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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo liebe Bootsfreunde,
habe mir bei ebay ein Boot gekauft welches laut Beschreibung in gutem Zustand gewesen sein soll...hatte vor Ort keine Möglichkeit es zu testen... Auf der Heimfahrt ist erst mal gleich der Trailer kaputt gegangen der mitverkauft wurde was ich erst mal nicht als so schlimm ansah...habe den dann reparieren lassen und das Boot in eine Fachwerkstatt bringen lassen um es zu checken und alle Öle wechseln zu lassen...dort wurde gleich ein kapitaler Motorschaden festgestellt (Frost)...der Verkäufer sicherte mir aber zu das er es Winterfest gemacht hat was ich ihm nicht glaube,da er kurz nach dem Kauf nicht mal mehr ans Telefon ging...habe die Sache meinem Anwalt übertragen... Jetzt meine Frage hatte hier jemand schon mal solch einen Fall und wie stehen meine Chancen den Verkäufer drann zu bekommen? Der hatte natürlich den tollen Satz mit dem Gewährleistungsausschluss mehrmals in den Text geschrieben.... ...ich bin der Meinung das hier eine arglistige Täuschung vorliegt...hmm naja das ist ja in unserem schönen Land so eine Sache mit der Rechtssprechung...allerdings hat er das Boot mit einem 5.0l Motor beworben und es ist nachweislich ein 5.7l verbaut... Bin über jeden Rat zur Sache erfreut und danke im Vorraus... Gruß keule |
#2
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Hallo Keule,
kennst du PGH? VG Dirk! |
#3
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Bewerte
mal den Verkäufer und alle können sich ein Bild vom Boot machen un ihr Kommentar diesbezüglich abgeben! VG Dirk! |
#4
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Hallo Keule,
willkommen im Forum. Ich denke mal, es wird nicht einfach für Dich werden, wegen der Beweislage. Grüsse Ralph
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#5
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Hallo Keule!
Eigentlich müsste die Beweisführung hier sehr einfach sein, da wir zur Zeit keinen Frost haben. Wenn Du noch nicht damit gefahren bist und das Boot praktisch bei sommerlichen Temperaturen gekauft hast, kann der Frostschaden nur beim Vorbesitzer entstanden sein. Gruß Walter |
#6
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Wenn im Vertrag ein 5,ol Motor steht ist doch auch alles klar - er soll den falschen zurücknehmen und den richtigen rausrücken
![]() Kann ne lange Geschichte werden... Gruß Torben
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#7
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Zum Thema Gewährleistung und Beweisführung hatte ich schon mal was geschrieben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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![]() Zitat:
dann kann man "nachlesen" ![]() (nur die angemeldet sind) Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#9
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Wenn du einen passenden Anwalt hast, stehen die Chancen nicht so schlecht.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#11
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Wenn der Anwalt die Sache regelt würde ich keine Fragespiele in der Öffentlichkeit veranstalten. Ich verstehe, dass es beruhigt wenn hier alle auf Deiner Seite sind. Aber: Auch die Gegenseite kann mitlesen und Dir aus einem Lapsus einen Strick drehen. Darum würde ich das tunlichst vermeiden hier im Forum Details zu erwähnen.
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#12
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Hallo Keule,
denke mal, da es sich sicherlich um einen Privatverkauf handelt und wohl nicht über einen Händler gekauft wurde, ist das mit der Gewährleistung so eine Sache.... Denn bei Privatverkäufen gilt : Gekauft wie gesehen ! Warum hast Du keine Probefahrt gemacht ??? Viele Grüsse Michael |
#13
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Anwalt?
Ich habe mal ein Krad gekauft, der wollte mich auch verarxchen, ![]() ![]() Mit etwas gediegener Höflichkeit die Beschwerde vorgetragen, konnte er gar nicht anders. Man muss nicht immer alles so verkomplizieren. Gruß Willy
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#14
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![]() Zitat:
Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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#15
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![]() Zitat:
![]() Ich konnte das Boot damals auch nicht testen. Deswegen habe ich beim Kauf auch meinen Kaufvertrag mitgenommen. Dort steht dann immer: Motor & Antrieb befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und sind voll Betriebsbereit... usw. Die Kiste war so verbaut, da musste man erst Seitenwände demontieren um die Seiten des Blocks zu sichten. 1 Tag nach der Anlieferung bei der Grundreinigung die Seiten demontiert.... Frostschaden mit Flüssigmetall zugeschmiert.... Verkäufer angerufen....der nur nö,nö..... Fax wegen Rückabwicklung mit Fristsetzung (wichtig wegen des Datums).... keine Reaktion Anwalt.... 1 1/4 Jahre später, einen voll gefüllten Ordner, ca 4 Gerichtstermine... bin ich einen Vergleichauf 4600€ eingegangen. 13Tage später hat er den zerlegten, defekten Motor abgeholt, die Kohle übergeben und als ich ihn darum gebeten habe mir die Motornummer auf dem Übergabeprotokoll zu unterschreiben, meinte er nur: "... brauch ich am Motor nicht zu kontrollieren....den erkenne ich auch so.. ![]() Mein Glück war meine Formulierung im Kaufvertrag und die uralte Rechtsschutzversicherung in der dies noch mit versichert war!!! Das haben die neuen leider nicht mehr! Die Gegenseite wollte mir sogar den Peter zuschieben obwohl da Fax nach einem Tag geschickt wurde und wir 20°C hatten ![]() Ich denke mal, deine rechtsschutz wird die Klausel "zu Wasser und in der Luft" nicht mehr haben ![]() Denn den vollen Ordner mit Schriftkram und Gutachten hätte ich nicht bezahlen wollen! ![]() gruß rene
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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#16
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Was war an meiner Aussage falsch ?
![]() Im Internet nach zu lesen: "Wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, besteht laut EU-Richtlinie kein Garantieanspruch " |
#17
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Garantie sowieso nicht. Aber die Gewährleistung. Die kann aber abbedungen werden, in dem man es vertraglich so vereinbart.
Aber selbst mit Gewähr kann man sich diese in die Haare schmieren, da der Käufer nachweispflichtig ist. Dieser Nachweis gelingt in der Regel nicht, da es nicht um den Beweis der ersten Anscheins geht, sondern um mehr um echte Fakten. Und übrigens; nicht alles was im I-Net steht, entspricht der Wahrheit.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#18
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![]() Zitat:
Es geht ja auch nicht um Garantie, sondern um arglistige Täuschung, bzw. das Verschweigen eines schwerwiegenden Mängels! Hat mit Garantie nicht viel am Hut. ![]()
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Gruß Robert
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#19
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Und was ist mit Gewährleistung der zugesicherten Eigenschaften????
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#20
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Ihr bringt mich noch in die Klapse....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#21
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Hier weiß ja keiner was der Verkäufer in seinem Vertrag zugesichert hat. Wenn er Kenntniss von dem Schaden hatte, wird er wohl nichts zugesichert haben....
Rene
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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#22
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Hier steht es nochmal zum Nachlesen:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php Ich hatte schon mehrfach Probleme mit verschwiegenen und versteckten Mängeln und auch gute Anwälte. Der Nachweis der Arglist fällt aber mehr als schwer und ist oft unmöglich. Hat z.B. jemand vorher im Forum gefragt "ich habe einen Frostschaden - wie teuer kommt das" ist die Sache einfach wenn man als Käufer in den Foren stöbert. Wenn der Verkäufer aber das Boot nach dem Winterlager direkt verkauft wird man ihm sicher keine arglistige Täuschung nachweisen können. Und da fängt dann das Problem an. Moralisch gesehen hat man "Recht" - praktisch wird aber ein Gutachter vielleicht teurer als das Boot sein.
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#23
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Tja, dem Verkaeufer wirst Du NIE arglistige Taeuschung nachweisenkoennen, spare Dir also lieber Antwalts- und Gutachterkosten. Die Beweislast liegt bei DIR!
Es ist sehr risikoreich -um nicht schlimmeres zu sagen- ein derartiges technisches Geraet ungeprueft zu kaufen. Der Fachhandel haengt da schon in einer anderen Haftung als ein Privatmann. Ich kenne zig Faelle von Bootseignern, die bei ebay uebers Ohr gehauen wurden. Ein Freund kaufte einen Wassermacher, der angeblich fast neu sein sollte. Hinterher stellte sich raus, dass er in einem Boot montiert war, welches sank und 6 Monate unter Wasser lag... |
#24
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Ein Frostschaden ist schon ein so kapitaler Schaden, dass er die Betriebsfähigkeit des Bootes von vornherein ausschließt und gemessen am Kaufpreis unverhältnismäßige Kosten bedingt. .
Verlangt der Verkäufer einen Preis, der dem Verkehrswert intakter betriebsbereiter Boote entspricht, sichert er damit gleichzeitig auch die Betriebsbereitschaft des verkauften Bootes zu. Erst recht, wenn es in der Verkaufsofferte als urlaubsklar etc. angepriesen wurde. Im übrigen ist ein Frostschaden immer Folge einer unterbliebenen oder unsachgemäßen Einwinterung, dh. der Verkäufer kann sich nicht so ohne weiteres dumm stellen, wenn sein Boot ohne Vorkehrungen über die Frostperiode auf dem Hof stand. Dann ist ein Frostschaden als sicher vorprogrammiert, und dieses Wissen wird bei einem Bootsbesitzer eines Bootes mit IB vorausgesetzt. Hat er die Einwinterung nachweisbar in dritte Hände gelegt und wurde dort geschludert, dann ist die Werkstatt letztendlich dran. Viele Anwälte und Richter haben von Booten überhaupt keine Ahnung , so dass manche unerfreulichen Prozessausgänge auch auf unzureichende Argumentation und Erläuterungen der technischen Zusammenhänge beruhen dürften. Diese müssen einem insoweit unbedarften Richter mundgerecht aufbereitet werden Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) Geändert von aquacan (03.06.2009 um 19:27 Uhr)
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#25
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![]() Zitat:
...Wobei noch nicht raus ist, wie dabei ein größerer / besserer Motor (wenn er denn i.O. wäre) durch Justitia am Ende bewertet wird...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
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