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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.07.2009, 11:45
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Standard Vorfahrtsregeln in der Marina

Gestern in der Marina von Schilksee gab es fast ein kleine Panne mit einem 40` Dickschiff.
Wir kamen aus der Förde waren auf dem Hafenhauptwasser und ein Segler kam von recht aus dem Schlengelwasser viel zu schnell rausgeschossen (er war auch irgendwie vorher nicht auszumachen ) und zwang uns zum harten Aufstoppen (8m MOBO) es war knapp.

Wie ist die Vorfahrtsreglung im Yachthafen?
Nun kommt nicht mit Sportlichkeit und Rücksichtnahme, Segler sind arrogant und MOBO doof oder so einem Zinober.

Ich möchte nur den rechtlichen Grundsatz wissen.

Ich habe den Spruch: "Kommend geht vor Gehend" zu bieten.
Nun bin ich verunsichert, da wir gestern noch mit ein paar anderen Skippern zusammen gesessen haben und Meinungen wie: Rechts vor Links, Segel vor MOBO, Haupt vor Nebenwasser, Groß vor Klein, Hafensatzung usw zustande kamen.

Wie verhält es sich wirklich?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 04.07.2009, 12:00
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Standard

Also im Straßenverkehr gilt auf Parkplätzen als oberster Grundsatz gegenseitige Rücksichtnahme. Sprich, auch wenn du von rechts kommst, kannst du nicht auf Vohrfahrt vertrauen. Warum sollte es in Marinas anders sein?
__________________
Gruß
Christian
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  #3  
Alt 04.07.2009, 12:21
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... Lieber Jörg,

auch ich habe einige Vorurteile gegenüber Motorbootfahrern am Start. Ich pflege sie aber nicht.

Zu Deinem eigentlichen Anliegen:
Ich schließe mich meinem Vorredener an, oberstes Prinzip soll gegenseitige Rücksichtnahme sein. Was aber tut man um zu klären, wer denn nun zuerst fährt? Rechts vor Links, Nebenweg vor Hauptweg, und vor allem einzuschätzen versuchen, was der andere kann und was nicht. Bevor es ganz eng wird kann man eine Situation durch Weitblick auch oft ganz vermeiden.

Zu Deiner konkreten Situation denke ich, dass der Segler Dich schlicht übersehen hat, weil er durch etwas anderes abgelenkt war. Ich bin jedesmal froh, wenn jemand anderes einen Fehler, den ich gemacht habe, wieder ausbügelt und bin deshalb jederzeit gerne bereit, das auch für andere zu tun. Das verstehe ich unter defensivem Verhalten.

In Schilksee hast Du übrigens noch vermehrt gegenüber anderen Yachthäfen das Problem mit kreuzenden Jollen. Die wirkliche Vorfahrtsregelung wäre wohl so, dass Du, obwohl unter Maschine, das Wegerecht hättest. Du benutzt nämlich ein Fahrwasser in der dafür vorgesehenen Weise. Ein kreuzender Segler muss dann ausweichen. Niemand in Schilksee würde auf diesem Recht bestehen. Aber wenn gar nichts geht würde ich versuchen zu rufen, nicht herumzubrüllen. Du wirst dann höchstwahrscheinlich sehen, das man auf der Jolle einfach einen Extraschlag fährt und alles ist gut.
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Gruß
Uwe
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  #4  
Alt 04.07.2009, 13:11
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Oh, klang wiedermal ein bisschen ungünstig.
Erstens:
Wassersporttechnisch bin ich bi und wollte keine polarisierende Stimmungsmache für MOBO's oder Segler aufmachen. Ich wollte auch keinerlei Schuld zuweisen.
Zweitens:
Rücksicht und Leichtigkeit des Verkehrs sind mir als Grundbegriffe schon klar und ich handele selbstverständlich danach.
Drittens:
Ich denke aber das kann es noch nicht sein. Wie schon erwähnt, bin ich der Meinung gelernt zu haben: Das Einlaufende Schiffe Vorfahrt haben und die Eselsbrücke -Kommend geht vor Gehend gilt. Da ich gestern Abend nun einige Meinungen gehört habe, denke ich es weiß keiner oder die wenigsten genau und handeln deshalb in GentlemensBasic, aber das ist nur eine Vermutung von mir die ja auch nicht unbedingt stimmen muss. Und daher die Frage -wer weiß es ganz, ganz genau und zückt unter Umständen noch eine passende nachvollziebare Regel ?


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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #5  
Alt 04.07.2009, 16:13
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ich noch mal, habe von einer solchen Regel noch nie gehört. Aus praktischen Überlegungen würde ich eher umgekerht handeln, denn warum sollte der Kommende den eh schon geringen Platz im Hafen blockiern und somit das Manöverieren zusätzlich erschweren? Sinnvoller ist es doch, wenn erst jemand den Hafen verlässt. Oder welche Überlegungen stecken hinter deiner Regel?
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Gruß
Christian
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  #6  
Alt 04.07.2009, 17:09
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Wie bei der Bahn, erst raus, dann rein. Jedenfalls wird es in der Regel so gehandhabt....

Regeln taugen nicht, wenn die Vernunft ausgeschaltet wird....

Gruß
Willy
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  #7  
Alt 04.07.2009, 18:04
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
..., denn warum sollte der Kommende den eh schon geringen Platz im Hafen blockiern und somit das Manöverieren zusätzlich erschweren?..... Oder welche Überlegungen stecken hinter deiner Regel?
Ganz einfach, weil die Gefahr auf See und nicht im Hafen lauert. Ein Ablegen kann warten...ein Dünnpfiff, gebrochener Arm o.ä. auf See nicht
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #8  
Alt 04.07.2009, 18:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil die Gefahr auf See und nicht im Hafen lauert. Ein Ablegen kann warten...ein Dünnpfiff, gebrochener Arm o.ä. auf See nicht
Ich denk das Boot war in Fahrt Den größeren Sinn macht es doch, wie bereits oben mehrfach angesprochen, das auslaufend Boot erst aus den Hafen zu lassen um dann in Ruhe in die Box fahren zu können.

Kommt aber immer auf die aktuelle Situation an.
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Gruß Hans
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  #9  
Alt 04.07.2009, 18:28
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ich denk das Boot war in Fahrt Den größeren Sinn macht es doch, wie bereits oben mehrfach angesprochen, das auslaufend Boot erst aus den Hafen zu lassen um dann in Ruhe in die Box fahren zu können.

Kommt aber immer auf die aktuelle Situation an.
Das von mir genannte war bloß ein Anstoß zur Überlegung.

Einschätzungen habe ich ja genug gehört, wer weiß es?
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  #10  
Alt 04.07.2009, 18:32
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Das von mir genannte war bloß ein Anstoß zur Überlegung.

Einschätzungen habe ich ja genug gehört, wer weiß es?
Ich bin mir ziemlich sicher DU
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  #11  
Alt 04.07.2009, 19:14
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ich bin mir ziemlich sicher DU
Ich mir auch..
Eine Hafenanlage ist eine Schutzzone und jeder, der Schutz sucht muss diesen auch schnellstmöglich gewährt bekommen. Boote im Hafen unterliegen ja schon dem Schutz und müssen dementsprechend warten, diese können noch kein Notstand haben.

Woher sollen den Auslaufende Wissen was auf dem Einlaufenden los ist ( Krank, Verwundet, technischer Schaden oder sonst was).

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  #12  
Alt 04.07.2009, 19:17
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ich mir auch..
Eine Hafenanlage ist eine Schutzzone und jeder, der Schutz sucht muss diesen auch schnellstmöglich gewährt bekommen. Boote im Hafen unterliegen ja schon dem Schutz und müssen dementsprechend warten, diese können noch kein Notstand haben.

Woher sollen den Auslaufende Wissen was auf dem Einlaufenden los ist ( Krank, Verwundet, technischer Schaden oder sonst was).

Ja das ist Deine Variante, bei Schlechtwetter auch klar, aber wo steht dat denn nu geschrieben
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  #13  
Alt 04.07.2009, 19:22
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ja das ist Deine Variante und wo steht dat denn nu
Darum gehts doch!
Ich glaube das war Thema beim SKS, dass ist aber nun ja schon ein paar Tage her.
Hat einer die Unterlagen noch oder ist gerade im Stoff?
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  #14  
Alt 04.07.2009, 19:25
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War der Vorfall im Bereich der Marina oder draussen bei der Ansteuerung?

Ich kenne die Ecke nicht, würde aber vermuten, dass draussen die SeeSchStrO gilt.

Drinnen gibt es ggfs. Befahrensregeln, Satzung des Vereins oder Verordnung der Gemeinde, welche dann höchstwahrscheinlich auf SeeSchStrO und / oder KVR verweisen...

Im Zweifelsfall müsste der Hafenmeister doch Auskunft geben können, oder?
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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  #15  
Alt 04.07.2009, 19:28
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ja das ist Deine Variante, bei Schlechtwetter auch klar, aber wo steht dat denn nu geschrieben
Du meinst bei Sonneschein gäbe es keinen z.B.: Herzinfarkt, Sonnenstich, Diabetiker ?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #16  
Alt 04.07.2009, 19:29
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Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
War der Vorfall im Bereich der Marina oder draussen bei der Ansteuerung?

Ich kenne die Ecke nicht, würde aber vermuten, dass draussen die SeeSchStrO gilt.

Drinnen gibt es ggfs. Befahrensregeln, Satzung des Vereins oder Verordnung der Gemeinde, welche dann höchstwahrscheinlich auf SeeSchStrO und / oder KVR verweisen...

Im Zweifelsfall müsste der Hafenmeister doch Auskunft geben können, oder?
In der Marina...
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  #17  
Alt 04.07.2009, 19:35
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen

Kommt aber immer auf die aktuelle Situation an.
Naja hab ich doch auch geschrieben und bei Schlechtwetter und erkennbarer Gefahr oder Not wird wohl ausser der Seenotkreuzer auch kaum einer auslaufen der dem Schutzsuchenden das Einlaufen erschweren könnte.

Ich hab mir schon immer gefragt wozu man (wenn nicht gewerblich) SKS und Höher braucht. Na nun weiss ich es.
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  #18  
Alt 04.07.2009, 19:52
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Zitat:
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Ich mir auch..
Eine Hafenanlage ist eine Schutzzone und jeder, der Schutz sucht muss diesen auch schnellstmöglich gewährt bekommen. Boote im Hafen unterliegen ja schon dem Schutz und müssen dementsprechend warten, diese können noch kein Notstand haben.

Woher sollen den Auslaufende Wissen was auf dem Einlaufenden los ist ( Krank, Verwundet, technischer Schaden oder sonst was)


Hallo,

bei uns am Bodensee ist das in der BSO geregelt: Hafenausfahrende haben Vorrang (außer der Einfahrende gibt ein besonderes Warnsignal)

Macht auch Sinn - dann ist schon mehr Platz im Hafen!

Ansonsten gilt bei uns in manchen Häfen "rechts vor links" und Segeln ist im Hafen auch meistens gleich verboten.

Ist zwar eine Revierbesonderheit, aber mehrfach erprobt und für gut empfunden!

Ansonsten gelten m.M die allgemeinen Fahrregeln (Motorboote untereinander) und die gegenseitige Rücksichtnahme. Übrigens Segelboote erkennt man meistens nicht mit dem Blick auf's Wasser sondern mit dem Blick nach oben. Wenn sich ein Mast bewegt sieht man sofort ob ein Segelboot auf einen zusteuert!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #19  
Alt 04.07.2009, 19:55
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Ich kann jetzt nur für den bremer Raum sprechen:

für die öffentlichen Sporthäfen, z.B. Hasenbüren, gibt es eine extra Verordnung, welche auf die SeeSchStrO verweist.

Im Wieltsee gibt es eine Hafenordnung, in der die Vorfahrtsregeln geklärt sind.

Ich bin fast sicher, dass es für Deine Marina etwas ähnliches gibt.
Müsste eigentlich auch aushängen oder anderweitig publik gemacht sein.
Internet?

Persönlich denke ich, dass Du mit KVR oder SeeSchStrO nicht falsch liegen kannst. Also Segler vor Mobo... Wobei sich der Segler natürlich nicht erst drei Meter vor Deinem Boot aus nem U-Boot transformieren darf!
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  #20  
Alt 04.07.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Naja hab ich doch auch geschrieben und bei Schlechtwetter und erkennbarer Gefahr oder Not wird wohl ausser der Seenotkreuzer auch kaum einer auslaufen der dem Schutzsuchenden das Einlaufen erschweren könnte.

Ich hab mir schon immer gefragt wozu man (wenn nicht gewerblich) SKS und Höher braucht. Na nun weiss ich es.
Schlechtwetter kann so glaube ich leicht erkannt werden. Auf Not und Gefahr sollte oder muss der Einlaufende in dem Fall aufmerksam machen.
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  #21  
Alt 04.07.2009, 20:22
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Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Ich kann jetzt nur für den bremer Raum sprechen:

für die öffentlichen Sporthäfen, z.B. Hasenbüren, gibt es eine extra Verordnung, welche auf die SeeSchStrO verweist.

Im Wieltsee gibt es eine Hafenordnung, in der die Vorfahrtsregeln geklärt sind.

Ich bin fast sicher, dass es für Deine Marina etwas ähnliches gibt.
Müsste eigentlich auch aushängen oder anderweitig publik gemacht sein.
Internet?

Persönlich denke ich, dass Du mit KVR oder SeeSchStrO nicht falsch liegen kannst. Also Segler vor Mobo... Wobei sich der Segler natürlich nicht erst drei Meter vor Deinem Boot aus nem U-Boot transformieren darf!

In öffentliche Bundesschutzhäfen gilt die SeeSchStrO , diese kann man meist an der Sichtzeichen Regulierung an der Einfahrt ( auch ohne Karte ) erkennen.
Betreiberhäfen haben ihre Hausordnung auch klar, ... aber...ich muss erst einlaufen um dessen aushängende Hafenordnung zu lesen, deshalb müsste eigentlich überall eine einfache Pauschalregel gelten...vermute ich.
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  #22  
Alt 04.07.2009, 20:39
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
In öffentliche Bundesschutzhäfen gilt die SeeSchStrO , diese kann man meist an der Sichtzeichen Regulierung an der Einfahrt ( auch ohne Karte ) erkennen.
Betreiberhäfen haben ihre Hausordnung auch klar, ... aber...ich muss erst einlaufen um dessen aushängende Hafenordnung zu lesen, deshalb müsste eigentlich überall eine einfache Pauschalregel gelten...vermute ich.

Ja und wir haben schon alle geglaubt das Du es wirklich weisst
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  #23  
Alt 04.07.2009, 20:59
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IMHO
Also anscheinend regelt wirklich jeder Betreiberhafen selbst. In Schilksee und fast alle anderen Ostseehäfen liegt das Wegerecht beim Auslaufenden.

Bei uns in der Nordsee wird nochmal Unterschieden zwischen Gezeiten und Nasshäfen. Im Gezeitenhafen liegt meistens das Wegerecht beim Einlaufenden.

In der Sporthafennutzungsordnung wird jedenfalls klipp und klar geregelt wer Wegerecht hat.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #24  
Alt 04.07.2009, 21:04
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ja und wir haben schon alle geglaubt das Du es wirklich weisst

Das einzige was ich wirklich weiß, ist das ich deine Beiträge in Zukunft nicht mehr sehen kann....
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  #25  
Alt 04.07.2009, 21:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Das einzige was ich wirklich weiß, ist das ich deine Beiträge in Zukunft nicht mehr sehen kann....

Aber Das können wir diesmal glauben. Oder
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