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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.05.2009, 20:33
Simona N. Simona N. ist offline
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Standard Trailer ummelden ohne Betriebserlaubnis

Hallo,

ich habe erstmals einen Trailer, Einachser,ungebremst, gebraucht gekauft. Habe kaum Ahnung und das rächt sich nun.
Erstzulassung 1987
Habe vom Verkäufer den "Fahrzeugschein", den Trailer Datenpass,
Der Verkäufer hat auch den TÜV neu machen lassen. Er hat aber keine Betriebserlaubnis.
Heute war ich in der Zulassungsstelle, habe auch das bisherige Kennzeichen dabei gehabt, wollte den Trailer ummelden.
Keine der Damen wußte so richtig, was Sache ist. Die haben mich abgefertigt und das wars.
Klar ist mir nun, dass ich eine Betriebserlaubnis brauche. ABER! auf dem grünen Schein ist der Ersteigentümer eingetragen und nicht der Verkäufer von dem ich den Trailer gekauft habe. (beide wohnen im selben Ort)
Der Erstbesitzer lebt vielleicht schon nicht mehr.
Nun werde ich morgen bei der Zulassungsstelle anrufen, wo der Trailer bisher zugelassen war. Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
Wer hat ähnliche Probleme gehabt und kann mir Tipps geben, was ich tun soll?
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  #2  
Alt 11.05.2009, 21:54
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RalphB RalphB ist offline
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Hallo Simona N,

herzlich Willkommen im Boote-Forum!

Wegen der Betriebserlaubnis an den Hersteller wenden. Der sollte Dir diese gegen eine "Aufwandsentschädigung" zusenden. Adresse des Herstellers "googlen" oder den Herstellernamen hier einstellen.

Gruß Ralph
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  #3  
Alt 11.05.2009, 21:58
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Hallo Simona N.,
ohne die BE hast du schlechte Karten, evtl. kann dir die Zulassungstelle wirklich helfen, je nach dem wie lange es her ist seit der Trailer da zugelassen wurde,
wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, kannst du den Trailer als Eigenbau komplett neu zulassen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 11.05.2009, 22:17
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highlow04 highlow04 ist offline
Lieutenant
 
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hallo,

wenn die betriebserlaubnis weg ist, neues tüvgutachten nach §21 machen lassen, zur zulassungsstelle gehen, eine eidesstattliche erklärung des verlustes abgeben und dann sollte es klappen. wobei da in den bundesländern unterschiede gemacht werden. aber so funktioniert das in sachsen ganz gut.

viel glück, andreas.
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  #5  
Alt 11.05.2009, 22:42
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Habe vom Verkäufer den "Fahrzeugschein", den Trailer Datenpass,
Der Verkäufer hat auch den TÜV neu machen lassen. Er hat aber keine Betriebserlaubnis.
ABER! auf dem grünen Schein ist der Ersteigentümer eingetragen und nicht der Verkäufer von dem ich den Trailer gekauft habe.
In welchem Bundesland / Bezirk wohnst Du und wo war der Trailer zuvor zugelassen? gleiches Bundesland? Was für eine Marke ist der Trailer? Das läßt sich regeln...

Formal dient die Betriebserlaubnis bei der Zulassung als Briefersatz, d.h. wer immer die BE hat, wäre ersteinmal Eigentümer... Da die Daten ja vorliegen (Zulassung) ist eine TÜV Vorführung nicht erforderlich, vielmehr sollte der HU Bericht (liegt ja vor), eine Verlusterklärung (des Besitzers in der Zulassung der BE) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA (Kraftfahrtbundesamtes - heute zumeist durch die Zulassungsstelle online für 6-10 Euro), aus der hervorgeht das der Hänger nicht geklaut ist, reichen...

Habe das schon zweimal durch mit normalem Hänger und Trailer...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #6  
Alt 12.05.2009, 08:53
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Monreve Monreve ist offline
Commander
 
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Schau mal hier:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=71835

Beitrag 10
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die besten Grüße von Uschi
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  #7  
Alt 12.05.2009, 20:26
Simona N. Simona N. ist offline
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Hallo und vielen Dank!

Habe mich heute an den Hersteller gewandt. Dort habe ich endlich eine klare Aussage erhalten. Ich brauche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Fahrzeug ID-Nr. und den Typ. Die haben mir sogar gesagt, wo ich die Bescheinigung bekomme. Der Hersteller schickt mir eine Zweitschrift der BE. Zahlen muss ich 35 €. Warum haben die auf der Zulassungsstelle mir das nicht gesagt frage ich mich. Dort hätte ich laut Polizei auch die Bescheinigung bekommen können. Na ja, ich habe alles erledigt und nun hoffe ich das alles okay ist.
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  #8  
Alt 12.05.2009, 20:43
Simona N. Simona N. ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
In welchem Bundesland / Bezirk wohnst Du und wo war der Trailer zuvor zugelassen? gleiches Bundesland? Was für eine Marke ist der Trailer? Das läßt sich regeln...

Formal dient die Betriebserlaubnis bei der Zulassung als Briefersatz, d.h. wer immer die BE hat, wäre ersteinmal Eigentümer... Da die Daten ja vorliegen (Zulassung) ist eine TÜV Vorführung nicht erforderlich, vielmehr sollte der HU Bericht (liegt ja vor), eine Verlusterklärung (des Besitzers in der Zulassung der BE) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA (Kraftfahrtbundesamtes - heute zumeist durch die Zulassungsstelle online für 6-10 Euro), aus der hervorgeht das der Hänger nicht geklaut ist, reichen...

Habe das schon zweimal durch mit normalem Hänger und Trailer...
Hallo,
vielen Dank für den Tipp. Ich wohne in NRW und der bzw. die Vorbesitzer wohnen auch hier. Ich war gestern beim TÜV und habe gefragt, ob die mir helfen können.
Fehlanzeige. Ich bin so schlau gegangen wie ich vorher war. Die Zulassungsstelle , wo der Trailer noch angemeldet ist, teilte mir heute mit, dass nur der eingetragene Besitzer eine neue BE beantragen kann. Im gleichen Atemzug sagte mir die Dame das der Besitzer auf den Der Trailer angemldet ist verstorben ist.... Ich wußte nicht ob ich die auslachen oder weinen soll. Letztlich habe ich mich an den Hersteller gewandt und die waren freundlich und kompetent. Ich habe eine klare Auskunft erhalten und bin jetzt guter Dinge. Es handelt sich um einen Harbeck Trailer.

Geändert von Simona N. (12.05.2009 um 20:55 Uhr)
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  #9  
Alt 12.05.2009, 21:04
Simona N. Simona N. ist offline
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Zitat:
Zitat von Monreve Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe beim Lesen der Beiträge meine Vermutung bestätigt bekommen. Überall wird alles ganz anders gehandhabt. Es lebe die Bürokratie!
Erst der Ärger mit dem Boot, weil die Konformitätserklärung fehlte und nun Stress wegen des Trailers. Ich hoffe ich hab jetzt Ruhe.
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  #10  
Alt 12.05.2009, 21:19
Simona N. Simona N. ist offline
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Hallo Simona N,

herzlich Willkommen im Boote-Forum!

Wegen der Betriebserlaubnis an den Hersteller wenden. Der sollte Dir diese gegen eine "Aufwandsentschädigung" zusenden. Adresse des Herstellers "googlen" oder den Herstellernamen hier einstellen.

Gruß Ralph
Dein Tipp war super. Jetzt nachdem ich mit dem Hersteller Konakt aufgenommen habe und ich schon bald die Zweitschrift der BE bekommen werde, kann ich ruhig schlafen und mich auf den ersten Sommerurlaub mit Böötchen freuen. Müßten das die Mitarbeiter der Zulassungsstellen nicht auch wissen, wie man an eine Ersatz BE kommt, oder erwarte ich tatsächlich zuviel?
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  #11  
Alt 12.05.2009, 22:23
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Hallo Simona,

leider erwartest Du überwiegend zuviel!
Ohne jetzt alle über einen Kamm scheren zu wollen, denen ist das meistens "so lang wie breit"!
Warum sich unnötig (Denk-)Arbeit machen, wenn der "Kunde" sich ja doch selbst um alles kümmert, weil er ja weiterkommen will und muss?

Es ist halt so, dass es eine Ausnahme darstellt, wenn Du auf eine/n Mitarbeiter/in stößt, der/die sich bemüht, dem "Kunden" behilflich zu sein!

Natürlich wird es jetzt (zu Recht?) Kontrastimmen geben, aber im Verlauf meiner Begegnungen mit Beschäftigten auf Ämtern habe ich meist keine guten Erfahrungen machen müssen.
__________________
Grüße Thomas
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  #12  
Alt 12.05.2009, 23:36
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RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von Simona N. Beitrag anzeigen
... Jetzt ... kann ich ruhig schlafen und mich auf den ersten Sommerurlaub mit Böötchen freuen. Müßten das die Mitarbeiter der Zulassungsstellen nicht auch wissen, wie man an eine Ersatz BE kommt, oder erwarte ich tatsächlich zuviel?
Hallo Simona,

schön zu hören, daß Du bald entspannt Boot fahren kannst.

Einen muß ich dieser Stelle noch loswerden...

Auf den Ämtern hat man es Menschen zu tun. Alle haben mehr oder weniger Elan und unterschiedliche Kenntnisse. Habe Anfang März einen Trailer umgemeldet und vor zwei Wochen ein neues Auto angemeldet. Dafür war ich (zufällig) bei zwei unterschiedlichen Bürgerbüros der Region Hannover:

Damals (vor etwa 15 Jahren): Auto an-/ummelden benötigte einen halben Tag Urlaub. Endlose Warterei, überfüllte Räume und genervte Sachbearbeiter!

Heute: Kurze Wartezeit, freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter, hat alles jeweils ca. 20 Minuten gedauert, inkl. Schilder-Anfertigung (ausserhalb) und "freistempeln" der Kennzeichen. Mein Trailer (BJ 1972) sorgte aufgrund der aussergewöhnlich niedrigen Fahrgestellnummer für Aufsehen, aber das Thema war bekannt.

So, daß muß auch mal sein: Großes Lob an die Mitarbeiter der Region Hannover. Vorbildlich! Ich wünsche allen ähnlich gute Erfahrungen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Gruß Ralph
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  #13  
Alt 13.05.2009, 14:56
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HD4ever HD4ever ist offline
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Boot: Ducauto Festival 499
Rufzeichen oder MMSI: DG4294 - 211600130
479 Danke in 282 Beiträgen
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wenn du keine ABE hast mußt du beim TÜV zum Baurat ne Abnahme machen lassen ...
hab ich heute auch grad machen lassen weil ich die ABE verschlampt habe - mit 2 Jahren TÜV und ABE Zweitschrift 59 EUR
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baltic trolling crew HH .... Jörg
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  #14  
Alt 13.05.2009, 15:10
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Ort: Berliner Raum
Beiträge: 1.097
Boot: "jaka-ist leider verkauft", dafür: Quicksilver Cabin/50PS Evinrude + Paddelboot-Schlauchi-olle Jolle
543 Danke in 435 Beiträgen
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DEKRA / Tüv vollabnahme - kein problem: aber seit allerneuestem soll man fahrzeuge OHNE Fahrzeugpapiere nicht mehr zulassen können - info von heute :-( die zulassungsstellen haben einen riegel vorgeschoben wenn man keinen lückenlosen halternachweis aller vorbesitzer hat
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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