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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.05.2009, 10:18
pa647 pa647 ist offline
Cadet
 
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Standard falsche Angaben beim Kauf

Hallo,
ich habe mir vor ein paar Wochen eine TES BJ 2006 mit Trailer gekauft.

Bei den Unterlagen war eine Rechnung über Arbeiten am Rumpf dabei.
Der Verkäufer behauptete er wäre mit dem Boot trockengefallen und hätte sich ein paar Kratzer eingefangen die dann repariert wurden.
Wir habe in dem Kaufvertrag vermerkt, dass keine strukturelle Schäden am Rumpf sind.
Jetzt haben wir in der Pantry eine Laminatstelle 35X20 cm von innen gefunden und von der Werkstatt erfahren, dass doch ein Loch im Rumpf war.

Das Loch/ Beschädigung ist zwar fachmännisch repariert stellt aber sicherlich eine Wertminderung dar.
Wie hoch kann man so eine Wertminderung (ca.) taxieren?
Ich habe jetzt noch keine Bilder, aber vielleicht kann jemand ja eine Vorabschätzung aus Erfahrungswerten machen.

Gruß Andreas
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  #2  
Alt 26.05.2009, 10:20
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
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kommt drauf an unter umständen ist das jetzt die stabilste stelle am ganzen Boot
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  #3  
Alt 26.05.2009, 11:04
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard Wertminderung

technische Wertminderung:

entsteht durch mangelhafte bzw. unsachgemäße Instandsetzung

merkantile Wertminderung:

der (theoretische) Wertverlust bei der Veräußerung durch die Offenbahrung der Instandsetzung


Für die Ermittlung der merkantilen Werminderung gibt es im Kfz Bereich 14 Systeme. Alternativ kann man in Abhängigkeit vom Alter und der Schwere des Schadens als Fausformel ca. 10 - 20 % der Reparaturkosten ansetzen. (reine Lackierung ist nicht relevant, genau wie Austausch von geschraubten Verkleidungsteilen, wie Stoßfänger)

Versuche, dem Verkäufer ca. 10- 15% der Reparaturkosten "vom Buckel zu hauen".

Oder wenn du das Boot richtig günstig bekommen hast, dann lass es...kostet eh nur Zeit und Nerven....
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 26.05.2009, 11:20
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Ist wie bei iibäää. Keine Nachverhandlung. Barzahlung bei Abholung.

Wo ist das Problem?

Gekauft wie gesehen. Der Schaden wurde offenbart und die Werkstattrechnung vorgelegt. Der Umfang der Arbeiten konnte anhand der Rechnung nachvollzogen werden. Die Reparatur ist wohl in den Kaufpreis mit eingeflossen.

Wer zu faul ist, beim Kauf den Teppich mal hochzuheben, der hat auch keine Chance, im Nachhinein Kohle flüssig zu machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 26.05.2009, 11:36
bootsmann bootsmann ist offline
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Wenn die Reparatur so gut ausgeführt wurde, daß du sie bei der Besichtigung vor dem Kauf nicht bemerkt hasst,sehe ich eigendlich kein Handlungsbedarf.
Eine strucktuelle Beeinträchtigung ist sicherlich nicht gegeben und kaum nachzuweisen.

Eine solche Reparaturstelle hätte man auch vor der Kaufentscheidung finden und bei der Preisgestaltung in Ansatz bringen können!

Digger
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  #6  
Alt 26.05.2009, 11:39
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Eine solche Reparaturstelle hätte man auch vor der Kaufentscheidung finden und bei der Preisgestaltung in Ansatz bringen können!

Digger
Er wusste doch von der Reparatur. Das schaut man sich doch mal genauer an...
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  #7  
Alt 26.05.2009, 11:42
pa647 pa647 ist offline
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<Wer zu faul ist, beim Kauf den Teppich mal ...>

na na na, keine Unterstellungen bitte, sondern sachlich bleiben.
Auf solche Beiträge hab ich jetzt echt kein Bock, ok?

Ich habe mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen und es im Kaufvertrag vermerkt um sicher zu gehen, dass der Rumpf eben nicht "durch" ist. Also wurde der Schaden alles andere als offenbart sondern wissentlich verschwiegen.

Auch ein sportlichen Gruß
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  #8  
Alt 26.05.2009, 11:48
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von pa647 Beitrag anzeigen
<Wer zu faul ist, beim Kauf den Teppich mal ...>

na na na, keine Unterstellungen bitte, sondern sachlich bleiben.
Auf solche Beiträge hab ich jetzt echt kein Bock, ok?

Ich habe mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen und es im Kaufvertrag vermerkt um sicher zu gehen, dass der Rumpf eben nicht "durch" ist. Also wurde der Schaden alles andere als offenbart sondern wissentlich verschwiegen.

Auch ein sportlichen Gruß
Das sehe ich völlig anders!

Dir wurde sogar die Reparaturrechnung vorgelegt! Jetzt willst du für deine
"Versäumnisse" den Verkäufer zur Kasse bitten!?!


Digger
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  #9  
Alt 26.05.2009, 12:42
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aquacan aquacan ist offline
Captain
 
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Im Kaufvertrag steht nach Deinem Posting, dass keine strukturellen Schäden am Rumpf SIND und nicht, dass keine strukturellen Schäden mal WAREN.

Das Boot wurde in einer Fachwerkstatt augenscheinlich ordnungsgemäß repariert, also sind keine strukturellen Schäden mehr vorhanden.
Ob die konkrete Reparatur und der vorausgegangene Schaden überhaupt eine Wertminderung des Bootes begründet, kann letztendlich nur ein Sachverständiger klären. Der kostet dann möglicherweise mehr, als als Minderung herauskommt.
Da spielt das Alter des Bootes, Art und Weise der durchgeführten Reparaturarbeiten und vieles mehr eine Rolle.
Jedenfalls scheint die Optik nicht betroffen zu sein und die Verkehrssicherheit und Funktionalität ebensowenig.
Bei einem Neuboot mag die Sache anders liegen, da hier noch ein Affektionsinteresse (neu muss makellos sein) eine Rolle spielt.

Wenn in der Rechnung die Reparaturarbeiten spezifiziert sind und dir der Verkäufer die Rechnung präsentierte, dann wirst du zumindest große Beweisprobleme haben, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, um mit dem Argument Arglist überhaupt Gerwährleistungsansprüche durchsetzen zu können.

Justin
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  #10  
Alt 26.05.2009, 12:53
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
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Oh Mann, scheint echt in Mode zu kommen, hinterher den Preis drücken zu wollen. Vorher evt. einen Gutachter zu beauftragen ist ja auch wirklich nicht so einfach, wie hinterher zu meckern.
Wilfried
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Wilfried
Ich mag keine Knoten
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  #11  
Alt 26.05.2009, 12:55
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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zeig doch mal Bilder von dem "Schaden" da stehen wir hier voll drauf
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  #12  
Alt 26.05.2009, 12:55
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Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
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Affektionswert ist hier sicherlich gemeint. Das ist der Wert in den Augen des Besitzers, den z.B. die Brosche der Urgroßmutter oder eine Fotosammlung hat. Also ein emotionaler Wert, der nicht enstchädigt werden kann.


Zitat:
Zitat von pa647 Beitrag anzeigen
na na na, keine Unterstellungen bitte, sondern sachlich bleiben.
Auf solche Beiträge hab ich jetzt echt kein Bock, ok?

Und ich finde es sehr befremdlich, wenn hier immer wieder Dinge NACH einem Kauf bemängelt werden, die man bei einer normalen Besichtigung WÄHREND der Kaufverhandlungen hätte erkennen können. Darüber hinaus wurde ja wohl über die Sache gesprochen, so dass Art und Umfang der Reparatur leicht festzustellen gewesen wäre. Wenn mir jemand von der Reparatur erzählt, lasse ich mir das doch zeigen, oder...

Wenn ich es mir nicht zeigen lasse, oder es nicht für notwendig erachte, dann juckt es mich doch später auch nicht mehr....
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  #13  
Alt 26.05.2009, 12:58
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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543 Danke in 435 Beiträgen
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ich würde wegen solcher kleinigkeiten auch im nachhinein kain fass aufmachen. das boot ist dicht, schwimmt - und hat guten neuen lack an der stelle - von fachfirma und keinem hobbybastler.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #14  
Alt 26.05.2009, 21:09
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Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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785 Danke in 475 Beiträgen
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Ich habe mich auf die Angaben des Verkäufers verlassen
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Wenn Du dich auf andere verlässt,bist Du verlassen!!!
Das Boot schwimmt,nun freu Dich.
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Gruss Basti
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  #15  
Alt 26.05.2009, 23:00
rolopolo rolopolo ist offline
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Beiträge: 469
1.547 Danke in 828 Beiträgen
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Wir haben vor 12 Jahren den Segler meines Bruders abgeholt. 45.000,-DM hat er gekostet war 7 Jahre alt.

Nach der Übernahme haben wir bei den Papieren eine Rechnung über die Instandsetzung eines kapitalen Rumpfschadens gefunden.

Der stammte aus Havarie.

Leider hatte der Voreigner versäumt, dieses mitzuteilen, was jedoch genau wie beim Gebrauchtwagen seine Pflicht gewesen wäre.

Ein kurzer Anruf und angezeigt, den Kauf rückgängig machen zu wollen.

Sofort kam von ihm der Vorschlag, einen Betrag x zurückzuzahlen.

Nach ein wenig hin und her Gefeilsche hat man sich auf eine deutliche Erstattung geeinigt und seitdem segelt das Schiffchen problemlos.

Also wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wurde würde ich mir keinen Kopf machen.

Bei Verkäufer würde ich auf jeden Fall versuchen eine Erstattung durchzusetzen.

Denn du hast nicht nur das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, sondern auch das Recht auf Kaufpreisminderung.
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  #16  
Alt 27.05.2009, 08:08
TomHH
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Moin,

setze Ihm doch keine gefährlichen Flausen in den Kopf.
Der Verkäufer hat auf den Schaden hingewiesen und somit nichts verschwiegen. Da wird weder eine Minderung noch sonstwas machbar sein.

Wenn er schon Kenntnis hat und bei der Besichtigung nicht ins Detail geht, dann ist das eine Nachlässigkeit des Käufers und kein Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer.
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  #17  
Alt 27.05.2009, 08:11
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

setze Ihm doch keine gefährlichen Flausen in den Kopf.
Der Verkäufer hat auf den Schaden hingewiesen und somit nichts verschwiegen. Da wird weder eine Minderung noch sonstwas machbar sein.

Wenn er schon Kenntnis hat und bei der Besichtigung nicht ins Detail geht, dann ist das eine Nachlässigkeit des Käufers und kein Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer.

Wenn er allerdings Zeugen hat, das der Verkäufer gesagt hat, das es nur "oberflächliche" Kratzer warren, und die Werkstatt bestätigt, es war ein Loch...dann, ja dann....
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Hendrik
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  #18  
Alt 27.05.2009, 08:17
TomHH
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wenn er allerdings Zeugen hat, das der Verkäufer gesagt hat, das es nur "oberflächliche" Kratzer warren, und die Werkstatt bestätigt, es war ein Loch...dann, ja dann....

Moin Hendrik,

nu mal Butter bei die Fische. Wenn jemand ein Boot kauft, die Reparaturrechnung vorgelegt bekommt, auf einen Schaden hingewiesen wird, dann gucke ich als Käufer da vor Ort kritisch nach der Reparatur, oder aber ich akzeptiere es so wie es ist.

Alleine durch die Reparaturhöhe auf der Rechnung sehe ich selbst als Laie, ob da Kratzer behoben wurden, oder ob es mehr war.

Hier geht es scheinbar um die berühmte Reue nach dem Kauf.
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  #19  
Alt 27.05.2009, 08:26
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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ich möchte euch Hafensänger mal sehen, wenn ihr ein Auto kauft, wo angeblich nur Kratzer entfernt wurden und sich nachher herausstellt, dass das ein ordentlicher Unfallschaden war Das ist kein "altes" Boot sondern bj. 2006! Also hat das wohl auch ne Runde gekostet und ich wäre auch etwas "unglücklich". Ob das Ding schwimmt oder nicht, wenn ich die Kiste wieder verkaufen will, muss ich das preisgeben und darf mir einen ordentlichen Preisnachlass gefallen lassen.
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #20  
Alt 27.05.2009, 08:27
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin Hendrik,

nu mal Butter bei die Fische. Wenn jemand ein Boot kauft, die Reparaturrechnung vorgelegt bekommt, auf einen Schaden hingewiesen wird, dann gucke ich als Käufer da vor Ort kritisch nach der Reparatur, oder aber ich akzeptiere es so wie es ist.

Alleine durch die Reparaturhöhe auf der Rechnung sehe ich selbst als Laie, ob da Kratzer behoben wurden, oder ob es mehr war.

Hier geht es scheinbar um die berühmte Reue nach dem Kauf.
Deswegen hattest du ja auch ein Danke bekommen, aber wir beide kennen die Rechnung nicht und wissen nicht wie umfangreich der Schaden war bzw. was alles mit gemacht wurde Eventuell stand auf der Rechnung ja auch sowas wie:
- Kranen
- Einwinterungsarbeiten
- GFk ausbessern
- Osmoseschutzbehandlung
- Antifouling

62h x 35€ Geselle
Material 250€

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  #21  
Alt 27.05.2009, 08:29
TomHH
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
ich möchte euch Hafensänger mal sehen, wenn ihr ein Auto kauft, wo angeblich nur Kratzer entfernt wurden und sich nachher herausstellt, dass das ein ordentlicher Unfallschaden war Das ist kein "altes" Boot sondern bj. 2006! Also hat das wohl auch ne Runde gekostet und ich wäre auch etwas "unglücklich". Ob das Ding schwimmt oder nicht, wenn ich die Kiste wieder verkaufen will, muss ich das preisgeben und darf mir einen ordentlichen Preisnachlass gefallen lassen.
Moin Stephan,

ich als Hafensänger bin aber kritisch, wenn mir jemand sagt das dort nur ein Kratzer entfernt wurde, auf der vorliegenden Rechnung aber eine Rep-Höhe von 6000 Euro steht.

Wenn er keine Rechnung darüber hätte wäre ich bei Dir, aber so, wenn alles auf den Tisch gelegt wird und er sogar die Rep-Rechnung hat, dann vertreten wir leider total unterschiedliche Standpunkte.
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  #22  
Alt 27.05.2009, 08:43
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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immernoch keine Bilder von dem Schaden?
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  #23  
Alt 27.05.2009, 08:55
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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so viel aufregung wegen so wenig.

wenn das objekt 3 jahre in gebrauch war - hat es auch spuren der nutzung - und so ne kleinigkeit ist doch wirklich "nichts"

willst du das boot in den nächsten 5 jahren verkaufen ? - nein - also ist es auch keine wertminderung.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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Geändert von jaka-bubi (27.05.2009 um 09:08 Uhr)
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  #24  
Alt 27.05.2009, 08:57
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin Stephan,

ich als Hafensänger bin aber kritisch, wenn mir jemand sagt das dort nur ein Kratzer entfernt wurde, auf der vorliegenden Rechnung aber eine Rep-Höhe von 6000 Euro steht.

Wenn er keine Rechnung darüber hätte wäre ich bei Dir, aber so, wenn alles auf den Tisch gelegt wird und er sogar die Rep-Rechnung hat, dann vertreten wir leider total unterschiedliche Standpunkte.
Theorie und Praxis. Theoretisch ist der VK offenbarungspflichtig, Praxis..??

So kommt ja wohl das volle Programm mit Gutachter, Gericht und der Ausgang ist ungewiss....
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #25  
Alt 27.05.2009, 09:03
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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er hat doch aber den schaden angegeben und die rechnung dazu auch. - was soll der gutachter denn da machen ?
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