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  #1  
Alt 09.01.2004, 15:32
Benutzerbild von billi
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Standard Hafeneinfahrt zugesandet

Unser Hafenausfahrt ist leicht zugesandet sodass wir bei dem aktuellen Wasserstand (derzeit ht die ausfahrt noch 20 cm) bzw. wie das niedrigwasser im Rhein im Sommer war nicht fahren können.
Wer ist eigentlich hierführ zuständig?
Ich als Bootsbesitzer kann zuzeit nur den liegeplatz bezahlen und nicht Fahren.
Kann ich hier irgendwie die Liegegebühren zurückverlangen ?

wer weiß Rat?

Gruß
Billi
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  #2  
Alt 09.01.2004, 16:10
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Moin,

handelt es sich um eine kommerziell betriebene Marina, einen städtischen Hafen oder um einen Verein?
Wenn Verein: Bist Du Mitglied oder Gastlieger?

Jörg
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  #3  
Alt 11.01.2004, 15:55
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es handelt sich hiernbei um einen Verein und ich bin Mitglied ( kein kommerziel genutzter Hafen).
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  #4  
Alt 11.01.2004, 21:37
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Was sagen die Sprengmeister hier im Forum??
Könnte da man nicht mal was machen???
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  #5  
Alt 12.01.2004, 09:39
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Da würde ich erstmal zum Vorstand Deines Vereines gehen und fragen, was da gemacht werden kann und wie die Zuständigkeiten geregent sind. Wenn der Verein zuständig ist, dann ist evtl. in der Vereinskasse nicht genug Geld für das Ausbaggern vorhanden?
Dann kann es als Sonderausgabe auf alle Mitglieder ungelegt werden, aber das muß vermutlich in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden......


Also erst mal nachfragen, wer zuständig ist. Dann schauen wir mal weiter.

Gruß
miki
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  #6  
Alt 12.01.2004, 19:26
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Zitat:
Zitat von apiroma
Was sagen die Sprengmeister hier im Forum??
Könnte da man nicht mal was machen???
Hallo Apiroma,
der Sprengmeister sagt, kein Problem nur das Sperren des Gewässers ist aufwendig und das Haufwerk muß trotzdem mit einem Bagger zumindestens aus den Schattenstellen entfernt werden.

Ralf Schmidt
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  #7  
Alt 12.01.2004, 19:34
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Ist mir klar, aber man spart eine Menge Zeit.
Ich hätte auch mal Interesse an einer Berechtigung, hatte mir in der Bw-Zeit zur Info mal den Roschlau geholt. Diese könnte ich gut brauchen, wenn mal wieder die Orkanschäden im Wald beseitigt werden müssen. Da wäre teilweise Sprengen sicherer.
MfG
K-H
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  #8  
Alt 13.01.2004, 22:13
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Hallo apiroma,
ein eigner Sprengschein ist recht aufwendig, das fängt beim Grundlehrgang an, dann Praktikum bei einer Sprengfirma zum Erfahrungsnachweis , alle 3 Jahre eine Nachschulung über 4 Tage mit Prüfung usw. der Aufwand lohnt sich nur wenn man es wirklich beruflich braucht.

Ralf Schmidt
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