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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo BF,
ich habe mein Boot beim LRA Friedrichshafen angemeldet, d.h. das Boot hat eine Bodenseezulassung. Habe auch eine Zulassungsurkunde! Jetzt meine Frage: ![]() Ist das Boot jetzt nur für den Bodensee zugelassen, also muß ich noch bei meinem WSA oder ADAC das Boot zulassen, oder gilt diese Zulassung auch für alle anderen Gewässer? ![]() Hoffentlich kann mir jemand helfen ![]() Grüße Käpten Blaubär |
#2
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Hallo Kapitän B.,
wo möchtest Du denn fahren? Die Zulassung ist vom Fahrtgebiet abhängig. Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch Gruß Ralph
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#3
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![]() Zitat:
![]() Nachtrag , nur die Beschriftung sollte für andere Gewässer statt 8cm, 10cm Schrifthöhe haben.
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#4
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Hallo,
und Danke für die schnellen Antworten ![]() Da bin ich jetzt erleichtert... ![]() Sonstige Fahrgebiete werden der Main, Attersee und Kroatien sein! Ich denke das klappt so... Danke Käpten Blaubär ![]() |
#5
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Aber nicht für Kroatien gültig !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#6
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#7
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#8
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Dıe Zulassung ıst eıne amtlıche Zulassung von eıner Behoerde.
Es waere wohl nıcht angebracht,wenn sıch eıne Behoerde von eınem Verband bestaetıgen lassen muesste, dass dıe Behoerdenverfuegung rechtsgültıg ıst. Gruss Walter |
#9
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Das ist richtig - aber es ist keine internationale Zulassung, wie das in HR gefordert wird !
Zwar drücken die dort mittlerweile bei WSA-Zulassungen ein Auge zu, aber die Bodensee Zulassung wird nicht anerkannt. Natürlich kann in Einzelfällen bei einer Bootsanmeldung in HR durchaus der LK ein Auge zudrücken - allerdings besteht im Ernstfall kein Rechtsanspruch. Ich hatte selbst an meinem letzten Boots solch eine Zulassung und weiß daher, worüber ich schreibe - ich habe mir ganz einfach eine zweite Zulassung vom DMYV besorgt .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#10
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Hallo Käptn,
Ich habe mein Boot auch am Bodensee zugelassen, in Konstanz. Für Auslandsaufenthalte, wie letztes Jahr in Kroatien, reicht das aber nicht! Laß Dir ein Flaggenzertifikat ausfertigen, gilt 8 Jahre und überall! Die Zulassungsnummer von Friedrichshafen wird im Flaggenzertifikat akzeptiert, Du brauchst keine zweite anbringen ![]() Gruß, Micha
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#11
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Ich habe bzw. hatte ebenfalls seit vielen Jahren an allen meinen Booten eine Bodenseezulassung. Sie wurde in Kroatien und in Slowenien, früher auch in Yugoslawien immer anstandslos anerkannt.
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc
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#12
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Ich fahre ımmer mıt amtlıcher Zulssung durch das WSA nach Kroatıon. Das wurde noch nıe beanstandet.
Gruss Walter |
#13
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![]() Zitat:
Ich habe lediglich geschrieben, daß diese WSA-Zulassung ebenso wie die Bodensee-Zulassung keine internationalen Bootszulassungen sind und auf deren Anerkennung kein Rechtsanspruch besteht ! Wenn man an einen launigen LK gerät (und daß es deren einige gibt ist auch hier im Forum bekannt), dann darf man im "Bootsurlaub" vom Ufer aus zushen. Wenn man Glück hat bekommt man einen günstigen Parkplatz wo man das Boot abstellen und von da aus maritimn Weitblick schweifen lassen kann ! ![]() ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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