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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.06.2009, 08:44
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

ich habe da mal etwas aufgeschnappt, das die Steuer, ab einem gewissen Baujahr, im Kaufvertrag ausgewiesen sein muss. Muss ich da den originalen Neukaufvertrag haben oder reicht das in meinem Gebrauchtkaufvertrag?

Ist es irgendwie anders, wenn ich ein Boot von einem Deutschen in NL kaufe, muss ich darauf achten, wo der es gekauft hat?

Unsere bisherigen Boote waren uralt, nun zeichnet sich aber der Erwerb eines etwas jüngeren Bootes ab und grad kam mir diese Steuersache in den Sinn, da hab ich gedacht, weil ich doch keine Ahnung habe, "frag mal lieber ehe du los juckelst".

Gruß
Willy
PS. der Trend scheint wieder zum Segler zu gehen....ich such aber noch.
(Slipbar - max. 2100kg incl. Trailer - Kuchenbude - Stehhöhe 1,75 - max. 20KE)
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  #2  
Alt 18.06.2009, 11:10
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KaiB KaiB ist offline
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http://209.85.129.132/search?q=cache...&ct=clnk&gl=de

Schau mal dort, Grenze war und ist wohl 1985 bzgl. Nachbesteuerung.

Zitat aus dem o.g. Link:
ADAC-Sportschifffahrt
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft.
Für den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das
"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort
bleibt, wo der Kauf stattfindet.
Neufahrzeuge
Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer:
-
motorgetriebene Landfahrzeuge über 48 ccm Hubraum oder 7,2 Kilowatt,
-
Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge,
-
Luftfahrzeuge.
Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des
Erwerbs noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100
Betriebsstunden auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen
Sinne ist es erst dann, wenn es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden
auf dem Wasser gefahren wurde.
Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer
ist dort zu zahlen, wo das Fahrzeug neu - nach vorstehender Definition - in Betrieb
genommen wird. Eigner, die ihr Boot in Deutschland fahren wollen, müssen also 19 %
Mehrwertsteuer bei ihrem Finanzamt entrichten, die Mehrwertsteuersätze der anderen EU-
Länder entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines
niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll:
Ist das Boot länger als 7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim
Kauf keine, dafür aber in den Niederlanden 19 % Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in
diesem Fall das "Bestimmungslandprinzip" gilt.
Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware nach dem
"Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien
fällig.
Gebrauchtboote
Für gebrauchte Boote - nach oben geschriebener Definition - gilt die steuerliche
Sonderbehandlung nicht!
Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an
diesen die landesübliche Mehrwertsteuer - siehe Rückseite. Wenn der Händler jedoch im
Auftrag eines Kunden einen Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von
Privat an Privat: Der Handel bleibt mehrwertsteuerfrei.
Page 2
ADAC e.V. Grenzverkehr & Sportschifffahrt - Am Westpark 8 - 81373 München
Telefon 089/7676-0 - Fax 089 / 760 75 72
Internet: http://www.adac.de/sportschifffahrt - e-mail: sportschifffahrt@zentrale.adac.de
Nachversteuerung
Ein ganz anderes Thema ist die sog. Nachversteuerung:
-
Auf die neuen EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab dem 01. Mai 1996 in
Betrieb genommen wurden und vor dem 01.05.2004 in einem der alten EU-Länder
mehrwertsteuerfrei gekauft und in einem der neu beigetretenen Länder zu den bis
dahin noch möglichen "Bedingungen der vorübergehenden zollfreien Einfuhr"
stationiert wurden.
-
Auf die alten EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab Januar 1985 in Betrieb
genommen wurden und am 01.01.1993 in einem damaligen Land der EU stationiert
waren. Die Nachversteuerung für diese Boote ist inzwischen weitgehend
abgeschlossen.
Grundlage der Berechnung ist der Wert des Bootes zum Zeitpunkt der
Nachversteuerung. Die Mehrwertsteuer ist immer dort nachzuentrichten, wo sich das
Boot aktuell befindet.
Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder
nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr
ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen.
Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nachzuentrichtende Betrag "geringfügig"
ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nachzuentrichten
wären.
Mehrwertsteuer
Belgien
21 %
Malta
18 %
Bulgarien
20 %
Niederlande
19 %
Dänemark
25 %
Österreich
20 %
Deutschland
19 %
Polen
22 %
Estland
18 %
Portugal
19 %
Finnland
22 %
Rumänien
19 %
Frankreich
19,6 %
Schweden
25 %
Griechenland
19 %
Slowakei
19 %
Großbritannien
17,5 %
Slowenien
20 %
Irland
21 %
Spanien
16 %
Italien
20 %
Tschechien
22 %
Lettland
18 %
Ungarn
20 %
Litauen
18 %
Zypern
15 %
Luxemburg
15 %
Stand Januar 2007
Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr
übernommen werden.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (18.06.2009 um 13:02 Uhr) Grund: Sorry, hatte das wohl doppelt im Zwischenspeicher...
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  #3  
Alt 18.06.2009, 11:53
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Uff....Amtsdeutsch

Wenn ich zusammenfassend meine, das ich bei einem Gebrauchtboot, das ich in D von privat kaufe, nur den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir benötige, eine Kopie des (Neukauf) Originals mit aufgeführter MWST. aber sinnvoll sein kann, liege ich richtig?

Gruß
Willy
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  #4  
Alt 18.06.2009, 12:14
Hera Hera ist offline
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Hallo Willy,

Du mußt ein Dokument haben, aus dem die Mehrwertsteuerbezahlung hervorgeht. Ein privater Kaufvertrag reicht nicht. Entweder Du hast eine Händlerrechnung mit ausgewiesener MWSt oder ein Dokument vom Zoll, das bescheinigt, daß schon einmal die Steuer entrichtet wurde.
Gruß
Kirsten
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  #5  
Alt 18.06.2009, 12:19
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Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Uff....Amtsdeutsch

Wenn ich zusammenfassend meine, das ich bei einem Gebrauchtboot, das ich in D von privat kaufe, nur den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir benötige, eine Kopie des (Neukauf) Originals mit aufgeführter MWST. aber sinnvoll sein kann, liege ich richtig?

Gruß
Willy
... Nein, Willy, Du liegst falsch: Für ein Boot, das nach Januar 1985 in den Verkehr gebracht wurde musst Du den Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer führen können. Das macht man gemeinhin mit einer Kopie des allerersten Vertrages.
__________________
Gruß
Uwe
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  #6  
Alt 18.06.2009, 12:42
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KaiB KaiB ist offline
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Auf die alten EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab Januar 1985 in Betrieb
genommen wurden und am 01.01.1993 in einem damaligen Land der EU stationiert
waren. Die Nachversteuerung für diese Boote ist inzwischen weitgehend
abgeschlossen.
Grundlage der Berechnung ist der Wert des Bootes zum Zeitpunkt der
Nachversteuerung. Die Mehrwertsteuer ist immer dort nachzuentrichten, wo sich das
Boot aktuell befindet.
Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder
nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr
ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen.
Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nachzuentrichtende Betrag "geringfügig"
ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nachzuentrichten
wären.


In derlei Fällen sollte man dazu neigen die Empfehlung als Order auszulegen

Bei mir wollte das übrigens tatsächlich mal einer sehen....in NL
__________________
Gruß
Kai
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  #7  
Alt 18.06.2009, 13:51
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
.... eine Kopie des (Neukauf) Originals mit aufgeführter MWST. aber sinnvoll sein kann, liege ich richtig?

Gruß
Willy
Wenn ich "sinnvoll sein kann" durch "unbedingt erforderlich ist" ersetze, sollte es passen?

Was heißt, das ich ein Boot ohne die "Neurechnung" zu kopieren, gar nicht kaufen, bzw. in Holland betreiben darf ohne Gefahr zu laufen, nachbesteuert zu werden?

Gruß
Willy
(manchmal dauerts länger)
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  #8  
Alt 18.06.2009, 13:59
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wenn ich "sinnvoll sein kann" durch "unbedingt erforderlich ist" ersetze, sollte es passen?

Was heißt, das ich ein Boot ohne die "Neurechnung" zu kopieren, gar nicht kaufen, bzw. in Holland betreiben darf ohne Gefahr zu laufen, nachbesteuert zu werden?

Zumindestens kannst Du nachhaltigen Ärger bekommen und ein solches Dokument nachreichen müssen
Ich hab bei mir auch immer ne Kopie des Originalvertrages dabei aus dem hervorgeht, wer wo in welcher Höhe Mehrwertsteuer bezahlt hat - dazu meinen Vertrag mit dem Händler. Und genau das wollten "die Herren" auch schon sehen - wobei ich mich manchmal frage, wieviel Sprachen die denn beherrschen wollen / sollen / müssen um hier die vielen denkbaren Varianten VERSTEHEN (?) zu können. Meine Verträge sind in englisch - da haben die nur mal drüber geschaut und gut war
__________________
Liebe Grüße

Andreas
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  #9  
Alt 18.06.2009, 14:08
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Wunderbar,

nun habe ich es verstanden!

Danke euch,
Willy
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  #10  
Alt 18.06.2009, 20:16
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Hallo Willy,
mache dir nicht so viele Sorgen,
bei deinem Aktionsradius wirst du mit dem Boot nie die EU verlassen und wieder einreisen, von daher kannst du dich auch ohne den Nachweis gelassen zurücklehnen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #11  
Alt 18.06.2009, 20:18
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Hallo Ralph,

es gibt Kontrollen in jedem Land, auch in den Niederlanden und in Deutschland. Man soll dann gerne einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorweisen können. Man erspart sich dadurch ganz viel Ärger.
__________________
Gruß
Uwe
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  #12  
Alt 18.06.2009, 20:36
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
es gibt Kontrollen in jedem Land, auch in den Niederlanden und in Deutschland. Man soll dann gerne einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorweisen können. Man erspart sich dadurch ganz viel Ärger.
Genau davon sprach ich
__________________
Liebe Grüße

Andreas
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  #13  
Alt 18.06.2009, 20:46
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... ich hatte es auch nur zum dritten Mal erwähnt, weil Ralph es vorher negiert hatte.
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Gruß
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  #14  
Alt 18.06.2009, 20:54
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Und genau den Ärger möchte ich vermeiden.

Gruß
Willy
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  #15  
Alt 18.06.2009, 20:55
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... weiss Bescheid!
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  #16  
Alt 18.06.2009, 21:18
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Hab voll die Tschäckung......
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  #17  
Alt 19.06.2009, 08:34
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Wenn der MwSt-Nachweis nicht schon gefordert würde, müsste er glatt erfunden werden. Ich habe durch Einsicht in die Originalrechnung die gewährten Rabatte und auch die gesamte Zusatzausstattung in Erfahrung gebracht.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #18  
Alt 20.06.2009, 07:07
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Wenn der MwSt-Nachweis nicht schon gefordert würde, müsste er glatt erfunden werden. Ich habe durch Einsicht in die Originalrechnung die gewährten Rabatte und auch die gesamte Zusatzausstattung in Erfahrung gebracht.

Kann stimmen, muss aber nicht.

Du kannst auch das Boot zum Preis X eingeführt haben, wenn es aus einem Drittland kommt und die Ausrüstung "später nachzahlen, rein netto". Oder eine Anzahlung im Drittland wird auf Wusch gesondert ausgewiesen....


Mast + Schotbruch,

Lucky Boatman
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