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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#1
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Für den Saisonstart die mitzuführenden Vorschriften in aktueller Form:
Binnen- und Seeschifffahrtsstrassenordnung http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ads/index.html Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (ab KW19/20) http://www.fvt.wsv.de/handbuch/index.html Irgendjemand hier hatte einmal die Auskunft erhalten, dass eine elektrisch mitgeführte Version bei Vorhalten eines geeigneten Lesegerätes (Läppi) ausreicht. PS: Fast wären mir die f's ausgegangen.
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Gruss Thomas, Nicht das Erzählte reicht - sondern das Erreichte zählt! |
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#2
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Ich hab doch keinen Bücherladen auf meinem Boot den Krempel soll ich mitschleppen??
ist das dein Ernst
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
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#3
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Zitat:
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Gruss Thomas, Nicht das Erzählte reicht - sondern das Erreichte zählt! |
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#4
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Steht in der Vrordnung selbst drin:
§ 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrts-Straßenordnung An Bord jedes Fahrzeugs, sofern es sich nicht um Kleinfahrzeuge, Schubleichter und andere Fahrzeuge werden kann.ohne Antriebsmaschine, die nicht über Wohnräume, Steuerhäuser oder Aufenthaltsräume verfügen, handelt, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich der sonstigen im Rahmen des § 1.22 Nr. 3 für die befahrene Strecke erlassenen Rechtsverordnungen befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht
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#5
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Ich denke, die meisten von uns bewegen Vehikel, die im Sinne der BinSchStrO unter "Kleinfahrzeuge" rangieren..
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#6
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denkt bitte aber auch an Funk an Bord
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
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#7
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Wofür? Im binnenbereich hab ich überall super Handyempfang und bis jetzt hat sich noch kein Schleusenwärter beschwert.
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#8
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Gilt Kleinfahrzeug bis 15m?
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Gruß Jörg |
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#9
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Nö, kann ja wöhl nicht sein, das sind 751 Seiten
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Gruß Jörg
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#10
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ich meinte, wenn Funk an Bord, dann auch das amtliche Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk mitführen
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
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#11
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#12
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Hallo Jörg, Kleinfahrzeuge im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßenordnung sind Fahrzeuge bis 20 m. Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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#13
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Zitat:
PK , dann bin ich mit 8m nicht davon betroffen
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Gruß Jörg |
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