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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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hab da mal ne frage- wie sieht das aus mit gewerbe anmelden wenn man alg bezieht ?? darf man das ?? wenn ja unter welchen bedingungen ??
der gewerbeschein ist eigentlich nur ne absicherung denn wirklich umsatz wird nicht gemacht ![]() kennt sich da jemand aus ?? ![]() |
#2
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![]() Zitat:
Ansprechpartner ist da das Ar5beitsamt, das sollte man auf jeden Fall informieren
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Gruß Jörg
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#3
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Die andere Alternative wäre sich selbst und der Geschäftsidee zu vertrauen und das ALG in Zuschuss umzuwandeln. Das hängt natürlich von der Idee ab. Ich kenne einige Firmen die so erfolgreich gestartet sind.
"Gründungszuschuß: Sie erhalten dann vorerst 9 Monate Zuwendungen in Höhe des normalen Arbeitslosengeldes 1 plus 300 € für die freiwillige Sozialversicherung. Um diese zu beanspruchen ist es nötig mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet zu sein und ein Formular zur Bewilligung des Gründungszuschußes ausszufüllen. Dazu benöten Sie einen Businessplan, indem Sie Ihr Vorhaben zur Existenzgründung erläutern und Schätzungen über mögliche Einnahmen und Ausgaben abgeben. Der Businessplan muß dann zusammen mit dem Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung" beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die Stellungnahme kann z.B. von einem Steuerberater erfolgen. Dafür werden vom Steuerberater ca. 50-100 € berechnet. "
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#4
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Wenn kein Umsatz gemacht wird, dann könnte die Anerkennung vor dem Finanzamt früher oder später zum Problem werden. Desweiteren kommen auf Dich Kosten wie Betriebshaftpflicht, Kammerbeiträge, Steuerberaterkosten usw usw zu. Wenn bei der Selbstständigkeit dann mangels Umsatz eh nix rauskommt-tja, was willst Du jetzt hören
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#5
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Ich würde mal Jürgen´s Anregung aufgreifen ...
Da gibt´s ne Menge Möglichkeiten, die gefördert werden. Nach meiner Erinnerung ist das sogar so, dass nur mind. 1 Tag Arbeitslosigkeit bestanden haben muss, damit die BA fördern darf. Die sind übrigens seit einiger Zeit in der Beratung gut aufgestellt - da gibt es auch "Arbeitgeberberater", die sich wirklich kümmern. Gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#6
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Frage , warum Gewerbe wenn kein Umsatz gemacht wird.
Du kannst ein Gewerbe anmelden ohne ALG zu verlieren wenn Du bis spätestens 90 Tage vor ablauf deines ALG das Gewerbe angemldet hast. Würde aber es 95 Tage vorher machen. Du must das bei der ARGE beantragen, bei der IHK zur Prüfung ein Konzept vorlegen zur Prüfung. alles aber schon früher wie die 90 Tage. Wenn Du das alles zusammen hast und bei der ARGE abgegeben hast, bekommst Du Bescheid ja oder nein. 9 Monat Gründungszuschuss, aber hier ist beschiss von der Arge, ab den Tag der Anmeldung des Gewerbes laufen die 9 Monate also 90 Tage vor ablauf des ALG 1, also bekommst Du nur 6 Monate . Ja Gründerzuschuss = ALG 1 wie gehabt + 300 Versicherung und Rentenzuschuss. Vor Ablauf des Gründerzuschusses kannst Du die 300 € nochmals für 6 Monate beantragen. Habe das Prozedere selbst durchgemacht. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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#7
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Mir fällt noch was ein, da ich verheiratet bin habe ich das Gewerbe auf meine Frau angemeldet, und durfte als Mithelfender Ehemann 14,59 Stunden für meine Frau arbeiten. Nur sagen musst Du das bei der Arge, und jeden Monat ein Bericht ausfüllen.
So das wars Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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#8
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ich hatte eben ein telefonat mit nem gewerbefutzi. er sagte da ich das zeugs selber bastel bin ich künstler
![]() ![]() ![]() sollte es aber bei der steuererklärung angeben. einnahmen und ausgaben usw. soviel erstmal dazu. |
#9
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#10
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den sockel für das türmchen hat der glückliche käufer auch schon fertig
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#11
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Der Sinn meines Gewerbes und der dem entsprechend notwendigen Gewerbe- und Handwerkskammeranmeldung war und ist Umsätze und Einkünfte zu erzielen
![]() Wozu betreibt man ein Gewerbe, wenn nichts rüber kommen soll ![]() Als Künstler ist man freiberuflich tätig. Einnahme-Überschußrechnung reicht da. Nur Rücklagen für eventuell zu zahlende Umsatzsteuer nicht vergessen.
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Beste Grüße Mike
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#12
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und sei mit der Beleuchtung vorsichtig wenn du kein Elektro-Meister bist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#13
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das heisst ein meister darf unvorsichtig sein ??
![]() bin zwar kein meister aber künstler ![]() danke aber das hab ich im griff ![]() zur not fliegen im haus eben sicherungen raus ![]() |
#14
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ich meinte ehr wenn du einen Leuchtturm mit Beleuchtung verkaufst kannst du dir böse Ärger einhandeln
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#15
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![]() Zitat:
![]() An was man so alles denken muss ![]()
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Beste Grüße Mike |
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