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  #1  
Alt 11.02.2004, 14:10
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Standard Erfahrung Silva S 15

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem DSC Seefunkgerät Silva S 15 UKW?

Das lächelt mich so aus dem Katalog an, zumal da auch gleich ein Navtexdecoder dabei ist.

Unser altes Navico ohne DSC kriegen wir ja wahrscheinlich seit dem 01.01.04 nicht mehr angemeldet. Oder gibts da noch n Trick?

Schonmal Danke für die Antworten

Herzlicher Gruß


Volker
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  #2  
Alt 15.02.2004, 09:09
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Moin Volker,

warum soll das mit der Anmeldung nicht klappen? Um welches Navico Gerät geht es?

Wegen des Silva S15 kannst du mich natürlich ebenfalls kontaktieren.

Gruß
Uwe
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Uwe
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  #3  
Alt 15.02.2004, 10:13
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Moin Uwe,

danke für die Antwort. Aber es könnte deshalb vielleicht nicht klappen.

Zitat aus der Yacht 28.01.04:

"Keine Zulassung mehr für ältere SeeFunkanlagen

Achtung beim Kauf von UKW-Geräten; auch Gebrauchtbootkäufer sind betroffen

(28.01.2004/os) Seit dem 1.1.2004 gelten neue Vorschriften für UKW-SeeFunkanlagen. Die Wirkungen sind vor allem für den Gebrauchtmarkt einschneidend, denn seit Jahresbeginn können nur noch Geräte neu angemeldet werden, die den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Zwar wurde diese Veränderung bereits 2001 beschlossen, doch erlangte das entsprechende Gesetz in Deutschland erst zur Jahreswende 2004 Gültigkeit. Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung in der Kanalbelegung für UKW-Funkanlagen, die mit der Einführung von AIS (Automatic identification system) nötig wurde.

Die bisher nur für den Duplex-Verkehr mit KüstenFunkstellen geeigneten Kanäle 87 und 88 mussten jeweils die obere Frequenz an AIS abgeben, die verbleibenden niedrigeren Frequenzen sind jetzt als Simplex-Kanäle für den Funkverkehr zwischen Schiff und Hafen ausgewiesen. Zusätzlich dürfen die früher gesperrten Kanäle 75 und 76 nun für den Verkehr von Schiff zu Schiff benutzt werden. Darüber hinaus werden auch DSC-Anlagen der Klassen C und F - diese können zwar digitale Notrufe absetzen, aber keine empfangen - nicht mehr zugelassen.

Es handelt sich dabei weder um einen deutschen Alleingang noch um Paragrafenreiterei: Diese Regelung ist schon seit 2001 international gültig und in der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion verankert. Der Sachverhalt selbst war sogar schon seit Ende 1998 zumindest den Herstellern von Funkanlagen bekannt, da er im direkten Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Spezifikationen für das AIS-System steht.

Bis Ende 2003 hatte die Regulierungsbehörde noch die Möglichkeit, sowohl für alte als auch neue Funkanlagen Frequenzzuteilungsurkunden auszustellen. Seit 1.1.2004 ist sie jedoch gesetzlich an die neue Regelung gebunden. Es werden daher nur noch für solche SeeFunkanlagen Frequenzzuteilungen ausgestellt, die den aktuellen Bestimmungen des Frequenzplans der international gültigen Radio regulations entsprechen.
Das hört sich kompliziert an, doch in der Praxis sind nicht mehr zugelassene Geräte einfach daran zu erkennen, dass die Kanäle 75 und 76 fehlen sowie die Kanäle 87 und 88 im Duplex-Betrieb arbeiten. Wer dagegen auf 87 und 88 hört, was der Nachbar sendet, hat Glück und ein Gerät nach dem neuen Standard.

Auch mit Geräten nach dem alten Frequenzplan kann und darf weiter geFunkt werden, wenn die Frequenzzuteilungsurkunde vor dem 1.1.2004 ausgestellt wurde. Mit Verkauf des Schiffs allerdings erlischt diese Genehmigung, der Käufer sitzt dann auf einer alten Anlage, die er nicht mehr anmelden kann.

Wer die Anlage 2001 oder später gekauft hat, sollte eigentlich auf Kulanz oder gegen kleines Geld ein Update vom Hersteller bekommen - sie hätte nicht nur den neuen Bestimmungen entsprechen können, sondern nach den internationalen Regelungen entsprechen müssen.

Trotzdem werden aber selbst heute noch Geräte verkauft, die nach der alten Kanalbelegung arbeiten. So eine Anlage bekommen Sie gar nicht angemeldet, der Händler muss entweder das Gerät zurücknehmen oder gegen eine aktualisierte Ausführung austauschen.

Inwieweit und zu welchem Preis es für ältere Anlagen Updates geben wird, ist derzeit noch unklar. Denn der Aufwand für die Hersteller beschränkt sich nicht allein auf die meist leichte Neuprogrammierung der Frequenzen - die modifizierte Anlage muss zusätzlich die bürokratischen Wege der Musterzulassung erneut durchlaufen, was einigen Aufwand an Geld und Zeit bedeutet. Das lohnt nur bei Geräten, die auf dem Markt stark vertreten sind. Ansonsten könnte das Update für den Segler teurer als eine neue Funkanlage werden.

Zitat Ende


Herzlicher Gruß

Volker
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  #4  
Alt 15.02.2004, 10:17
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Nebenbei bemerkt, habe ich auch die Ohren angelegt, als ich mich informierte, was die die RegTP für die Erteilung einer Frequenzzuteilung als Entgelt zu erlösen wünscht.....130 Euro.....und bei einer Änderung 60 Euro .....Respekt!

Stellt sich mir die Frage: Muß ich das auch zahlen, wenn ich ein Neugerät kaufe?


Herzlicher Gruß


Volker
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  #5  
Alt 15.02.2004, 11:04
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Moin Volker,

dann fasse ich mal zusammen was ich bisher verstand:

- du hast ein Gebrauchtboot erworben
- an Bord ist die besagte Navico Funke
- du möchtest sie eigentlich gerne weiterbenutzen
- du besitzt als Qualifikation ein allgemeines Sprechfunkzeugnis oder ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis

Die erste Antwort ist leicht: Die *neue* Freqenzzuteilung kostet die festgesetzte Gebühr. Ob es wirklich 130,-- weiß ich im Augenblick nicht - werde das aber morgen früh auch für mich verifizieren.

Im Yachtartikel wird u.a. auf das RO 4500 angespielt. Dieses Gerät verlor in der Tat mit dem 1.1.04 seine Zulassungsnummer. Die Geräte wurden entgegen der Meldung nicht weiter verkauft sondern die Ausliefeung mit Hinweis auf die veränderte Lage zurückgestellt. Die neuen mit den derzeitigen Bestimmungen konformen Geräte sind ab 29.2.04 lieferbar. Die zur Anmeldung erforderliche Zulassungsnummer wird dann - oder 2 Wochen später - ebenfalls vorhanden sein.
Für das Furuno FM 2721 war die Sache einfacher, da diese Geräte schon bei Ferropilot umprogrammiert werden konnten. Die Zulassungsnummer liegt vor.

Gruß
Uwe
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  #6  
Alt 16.02.2004, 15:29
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Standard Gebühren für Frequenzzuteilung

hier der versprochene Nachtrag:

Moin all,

es ist wirklich so:

die "Freqenzzuteilung" also landläufig die Erlaubnis zum Funken mit der Seefunkstelle koste wirklich 130,--€

Ich habe die entscheidende Passage mal herauskopiert.
Das ganze Dokument gibt es hier: http://www.regtp.de/imperia/md/conte...nk/seefunk.pdf


Gruß
Uwe
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Uwe

Geändert von ugies (18.11.2007 um 23:12 Uhr)
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  #7  
Alt 16.02.2004, 15:34
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Das bedeutet:

Ich lasse ein Update einspielen, bekomme eine neue Zulassungsnummer und darf 60 Euro blechen?!
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  #8  
Alt 16.02.2004, 15:35
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... ich fürchte ja.

U.
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  #9  
Alt 16.02.2004, 19:53
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Moin all,
hier ist noch ein Link zu Yacht online. Dort findet man detaillierte Informationen zu den Umrüst- Aufrustmöglichkeiten einzelner Hersteller bzw. Großhändler. http://www.yacht.de/yo/yo_news/power...nodeid,50.html

Gruß
Uwe
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  #10  
Alt 16.02.2004, 23:43
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Hallo Uwe,

vielen Dank für die Mühe. Wir haben bei den Heinzis von der RegTP angerufen....Inhalt der Antwort war in etwa: "Ich kann Ihnen das so nicht sagen. Stellen Sie man erstmal nen Antrag...dann schauen wir, ob das mit dem Gerät geht, wenn ja, bekommen Sie Ihre Frequenzzuteilungsurkunde...und zahlen dafür 130,-:"

Dann muß ich Dir sagen, sehe ich die Gebühren für eine eventuelle spätere Änderung (60,-) als Anzahlung auf ein Neugerät und schick Dir dann wohl mal eine pn, gelle?

Herzlicher Gruß


Volker
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