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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Abschreibung
Servus,
in welchem Zeitraum kann man eine GfK-Segelyacht abschreiben. 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre Gibt es eine Formel zur Kalkulation des Wertverlustes
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#2
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Hallo Grigio,
eine Segelyacht kann man in Deutschland als Privatperson, der diese nur zeitweilig vermietet (verchartert) gar nicht mehr abschreiben. Wenn Du ein Boot vollständig in Charter laufen hast - was über Angebote und am besten Agenturvertrag belegt werden muss - ist die Abschreibung 5 Jahre - so zumindest lauf Oberfinanzdirektion in Schleswig-Holstein. Grund: die Charter-Laufzeiten leigen in der Regel um die 5 Jahre. Danach geht das "Anlagegut" in den Privatbesitz über. Stimmt ja auch so weit. Ist ja auch wirtschaftlich gut so... Habe aber schon gehört, dass es andernorts unterschiedliche Bewertungen gibt. Gruß Ray |
#3
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Re: Abschreibung
Zitat:
Aber die Überlegung ist was ist am Ende. Wird sie über Restwert verkaufst machst du außerordentliche Erträge, die gegenzurechnen sind und die Abschreibung wieder aufheben.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#4
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Re: Abschreibung
Abschreibung _einer_ Yacht, wenn sie gewerblich vermietet wird, ist kaum noch möglich.
Auch nicht über einen Vercharterer. Da gibt´s in der Rechtsprechung etliche Urteile, sprich : Liebhaberei. Könnte ich keinem raten, sich auf diese Dinge einzulassen. Bei der nächsten BP werden diese Verluste mit Vehemenz von jedem FA angegriffen und niedergeschlagen und natürlich rückgerechnet. Es sei, man macht Gewinne. Aber bei Booten, Pferden, Autos, sobald Verluste entstehen, geht die Post ab. Nur meine Meinung. |
#5
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also Wolf ich glaube du schmeißt da was durcheinander.
Richtig ist das mit der Liebhaberei, d.h. deine GB so nebenher als Gewerbe und nur Verluste geht nicht. Aber ein Yachtgewerbe zu betreiben sie gewerblich zu nutzen und sie dann abzuschreiben ist ein völlig normaler Vorgang. Und nicht die tatsächlichen Gewinne sind das Kriterium, sondern die realtische Gewinnerzielungsabsicht. Du kannst davon ausgehen, dass die meisten Megayachten gewerblich genutzt und abgeschrieben werden. Wenn das nicht so wäre und nur Gewinne zählen, wären viele Unternehmen, wie z.B eine dt.Telkom in der Vergangenheit Liebhaberunternehmen gewesen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#6
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Zitat:
Du meldest ein Gewerbe an, kaufst Dir _eine_ Yacht und vercharterst dieses Schiff. Die Gewinnerzielungsabsicht hatte ich eben mal außen vorgelassen, um nicht zu verwirren, ich wollte sie schon erwähnen, denn wenn die nicht da wäre, schaut´s ja ganz übel aus. Du hast in D mit _einer_ Yacht keine Chance mehr, wenn Du nicht spätestens nach 2 Jahren Gewinne machst, welche über die Kosten hinausgehen. |
#7
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Wolf da liegst du falsch. Wir reden hier nicht von einer dem Finanzamt zu unterschiebenden Liebhaberei, sondern von ernsthaftem Gewerbe. Wenn du nun Yacht, oder ein Flugzeug, oder einen LKW kaufst und gewerblich nutzt und du das nicht nebenbei machst, sondern richtig als Haupgewerbe kannst du ohne weiteres länger Verluste machen. Diese oft genannten 2 Jahre würden dann (auch nur in etwa) gelten,wenn du das nebenher machen würdest und da Teil eigentlich eher selbst nutzt.
Darin liegt der Unterschied zwischen Liebhaberei und ernsthaftem Gewerbe. Es ist auch heute durchaus üblich, daß eine Unternehmensplanung erst nach 5-10 Jahren Gewinne vorsieht, z.B. Forschungsunternehmen wie Biotechnik. Und Gewerbe ist Gewerbe, ob das jetzt Yachten, Entwicklung von Yoghurt oder Flugzeugen sind ist egal.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
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Zitat:
Ich kann auch zwei oder drei ernsthafte Gewerbe führen. Dazu gehört auch Yachtcharter. Oder Pferde. Oder Autos. Das sind die klassischen Beispiele, da liegen Urteile vor, sprich Liebhaberei. Und letztendlich werden die Verluste aus einem dieser Unternehmungen gegengerechnet. Da wollen wir uns doch nix vormachen. Lass uns den OP nicht auf eine falsche Fährte führen. Nicht nur wir beide kennen den Hintergrund der Ausgangsfrage. |
#9
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Hei Wolf.
Sprich mal mit deinem Steuerberater, der wird dir das erklären. Natürlich kannst du zahlreiche Betriebe führen und auch gegenrechnen, auch langfristig ohne dass es Liebhaberei wird. Wenn es so wäre wie du sagst, müßte ja z.B Daimler so manche Tochter schließen, oder sie als Liebhaberei einstufen, da sie mit ihr langfristig Verluste machen. Nochmal: Ich rede von ernsthaftem Gewerbe und nicht von einem Steuermodell und irgendwelchen Tricks um eine Yacht steuerlich geltend zu machen. Das ist was völlig anderes. Ich glaube aber wir wissen beide wovon wir reden.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#10
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Zitat:
Warum? Ich habe genau das alles hinter mir. Ich weiß, worüber ich spreche und wollte mich eigentlich nicht zu diesem Thema äußern. Aber ich unterhalte mich halt so gerne mit Dir. |
#11
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tut mir leid, dass du damit wohl Pech hattest, aber dann war es wohl - wenn du ehrlich bist - auch wirklich Liebhaberei.
Aber einigen wir uns doch darauf, dass jeder recht hat und plaudern lieber über was anderes.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#12
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ähm...was macht die Buxxserei? |
#13
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Das möchste wohl gerne wissen... aber wir bekommen eine Rüge, wenn wir hier so vom Thema abkommen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#14
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Wolf,
ich glaube Du hast etwas falsch gemacht.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#15
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#16
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wen meinst du jetzt mit älteren Herren ?
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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aha, dann bin ich beruhigt. HI
Aber sooooo alt bist du doch auch nicht, schätze mal auch noch unter 70
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#22
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na ja du weißt doch mit 66 Jahren...
Aber jetzt höre ich auf, sonst komme ich noch ins Flachwasser und das hasse ich bekanntlich. BTW. Warst du eigentlich beim GB Treffen in Antwerpen
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#23
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Servus,
nun kriegt Euch bitte nicht wg. meiner Frage in die Haare. Das mit der Abschreibung ist ja nun dank Eurer Hilfe geklärt - aber wie steht es mit einer Formel zur Wertermittlung. Oder muß ich gleich zur Schwacke-Liste greifen
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#24
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#25
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Zitat:
Ich denke, dieses Thema ist durch und der OP, wer war´s denn noch, sollte sich jetzt seine eigenen Gedanken machen. |
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