boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.02.2004, 20:45
Lommy Lommy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.04.2002
Beiträge: 52
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Straßentransport mit Überbreite

Wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung, wenn ich mein Boot mit einer Breite von 2,88 auf der Straße transportieren möchte ? Auf Grund der Entfernung ( 35 km) ist mir ein "Nacht-und Nebel" - Transport etwas zu riskant.

Der Transport wäre auf einem Hafentrailer (25 km/h) oder mit Lagerbock auf einem Tieflader.

Jemand eine Idee ?

Gruß

Heiko
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.02.2004, 21:06
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.10.2003
Ort: berlin
Beiträge: 2.249
52 Danke in 32 Beiträgen
le loup eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Straßentransport mit Überbreite

Zitat:
Zitat von Lommy
Wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung, wenn ich mein Boot mit einer Breite von 2,88 auf der Straße transportieren möchte ? Auf Grund der Entfernung ( 35 km) ist mir ein "Nacht-und Nebel" - Transport etwas zu riskant.

Der Transport wäre auf einem Hafentrailer (25 km/h) oder mit Lagerbock auf einem Tieflader.

Jemand eine Idee ?

Gruß

Heiko
moin

-> strassenverkehrsamt (oder wie das bei euch genannt wird)
**********-> ausnahme/sondergenehmigung erfragen
********************-> gegebenenfalls eine solche beantragen

le loup

**********
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 29.02.2004, 21:13
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.968 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

le loup,
nur zur Info,
Heiko kommt aus Schleswig-Holstein,
da gibt es andere Regelungen, bezüglich Bootstrailer/ Hafentrailer ohne Anmeldung, als in den sonstigen Ländern
hab da mal was gelesen, weis aber nicht mehr genau, ob sich das nur auf 6 km bezog, möchte aber nicht was falsch schreiben.
Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 29.02.2004, 22:22
Benutzerbild von mohrle
mohrle mohrle ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 160
23 Danke in 16 Beiträgen
Standard

Moin Heiko,

für einen Transport mit Überbreite brauchst Du einen
"Antrag und Bescheid für die Durchführung von Grossraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" (hört sich an wie ein bekanntes Lied von Reinhard May)
Zuständig müsste das Ordnungsamt Neumünster sein. Ansonsten bei der Polizei nachfragen.
__________________
Gruß von der Ostsee
Doris

Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand,
jedermann glaubt genug davon zu haben.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 01.03.2004, 07:47
Benutzerbild von Holger
Holger Holger ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Spätzlemetropole
Beiträge: 1.788
Boot: Reinke 13
1.774 Danke in 506 Beiträgen
Standard

in manchen bundesländern ist vorn die polizeibegleitung und hinten ein begleitfahrzeug mit gelbem (blau)licht vorgeschrieben.
die polizei ist relativ preiswert. 1994 kostete das noch 60 pfennig pro kilometer.
holger
__________________
jack of all trades - master of none
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 01.03.2004, 19:13
Benutzerbild von Detlef Schlingmann
Detlef Schlingmann Detlef Schlingmann ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 30.11.2003
Ort: 44627 Herne
Beiträge: 66
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Geh zum STVA ( Straßenverkehrsamt). Auf alle Fälle brauchst Du eine Sondergenehmigung. Im schlimmsten Falle wird Dir die Wegstrecke vorgeschrieben, was ich aber bei dieser Breite nicht glaube. Eine Begleitung durch die Polizei ist nicht notwendig, wenn die Fahrt nicht als Schwertransport deklariert wird.
Detlef
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 01.03.2004, 21:03
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.10.2003
Ort: berlin
Beiträge: 2.249
52 Danke in 32 Beiträgen
le loup eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
le loup,
nur zur Info,
Heiko kommt aus Schleswig-Holstein,
da gibt es andere Regelungen, bezüglich Bootstrailer/ Hafentrailer ohne Anmeldung, als in den sonstigen Ländern
hab da mal was gelesen, weis aber nicht mehr genau, ob sich das nur auf 6 km bezog, möchte aber nicht was falsch schreiben.
Gruß
UWE
moin
schlimm genug, das es in einem staate regional abweichende regelungen gibt.

aber er fragte *auch* nach transport mittels tieflader

Zitat:
Lommy hat folgendes geschrieben::
Wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung, wenn ich mein Boot mit einer Breite von 2,88 auf der Straße transportieren möchte ? Auf Grund der Entfernung ( 35 km) ist mir ein "Nacht-und Nebel" - Transport etwas zu riskant.

Der Transport wäre auf einem Hafentrailer (25 km/h) oder mit Lagerbock auf einem Tieflader.

Jemand eine Idee ?

Gruß

Heiko


moin

-> strassenverkehrsamt (oder wie das bei euch genannt wird)
-> ausnahme/sondergenehmigung erfragen
-> gegebenenfalls eine solche beantragen

le loup
und da ist für auskünfte zu diesem problem die zuständige stelle sicher ein optimaler ansprechpartner.

zuweilen sind die leute auf den ämtern sehr freundlich, wenn man fragt:
" ich weiss nicht ob ich bei ihnen an der richtigen stelle bin - aber ich hab hier folgendes problem - ..... - können sie mir irgendwie helfen, dieses problem zu lösen oder eine dienststelle nennen, welche dafür zuständig ist? "

und BINGO! - sie (fast alle) werden gern ihr komplettes fachwissen vor dir ausbreiten.

und wenn dann die beste problemlösung erfolgreich durchgeführt wurde
--> beim sachbearbeiter anrufen und "vielen lieben dank" sagen.

unanbhängig davon bin ich der meinung
der staat ist unser staatsfeind nr. 1

le loup
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 02.03.2004, 14:02
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2003
Ort: Achim, Nähe BREMEN.
Beiträge: 1.906
Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 253 Beiträgen
Standard Straßentransport.

Hallo Heiko,
ich beziehe mich hier mal auf die 25 Km/h .
Das geht nur, wenn der "Hafentrailer" eine Zulassung hat . Das Zugfahrzeug darf dann auch nicht schneller fahren . Wenn du an einen Trecker denkst (meist Landwirtschaft) mußt du ihn kurfristig ummelden , schwarzes Kennzeichen , wegen supventioniertem Treibstoff , und keiner landwirtschaftlichen Tätigkeit.
Bei Breiten unter 3 m. genügt es ,Die Überbreite durch Tafeln anzuzeigen. Aber komplette Beleuchtung ist ein MUSS .
Unter diesen Bedingungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 04.03.2004, 07:58
Lommy Lommy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.04.2002
Beiträge: 52
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Vielen Dank für Eure Tips.

Ich habe beim Straßenverkehrsamt angerufen und bin dort auf einen freundlichen Sachbearbeiter gestoßen, der mir die (unvermeidlichen) Antragsformulare für einen einmaligen Transport sofort per EMail !!! zugeschickt hat. Es gäbe zwar auch eine Dauergenehmigung, die aber bei nur 2 Transporten pro Jahr teurer ist.

Das Verfahren (im Kreis Segeberg ?) ist:
1. Fahrtroute, Zugfahrzeug und Anhänger festlegen (muß alles im Antrag beschrieben werden)
2. Fahrtdatum muß nicht auf den Tag festgelegt werden, sondern kann im Zeitraum von ca. 1 Monat liegen
3. Vom Fahrzeugversicherer Bestätigung einholen, daß die Haftpflicht auch bei Überbreite gilt.
4. Antrag stellen und dafür 40 Euro bezahlen
5. Bei unter 3m Breite brauchen nur Warntafeln angebracht werden, gelbes Rundumlicht o.ä. ist nicht nötig.

Grüsse

Heiko
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.