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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.02.2004, 10:09
Benutzerbild von Fernrohr
Fernrohr Fernrohr ist offline
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Standard Garantie / Gewährleistung

Moin,

kann mir mal jemand den genauen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären. Der Örtliche BMW-Händler hat mir gesagt das BMW-Neufahrzeuge KEINE Garantie haben sondern nur die gesetzliche Gewährleistung. in ganz groben Zügen ist mir der Unterschied schon geläufig aber was heisst das rechtlich im Schadensfall?
__________________
MFG

Fernrohr
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  #2  
Alt 20.02.2004, 10:30
Benutzerbild von Muckymu
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Die Gewährleistung wird gesetzlich vorgegeben.
Garantiezeiträume kann der Hersteller oder Händler selbst bestimmen.

Bei eingen Marken kann man sich ein paar Jährchen über die Gewährleistung hinaus erkaufen.

Wenn der Hersteller keine Garantie anbietet muss er nur im Gewähleistungszeitraum haften, hat die der Händler darüber hinaus Garantie gegeben, muss er selbst dafür hinhalten.
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Dominik
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  #3  
Alt 20.02.2004, 11:30
Benutzerbild von le loup
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Die Gewährleistung wird gesetzlich vorgegeben.
Garantiezeiträume kann der Hersteller oder Händler selbst bestimmen.
...........
Wenn der Hersteller keine Garantie anbietet muss er nur im Gewähleistungszeitraum haften, hat die der Händler darüber hinaus Garantie gegeben, muss er selbst dafür hinhalten.
moin

genaugenommen ist ausschliesslich der verkäufer gegenüber dem käufer zur gesetzlichen gewährleistung verpflichtet.

unabhängig davon können hersteller oder händler weitergehende garantievereinbarungen anbieten.

le loup

**********
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  #4  
Alt 20.02.2004, 11:49
Benutzerbild von Muckymu
Muckymu Muckymu ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup

genaugenommen ist ausschliesslich der verkäufer gegenüber dem käufer zur gesetzlichen gewährleistung verpflichtet.

*
Aus Kundensicht richtig, aber auch der Hersteller ist dem Händler gewährleistungspflichtig. D.h. innerhalb der Gewährleistung bekommt der Händler auf jedenfall berechtigte Reklamationen erstattet.

Nach dem Hersteller wird es dann haarig, die Zulieferer sind an die vertraglichen Zeiträume gebunden und die können u.U. kürzer sein.
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Dominik
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  #5  
Alt 20.02.2004, 19:30
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D.h. innerhalb der Gewährleistung bekommt der Händler auf jedenfall berechtigte Reklamationen erstattet.


Das wäre zu schön!
Das "Schuldrechtmoderniesierungsgesetz/Gewährleistungsrecht" regelt das Vertragsverhältnis Händler - PRIVATkunde. Es ist klar definiert, daß
Kaufleute untereinander die Gewährleistung völlig ausschliessen können!
Deshalb liest man in Gebrauchtautoanzeigen immer öfter"...Verkauf nur an
Händler oder Export."
In der Autoindustrie decken die Hersteller dem Händler noch überwiegend
den Rücken, in anderen Branchen ist es üblich, daß der Händler das über-
nimmt.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #6  
Alt 20.02.2004, 19:57
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Cyrus Cyrus ist offline
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Hier habe ich ewas zum Thema gefunden.

Sonderregelung für Selbstständige und Freiberufler


Für diese Berufsgruppen gilt eine Sonderregelung. Sie werden nach dem neuen Recht Autohändlern gleichgestellt. Das heißt, dass sie beim Verkauf ihres Dienstwagens die Gewährleistung nicht vertraglich ausschließen können – auch hier ist lediglich die Begrenzung auf ein Jahr möglich. Sie haften also mindestens über diesen Zeitraum für Mängel, die beim Kauf nicht angegeben wurden.
Für diese Berufsgruppe kann es daher sinnvoll sein, ein Gutachten erstellen zu lassen. Sie können sich dadurch (relativ) sicher sein, dass keine Mängel übersehen wurden und haben darüber hinaus eine bessere Position in der Verkaufsverhandlung.


Meer:
http://content.mobile.de/SIDlQHGcA7X...ng_Kaufvertrag
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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