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  #1  
Alt 14.06.2009, 15:51
BuffaloBill BuffaloBill ist offline
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Standard Angeln am bzw. auf dem Rhein ?

Hallo zusammen,

als begeisterter Angler habe ich mir nun ein Boot mit AB gekauft um meine bevorzugten Stellen mit dem Boot anzufahren.
Im Rheinschein steht jedoch, das das Angeln vom Boot verbooten ist. Darf ich z.B. überall wo das Ankern nicht ausdrücklich verboten ist einfach anlanden und aussteigen zum Fischen ? Wie verfahrt ihr in diesem Fall ?
Gibt es denn am unteren Niederrhein noch Nebengewässer in denen das Angeln vom Boot erlaubt ist (einen entsprechenden Erlaubnisschein würde ich selbstverständlich erwerben.
Würde mich über ntworten freuen.

Gruß

Stefan
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  #2  
Alt 14.06.2009, 16:16
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von BuffaloBill Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

als begeisterter Angler habe ich mir nun ein Boot mit AB gekauft um meine bevorzugten Stellen mit dem Boot anzufahren.
Im Rheinschein steht jedoch, das das Angeln vom Boot verbooten ist. [...]
In welchem Bundesland angelst Du denn? In Hessen steht meines Wissens nix im Rheinschein. Hier angele ich auch oft vom Boot aus und hatte deshalb noch nie Ärger. Soweit ich weis ist in Hessen nur das Schleppfischen verboten.
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  #3  
Alt 14.06.2009, 16:43
BuffaloBill BuffaloBill ist offline
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Boot: kleines Angelboot ...
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Hallo,

Bundesland ist NRW. Ich hab mal einen Scan vom Jahresschein 2007 und 2008 gemacht. 07 ist von einem Verbot von Fahrzeugen die Rede und 08 das Angeln vom Boot erwähnt.

Gruß

Stefan
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  #4  
Alt 14.06.2009, 16:46
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Lucky130 Lucky130 ist offline
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in Baden-W. ist es ausdrücklichst verboten, da darf man nicht mal vom boot angeln,wenn dieses am Steg fest gemacht ist. nur Angelboote ohne Motor sind erlaubt. Wo man nicht ankern darf, darfst du auch meist nich hinein fahren,falls doch sollte ja eig. nichts dagegen sprechen wenn du das boot ans ufer ziehst und dann von dort angelst.
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