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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 06.07.2009, 09:36
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Dirk-Dk Dirk-Dk ist offline
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Standard mal wieder...Trailerzulassung.

Hallo ,

ich brauche mal wieder eure Hilfe.

Ich wollte heute bei der Zulassungsstelle (m)einen Trailer anmelden.

Vom Vorbesitzer wurde er nur als Hafentrailer genutzt. Allerdings war er noch (in Hamburg) zugelassen, wurde aber seit 2000 nicht mehr beim Tüv vorgeführt.

Der Händler bei dem ich das Boot inkl. Trailer gekauft habe, hat das gute Stück mit Kurzeitkennzeichen zum Tüv überführt, vorgeführt und ihn abnehmen lassen. Tüv ist also für 2 Jahre neu.

Mir liegt die TÜV-Bescheinigung sowie das Original Gutachten vor.

Jetzt das Problem: Der ursprüngliche Besitzer hat den Trailer bis heute nicht abgemeldet. Ein "Fahrzeugschein" oder ursprüngliche Kennzeichen liegen nicht mehr vor. Eine Abmeldebescheinigung auch nicht.

Hier in Hamm kann der Trailer deshalb nicht zugelassen werden
(Aussage Straßenverkehrsamt: Der Schein und die Nummerschilder, bzw die Abmeldebescheinigung müssen vorliegen).

Jetzt ist guter Rat gefragt.

Wie muß ich weiter vorgehen um den Trailer endlich auf meinem Namen zulassen zu können?

Gruß, Dirk
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  #2  
Alt 06.07.2009, 09:52
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Der Vorbesitzer muß zur zulassungstelle, den Verlust der papiere Bekanntgeben, einen neuen Brief aufbieten und kann dann den Trailer abmelden.
mit der Abmeldebescheinigung und dem Brief kannst Du dann neu zulassen
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Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #3  
Alt 06.07.2009, 09:54
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ein guter Händler übernimmt das für Dich, weil er Dir ja einen zulassungsfähigen Trailer verkauft hat, gelle
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Peter

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  #4  
Alt 06.07.2009, 09:59
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Hallo Peter,

ich habe es befürchtet...das ganze habe ich dem Vorbesitzer in Hamburg vorhin geschildert. Er war ziemlich unsicher und meinte das er dem Händler in Münster alle Papiere etc ausgehändigt hat. (Hat er nicht, zumindest keine Kennzeichen oder Fahrzeugschein. Dem Händler lag nur die güne Bescheinigung (Gutachten) vor. Er hätte nichts mehr und wußte nicht mal das der Trailer noch zugelassen ist. Er dachte das die Zulassung automatisch erlischt weil er nicht mehr zum Tüv gefahren ist.

Das blöde ist ja das ich jetzt erstmal ziemlich hilflos dastehe, und wenn er sich nicht drum kümmert sind mir die Hände gebunden ?!?!

Gruß, Dirk
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Geändert von Dirk-Dk (06.07.2009 um 14:47 Uhr)
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  #5  
Alt 06.07.2009, 10:18
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Hallo Dirk

Ich würd mal mit dem Händler sprechen,er soll sich darum kümmern.
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MFG Sascha
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  #6  
Alt 06.07.2009, 10:30
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Zitat:
Zitat von Dirk-Dk Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

ich habe es befürchtet...das ganze habe ich dem Vorbesitzer in Hamburg vorhin geschildert. Er war ziemlich unsicher und meinte das er dem Händler in Münster alle Papiere etc ausgehändigt hat. Er hätte nichts mehr und wußte nicht mal das der Trailer noch zugelassen ist. Er dachte das die Zulassung automatisch erlischt weil er nicht mehr zum Tüv gefahren ist.

Das blöde ist ja das ich jetzt erstmal ziemlich hilflos dastehe, und wenn er sich nicht drum kümmert sind mir die Hände gebunden ?!?!

Gruß, Dirk
hallo Dirk,

Das ganze wird darauf hinauslaufen, dass im zweifelsfalle Dein Händler mit Vorbesitzer Kontakt hat, aber wenn der Händler die papiere verloren hat, muß trotzdem der Vorbesitzer bei der Zulassungsstelle auftauchen und die Papiere besorgen.......

Erlischt die Zulassung seines Autos auch wenn er damit nicht zum Tüv fährt


Also schieb deinen Händler mal an Dir die Papiere zu besorgen, oder einen Alternativtrailer zu geben, damit Du dein Boot so nutzten kannst wie Du es vorhattest.........
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Peter

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  #7  
Alt 06.07.2009, 13:45
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UPDATE:

Nach dem geschilderten Fall von heute morgen (siehe oben) bin ich also erneut zur Zulassungsstelle gefahren um mir Kurzzeitkennzeichen für den Trailer zu holen. Schließlich möchte ich das gute Stück samt Boot morgen nach Hamm überführen.

Ja, denkste. Die wissen ja nun aufgrund ihrer eigenen Nachforschungen das der Trailer noch in Hamburg zugelassen ist. (Was ich bis heute morgen nicht wußte).

Nun verweigern Sie mir die Kennzeichen da sonst eine "Doppelkennzeichnung" vorliegt und das Strafbar wäre

Tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Randbemerkung des Beamten der Zulassungsstelle: Sollte der ursprüngliche Besitzer des Trailers in Hamburg NICHT tätig werden, sind mir (als neuer Besitzer) hier die Hände gebunden und der Trailer somit vorerst wertlos.

Na dann....
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  #8  
Alt 06.07.2009, 13:50
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Zitat:
Zitat von kellertier Beitrag anzeigen
hallo Dirk,


Also schieb deinen Händler mal an Dir die Papiere zu besorgen, oder einen Alternativtrailer zu geben, damit Du dein Boot so nutzten kannst wie Du es vorhattest.........

Na dann erst recht
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Peter

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  #9  
Alt 06.07.2009, 13:53
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Zitat:
Zitat von Dirk-Dk Beitrag anzeigen
UPDATE:

Nach dem geschilderten Fall von heute morgen (siehe oben) bin ich also erneut zur Zulassungsstelle gefahren um mir Kurzzeitkennzeichen für den Trailer zu holen. Schließlich möchte ich das gute Stück samt Boot morgen nach Hamm überführen.

Ja, denkste. Die wissen ja nun aufgrund ihrer eigenen Nachforschungen das der Trailer noch in Hamburg zugelassen ist. (Was ich bis heute morgen nicht wußte).

Nun verweigern Sie mir die Kennzeichen da sonst eine "Doppelkennzeichnung" vorliegt und das Strafbar wäre

Tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Randbemerkung des Beamten der Zulassungsstelle: Sollte der ursprüngliche Besitzer des Trailers in Hamburg NICHT tätig werden, sind mir (als neuer Besitzer) hier die Hände gebunden und der Trailer somit vorerst wertlos.

Na dann....
Besorg dir zur Überführung eine Rote Nummer,dann hast du dein Boot zumindestens schonmal zu Hause
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  #10  
Alt 06.07.2009, 13:59
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ein ähnliches problem hatte ich auch mal.... na zig telefonaten hatte ich endlich einen vorbesitzer ausfindig gemacht...
der hat schriftlich per eides statt versichert das er die papiere verloren hat...
mit diesem schrieb bin ich zur zulassungsstelle und konnte den trailer auf mich anmelden
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  #11  
Alt 06.07.2009, 14:07
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@Sascha:

Die Sache mit den Roten Nummern läuft, das Boot kommt morgen auf jeden Fall nach Hamm.

Diese Sache mit der Eidesstattlichen Erklärung erscheint mir logisch, ich hoffe die Beamten sehen da ähnlich. Allerdings ist der Trailer dadurch in Hamburg noch nicht abgemeldet ?!?! Oder gibt es dann wohl eine Meldung von der Zulassungsstelle in Hamm nach Hamburg ?
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  #12  
Alt 06.07.2009, 14:13
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bei mir ist der typ mit der eid. versicherung zur zulassungsstelle in augsburg... aber erst nachdem ich ihm angedroht habe , den trailer ins ausland zuverkaufen und er den für alle krummen dinger die damit geschehen, verantwortlich ist
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gruß peter
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  #13  
Alt 06.07.2009, 17:10
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Das habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden, vielleicht hilft es dem ein oder anderem ja mal bei einem ähnlichen Problem weiter:

Zitat:
Hab heute die Antwort von der Zulassungsstelle, für die, die ein ähnliches Problem haben, hier der Text:

Bei Verlust von Fahrzeugpapieren ist der lückenlose Eigentumsnachweis zu erbringen. Das heißt, Sie müssen sich an den Vorbesitzer wenden und erfragen ob dieser im Besitz der Papiere (Betriebserlaubnis od.
Fahrzeugbrief) war. Ist das der Fall, ist eine Versicherung an Eides Statt
(EV) nach § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Verlust erforderlich.
Diese kann bei einem Notar seiner Wahl oder in der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden. Unter Vorlage dieser Versicherung an Eides Statt und Ihres Kaufvertrages sowie eines Gutachtens nach § 21 Sraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung können Sie die Zulassung des Bootstrailer beantragen.
Der Bootstrailer bekommt grüne Kennzeichen, ist steuer- und
versicherungsfrei. Die Gebühren betragen ca. 50,00 EURO inklusive des Kennzeichens.

Sollte allerdings der Vorbesitzer schon nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere gewesen sein und der lückenlose Eigentumsnachweis kann nicht erbracht werden , wäre dieser Bootstrailer nicht zulassungsfähig.
Gruß, Dirk
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  #14  
Alt 06.07.2009, 17:51
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Auftrag erkannt
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  #15  
Alt 07.07.2009, 17:04
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...und

Boot zu Hause
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  #16  
Alt 07.07.2009, 21:14
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Hi Sascha,

das wichtigste zuerst. Das Boot ist endlich meins, steht in Hamm und sogar bei mir zuhause vor der Tür

Jetzt ist wohl erstmal deine Hilfe gefragt...denn (noch) fühle ich mich recht hilflos was das Boot angeht. Aber wir arbeiten ja dran

Zu der Zulassungsgeschichte...Chaos hoch drei.

Wie schon geschildert habe ich für den Trailer keine Kurzzeitkennzeichen bekommen, und das Bürgeramt im Hamm hat mich wohl für einen Schwerverbrecher gehalten. Die haben sich die Mühe gemacht eine Rundmail an alle Ämter in Hamm zu schicken damit ich nicht auf die Idee komme mir bei einem anderen Sacharbeiter die Nummern zu holen. Da wäre ich doch NIEEEEE drauf gekommen.

Naja, die Kennzeichen habe ich dann doch noch bekommen, dem Händler sei Dank. (aber nicht in Hamm)

Das Problem wegen der (noch) Zulassung in Hamburg ist auch so gut wie gelöst. An dieser Stelle nochmals vielen Dank für den Tipp mit der Eidesstattlichen Erklärung.

Der Vorbesitzer muß nun mit GUTACHTEN, KAUFVERTRAG, PERSONALAUSWEIS und der EIDESSTATTLICHEN ERKLÄRUNG zur Zulassungsstelle in Hamburg. Dort erklärt er das weder Kennzeichen noch Zulassungsbescheinigung I verhanden sind. Daraufhin bekommt er die nötigen Unterlagen die er mir zuschickt und ich dann hoffentlich bald hier anmelden kann.

Diese Aussagen bekam ich übrigens von einer sehr netten und Kompetenten Dame der Zulassungsstelle in Hamburg. Und auch wenn es nicht ganz fair ist. Die Sachbearbeiter in Hamm sind in dieser Hinsicht wirklich total unwissend und kompetenzlos. Unfreundlich und arrogant dazu.

Naja, das war dann vorerst meine Geschichte der Trailerzulassung. Nochmals danke an alle die mir hier geholfen haben.

Gruß, Dirk
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  #17  
Alt 08.07.2009, 04:57
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Zitat:
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Hi Sascha,

... Die Sachbearbeiter in Hamm sind in dieser Hinsicht wirklich total unwissend und kompetenzlos. Unfreundlich und arrogant dazu.

Gruß, Dirk
Dazu muß man bemerken, daß so ein Fall kein Tagesgeschäft ist, sowas kommt bei manchem Beamten nie vor. Und das Mädel was heute im Strassenverkehrsamt aushilft hat gestern noch im Veterinäramt gesessen

Das Problem gibt es überall.

Ein Bekannter hatte das selbe Problem mit einem Pferdetransporter. Nach dem er den restauriert hatte war der Fall wie bei Dir, nur der Vorbesitzer war verstorben, was die Dienstvorschrift aber nicht vorsieht. Das hat fast ein Jahr gedauert, bis das geklärt war.
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #18  
Alt 08.07.2009, 06:20
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Zitat:
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Hi Sascha,

das wichtigste zuerst. Das Boot ist endlich meins, steht in Hamm und sogar bei mir zuhause vor der Tür

Jetzt ist wohl erstmal deine Hilfe gefragt...denn (noch) fühle ich mich recht hilflos was das Boot angeht. Aber wir arbeiten ja dran


Gruß, Dirk
Mach dir mal keine Sorgen

Bestell ab Freitag einfach ordentliches Wetter
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  #19  
Alt 11.07.2009, 07:39
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Hallo,
Der Händler bescheinigt Dir auf der Rechnung Brief und Schein ausgehändigt zu haben.
Du gehst zur Zulassungsstelle und bietest den KFZ Schein auf, mit einer Verlusterklärung. Dann meldest Du den Trailer ab ohne Schein.
Danach mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV. Anschliessend zulassen.

Anders wird nix werden.

Gruss Micha
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  #20  
Alt 13.07.2009, 09:03
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Hallo Dirk


Viel Glück heute beim Amt



..setz dich durch
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  #21  
Alt 14.07.2009, 15:44
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Wunder geschehen, ich hab´s gesehen...

Der Trailer hat endlich seine Zulassung bekommen. Vielen Dank an alle die mir durch ihre Tipps weitergeholfen haben.

Gruß, Dirk
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  #22  
Alt 14.07.2009, 16:13
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Nur mal als Tip:
Bei meinen Wohnwagen war das genauso, nur das der noch in Österreich angemeldet und der Besitzer gestorben war. Wir haben das dann so gemacht: Im Kaufvertrag wurde die Übergabe der Papiere bestätigt und ich habe dann bei der Zulassungsstelle die Eidesstattliche Erklärung abgegeben die Papiere verschusselt zu haben. Gab ohne Probleme neue Papiere! Die Dame hat den Brief dann nur noch 1 Monat unter Verschluß gehalten wegen Diebstahl und so.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #23  
Alt 15.07.2009, 07:21
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Zitat:
Zitat von Dirk-Dk Beitrag anzeigen
Wunder geschehen, ich hab´s gesehen...

Der Trailer hat endlich seine Zulassung bekommen. Vielen Dank an alle die mir durch ihre Tipps weitergeholfen haben.

Gruß, Dirk
Hi Dirk,
dann schreib doch bitte nochmal , wie es genau gelaufen ist.
Morgen fragt wieder einer und es kommen viele verschiedene Lösungsansätze.

Damit sich die Meinung derer, die es schon gemacht haben ,von denen trennt , die schon mal was darüber gelesen haben.


Gruss Micha

Geändert von mike-stgt (15.07.2009 um 07:23 Uhr) Grund: Noch nicht fertig
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  #24  
Alt 15.07.2009, 09:13
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Hi Micha,

also damit sich nicht jeder nochmal durch den gesamten Thread lesen muß, hier abschließend meine Vorgehensweise:

Im beschriebenen Fall habe ich einen Trailer (samt Boot ) gekauft, der als "nicht zugelassener Hafentrailer" angeboten wurde.

Vorhandene Papiere:
grünes GUTACHTEN/BETRIEBSERLAUBNIS und TÜV-Bericht nach Neuabnahme

Kennzeichen, Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) waren NICHT vorhanden und gab es definitiv nicht mehr.

Ich wollte den Trailer nun in Hamm anmelden, wobei sich dann herausgestellt hat, dass der Trailer noch in HAMBURG auf den alten Besitzer zugelassen war. Kurze Antwort des Sachbearbeiters: KEINE Zulassung ohne Abmeldebescheinigung, Kennzeichen oder wie seit 2005 (bin mir nicht ganz sicher) üblich, ABMELDEVERMERK im Fahrzeugschein (Zulass.besch. Teil 1) . Mehr Auskünfte gab es zunächst nicht.

Anschließend habe ich die Zulassungsstelle in Hamburg angerufen.

Dort bekam ich dann eine klare Aussage:

Der Vorbesitzer (den ich zum Glück ausfindig machen konnte) fährt zur Zulassungsstelle und bringt: Gutachten vom Trailer (im Original), den Kaufvertrag über den Trailer und seinen Personalausweis mit. Er gibt eine EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ab, in der er erklärt das es sich um seinen Trailer handelt und er keine Unterlagen oder Kennzeichen mehr besitzt.

Daraufhin wurde ihm eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt, in dem die ABMELDUNG vermerkt wurde.

Anschließend konnte ich hier in Hamm mit dieser Bescheinigung, dem Gutachten, dem TÜV-Bericht und natürlich mit meinem Personalausweis den Trailer anmelden.

Kosten:
Knapp 54 Euro für die Anmeldung, 15.50 Euro für das grüne Kennzeichen.

In meinem Fall ging es letztlich noch reibungslos über die Bühne, was hauptsächlich daran lag, dass der Vorbesitzer sehr kooperativ war und "meine Anweisungen " in der Hansestadt direkt in die Tat umgesetzt hat. Wie die Sache z.b. ausgegangen wäre wenn er zb schon verstorben gewesen wäre usw....keine Ahnung.

Gruß, Dirk
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  #25  
Alt 16.07.2009, 13:45
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Ich hatte gerade den gleichen Fall. Das hat mich vier Tage lang beschäftigt, zwischendurch war der Trailer polizeilich beschlagnahmt ... Allen, denen ich die Geschichte erzähle, sagen, ich solle ein Buch darüber schreiben.
Und das Beste ist: jetzt wo der Trailer zugelassen und das Boot repariert ist, verkaufe
ich beides )
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