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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Meine Frau hat letztes Jahr ohne mit mir vorher darüber zu reden, für die VWL, die ihr der Arbeitgeber zahlt, einen Bausparvertrag abgeschlossen, weil ihr das von ihrer Bank zu geraten wurde. Sie ergänzt die monatl. Zahlungen durch einen eigenen kleinen Betrag.
Allerdings hat man ihr einen BSP in Höhe von 30.000€ aufs Auge gedrückt. (wir brauchen überhaupt keinen BSP-Vertrag und können den niemals nutzen und bei den monatlichen Zahlungen ist der noch nicht einmal zuteilungsreif, wenn sie in 12 Jahren in Rente geht !!) Nun habe ich durch Zufall die Jahresabrechnung (u.a. für den Fiskus) in die Hand bekommen und mich hat fast der Schlag betroffen : da hat man ihr eine Abschlußgebühr von über 300.-€ berechnet. Mir ist nun völlig klar, daß in den AGB die Abschlußgebühr aufgeführt ist. Allerdings wurde meine Frau bei Abschluß in der Bankfiliale nicht über die Höhe in Kenntnis gesetzt (steht natürlich im Kliengedruckten) und ihr auch nicht gesagt, daß ein 5000.-€ BSP-Vertrag zur Wahrung ihrer VWL ebenfalls ausgereicht hätte oder daß es auch andere Anlagemöglichkeiten gegeben hätte. Ich bin nun der Meinung, daß die Bank ihrer Beratungspflicht nicht bzw. nicht angemessen nachgekommen ist. Was meint Ihr dazu ?? Bitte keine Klugscheisserei, sondern echte Meinungen bzw. Tips !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#2
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Ach, das waren noch Zeiten.
![]() Bausparprovisionen zählten damals zu meinen Lieblingen, weil darüber nicht gefeilscht werden konnte. Von Kick-back bei größeren Beträgen mal abgesehen. Das 1% ist vorgeschrieben und bei Allen gleich. Darauf hinzuweisen ist immer, allerdings meine ich mich schwach zu erinnern, dass die Gebühr nicht nur im Kleingedruckten, sondern durchaus an exponierter Stelle gestanden hat. Ob der Betrag zu hoch ist, liegt natürlich am Tarif und der monatlichen Einzahlung. Du brauchst zT ja nur 40% der Bausparsumme, um in die Zuteilung zu kommen, mehr als 50% sind es i.d.R. sowieso nicht. 40% * 30' = 12' / 12 Jahre / 12 Monate = 83€ im Monat. Passt es dann vielleicht ? Abgesehen davon, dass es für Eure Zwecke vielleicht nicht das beste Produkt war : Wenn Du das Geld haben willst, kannst Du den Vertrag ungeachtet der Zuteilung mit Fristen kündigen. Nur Deine 300€ bekommst Du nicht wieder. Gruß Andreas |
#3
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nicht kündigen .... verkaufen... ist legal...
http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta= optimal sind da natürlich "reife" Verträge... also rund 4 Jahre alt und fast zuteilungsreif... ich würde weiter ansparen und später verkaufen..
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#4
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![]() Zitat:
das riecht schon irgendwie nach "Prämie kassieren", trotzdem aber alles legal sofern deine Frau über 18 Jahre ist und lesen kann. ![]() Bei einer definitiven Falschberatung sehe es wohl anders aus....
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#5
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Wer soll den den kaufen ?
Spaß beiseite, einen Baupsarvertrag kann man mit Zustimmung der BSK verkaufen. Allerdings inst für Käufer nicht das Guthaben interessant, sondern die Bewertungszahl. Und die ist bei einem neuen Vertrag zu vernachlässigen. Gruß Andreas Edit : Dieter hat was ergänzt. Das ist eben hier das Problem, 30' sind an der Untergrenze der interessanten Verträge. Dazu kommt, dass bei einem VL-Vertrag wahrscheinlich die Rendite-Variante (=hoher Darlehenszins) gewählt wurde. Nach Tarifwechsel bekommst Du dann "keine" Guthabenzinsen mehr. |
#6
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wer den kaufen soll ?? vor sechs sieben jahren hat man auch noch alles weggeworfen, heute gibts ebay.... und alles wird verkauft.. u.a. auch Bausparer !!
gib mal einen Bausparer zum Verkauf frei ...du wirst dich wundern... sicher ist die bewertungszahl das interessante dabei... aber dazu zählt nicht nur der eingezahlte Betrag sondern auch die Laufzeit.... und ein Jahr ist und bleibt ein Jahr... Wenn du den Link angeklickt hättest, dann würden dir die Masse von gesuchen für Bausparverträge aufgefallen, die Bausparkassen stimmen normalerweise zu, und besser verkaufen und nix verlieren (oder nur die hälfte) als 300,- EUR
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#7
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Kannst Dich ja mal an Lucky Cash wenden
![]() Dein Rat ist mir zu pauschal, Dieter. Anders als bei Lebensversicherungen, für die ja auch ein guter Zweitmarkt existiert, gibt es bei Bausparverträgen keine Bewertungsdifferenzen zwischen Kontostand und Auszahlung, eine weitere Bearbeitungsgebühr mal weggelassen ![]() Der Erwerber möchte also nur den Anspruch auf das "billige" Bauspardarlehen erwerben. Das ist legitim und auch was wert. Wir sind aber weit davon entfernt, eine Hochzinsphase zu haben. Folglich stoßen alle Bausparer, die den günstigen Bausparzins von 2000 mit ihrem Vertrag verkaufen wollen, im Moment auf wenig Gegenliebe. Gruß Andreas
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#8
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![]() Zitat:
Wenn der Vertrag zuteilungsreif ist nach Einzahlung der 40% besteht doch noch eine gewisse Wartezeit - oder ? Ich meine eben, das sind alles Dinge, die man meiner Frau hätte erklären müssen - über gehört so etwas nicht zur Beratungspflicht der Banken ???? ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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Naja, aus meiner Sicht ist es das falsche Produkt gewesen. Aber viele Leute, die vor 5-6 Jahren das richtige Produkt, z.B. Aktienfonds bekommen haben, wären heute froh, einen Bausparvertrag zu haben. Das ist immer so eine Sache.
Vielleicht hat Deine Frau gesagt, dass ihr sichere Zinsen vor Eventualrendite geht und zack, hatte sie den Vertrag an der Backe. In Eurem Fall hätte es aber auch ein 10.000€ Vertrag getan. Aber wegen falscher Beratung brauchst Du dem nicht aufs Dach zu steigen. Beim nächsten Mal in der Bank freundlich beschweren und fragen, warum denn der Mitarbeiter einen 30.000er besser fand, dann gibt es Gestotter und Du kannst nett fragen, wie sie Euch denn die 200,-- erstatten wollen. Irgendwelche Kompensationsgeschäfte sind da leichter durchzusetzen als bare Erstattung. Gruß Andreas
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#10
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Sprecht über soetwas nicht vorher zu Hause???
Ist aber häufig so, daß in Gier auf staatliche Zulagen irgendwelche idiotischen Verträge abgeschlossen werden, die kein Mensch braucht und in den seltensten Fällen passen oder gar Teil eines langfristigen Konzeptes sind. Hauptsache Zulage kassieren!!!! Naja, ein Beratungsfehler ist auszuschließen. Anders als bei Lehman-Anleihen, ist ein Bausparvertrag ein konservatives Produkt, das auch jedem verständlich ist und dessen Funktionsweise jedem bei geringstem Interesse (Zeitung, Web, etc.) zugänglich und leicht erklärt ist... Verkaufen kann man den bestimmt und fertig...
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#11
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![]() Zitat:
Bewertungszahl: Wird an besonderen Stichtagen aus der Höhe des Bausparguthabens errechnet und bringt das „Sparverdienst” des Bausparers in bezug auf Höhe und Dauer des angesparten Guthabens zum Ausdruck. Die Höhe der Bewertungszahl entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung der einzelnen Bausparverträge. übrigens war der Rat nicht an dich und rechnen kann ichnocht... 300,- EUR weg sind weg - nur 150 EUR heißt 150 Eur gerettet, .... und abgeschlossen ist abgeschlossen, also heißt die Devise "rette was zu retten" ... da kommt mir mein pauschaler Rat etwas besser vor, als deiner Andreas: Zitat:
weiteres kann sich jeder selbst denken ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#12
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![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#13
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Ich würde den Vertrag in einen 10-Tausender oder kleiner umwandeln und mit der BSP/Bank reden, dass sie vielleicht einen Teil der zuviel bezahlten
Prämie gutschreiben. Kannst ja mit der unzureichenden Beratung etwas winken. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#14
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Es ist schon erschreckend, wie selbst die eigene Hausbank einen besch...
![]() ![]() Als wir vor wenigen Jahren unser Haus kauften, bekam quasi die Bank den Finanzierungszuschlag, die vernünftige Konditionen hatte und, viel wichtiger, nicht versucht hat, uns einen Bausparvertrag mit Vorausdarlehen anzudrehen. Im beschriebenen Fall würde ich das Gespräch mit der Bank suchen und einmal über Themen, wie Falschberatung, Betrug ( ![]() Gruß Stefan ![]()
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#15
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Es gibt ja auch Bauspartarife da wird die Abschlußgebühr auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und hinterher zinslos erstattet wenn: Kein Darlehen in Anspruch genommen wird und die Mindestlaufzeit eingehalten wird. Also erst mal das Kleingedruckte lesen. Leider ist es durchaus üblich bei VL Ansparung 30.000 EU zu vereinbaren, der Bankmitarbeiter muß ja seinem Chef wöchentlich den Umsatz melden.
Gruß Ingo |
#16
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Man kann die Verträge auch nachträglich splitten, die Abschlußgebühr wird dabei verteilt, kannst also ausm 30T z.B. 3*10T machen und brauchst für die kleineren keine Abschlußgebühr mehr zahlen
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#17
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#18
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Stefan ![]() |
#19
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#20
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Wie oben beschrieben, wurde ein Bausparvertrag abgeschlossen, der erst im Rentenalter zuteilungsreif ist. Um VWL zu verwursten gibt es zahlreiche andere Produkte (incl. Provisionen für den Banker). Trotzdem wurde eine relativ schlechte Lösung angedreht. Ich habe in den vergangenen 10 Jahren bei fast jeder Finanztransaktion zuerst meine Hausbank angesprochen, aber die wollten wohl nicht. Ich bin jetzt fast nur noch bei einer Direktbank, die unkomplizierter so etwas abwickelt, als meine Hausbank, die mich seit Jahrzehnten (finanziell) in- und auswendig kennt. Gruß Stefan ![]() |
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