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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 18.06.2009, 22:30
the_outlaw the_outlaw ist offline
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Standard Welchen Feuerlöscher im Motorraum ?

Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Feuerlöscher für den Motorraum,
der sich bei einem Brand selbst aktiviert. Zwar gibt es einige Modelle (CO2 etc.), doch meist sind diese in Deutschland nicht erlaubt.
Für Tipps bin ich dankbar!
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  #2  
Alt 19.06.2009, 01:14
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Der einzige in Deutschland (evtl sogar weltweit) verbotene Löscher ist mit wenigen Ausnahmen der Halonlöscher.
Es gibt im Bauhaus-Baumarkt in der Wassersport-Abteilung ein Löschmittel namens Knockout, wenn man der Werbung Glauben schenken soll, ist das gut geeignet.
Habe selber keine Erfahrung damit und würde mich persönlich für Halon entscheiden...

Gruß Torben
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  #3  
Alt 19.06.2009, 06:43
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von the_outlaw Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Feuerlöscher für den Motorraum,
der sich bei einem Brand selbst aktiviert. Zwar gibt es einige Modelle (CO2 etc.), doch meist sind diese in Deutschland nicht erlaubt.
Für Tipps bin ich dankbar!
Es gibt zulässige Systeme auf Pulverbasis mit Hand und Automatic Auslösung.

MFG René
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  #4  
Alt 19.06.2009, 07:01
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NamaraII NamaraII ist offline
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Standard Pulver oder Schaum

Am besten ist ein Schaumlöscher, da das Löschmittel anschließend wie Wasser zusammenläuft und sich sehr einfach entfernen läßt.
Das Löschmittel aus einem Pulverlöscher versaut den ganzen Raum und nur sehr schwer zu entfernen.
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  #5  
Alt 19.06.2009, 07:21
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Warum nicht CO2 für den Motorraum? (Nur für geschlossenen Motorraum bis Xm³, nicht fürs ganze Schiff.)
Motorräume sind doch geschlossene Raume? Damit sollte der O2 von dem CO2 verdrängt werden können und die Flammen erlöschen.

ich weiß ist eigentlich nur für elektrischen kram, aber wär das nicht auch eine sinnvolle einsatzmöglichkeit?
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  #6  
Alt 19.06.2009, 08:55
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Habe selber keine Erfahrung damit und würde mich persönlich für Halon entscheiden...
Halon ist verboten. Allein der Besitz kann mit bis zu 20.000 € und bis 2 Jahre Freiheitsentzug geahndet werden.
Es gibt aber Löscher mit ähnlich wirkenden Ersatzstoffen z.B. Novec 1230 die zugelassen sind. Die Feuerwehr gibt auf einigen Webseiten gute Infos zum Thema.
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Gruß
Andreas
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  #7  
Alt 19.06.2009, 09:16
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tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Halon ist verboten. Allein der Besitz kann mit bis zu 20.000 € und bis 2 Jahre Freiheitsentzug geahndet werden.
Da hast du ja recht das es verboten ist.

Aber das mit dem Freiheitsentzug wär mir neu.
Ich hab auch noch einen Halonlöscher. Komm ich jetzt in den Knast???
Wo hast du das denn her?
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Gruß Thomas


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  #8  
Alt 19.06.2009, 09:24
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Information der Feuerwehr mit Angabe der Quelle:

Zuwiderhandlungen gegen die in § 3 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung enthaltenen Verbote sind nach § 27 des Chemikaliengesetzes (3) Straftatbestände und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Verstöße gegen § 8 Abs. 1 Satz 1 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 DM geahndet werden.
Quelle: FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (BGBl I 1991 S. 1090)
Quelle: Chemikaliengesetz (BGBl I 1994 S. 1703) zuletzt geändert am 14.05.1997 (BGBl I S. 1060)

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Gruß
Andreas
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  #9  
Alt 19.06.2009, 09:26
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tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Information der Feuerwehr mit Angabe der Quelle:

Zuwiderhandlungen gegen die in § 3 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung enthaltenen Verbote sind nach § 27 des Chemikaliengesetzes (3) Straftatbestände und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Verstöße gegen § 8 Abs. 1 Satz 1 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 DM geahndet werden.
Quelle: FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (BGBl I 1991 S. 1090)
Quelle: Chemikaliengesetz (BGBl I 1994 S. 1703) zuletzt geändert am 14.05.1997 (BGBl I S. 1060)
Damit ist aber nicht der alleinige Besitz eines Halonlöschers gemeint.
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Gruß Thomas


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  #10  
Alt 19.06.2009, 09:32
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tommes-os tommes-os ist offline
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Guckst du hier:

§ 27 ChemG Strafvorschriften Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2009)(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe b oder Nr. 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, 3 Satz 1, Abs. 4 oder 6 über das Herstellen, das Inverkehrbringen oder das Verwenden dort bezeichneter Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse, Biozid-Wirkstoffe oder Biozid-Produkte zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 über das Herstellen, das Inverkehrbringen oder das Verwenden gefährlicher Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse zuwiderhandelt oder 3. einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften zuwiderhandelt, die inhaltlich einer Regelung entspricht, zu der die in Nummer 1 genannten Vorschriften ermächtigen, soweit eine Rechtsverordnung nach Satz 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist. Die Bundesregierung wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Straftat nach Satz 1 zu ahnden sind.
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Gruß Thomas


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  #11  
Alt 19.06.2009, 11:02
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Halon ist verboten.
Diese Aussage ist mir zu allgemein. Halon wird heute noch "verwendet", z.B. bei der BW oder in LFZ.

Gruß Torben
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  #12  
Alt 19.06.2009, 11:45
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Zitat:
oder das Verwenden dort bezeichneter Stoffe
Da Ich kein Jurist bin kann Ich auch nicht sagen wie der Begriff "verwenden" definiert ist...Nach meinen Informationen gab es da eine Übergangszeit in der damals die alten Löscher für eine Umweltgerechte Entsorgung abgegeben werden mussten. Danach galt der Besitz als "verwenden" und stand unter Strafe.
Wie gesagt, Ich bin kein Jurist, und habe mich auf Informationen wie z.B. der Feuerwehr Bretten (ist leider nicht mehr online) und auf einige Informationsblättern die damals von der Regierung zum Thema veröffentlicht wurden verlassen.

Davon ab-Wenn Ich erst bei Auslösung die Straftat begehe ist mir auch nicht wirklich geholfen, oder?

@ Thorben
Dass es für einige wenige Fälle Ausnahmegenemigungen gibt oder gab ist mir bekannt. Mit dem Thema musste Ich mich vor längerer Zeit mal beschäftigen ob es auch für ein Rechenzentrum Ausnahmegenemigungen gibt wie für die Cobalt-60 Anlage. Solange das Boot keinen Nuklearantrieb hat dürfte es aber schwer werden eine zu bekommen.
Heute gibt es neben dem verbotenen "alten" Halon (waren glaube Ich Bromverbindungen) auch andere zugelassene Halone die nicht Ozonschädigend sein sollen und zugelassen sind.

Unterm Strich finde Ich die Diskussion eh hinfällig...Ordentlicher Feuerlöscher und eine Vollkasko halte Ich für die bessere Lösung als mir ggf. eine Straftat aufzuhalsen mit alten Löschern, zumal es zugelassene Ersatzstoffe gibt.
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Gruß
Andreas
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  #13  
Alt 19.06.2009, 16:11
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Laut meiner Werft ist CO2 fürs machinenraum das beste, ist damals bestätigt durch die Fw. Dazu: Im löschfall wird der motor automatisch CO2 einsaugen und damit sich selbst ersticken und abschalten.

Deshalb is CO2 fast standard in in NL gebaute schiffe. Da alle neue schiffe laut CE regel gebaut sein müssen und die CE eine gemeinsame EU sache ist, kann ich mich nicht vorstellen das CO2 in der BRD verboten is.

Also meiner meinung:
Maschinenraum CO2
Ubriches: Schaum /AFFF
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  #14  
Alt 20.06.2009, 08:32
the_outlaw the_outlaw ist offline
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Standard Halon und CO2

Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Laut meiner Werft ist CO2 fürs machinenraum das beste, ist damals bestätigt durch die Fw. Dazu: Im löschfall wird der motor automatisch CO2 einsaugen und damit sich selbst ersticken und abschalten.

Deshalb is CO2 fast standard in in NL gebaute schiffe. Da alle neue schiffe laut CE regel gebaut sein müssen und die CE eine gemeinsame EU sache ist, kann ich mich nicht vorstellen das CO2 in der BRD verboten is.

Also meiner meinung:
Maschinenraum CO2
Ubriches: Schaum /AFFF
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge! Leider bin ich aber noch nicht viel weiter. Halon fällt schon mal ganz heraus, da es so oder so verboten ist. Und CO2 auch! Ich wollte es selbst nicht glauben, aber EU NL ist nicht EU Deutschland. Das, was in den Niederlanden für Boots- CE verkauft wird, ist teilweise in Deutschland wiederum verboten. Es gibt den Feuerlöscher- Hersteller anaf.eu Dort auf der Webside kann man sehen, was in den NL verkauft wird und was es wiederum für Deutschland gibt.
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  #15  
Alt 20.06.2009, 13:33
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Hallo an alle!

Seit wann bitte ist CO2 in Loeschanlagen verboten? Das waere ja mal ganz was neues!! Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das die sauberste Loeschloesung die es gibt neuerdings verboten ist.

Habt Ihr schon mal versucht eine Anlage nach einem "Pulverangriff" zu reinigen? :w all:
Ich komme aus der Automatisierungstechnik und alle grossen Schaltanlagen werden nach wie vor mit CO2 Loeschanlagen ausgestattet. Weil im Falle einer Fehlausloesung nach einem ausreichenden durchlueften (und natuerlich auffuellen der Gasflaschen) die Schaltanlage wieder benutzt werden kann.

In diesem Sinne die besten Wuensche aus dem Osten...
Thomas
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  #16  
Alt 20.06.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von t-poke Beitrag anzeigen

Habt Ihr schon mal versucht eine Anlage nach einem "Pulverangriff" zu reinigen?
Ja

letzten Herbst....

Da hatte jemand die Handauslösung mit dem Batteriehauptschalter verwechselt.


Nach Rücksprache mit der BF haben wir das Pulver mit nem Industriestaubsauger und Klarwasser aus dem Motorraum entfernt....

ging recht easy
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MFG René

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  #17  
Alt 21.06.2009, 13:14
Bully Bully ist offline
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Hi,

in meiner CE certifizierten SeaRay ist seit Anfang an Halon drin. Bei einer Inspektion vor einigen Wochen bat ich um Durchsicht des festeinegbauten Löschers im Motorraum.
Der Inhaber sagte wörtlich: "Da braucht man nichts zu ändern oder überprüfen solange die grüne Lampe im Cockpit brennt."
Daß das nicht mehr zugelassen wäre ist mir nicht erklärt worden.

Woran erkennt man was für Halonlöscher zugelassen sind und evtl meiner?
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Gruß Bully
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  #18  
Alt 21.06.2009, 20:30
the_outlaw the_outlaw ist offline
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Ich bedanke mich weiterhin für die netten Beiträge! CO2 ist in Deutschland nicht verboten- aber im Motorraum eines Bootes! Grund: wenn man in der Kabine schläft und der CO2 Löscher auslöst, dann ist es möglich zu ersticken.
Thema Halon: Bully, eigentlich darf eine CE- Sea Ray keinen Halon- Löscher haben! Halon ist in Deutschland überall bei Strafe verboten, weil es Ozonschädlich ist. Du solltest deinem Händler in den Hintern treten!
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  #19  
Alt 22.06.2009, 10:17
Bully Bully ist offline
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Hi,
in den Hintern treten ist gut. Lies mal: http://boote-forum.de/showthread.php?t=73249

mein Schiff ist von 1997.
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Gruß Bully
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  #20  
Alt 22.06.2009, 14:27
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apiroma apiroma ist offline
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CO2 ist eine saubere Lösung, der maschinenraum sollte aber keine Verbindung ins Schiffsinnere haben. Dann kannst Du dort CO2 einblasen so viel Du willst.
Außerdem wirkt das Pulver korrosiv, d.h. früher oder später ist deine gesamte Elektrik angegriffen.
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #21  
Alt 22.06.2009, 17:07
Bully Bully ist offline
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An der grünen Lampe im Cockpit steht"Automatique Halon System"

Der Löscher selbst hat FM 200 heptafluoropropane (H-1 F-0 R-0) auf der Flasche stehen

FM 200 im Internet sagt zugelassen, das andere finde ich nicht.

Also muß ich mir doch wohl keine Sorgen machen?
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Gruß Bully
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  #22  
Alt 22.06.2009, 18:16
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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Wenn Du nichts geeignetes findest, kannst du natuerlich einfach diesen nehmen.
Kommt fertig in der Box, aufhaengen, fertig.
http://www.gaelforcemarine.co.uk/Saf...xtinghuishers/

(nein, keine Verbindung, nur letztens bei entsprechender Diskussion mit englischen Seglern gefunden)
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  #23  
Alt 23.06.2009, 11:55
Bully Bully ist offline
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Danke,

doch leider hilft Dein Link mir nicht wirklich. FM200 ist doch zugelassen!? Oder?
Darum ging es mir.
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Gruß Bully
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  #24  
Alt 23.06.2009, 13:17
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quaelgeist quaelgeist ist offline
Commander
 
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Standard sorry

Die Antwort galt dem Themenoeffner, nicht Dir.
Deine Frage kann ich nicht beantworten.
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  #25  
Alt 24.06.2009, 07:23
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
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O.K. die Thermodecke ist nicht schlecht, aber eher für Flammenbildung an der Kochstelle.

Für den Motorraum flüssiger Schaum oder Pulver?

Was ist effektiver?

Die Arbeit danach mit saubermachen sollte in den Hintergrund stehen, da ggf. grosser Schaden abgewandt wird.

Ich habe mir gerade ein Ringbuch als To Do Liste mit in die Bootssachen gepackt. Auch zum Thema Feuerlöscher werde ich mich entscheiden.

Mast und Schotbruch, Lucky Boatman
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