützen gerne die Gelegenheit, solche Sachen kurz und schmerzlos am Telefon platt zu machen . Die Forderungen müssen dann aber realistisch sein.
__________________
Gruß Thomas
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  #10  
Alt 11.08.2009, 20:52
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Mein Interesse in dieser Sache geht dahin ,war der Unfall in Deutschland oder zb.in Holland ?
Gruß Detlef
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  #11  
Alt 11.08.2009, 21:27
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Ich arbeite bei einer Versicherung und in der Haftpflicht gibt es kein "Neu für Alt".
Jedenfalls nicht bei Autos. Bei Booten müsste ich mich mal erkundigen.

Ansonsten einfach mal nen Kostenvoranschlag machen lassen (mündlich reicht erst einmal), den einreichen und schauen was die gegnerische Versicherung sagt.

Weisst Du denn, ob der Segler den Unfall schon gemeldet hat?

Hast Du die Wasserschutz dazu geholt?
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Viele Grüße
Olli
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  #12  
Alt 11.08.2009, 21:46
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Ja, hat er. Wir haben seinen Schadensbogen zusammen ausgefüllt und als ich aus dem Urlaub zurückkam, lag schon ein Schreiben vom Vercharterer auf meinem Schreibtisch, in dem er sich entschuldigt und mir den Sachbearbeiter bei der Versicherung benannt hat. Leider hat er keine Tel-Nr, aber daran wird es nicht scheitern.

Wapo habe ich nicht geholt, mir hätte auch die Visitenkarte und das Wort vom Skipper gereicht, den Schaden zu bezahlen.
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  #13  
Alt 11.08.2009, 21:51
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Versicherung gegenüber der Werkstatt eine so genannte "Reparaturkostenübernahmeerklärung", kurz RKÜ ( ) abgibt.
genau die meinte ich auch
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #14  
Alt 11.08.2009, 21:54
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@ Shorty: War in Stralsund Nord-Mole.
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  #15  
Alt 11.08.2009, 21:54
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Ich arbeite bei einer Versicherung und in der Haftpflicht gibt es kein "Neu für Alt".
Tach Kollege

es gibt aber den "Abzug Neu für Alt", von dem oben geschrieben wurde.
__________________
Gruß Thomas
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  #16  
Alt 11.08.2009, 22:03
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Wapo habe ich nicht geholt, mir hätte auch die Visitenkarte und das Wort vom Skipper gereicht, den Schaden zu bezahlen.[/quote]

Ist aber besser wenn Du die WaPo holst, dann hast Du ein Aktenzeichen und da steht alles drin auch für die Versicherung, hier ist es nochmal gut gegangen.

Gruß
Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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  #17  
Alt 11.08.2009, 22:06
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Tach Kollege

es gibt aber den "Abzug Neu für Alt", von dem oben geschrieben wurde.
In der Kasko ist mir das bekannt, aber in der Haftpflicht?
Die gegnerische Haftpflicht muss ja den Schaden begleichen.
Das wäre mir echt neu, obwohl es ja bei Booten anders als bei Autos sein kann.

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es dagegen natürlich "Abzug Neu für Alt", aber die hat ja nichts mit unserem Schaden hier zu tun.
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Olli
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  #18  
Alt 11.08.2009, 22:25
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
In der Kasko ist mir das bekannt, aber in der Haftpflicht?
Die gegnerische Haftpflicht muss ja den Schaden begleichen.
Das wäre mir echt neu, obwohl es ja bei Booten anders als bei Autos sein kann.

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es dagegen natürlich "Abzug Neu für Alt", aber die hat ja nichts mit unserem Schaden hier zu tun.
Ich sach jetz ma nix...

Nur so viel. Würdest du jemanden, dem du seine 50 Jahre alten Segel zerrissen hast, ein neues Segel bezahlen wollen?

In dem konkreten Fall werden bestimmt keine Abzüge gemacht, da das Teil aus V4A ist, und keiner besonderen Abnutzung, wie Verschleiß, Rost, geänderter/besserer Konstruktion, etc. unterliegt. Ich hab 's nur der Vollständigkeit halber geschrieben.
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Micha


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  #19  
Alt 11.08.2009, 22:29
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
In der Kasko ist mir das bekannt, aber in der Haftpflicht?
ist das nicht anders.
Wenn "Neu" eingebaut wird, das beschädigte Teil aber alt war, wird der ermittelte Zeitwert des beschädigten Teils gezahlt. Das ist dann halt der sg Abzug neu für alt.

Edit: da war Micha schneller , man sollte halt nicht noch nebenbei Fernsehen
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  #20  
Alt 19.08.2009, 15:19
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boneman boneman ist offline
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Der Versicherungssachbearbeiter hätte gerne Reparaturangebote vorgelegt bekommen.
Da das nicht so einfach ist und ich keine Lust habe, zwecks Begutachtung einen Tag frei zu nehmen schickt er jetzt einen Gutachter vorbei.

Kann ich eigentlich meine Mühewaltung da auch irgendwie geltend machen ?
2h Fahrt zur Werft, Kranen, wieder zurück ?
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  #21  
Alt 19.08.2009, 15:24
superlolle superlolle ist offline
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Ein Tipp aus (Autofahrer) Erfahrung:

Kümmere Dich lieber selbst um einen Gutachter! Das Recht hast Du. Denn wenn ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird, dann rate mal, zu wessen Gunsten der im Zweifelsfall entscheidet bzw. rundet? Genau, nämlich eher nicht zu Deinen!
Zu allen anderen Fragen: leider keine Ahnung!

Wünsche einen sonnigen Abend!
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  #22  
Alt 19.08.2009, 16:19
bootsmann bootsmann ist offline
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Bei mir haben die Gutachter(2x!) die Schäden sehr kulant geregelt!

Hatte ich garnicht erwartet!

(waren beides selber Segler!-haben noch lange im Cockpit geklönt und ein Gläschen getrunken!)

Sind nicht alles "Banditen"

Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #23  
Alt 19.08.2009, 17:27
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Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
Denn wenn ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird, dann rate mal, zu wessen Gunsten der im Zweifelsfall entscheidet bzw. rundet? Genau, nämlich eher nicht zu Deinen!
Der Gutachter der Versicherung nutzt das gleiche Kalkulationsprogramm wie die freien Gutachter. Zumindest im KFZ-Bereich
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  #24  
Alt 19.08.2009, 18:28
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Mallorca Michael eine Nachricht über MSN schicken
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Der Gutachter der Versicherung nutzt das gleiche Kalkulationsprogramm wie die freien Gutachter. Zumindest im KFZ-Bereich
Jedoch sieht er mit anderen Augen. Der Unterschied kann manchmal schon erheblich sein.

Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #25  
Alt 19.08.2009, 22:03
Wohnbusfahrer
Gast
 
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Der Gutachter der Versicherung nutzt das gleiche Kalkulationsprogramm wie die freien Gutachter. Zumindest im KFZ-Bereich
Aktueller Fall: Der Versicherungsgutachter sagt, der Reifen wird demontiert, der Fremdkörper, der zwischen Reifen und Felge sitzt, wird entfernt (ein Stück Plastikstoßstange), der Reifen wird wieder montiert.
Mein freier Gutachter sagt: Reifen und Felge müssen neu, weil der Unfallgegner mit hoher Geschwindigkeit genau da eingeschlagen ist.
Ein Unterschied von fast 500€ ...
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