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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.07.2009, 12:11
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SKULLBULL SKULLBULL ist offline
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Standard gewerbe anmelden ???

hab da mal ne frage- wie sieht das aus mit gewerbe anmelden wenn man alg bezieht ?? darf man das ?? wenn ja unter welchen bedingungen ??

der gewerbeschein ist eigentlich nur ne absicherung denn wirklich umsatz wird nicht gemacht

kennt sich da jemand aus ??
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Gruß KLAUS

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  #2  
Alt 21.07.2009, 12:39
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Zitat:
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hab da mal ne frage- wie sieht das aus mit gewerbe anmelden wenn man alg bezieht ?? darf man das ?? wenn ja unter welchen bedingungen ??

der gewerbeschein ist eigentlich nur ne absicherung denn wirklich umsatz wird nicht gemacht

kennt sich da jemand aus ??
Das geht sicherlich , als Nebengewerbe, jedoch müßtest du dem Arbeitsamt Einkünfte darlegen , die dann wenn zu hoch vom ALG abgezogen werden....AUch als Arbeitsloser darf man dazuverdienen z.B. 165€ als Hartz 4 etwas weniger.
Ansprechpartner ist da das Ar5beitsamt, das sollte man auf jeden Fall informieren
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 21.07.2009, 12:48
makana makana ist offline
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Die andere Alternative wäre sich selbst und der Geschäftsidee zu vertrauen und das ALG in Zuschuss umzuwandeln. Das hängt natürlich von der Idee ab. Ich kenne einige Firmen die so erfolgreich gestartet sind.

"Gründungszuschuß: Sie erhalten dann vorerst 9 Monate Zuwendungen in Höhe des normalen Arbeitslosengeldes 1 plus 300 € für die freiwillige Sozialversicherung. Um diese zu beanspruchen ist es nötig mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet zu sein und ein Formular zur Bewilligung des Gründungszuschußes ausszufüllen. Dazu benöten Sie einen Businessplan, indem Sie Ihr Vorhaben zur Existenzgründung erläutern und Schätzungen über mögliche Einnahmen und Ausgaben abgeben. Der Businessplan muß dann zusammen mit dem Formular "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung" beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die Stellungnahme kann z.B. von einem Steuerberater erfolgen. Dafür werden vom Steuerberater ca. 50-100 € berechnet. "
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  #4  
Alt 21.07.2009, 12:55
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Wenn kein Umsatz gemacht wird, dann könnte die Anerkennung vor dem Finanzamt früher oder später zum Problem werden. Desweiteren kommen auf Dich Kosten wie Betriebshaftpflicht, Kammerbeiträge, Steuerberaterkosten usw usw zu. Wenn bei der Selbstständigkeit dann mangels Umsatz eh nix rauskommt-tja, was willst Du jetzt hören
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #5  
Alt 21.07.2009, 20:45
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Ich würde mal Jürgen´s Anregung aufgreifen ...

Da gibt´s ne Menge Möglichkeiten, die gefördert werden.

Nach meiner Erinnerung ist das sogar so, dass nur mind. 1 Tag Arbeitslosigkeit bestanden haben muss, damit die BA fördern darf.

Die sind übrigens seit einiger Zeit in der Beratung gut aufgestellt - da gibt es auch "Arbeitgeberberater", die sich wirklich kümmern.

Gruss
lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #6  
Alt 22.07.2009, 13:03
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Frage , warum Gewerbe wenn kein Umsatz gemacht wird.
Du kannst ein Gewerbe anmelden ohne ALG zu verlieren wenn Du bis spätestens 90 Tage vor ablauf deines ALG das Gewerbe angemldet hast.
Würde aber es 95 Tage vorher machen.
Du must das bei der ARGE beantragen, bei der IHK zur Prüfung ein Konzept vorlegen zur Prüfung. alles aber schon früher wie die 90 Tage.
Wenn Du das alles zusammen hast und bei der ARGE abgegeben hast, bekommst Du Bescheid ja oder nein. 9 Monat Gründungszuschuss, aber hier ist beschiss von der Arge, ab den Tag der Anmeldung des Gewerbes laufen die 9 Monate also 90 Tage vor ablauf des ALG 1, also bekommst Du nur 6 Monate .
Ja Gründerzuschuss = ALG 1 wie gehabt + 300 Versicherung und Rentenzuschuss.
Vor Ablauf des Gründerzuschusses kannst Du die 300 € nochmals für 6 Monate beantragen.
Habe das Prozedere selbst durchgemacht.
Gruß
Henrik
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  #7  
Alt 22.07.2009, 13:07
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Mir fällt noch was ein, da ich verheiratet bin habe ich das Gewerbe auf meine Frau angemeldet, und durfte als Mithelfender Ehemann 14,59 Stunden für meine Frau arbeiten. Nur sagen musst Du das bei der Arge, und jeden Monat ein Bericht ausfüllen.
So das wars
Gruß
Henrik
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  #8  
Alt 22.07.2009, 15:39
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ich hatte eben ein telefonat mit nem gewerbefutzi. er sagte da ich das zeugs selber bastel bin ich künstler und brauch KEIN gewerbeschein





sollte es aber bei der steuererklärung angeben. einnahmen und ausgaben usw.

soviel erstmal dazu.
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Gruß KLAUS

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  #9  
Alt 23.07.2009, 21:47
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schaut mal was der künstler heute großes fertig bekommen hat

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Alt 23.07.2009, 21:53
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den sockel für das türmchen hat der glückliche käufer auch schon fertig
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  #11  
Alt 24.07.2009, 08:02
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Der Sinn meines Gewerbes und der dem entsprechend notwendigen Gewerbe- und Handwerkskammeranmeldung war und ist Umsätze und Einkünfte zu erzielen .

Wozu betreibt man ein Gewerbe, wenn nichts rüber kommen soll .


Als Künstler ist man freiberuflich tätig. Einnahme-Überschußrechnung reicht da. Nur Rücklagen für eventuell zu zahlende Umsatzsteuer nicht vergessen.
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Beste Grüße
Mike
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  #12  
Alt 24.07.2009, 22:24
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und sei mit der Beleuchtung vorsichtig wenn du kein Elektro-Meister bist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #13  
Alt 24.07.2009, 22:43
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das heisst ein meister darf unvorsichtig sein ??



bin zwar kein meister aber künstler

danke aber das hab ich im griff

zur not fliegen im haus eben sicherungen raus
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  #14  
Alt 24.07.2009, 23:22
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ich meinte ehr wenn du einen Leuchtturm mit Beleuchtung verkaufst kannst du dir böse Ärger einhandeln
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  #15  
Alt 25.07.2009, 04:42
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Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ich meinte ehr wenn du einen Leuchtturm mit Beleuchtung verkaufst kannst du dir böse Ärger einhandeln
Guter Tipp und Richtig. Handwerkliche Tätigkeit nach Handwerksordnung. Elektromeister-Firma sollte da die Installation nachweislich ausführen (Rechnung). Haftungsfrage im Schadenfall. So ein Feuer vom Türmchen ist mal schnell auf´s Häuschen rübergekrabelt.

An was man so alles denken muss
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Beste Grüße
Mike
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