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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.04.2009, 13:46
Benutzerbild von Kurzschaft
Kurzschaft Kurzschaft ist offline
Ensign
 
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Standard Probleme Anmeldung Trailer in B

Hallo!
Viel diskutiert, aber dennoch alles merkwürdig!
Habe soeben erfahren, dass es für den Trailer keine Grünen Kennzeichen gibt (obwohl es in der Zulassung steht).
Argumentation der Dame:

Dieser Trailer kann ein grünes KZ haben, weil es zum Transport eines Sportgerätes vorgesehen ist.
Aber das gilt nur, wenn man an Wettkämpfen teilnimmt, also den Sport ausübt.
Mache ich eine Ausflugsfahrt mit der Familie oder nur so zum Vergnügen unterwegs bin, dann wird der Trailer damit Steuerpflichtig.

Also muss ein schwarzes KZ an den Trailer. So die Argumentation.

Kann das sein?????

Habe über "Suchen" nichts passendes gefunden.

Kann mir jemand den Gesetzestext verraten? Gibts einen Link?

Danke, Karsten
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  #2  
Alt 28.04.2009, 13:56
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...dreh den Spieß doch um und laß dir von der "Tante" zeigen woher sie ihre haltlose Behauptung nimmt.

Vielleicht solltest du auch darauf hinweisen, daß es ein bauartbedingt zweckgebundener Trailer ist.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 28.04.2009, 14:00
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Flybridge Flybridge ist offline
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In B? Heißt das Berlin oder Belgien?

Du bist in Wien zuhause und meldest in Österreich an?
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Micha


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  #4  
Alt 28.04.2009, 14:01
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Hallo Karsten,

Hast Du eine ABE oder einen Brief für den Trailer?

Grundsätzlich gilt:
Anhänger sind grundsätzlich zulassungspflichtig - §§ 16, 18 StVZO, dies setzt eine gültige BE (§ 19 ff StVZO) voraus und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens nach §§ 23 ff StVZO. Der Anhänger ist versicherungspflichtig (§ 1 PflVersG) und steuerpflichtig (§ 1 KraftStG).

Ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten könnte zulassungsfrei sein - § 18 Abs. 2 Ziffer 6 m StVZO unter der Massgabe der ausschliesslichen Verwendung hierfür. Trifft dies zu, nimmt der Anhänger nicht mehr am Zulassungsverfahren teil. Er ist dann zumindest betriebserlaubnispflichtig aus § 18 Abs. 3 StVZO, sofern keine der Ausnahmen aus Ziffern 1 - 5 greift. Der Anhänger ist kennzeichnungspflichtig aus § 18 Abs. 4 Ziffer 2 StVZO - er erhält also ein eigenes amtliches Kennzeichen (somit HU-pflichtig aus § 29 StVZO), kein Wiederholungskennzeichen aus § 60 Abs. 5 StVZO. Er ist versicherungsfrei - § 2 Abs. 1 Ziffer 6 c PflVersG, erhält Versicherungsschutz über § 10a AKB. Er ist steuerfrei aus § 3 Nr. 1 KraftStG.

Gilt natürlich nur für Deutschland, wie es in Austria aussieht k.A.
Gruß Ralf
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  #5  
Alt 28.04.2009, 14:09
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...hab keine Ahnung wie die Gesetze in A sind
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Gr€€ts Stefan
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  #6  
Alt 28.04.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
In B? Heißt das Berlin oder Belgien?

Du bist in Wien zuhause und meldest in Österreich an?
B steht für Berlin!

Der Trailer gehört nicht mir. Auch wenn ich in Österreich lebe, kann man den Trailer unter Umständen in D anmelden, wenn ich nicht der Käufer des Trailers bin, ihn aber für mein Boot benutze.

Aber die Frage war allgemein gestellt.
Laut Papiere ist der Trailer für ein Grünes Kennzeichen ok.
Mich wundert nur die Auslegung des Begriffs "Sportgerät" und die damit verbundenen Aktionen "Wettkampf" usw.
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  #7  
Alt 28.04.2009, 14:12
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Bekommst überall in D ein grünes, nur die Berliner sind knapp bei Kasse, also probieren die alles!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #8  
Alt 28.04.2009, 14:13
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Du solltest mal das Gespräch mit der Amtsleitung suchen. Vielleicht kennt die ja die Gesetze besser.

Oder hat der Hänger einen richtigen Brief, also keine Betriebserlaubnis?
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Micha


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  #9  
Alt 28.04.2009, 14:22
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Es ist eine kleine Grüne Karte, wo eine Schlüsselnummer drauf ist, dass der Trailer ein grünes Kennzeichen führen kann.

Man sagte, dass unter Umständen eine Strafe zu zahlen ist, wenn man auf der Strasse kontrolliert wird.

Kann ja verstehen, dass die Stadt kein Geld hat, aber ist doch schon etwas weit hergeholt, so Steuern zu kassieren.

Diese Geschichte ereignete sich heute bei einem Freund.

Mein Trailer ist ohne Probleme mit dem Grünen Kennzeichen in D bestückt, ohne diese Wettkampfgeschichte und ohne diese Fragen, auch heute erledigt. Das war aber auch nicht in Berlin, sondern im Nachbarbundesland.

Passt doch alles nicht wirklich zusammen.
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  #10  
Alt 28.04.2009, 14:24
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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meine trailer sind

SDAH (Starrdeichselanhänger) Anhänger für Sportgeräte - Bootstransporter.

damit bekommt man ganz normal betriebserlaubnis und fahrzeugschein und grünes kennzeichen bei der zulassungsstelle - ich würde dort rumfragen im raum bei den mitarbeitern wer sich auskennt.

steuer und versicherungsfrei sind die auch, also keine doppelkarte, keine einzugsermächtigung für die steuern ...
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #11  
Alt 28.04.2009, 14:26
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Zeig doch mal ein Bild von dem Anhänger.
Wenn es sich um einen Anhänger mit Ladefläche handelt, womit ein Schlauchi transportiert wird (als Beispiel), ist es natürlich kein Sportgeräteanhänger. Wenn es ein typischer Bootstrailer ist natürlich schon.

Gruß Torben
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  #12  
Alt 28.04.2009, 14:38
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Das ist ein Trailer für Boote von Brenderup.

Der Hammer ist, dass in diesem Amt zwei Damen sitzen und sich folgendes Gespräch zwischen den Damen ereignete.

Zweite Dame zur Ersten:
Warum machst du so ein Gewese? In unserem Hafen haben alle Trailer GRÜNE Kennzeichen.

Erste Dame zur Zweiten:
Das ist mir egal, in unserem Hafen haben alle Trailer SCHWARZE Kennzeichen.

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  #13  
Alt 28.04.2009, 14:42
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was n da sfür ne kfz zulassungsstelle wo die frauen hinterm schalter was mit booten und häfen privat zu tun haben ...
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  #14  
Alt 28.04.2009, 14:43
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
was n da sfür ne kfz zulassungsstelle wo die frauen hinterm schalter was mit booten und häfen privat zu tun haben ...
Entweder Kreuzberg oder Lichtenberg

warum hast du nicht einfach gesagt, daß du an Wettkämpfen teilnimmst ???? Wie hätte sie das kontrollieren sollen und wo hätte sie die grenze des wie oft festgelegt. wär sicher spannend geworden.

Für dich gibts nur eins: noch mal hin zu dem Laden und diesmal nicht abwimmeln lassen.
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  #15  
Alt 28.04.2009, 14:45
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Zitat:
Zitat von Kurzschaft Beitrag anzeigen
Kann mir jemand den Gesetzestext verraten? Gibts einen Link?
Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html

Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=243&paid=3

Das mit den Wettkämpfen ist Blödsinn. Gibt auch keinerlei Grundlage für diese Behauptung. Da hat sie den Gesetzestext falsch interpretiert.
Der Anhänger darf zwar ausschließlich für das Sportgerät (oder Tier zu Sportzwecken, wie Pferd) benutzt werden. Es ist aber egal ob man dann gemütlich übern Kanal fährt oder mit dem Pferd durch die Prärie reitet, mit dem ausschließlich soll nur die anderweitige Nutzung ausgeschlossen werden. Man darf ihn z.B. nicht für Umzüge benutzen, weil er dann nicht mehr steuerfrei wäre und es somit einer Steuerhinterziehung gleich käme.

Aber weningstens hat sie schon mal den Gesetzestext gelesen, da habe ich leider schon ganz andere Behauptungen frei aus dem Bauch heraus hören müssen. Im Endeffekt sind aber anschließend immer alle Trailer nach diesen Gesetzes-Links mit grünem Kennzeichen versehen worden.

Sag ihr doch sonst, Du trainierst mit Deiner Familie zusammen mit dem Boot für einen Wettkampf, dann passt es der überengagierten Zulassungsbeamtin bestimmt wieder.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 28.04.2009, 14:45
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
was n da sfür ne kfz zulassungsstelle wo die frauen hinterm schalter was mit booten und häfen privat zu tun haben ...
Die sitzen doch oft alle in einem Großraumbüro.
Kann ja sein, dass diese Damen auch privat Boote besitzen.
Mich würde interessieren, was die fürn Kennzeichen am Trailer haben
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  #17  
Alt 28.04.2009, 14:49
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html

Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=243&paid=3

Das mit den Wettkämpfen ist Blödsinn. Gibt auch keinerlei Grundlage für diese Behauptung. Da hat sie den Gesetzestext falsch interpretiert.
Der Anhänger darf zwar ausschließlich für das Sportgerät (oder Tier zu Sportzwecken, wie Pferd) benutzt werden. Es ist aber egal ob man dann gemütlich übern Kanal fährt oder mit dem Pferd durch die Prärie reitet, mit dem ausschließlich soll nur die anderweitige Nutzung ausgeschlossen werden. Man darf ihn z.B. nicht für Umzüge benutzen, weil er dann nicht mehr steuerfrei wäre und es somit einer Steuerhinterziehung gleich käme.

Aber weningstens hat sie schon mal den Gesetzestext gelesen, da habe ich leider schon ganz andere Behauptungen frei aus dem Bauch heraus hören müssen. Im Endeffekt sind aber anschließend immer alle Trailer nach diesen Gesetzes-Links mit grünem Kennzeichen versehen worden.

Sag ihr doch sonst Du trainierst mit Deiner Familie zusammen mit dem Boot für einen Wettkampf, dann passt es der überengagierten Zulassungsbeamtin bestimmt wieder.

Gruß
Norman
Sollte ich also auf einem Trailer mit Grünem Kennzeichen eine Holzplatte transportieren oder etwas anderes als ein Boot, dann wäre da nichts versichert. Soweit kann ich das nachvollziehen. Erscheint logisch.

Sollte mich jemand von der Polizei also anhalten und nach dem Weg fragen, bin ich mit der Familie auf Wettkampfkurs. Ja Ne is klar
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  #18  
Alt 28.04.2009, 14:53
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Zitat:
Zitat von Kurzschaft Beitrag anzeigen
Sollte mich jemand von der Polizei also anhalten und nach dem Weg fragen, bin ich mit der Familie auf Wettkampfkurs. Ja Ne is klar
Das war natürlich ein Scherz, die Wettkampfgeschichte interessiert niemanden, die hat sich die Zulassungstante selbst zusammengereimt.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 28.04.2009, 15:17
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Manchmal hilft das Wort "Dienstaufsichtbeschwerde" ganz gut...
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  #20  
Alt 28.04.2009, 15:25
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jo damit schlägst du alle türen zu

eine krähe pickt einer anderen kein auge aus
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  #21  
Alt 28.04.2009, 15:28
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
jo damit schlägst du alle türen zu

eine krähe pickt einer anderen kein auge aus
Das glaube ich nicht, weil es nämlich für den Vorgesetzten ein Mordsschreibkram ist und in die Personalakte kommt. Da hat keiner Bock drauf.
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  #22  
Alt 28.04.2009, 15:34
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Das mit den Wettkämpfen ist Blödsinn. Gibt auch keinerlei Grundlage für diese Behauptung. Da hat sie den Gesetzestext falsch interpretiert.
Der Anhänger darf zwar ausschließlich für das Sportgerät (oder Tier zu Sportzwecken, wie Pferd) benutzt werden.
Und wenn im Schein SDH-Sportgeräte steht ohne Spezifizierung, dann darfst du auch andere Sportgeräte transportieren. ZB Stellst dein Pferd oder deinen Geländewagen auf den Trailer(*).

Gibt zwar blöde Blicke aber nur einmal ne Diskussion damals an der Grenze, danach kannten die mich

(*) enwandfreie Ladungssicherung vorrausgesetzt
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MFG René

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  #23  
Alt 28.04.2009, 16:52
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Manchmal hilft das Wort "Dienstaufsichtbeschwerde" ganz gut...
Na na, wer wird denn gleich so böse Wörter benutzen wollen?
Ich glaube nicht, dass sie absichtlich den Parapraphen falsch interpretiert hat. Sie ist bestimmt nur gedanklich irgendwo falsch abgebogen.
Das Problem lässt sich sicher freundlich und einvernemlich mit ihr gemeinsam klären.

Gruß
Norman
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  #24  
Alt 28.04.2009, 17:53
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Andy von Fehmarn Andy von Fehmarn ist offline
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@ kurzer Karsten
Ich wundere mich nur das es diesmal nur einem Kumpel passiert ist...eigentlich bist du doch für solche Sachen immer vorgesehen

ach ja,
heute in Flügge nur einen Hornhecht, keine Meerforellen mehr da
__________________
Mann kann das Leben nur rückwärts verstehen,
aber man muss es vorwärts leben.
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  #25  
Alt 28.04.2009, 21:02
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@ kurzer Karsten
Ich wundere mich nur das es diesmal nur einem Kumpel passiert ist...eigentlich bist du doch für solche Sachen immer vorgesehen

ach ja,
heute in Flügge nur einen Hornhecht, keine Meerforellen mehr da
Mein Ehrenwort, ich habe es so nicht erlebt.
Schwiegermutter hat meinen Trailer heute angemeldet und die wollten noch nicht mal einen Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis haben.
So ist das, das ist die Wahrheit
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