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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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Themen-Optionen
  #1  
Alt 28.04.2009, 09:34
Elbfahrer Elbfahrer ist offline
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19 Danke in 15 Beiträgen
Standard Sicherheit an bord, was muß (Gesetz) da sein?

Hallo an alle,

was muß eigentlich auf dem Mobo an Ausrüstung vorhanden sein? (Ostsee)
Ich mein jetzt nicht was alles gut und wichtig ist, sondern was muß ich haben, wenn die Wapo mich kontrolliert.
Ist z.b. ein Ankerball Pflicht? auch wenn ich nicht ankern will.
Genauso Ankerlicht?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht an der Ausrüstung sparen, hab auch glaube ich fast alles, aber was muß ich haben?
BSH-Beleuchtung ist klar, Rettungswesten auch, Führerschein, Bootszulassung.

viele Grüsse
Peter
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  #2  
Alt 28.04.2009, 09:54
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Bei sichtigem Wetter ist nix Pflicht! Es gibt für Sportboote keine Ausrüstungspflicht!

Aber:
Wenn Funk an Bord: Funkzeugnis und Anmeldung
Wenn nach der Dämmerung oder bei unsichtigem Wetter unterwegs: Beleuchtung (BSH- zugelassen)
Wenn ankern: Ankerball / Licht

etc...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #3  
Alt 28.04.2009, 10:07
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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2.027 Danke in 905 Beiträgen
Standard

Sicherheit im See-Küstenbereich, Sorgfaltsregeln für Wassersportler:

http://www.boote-forum.de/showthread...ight=leitfaden

das tritt spätestens ein wenn etwas passiert ist.

Gruß
Axel
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  #4  
Alt 28.04.2009, 10:07
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
Standard

Im folgenden link findest Du Ausrüstungsempfehlungen (pdf-Datei) von der Wasserschutz NRW.
Dürfte überwiegend auch auf der Ostsee sinvoll sein.

http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...ontrollen.html
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 28.04.2009, 10:13
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Lernt man das nicht beim Führerschein?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 28.04.2009, 10:57
Elbfahrer Elbfahrer ist offline
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19 Danke in 15 Beiträgen
Standard

Hallo Micha,
doch das lernt man in der Fahrschule, aber bei Dieter stand: Etwa eine Minute später macht die WaschPo an unserer Steganlage fest und führt eine "Routinekontrolle" durch. Führerschein, Schwimmwesten und Ankerball wollten sie sehen.
Darum meine Frage.

viele grüsse

Peter
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  #7  
Alt 28.04.2009, 11:09
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Standard

Wenn du rausfährst (evt. sogar mit Kindern) und keine passenden Rettungswesten für alle an Bord dabeihast, werden die bei einer Kontrolle nicht nur bedenklich mit dem Kopf wackeln. Ebenso "muss" eine Schallsignaleinrichtung (See), da reicht auch eine Trööte, vorhanden sein und auch eine Lampe für unsichtiges Wetter. Rote Flagge ist auch nicht verkehrt.

Lampe, Trööte und Flagge nehmen nicht viel Platz weg und über R-Westen brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren.

Als Führerscheininhaber werden sie dich sonst auf jeden Fall kostenpflichtig auf deine Sorgfaltspflichten hinweisen.

Ob die das wirklich kostenpflichtig können, wird man bei einer entsprechenden, uneinsichtigen Diskussion erleben können. Es kann natürlich wenn man sich einsichtig erweist auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben. (Die Frage, wo das jetzt nun genau steht, würde ich mir verkneifen, eher die Frage stellen was sie sonst noch für sinnvoll erachten (Anker, Paddel, Feuerlöscher und weiteres mehr, je nach Fahrgebiet, Tageszeit und Bootsgröße.)
__________________
gregor

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  #8  
Alt 28.04.2009, 11:13
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wenn du rausfährst (evt. sogar mit Kindern) und keine passenden Rettungswesten für alle an Bord dabeihast, werden die bei einer Kontrolle nicht nur bedenklich mit dem Kopf wackeln. Ebenso "muss" eine Schallsignaleinrichtung (See), da reicht auch eine Trööte, vorhanden sein und auch eine Lampe für unsichtiges Wetter. Rote Flagge ist auch nicht verkehrt.

Lampe, Trööte und Flagge nehmen nicht viel Platz weg und über R-Westen brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren.

Als Führerscheininhaber werden sie dich sonst auf jeden Fall kostenpflichtig auf deine Sorgfaltspflichten hinweisen.

Ob die das wirklich kostenpflichtig können, wird man bei einer entsprechenden, uneinsichtigen Diskussion erleben können. Es kann natürlich wenn man sich einsichtig erweist auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.
Es gibt keine Ausrüstungspflicht!!!!

Also auch keine Diskussionen oder gar Strafen!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #9  
Alt 28.04.2009, 11:17
Elbfahrer Elbfahrer ist offline
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19 Danke in 15 Beiträgen
Standard

bis auf die rote Flagge hab ich alles und bei mir fährt niemend ohne Weste.
Selbs Rettungsring mit Leine, Feuerlöscher... alles da.
Mir ging es nur darum ob das wirklich Pflicht ist.
Übrigens ist auch eine erste Hilfe-Ausrüstung an Borg. (kann ich auch mit umgehen)
viele Grüsse

Peter
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  #10  
Alt 28.04.2009, 12:08
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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14.632 Danke in 2.140 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Elbfahrer Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

was muß eigentlich auf dem Mobo an Ausrüstung vorhanden sein? (Ostsee)
............ BSH-Beleuchtung ist klar..................... Peter
Wohl nicht mehr. Die Vorschrift wurde wohl geändert (Laut Aussage der WSP Emden anläßlich einer Schulung zum Thema "Sicherheit auf See".) Es ist nicht mehr vorgeschrieben, daß eine BSH-Abnahme vorliegen muß.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #11  
Alt 28.04.2009, 12:39
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Dirk H. Dirk H. ist offline
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Boot: die "Tosa", fast fertig...
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Standard

Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Wohl nicht mehr. Die Vorschrift wurde wohl geändert (Laut Aussage der WSP Emden anläßlich einer Schulung zum Thema "Sicherheit auf See".) Es ist nicht mehr vorgeschrieben, daß eine BSH-Abnahme vorliegen muß.

Wat is ???? Sollten die tausenden Gebete von Bootsrestauratoren und Selbstbauern endlich erhört worden sein ??? Endlich keine völlig überteuerten und bescheuert aussehenden Lampen mehr ans Boot bappen müssen?? Das wäre fast zu schön um wahr zu sein. Ich hab aber ein Kumpel hier bei der Emder Entenpolente, den ruf ich mal nachher gleich mal an. Mal schauen was er so sagt....
__________________
ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #12  
Alt 28.04.2009, 13:06
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Es gibt keine Ausrüstungspflicht!!!!

Also auch keine Diskussionen oder gar Strafen!
Zitat:
Zitat von bmvbs
....Darüber hinaus müssen weitere sicherheitsrelevante Ausrüstungsgegenstände auf Sportfahrzeugen nach den Grundsätzen der seemännischen Sorgfaltspflicht beachtet werden, so wie sie der allgemeine Seemannsbrauch oder die Situation erfordern. Den Sorgfaltspflichten kommt die gleiche rechtliche Bedeutung zu wie den gesetzlichen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften.
Quelle

Ja, Ja, du wirst schon Recht haben....

Vielleicht liest du dir das Merkblatt doch nochmal durch.
__________________
gregor

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  #13  
Alt 28.04.2009, 13:26
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Nachtrag:

und dass diese in der Tat bußgeldbehaftet sind findest du auch hier:

Zitat:
Zitat von bmvbs
...Damit kommt den Sorgfaltspflichten die gleiche rechtliche Bedeutung zu wie den Verkehrsvorschriften. Verletzungen der Verkehrsvorschriften und der seemännischen Sorgfaltspflichten sind gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO bußgeldpflichtig....
Quelle

Einen Auszug der Preisliste gemäß SeeSchStrO § 61 findest du hier:

click!
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gregor

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  #14  
Alt 28.04.2009, 13:28
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28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Quelle

Ja, Ja, du wirst schon Recht haben....

Vielleicht liest du dir das Merkblatt doch nochmal durch.
sehr schön es dürfen also nur noch Boote über 10m aufs Wasser, wenn die das alles mitschlörren sollen.....ich habe zwar fast alles an Bord, darf aber warscheinlich nicht mehr raus, weil ich die laut meiner CE zulässige Zuladung von 798kg überschreite

Quelle siehe oben:
Zitat:
ein ordnungsgemäß kompensierter Magnet-Regelkompass*
— eine Kompass-Peileinrichtung oder ein Peilkompass*
— ein Echolot
— eine Deviationstabelle*
— aktuell berichtigte Seekarten und Seebücher für das Fahrtgebiet, bzw. gleichwertige elektronische Sys teme*
— Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke
— ein Empfänger für ein weltweites Satellitennaviga tionssystem*
— ein Radarreflektor oder Transponder*
— eine Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS
— eine Empfangsanlage für Schiffssicherheitsinformationen
— eine Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest sowie die Kollisionsverhütungs regeln
— ein Schiffstagebuch
Alle an Bord sollten mit den Sicherheitsausrüstungen vertraut sein
Sicherheitsausrüstung für den Seenotfall
— ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife für jede Person — Sicherheitsgurte (Lifebelts) nach DIN-EN-1095 für jedes Besatzungsmitglied, mit Karabinerhaken zum Einpicken — Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte — Seenot-Signalmittel — Streichhölzer oder Feuerzeuge
Sonstige Ausrüstungsempfehlungen
Zusätzlich sollten Sie je nach Fahrgebiet folgende Aus rüstung auf den See- und Binnengewässern an Bord haben:
  1. zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklasse ABC, entsprechend DIN 14406, amtlich geprüft, gebrauchsfertig und leicht erreichbar montiert
  2. ein Schöpfgefäß zum Wasserschöpfen oder eine von Hand bedienbare Bilge-Pumpe
  3. ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette (Regel: die Länge der Leine sollte mindestens 5 mal, die Länge der Kette mindestens 3 mal der Wassertiefe entsprechen; aber auch hier gilt die Aussage: je länger, desto besser!)
  4. Handlampen, davon eine besonders lichtstark, die auch zum Geben von Notsignalen geeignet ist, spritzwassergeschützt, mit Reserve-Batterien und -Glühlampen
  5. eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
  6. ein aktiver oder passiver Radar-Reflektor
  7. Absperrventile an allen Kraftstofftanks
16 Sicherheit auf dem Wasser Kugelkompass eine UKW-Sprechfunkanlage
ein Rundfunkempfänger für Wetterberichte
eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichen für jedes Besatzungsmitglied (soweit sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist – siehe Seite 15)
mindestens ein Rettungsring oder ein Schwimmkissen jeweils mit umlaufender Greifleine (soweit sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist – siehe Seite 15)
eine schwimmfähige Rettungsleine von mindestens 16 m Länge (Anmerkung: international vorgeschrieben nach SOLAS 74/83 ist eine 30-m-Leine)
ein Rettungsfloß, das so bemessen sein muss, dass es die gesamte Besatzung aufnehmen kann; es soll entsprechend dem Fahrtbereich ausgerüstet und mit genügend Notproviant und Wasser versehen sein
Bootshaken für An- und Ablegemanöver sowie eine ausreichende Anzahl Fender
eine rote Flagge, Mindestmaß 60 x 60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit
  1. Nebelhorn
  2. Leuchtfeuerverzeichnis und Gezeitentafel sowie Handbücher für den Funkdienst – je nach Fahrt bereich
  3. ein Log
  4. Logbuch
  5. Sicherheitsleinen, Wurfleinen, Schleppleinen
  6. ein Barometer oder ein Barograph zum Ablesen des Luftdrucks
  7. ein Fernglas
  8. zwei Paddel oder Riemen
  9. entsprechendes Werkzeug
  10. Ersatzteile
  11. Reservekanister
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 28.04.2009, 16:30
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Standard So wild...

... ist es dann ja auch wieder nicht.

Die Einschränkung heißt hier ganz klar "nach Situation" und "nach guter Seemannschaft", und dabei wird sowohl die Bootsgröße als auch Fahrtgebiet berücksichtigt. Auf einem Kunsstoffschlauchboot werden die dich schon nicht auf eine Deviationstabelle festnageln.

Aber wie schon ausgeführt, da gibt es Ausrüstungen (Westen, rote Flagge, Trööte, Lampe) die man bestimmt nicht diskutiert. Der Platzbedarf ist mehr als gering. Erwischt man dich 3km von der Küste weg, wollen sie bestimmt auch einen Kompass und ggf. einen Feuerlöscher sehen. Ist das Boot dann zu klein, ist es halt nicht geeignet. Zeigt man sich zudem noch einsichtig und gibt zu erkennen, dass man sich um den Punkt Sicherheitsaurüstung schon Gedanken gemacht hat und auch will, reicht ja auch eine (kostenlose) Verwarnung / Belehrung mit ein paar guten Tipps was vielleicht auch noch sinnvoll wäre. Die Jungs auf dem Wasser sind meist weitaus entspannter als die Kollegen an Land.

Aber von einer Diskussion á la "wo-steht-das-denn", würde ich halt wirklich absehen, sonst wird da schnell auch noch "mit Gefährdung" draus, (auch das ist Ermessenssache: wie, wen und weswegen ich gefährdet habe). Mit dem "Es gibt keine Ausrüstungspflicht." führst du einen verlorenen Kampf.

War ja nicht böse gemeint, aber man sollte halt nur wissen, wenn die wollen, können die schon, und sich selbst wirklich mal Gedanken über eine vernünftige Sicherheitsausrüstung machen.

Ich habe auf meinem 4,5m Boot ohne Probleme immer dabei:

  • 4 Festmacher in unterschiedlicher Länge
  • 1 Anker mit 2m Kettenvorlauf und 30m Leine
  • 1 Ankerball steckbar
  • 1 Handlampe mit Rot und Grünfilter (s.u.)
  • 1 Rundumlicht (nicht CE) und Seitenlampen (nicht CE, ist aber jetzt Rechtens auf See, Anpassung an KVR vom 29.03.09)
  • 1 Ösfass
  • 1 elektr. Lenzpumpe
  • 1 kleiner Werkzeugsatz (großer Engländer, Schraubenzieher Kreuz und Blatt, große Kombizange, Kerzennuss die mit dem Engländer benutzt werden kann, 3 x Ersatzzündkerzen)
  • 4 x Rettungswesten unterschiedlicher Größe (3 x Feststoff, 1 verstellbare Halbautomatik)
  • 1 x rote Flagge
  • 1 x Feuerlöscher
  • 1 x Handgps
  • 1 x Handkompass
  • 1 x KFZ-Verbandkissen wasserdicht verpackt
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (28.04.2009 um 16:49 Uhr) Grund: Ergänzung pers. Ausrüstung
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  #16  
Alt 28.04.2009, 16:54
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44.657 Danke in 16.445 Beiträgen
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Nur gut, daß ich noch nie kontrolliert wurde.
Außer Schwimmwesten (wenn überhaupt, je nach Fahrgebiet und Wassertemperatur), Anker ohne Ball und selbstverständlich Paddel habe ich normalerweise auf der 4,5m Jolle nichts dabei.
Festmacher gehören zum Boot wie die Pinne.

Logisch, es können auch schon mal Signalmittel, Beleuchtung etc. dabei sein, wenn die Möglichkeit besteht, daß das gebraucht wird.
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  #17  
Alt 28.04.2009, 18:45
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Moin,
so ganz verstehe ich das Problem nicht! Die nachgefragte Sicherheitsausrüstung kostet nun wirklich nicht die grosse Kohle und sinnvoll ist sie allemal. Mit meinem Dampfer über 12m muss noch etwas mehr Aufwand treiben, aber maule doch auch nicht dauernd. Und wenn ich dann die Kühlboxen, Stereoanlagen, Wakeboard, Hochglanzedelstahldebatten lese, scheint es mehr an der fehlenden Einsicht, als an den Euronen zu liegen. Und der Menschenverstand darf eingeschaltet bleiben, Paddel auf einem 18 t Boot sind nicht Pflicht.
gruesse
Hanse
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  #18  
Alt 28.04.2009, 19:52
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Nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe das fast alles an Bord (gute Seemannschaft), aber es steht in keinem Gesetz und kann somit auch nicht bestraft werden.
Zitat:

ein ordnungsgemäß kompensierter Magnet-Regelkompass* hab ich
— eine Kompass-Peileinrichtung oder ein Peilkompass* hab ich
— ein Echolot hab ich
— eine Deviationstabelle* hab ich nicht!!!
— aktuell berichtigte Seekarten und Seebücher für das Fahrtgebiet, bzw. gleichwertige elektronische Sys teme* hab ich beides
— Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke hab ich
— ein Empfänger für ein weltweites Satellitennaviga tionssystem* hab ich
— ein Radarreflektor oder Transponder* hab ich
— eine Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS hab ich
— eine Empfangsanlage für Schiffssicherheitsinformationen hab ich
— eine Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest sowie die Kollisionsverhütungs regeln hab ich
— ein Schiffstagebuch hab ich
Alle an Bord sollten mit den Sicherheitsausrüstungen vertraut sein
Sicherheitsausrüstung für den Seenotfall
— ohnmachtsichere Rettungsweste mit Signalpfeife für jede Person hab ich
— Sicherheitsgurte (Lifebelts) nach DIN-EN-1095 für jedes Besatzungsmitglied, mit Karabinerhaken zum Einpicken hab ich
— Rettungsring mit Wurfleine und Leuchte hab ich
— Seenot-Signalmittel hab ich
— Streichhölzer oder Feuerzeuge hab ich
Sonstige Ausrüstungsempfehlungen

Zusätzlich sollten Sie je nach Fahrgebiet folgende Aus rüstung auf den See- und Binnengewässern an Bord haben:
  1. zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklasse ABC, entsprechend DIN 14406, amtlich geprüft, gebrauchsfertig und leicht erreichbar montiert hab ich
  2. ein Schöpfgefäß zum Wasserschöpfen oder eine von Hand bedienbare Bilge-Pumpe hab ich plus elektrische Bilgenpumpe
  3. ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette (Regel: die Länge der Leine sollte mindestens 5 mal, die Länge der Kette mindestens 3 mal der Wassertiefe entsprechen; aber auch hier gilt die Aussage: je länger, desto besser!) hab ich 40m 10mm
  4. Handlampen, davon eine besonders lichtstark, die auch zum Geben von Notsignalen geeignet ist, spritzwassergeschützt, mit Reserve-Batterien und -Glühlampen hab ich
  5. eine Erste-Hilfe-Ausrüstung hab ich
  6. ein aktiver oder passiver Radar-Reflektor hab ich
  7. Absperrventile an allen Kraftstofftanks hab ich
16 Sicherheit auf dem Wasser Kugelkompass eine UKW-Sprechfunkanlage

ein Rundfunkempfänger für Wetterberichte hab ich
eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichen für jedes Besatzungsmitglied (soweit sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist – siehe Seite 15) hab ich
mindestens ein Rettungsring oder ein Schwimmkissen jeweils mit umlaufender Greifleine (soweit sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist – siehe Seite 15) hab ich
eine schwimmfähige Rettungsleine von mindestens 16 m Länge (Anmerkung: international vorgeschrieben nach SOLAS 74/83 ist eine 30-m-Leine) hab ich
ein Rettungsfloß, das so bemessen sein muss, dass es die gesamte Besatzung aufnehmen kann; es soll entsprechend dem Fahrtbereich ausgerüstet und mit genügend Notproviant und Wasser versehen sein hab ich
Bootshaken für An- und Ablegemanöver sowie eine ausreichende Anzahl Fenderhab ich

eine rote Flagge, Mindestmaß 60 x 60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit hab ich
  1. Nebelhornhab ich
  2. Leuchtfeuerverzeichnis und Gezeitentafel sowie Handbücher für den Funkdienst – je nach Fahrt bereich hab ich
  3. ein Log hab ich
  4. Logbuch hab ich
  5. Sicherheitsleinen, Wurfleinen, Schleppleinenhab ich
  6. ein Barometer oder ein Barograph zum Ablesen des Luftdrucks hab ich noch nicht kommt aber noch
  7. ein Fernglas hab ich
  8. zwei Paddel oder Riemen hab ich im Schlauchi
  9. entsprechendes Werkzeug hab ich
  10. Ersatzteile hab ich
  11. Reservekanister hab ich


- zusätzlich noch Radar /Plotter mit Overlay und AIS
- Signalpistole
- Lifelines
- 2ter Anker mit Bleileine
- Fluxgatekompass
- 2tes GPS
- Laptop mit Navi-Software
- ausreichend Bier
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Hendrik
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Alt 28.04.2009, 20:07
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Na, Hendrik,

dann kann ja nichts passieren, wenn mal was passiert, was hoffentlich nie passiert, aber vorkommen kann.

Gruß
Gerd
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  #20  
Alt 28.04.2009, 20:31
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Zitat:
Zitat von gerdkat Beitrag anzeigen
Na, Hendrik,

dann kann ja nichts passieren, wenn mal was passiert, was hoffentlich nie passiert, aber vorkommen kann.

Gruß
Gerd

Wie gesagt ich finde das alles ja auch vernünftig, aber ich will mich nicht dazu gezwungen fühlen! Das ist ein gewaltiger Unterschied!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #21  
Alt 28.04.2009, 20:38
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wie gesagt ich finde das alles ja auch vernünftig, aber ich will mich nicht dazu gezwungen fühlen! Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Genau so geht's mir. Ich werde schlicht nicht gerne kontrolliert. Und finde Kontrollieren eine antrengende Tätigkeit. Schon bei den eigenen Kindern.

Für die ich jetzt noch ein Abendessen koche. Etwas spät, aber wir haben alle Hunger.

Einen schönen Abend im bf wünscht
Gerd
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  #22  
Alt 29.04.2009, 08:39
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geklaut bei den OSO´s:
Zitat:
Wasserschutzpolizei mahnt Sportbootfahrer
18.04.2009 - WIESBADEN


Für Sportboote gibt es keine Vorschriften für eine Mindestausrüstung. Um für mehr Sicherheit auf dem Wasser zu sorgen, will die Wasserschutzpolizei Hessen in den kommenden Wochen Bootseigner mit der "Aktion Sportbootsicherheit" sensibilisieren.

40.000 Sportboote sind in Hessen amtlich registriert, von der Segeljolle über das motorbetriebene Schlauchboot bis hin zur Yacht. Rechtzeitig zum Auftakt der neuen Saison können sich die Bootsbesitzer jetzt bei der Wasserschutzpolizei im Rahmen der "Aktion Sportbootsicherheit" einen Aufkleber abholen.

Das unscheinbare weiß-blaue "Bapperl" signalisiert: Mein Boot ist sicher. Vorausgesetzt, es hat den Sicherheitscheck bestanden. Dieser wird anhand einer Checkliste durchgeführt, die auf Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums und der Sportbootverbände basiert. Ausgehend von den Anforderungen der drei verschiedenen Typen "offenes Sportboot", “gedecktes Sportboot" und "Sportboot ohne Maschine" werden hier Standards wie Sicherheits- und Rettungsausrüstung, Signalmittel oder technische Ausrüstung abgeklopft.

Die Wasserschutzpolizei Hessen warb am Freitag im Bootshaus des Wiesbadener Yachtclubs für die Aktion und wird in den kommenden Wochen gezielt auf Wassersportvereine zugehen. Sportbootfahrer ­ auch solche, die nicht im Verein organisiert sind ­ können ihre Boote kostenlos und freiwillig checken lassen. "Die Sicherheit auf dem Wasser ist uns sehr wichtig", sagt Norbert Hübscher, Leiter der Wasserschutzpolizei Rüdesheim.

In Notsituationen solle jeder Bootfahrer mit den Mindeststandards an Sicherheit ausgerüstet sein. Das Problem: "Es gibt für Sportboote keine rechtliche Verpflichtungen", wie Hübscher erklärt. Der Aufkleber solle "ein sichtbares Symbol" dafür sein, dass dem Bootseigner die Sicherheit an Bord wichtig ist. So hofft die Wasserschutzpolizei, auf das Thema aufmerksam zu machen und die Sportbootfahrer zu sensibilisieren.

Kontrollen nach dem Sicherheitsstandard werden normalerweise nicht durchgeführt. "Es kommt aber tatsächlich immer wieder die Frage: Was brauche ich genau?", erzählt Polizeihauptkommissar Stephan Lill. “Es gibt bestimmt viele Sportbootfahrer, die da unsicher sind." Die elf zum Auftakt vom Yachtclub Wiesbaden geprüften Boote haben den Check übrigens alle bestanden. “Die waren natürlich auch alle gut vorbereitet, da lag alles griffbereit", sagt Wasserschutzpolizist Lill und grinst

Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/6718769.htm
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #23  
Alt 29.04.2009, 09:44
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Als erstes müsste man klären, wo gefahren wird. Es gibt einen Unterschied zwischen Binnen, See und Hochsee, also ich beziehe mich auf KVR mit der Hochsee und der ergänzenden SeeSchStrO für See, bzw. Ems.
Verankert ist das in der IMO und die gilt auch für Sportfahrzeuge ohne Einschränkung!
http://de.wikipedia.org/wiki/Kollisi...%BCtungsregeln

Fahre ich in Internationalen Gewässern, gilt das Internationale Seeverkehrsrecht, befahre ich Seeschiffahrtsstrassen, kommen zusätzlich dessen Anforderungen dazu. Fahre ich Binne trägt das Regelwerk des jeweiligen Landes, soll heißen Überfahre ich eine Grenze, muß ich landestypische Anforderungen erfüllen.

Beim Sportbootführerschein ist Frage 317 wohl aufschlussreich.

Es gibt keine feste List, welch Gegenstände mitgeführt werden müssen, dass stimmt. Es gibt dafür nur den Begriff "Gute Seemannschaft", der aussagt: Das jeder der Schifffahrt betreibt, egal in welcher Form, dessen Risiken kennt und diese durch Wissen und Ausrüstung so minimal hält wie möglich.
Das bedeutet im Umkehrschluss, das auf dem Meer: Anker, RW, Verholleinen, Kompaß usw unumgänglich sind.

Ein Skipper ohne Naut.-Karten, hat 3 Monate Fahrverbot erhalten, weil er das Verkehrstrennungsgebiet in der Unterelbe gekreuzt hat.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Alt 29.04.2009, 10:56
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Im Zitat des #25 steht es doch ganz eindeutig: Für Sportboote gibt es keine Vorschriften für eine Mindestausrüstung.

Somit kann es bei einer "Kontrolle" auch kein Bußgeld geben, weil gegen keine Vorschrift/ Verordnung/ Gesetz verstoßen wird.

Trotzdem wird jeder halbwegs normal denkende Mensch seine Ausrüstung dem Fahrgebiet und der Bootsgröße entsprechend wählen, geht es doch um seine Sicherheit und nicht die der Polizei, Gesetzgeber o.ä. ...

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #25  
Alt 29.04.2009, 11:14
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gregor

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