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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 23.02.2009, 23:51
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Früher waren bei Fhzg. mit AHK ab Werk sogar andere Kühler verbaut.
Nicht nur früher, bei vielen VAG-Fahzeugen (insbesondere Audi) ist es heute noch so.

Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #27  
Alt 24.02.2009, 08:56
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Airservice Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich den richtigeb Link gefunden. sorry war auf dem anderen PC.
www.sk-handels-ag.de
Gruss
Jürgen

Wow, die sind sogar billiger geworden,
wollten damals 285€ für 2485 kg

Ohne technische Änderung
Anhängelasterhöhung Ford Galaxy auf 2500 KG, nur Gutachten
224,91 € (inkl. 19% MwSt)
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  #28  
Alt 24.02.2009, 09:09
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Die Zuglast wird aber definitiv wegen der Steigfähigkeit eines Fahrzeuges in den gesetzlichen Rahmen vom Hersteller festgelegt. Hier wird das Anfahrverhalten und das thermische Verhaltens des Antriebsstranges (Motor / Kupplung+Getriebe /Automatik) getestet und dann wird die zul. Anhängelast vom Hersteller verabschiedet.
Das ist zwar richtig, aber Audi z.B. tut in Ihren Berechnungen so, als wenn das Fahrzeug jeden gefahrenen km über eine festgelegte Lebensdauer, mit max. Anhängelast und max. Zuladung fahren würde. Ich finde das, vorsichtig ausgedrückt, überdenkenswert. Das was BMW mit der Einschränkung "Sportanhänger" bei Zuglasterhöhung macht finde ich gut. Es wird ja wohl auch kaum jemand seinen Trailer, sein Pferdeanhänger oder sein Freizeit Rennwagen ständig hinter sich her ziehen.
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #29  
Alt 25.02.2009, 21:02
Leafde Leafde ist offline
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also beim tüv rheinland konnte ich damals nen omega von 1600kg auf 1900kg auflasten ohne probleme. bei 2100kg wollten die ne vollabnahme machen. das war aber nicht nötig. evtl dort mal nachfragen.

hier die tel nummer. 02433 94010-0

Geändert von Leafde (25.02.2009 um 21:58 Uhr)
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  #30  
Alt 25.02.2009, 21:41
FrankHM FrankHM ist offline
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Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Hallo Markus
schaue mal in diesem Link,vielleicht hilft er dir ein wenig...,viele Firmen nehmen von da ja ihre AHK..
Gruß
Rudi
http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=8
Westfalia habe ich letzte Woche wegen Zuglasterhöhung für einen C 200 Diesel angeschrieben. Westfalia bietet keine Gutachten an, sondern verweist an den Hersteller !
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  #31  
Alt 26.02.2009, 07:06
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team_shetland team_shetland ist offline
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Ich habe 2 Fahrzeuge aufgelastet. Da funktionierte es so, dass mir der Hersteller eine Freigabe zur Erhöhung der Anhängelast erteilt hat. Diese, und die richtige Kupplung, reichte für die Eintragung aus.
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  #32  
Alt 26.02.2009, 08:41
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Bootsfan Bootsfan ist offline
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Hallo,
meine Erfahrungen sind, dass die heute aktuellen Modelle keine Auflastung durch den Hersteller mehr bekommen, bei älteren Autos mag das ja noch der fall sein. Ich hatte BMW wegen 5er und X3 angeschrieben und Mercedes für die E-Klasse, außerdem VW für einen Tiguan, jedes Mal eine Absage.
__________________
Schönen Gruß aus Bochum

Dietmar
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  #33  
Alt 26.02.2009, 16:41
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kuttjo kuttjo ist offline
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Für Opel Fahrzeuge gibt es eine Gutachten-Liste vom TÜV-Hessen
__________________
Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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  #34  
Alt 26.02.2009, 20:53
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsfan Beitrag anzeigen
meine Erfahrungen sind, dass die heute aktuellen Modelle keine Auflastung durch den Hersteller mehr bekommen, bei älteren Autos mag das ja noch der fall sein.
Das deckt sich mit meinen Erkundigungen. Bei neueren Fahrzeugen bekam ich auf entsprechende Nachfrage fast immer eine negative Auskunft (tw. habe ich direkt beim Hersteller gefragt). Gutachten über Anhängelasterhöhungen von Herstellern scheint es kaum noch zu geben. Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass eine neue oder geänderte Richtlinie der EU der Grund sei. Ich bin dem aber nicht nachgegangen, ob es wirklich so ist, da mir der Grund letztlich egal sein kann.

Per Einzelgutachten mag es evtl. noch gehen. Vielleicht liegt es daran, dass das maximale Gesamtgewicht der Anhängelast meines Wissens nicht über dem zul. max. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf (Ausnahme Geländewagen, dort ist das 1,5fache zulässig).
Wenn man also erreicht, dass das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs erhöht wird, sollte auch noch was bei der Anhängelast gehen.

Bloooooooß ... dachte ich dann: Was nützt mir eine erhöhte Anhängelast, wenn ich befürchten muss, dass mich die Technik im Stich lässt. An einen alten Mercedes/8 mit einem phlegmatischen 200er Dieselmotor hat man hängen können, was man wollte und so lange man wollte. Man musste nur Geduld aufbringen, weil die Chause langsam war. Bei meinem früheren Diesel der Baureihe W124 hätte ich auch keinerlei Befürchtungen gehabt. Insbesondere die Automatikgetriebe galten damals als einigermaßen unverwüstlich.

Mittlerweile höre ich aber immer häufiger von Autos, die mit ihren Turbodieseln zwar über genügend Drehmoment verfügen, aber der Belastung im Dauerbetrieb nicht standhalten - was teilweise auch wieder daran liegen man, dass die hohe Motorleistung im Zugbetrieb ausgenutzt wird. Über defektanfällige Aut.-Getriebe hört man (ausgerechnet) von Mercedes, über defekte Getriebe bei Nissan Patrol/Pathfinder konnte man es hier im Forum schon öfter lesen, beim Passat habe ich auch schon häufiger von verrauchten Kupplungen gehört. Die Beispiele ließen sich vermehren.

Daher bin ich davon abgekommen, bei meinem jetzigen Mercedes oder einem künftigen Fahrzeug die Anhängelast zu erhöhen.

Sunbeamer
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  #35  
Alt 28.02.2009, 14:36
Benutzerbild von Scarab I
Scarab I Scarab I ist offline
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Ja, ja... Das mit den neuen Autos... Mein BMW 525d (akt. Modell) durfte angeblich 2000kg ziehen. Als ich aus Spanien zurück kam war die Kupplung, das 2 Massenschwungrad und das Getriebe hinüber... Haben die zwar auf Garantie gemacht, aber da scheinen keine großen Reserven zu sein....

Jetzt steht ein echtes Auto vor der Tür, de darf 3,5 to und kann das auch
__________________
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Zugfahrzeug: Cayenne S
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  #36  
Alt 02.03.2009, 10:12
Benutzerbild von Stingray 210LS
Stingray 210LS Stingray 210LS ist offline
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Hallo,

habe vorige Woche mal mit dem Dekra Mann der bei uns immer die Anhahmen in der Firma macht gesprochen ob es für meinen Volvo XC70 eine Auflastung gibt - Antwort keine Möglichkeit. Heute habe ich mal mit der Firma hier gesprochen http://www.fahrzeugauflastung.de/. Für 255,00 € zzgl.MwSt gibt es ein Gutachten für 295 kg Erhöhung. Finde ich nicht schlecht. Allerdings gibt es von HEKU für den B2000 Anhänger keine Erhöhung . Na mal sehen was ich da mache.

Gruß Andre
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  #37  
Alt 27.03.2009, 14:41
Bootammeer Bootammeer ist offline
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Hallo so habe nun genauer angefragt http://www.fahrzeugauflastung.de/ und dabei hat sich dann folgendes herauskristallisiert :

wir werden mit einer Zuglasterhöhung das serienmäßige Zuggesamtgewicht von 4.020 kg auf 4.240 kg anheben.
Somit bleiben für Ihr Fahrzeug im Hängerbetrieb bei voller Ausladung des Hängers noch ca. 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben

Also Kann ich zwar 240 KG mehr an den Haken nehmen aber dafür fehlt mir das Gewicht bei der Zuladung ! Und da mein Auto 1780Kg Leergewicht hat ist dies für mich unrentabel !

LG
Markus
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  #38  
Alt 27.03.2009, 20:39
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsfan Beitrag anzeigen
Hallo,
meine Erfahrungen sind, dass die heute aktuellen Modelle keine Auflastung durch den Hersteller mehr bekommen, bei älteren Autos mag das ja noch der fall sein. Ich hatte BMW wegen 5er und X3 angeschrieben und Mercedes für die E-Klasse, außerdem VW für einen Tiguan, jedes Mal eine Absage.
Hi,
das stimmt wohl,
ich hab vor kurzem nach einem Zugfahrzeug für meinen 2,5 to Trailer gesucht, unter anderem bei Volvo. Als ich dem Händler erklärte, warum ich einen XC 60 oder XC 90 haben wollte, hat der nur mit dem Kopf geschüttelt, und gesagt, so leid es ihm tut, aber
__________________
... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #39  
Alt 01.04.2009, 20:59
MarkusP MarkusP ist offline
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Hallo,

habe mir das Gutachten bestellt und es ist wie vereinbart angekommen. Tatsächlich soll laut Gutachten das maximale Zuggewicht beschränkt werden. Für 180 KG mehr Anhängelast gehen bei voller Ausnutzung des Anhängegewichtes (1980kg+75kg Stützlast = 2055kg) 155 kg vom zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs verloren. Prinzipiell kann ich also mehr hinten dran hängen, dafür weniger innen reintun. OK nicht optimal, aber besser als vorher, da hatte ich ja keine Wahl.
Was nicht so toll war, daß das so vorher trotz Nachfrage "ob sich was ändert" nicht erläutert wurde. Ok, es wird ja auch nichts schlechter. Die Abwicklung war jedenfalls ok. Ich werde demnächst zum TÜV fahren und dann weiter berichten.
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  #40  
Alt 16.06.2009, 16:41
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Seestern Seestern ist offline
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Ich hänge mich mal dran: weiß jemand, ob / wie man einen BMW 525d touring Automatik (E61, 177-PS-Variante) aus 09/2005 auflasten lassen kann? 2to stehen im Schein, Rameder verkauft alle seine AHKs für dieses Auto mit 2,2to. Es ist die werksseitige, abnehmbare AHK inkl. Anhänger-Software im ESP verbaut.
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Andreas
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  #41  
Alt 17.06.2009, 08:08
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Eclipse197 Eclipse197 ist gerade online
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Hallo Andreas
beim 530d Touring Automatik ist es gegangen.
Ich hatte BMW eine Mail gesendet und dafür eine Freigabe bekommen.Nur hatte diese Freigabe der Zulassungsstelle nicht genügt und mußte zum TÜV, und dort eine Bestädigung holen.Dann war der Eintrag kein Problem.Der TÜV hatte die Daten dazu in seinem Rechner.Allerdings ist es eine Orginal BMW AHK,und diese ist wohl von Westfalia.Ich würde mal beim TÜV vorbeifahren und freundlich Nachfragen.
Zusatz:
Bei der Anfrage an BMW solltest du aber direkt wegen einer Erhöhung für einen Sportgeräteanhänger anfragen,den die Anhängelast für normale Hänger bleibt meines Wissens erhalten. Es gehen auch noch 100KG mehr,wenigstens beim 530d Touring,nur dann wird die 12% gestrichen.

Gruß
Rudi

Geändert von Eclipse197 (17.06.2009 um 08:20 Uhr) Grund: Zusatz
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  #42  
Alt 19.06.2009, 17:42
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ich hänge mich mal dran: weiß jemand, ob / wie man einen BMW 525d touring Automatik (E61, 177-PS-Variante) aus 09/2005 auflasten lassen kann? 2to stehen im Schein, Rameder verkauft alle seine AHKs für dieses Auto mit 2,2to. Es ist die werksseitige, abnehmbare AHK inkl. Anhänger-Software im ESP verbaut.
Hat sich weitgehend geklärt:
BMW sagt 2to, unabhängig von Anhängertyp und Steigung. Die 5er (E61) gehen bis 2,1to mit anderen Maschinen (Fax habe ich zuhause, falls es jemanden interessiert). Die bei Rameder angebotene AHK ist für 2,2to zugelassen, was aber typischerweise daran liegt, dass die gleiche AHK auch an anderen Fahrzeugen (mind. Motor-/Karosserievarianten, manchmal sogar Typen) verbaut werden kann.

Fazit: ich bleibe bei 2to (ist ja nun soooo wenig auch nicht).

Quellen: BMW NL Dortmund, TÜV Nord Infohotline
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  #43  
Alt 19.06.2009, 18:41
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Hallo Andreas
gebe hier mal die Antwort von BMW,das Gutachten vom Tüv,sowie die Eintragungskosten an.
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  #44  
Alt 19.06.2009, 19:45
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Ach Leute, Anhängelast ist auch nicht alles ... Ich habe bei meinem Wohnmobil 7t eingetragen und kann sie nicht nutzen, weil ich nur 6,30m bis zur maximal erlaubten Zuglänge habe :-(
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  #45  
Alt 20.06.2009, 06:59
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ach Leute, Anhängelast ist auch nicht alles ... Ich habe bei meinem Wohnmobil 7t eingetragen und kann sie nicht nutzen, weil ich nur 6,30m bis zur maximal erlaubten Zuglänge habe :-(
Interessanter Punkt. Wie lang darf ein Klasse-3-/-B-Gespann denn sein?
Mit dem 4,9x-m-5er dürfte ich dieses Problem noch nicht haben.
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Andreas
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  #46  
Alt 20.06.2009, 19:02
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ach Leute, Anhängelast ist auch nicht alles ... Ich habe bei meinem Wohnmobil 7t eingetragen und kann sie nicht nutzen, weil ich nur 6,30m bis zur maximal erlaubten Zuglänge habe :-(
He,bei der Größe...nehme den Ferrari aus deiner WoMo-Garage,dann kannst du dein Boot vielleicht hinein tun..

Hier geht es doch um PKW's die an der Grenze der Zuglast angekommen sind. Jetzt ein Boot eine Nummer größer,und Ruck-Zuck macht man sich strafbar.Da können dann 100-200Kg schon eine riesen Hilfe sein.
Nur sollte man auch bei aller Auflastung nicht die Physik vergessen,da sind ziehen und bremsen eines Hängers zwei Paar Schuhe.
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  #47  
Alt 20.06.2009, 20:31
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Pauli33 Pauli33 ist offline
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Hallo,
ich habe auch Probleme mit der Erhöhung der Anhängelast. Fahre ein VW T5 Lang TDI, 131PS Autom. Zul.G.G. 3100 kg, Anhängelast 2500 kg, keine Steigungsangaben.

Der TÜV sagt: keine Ahnung, Hersteller fragen. VW sagt: geht nicht.
Anbieter im Internet bieten an: Auflastung des Fahrzeuges auf Summe der Achslasten = 3200 kg. Dann Anhängekupplung mit D-Wert 15,4 nK inkl. Gutachten für 3200 kg kaufen, beim TÜV bescheinigen und dann eintragen lassen.

Kosten: ca 1400,--€.

Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen mit diesem Vorgehen hat und mich darüber informieren könnte. Ich bin etwas unsicher, nicht dass der TÜV nachher sagt: „ätsch-bätsch“, und ich habe die Euronen rausgefeuert.

Grüsse Hartmut
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  #48  
Alt 21.06.2009, 09:41
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Seestern Seestern ist offline
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Ich habe am Freitag ein sehr interessantes Gespräch mit der technischen Hotline des TÜV Nord geführt. Da war ein kompetenter TÜVler, der früher in der Fahrzeugentwicklung gearbeitet hat, und hat mich dafür sensibilisiert, dass sich die Hersteller durchaus was bei der serienmäßigen Anhängelast denken.
Ich werde mich jetzt also um eine Auflastung kümmern, aber die serienmäßigen 2to als moralische Grenze verstehen. Wenn mir mit einem 2,2to-Trailer das Automatikgetriebe verraucht, wird das ein langer Weg, selbst wenn BMW die Auflastung bestätigt hat.

Eine Auflastung um 700kg halte ich für fast sittenwidrig - soviel Spielraum verschenkt ein Hersteller insbesondere bei einem (auch als Nutzfahrzeug verkauftem) Auto nicht ohne Grund.
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Andreas
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  #49  
Alt 21.06.2009, 10:49
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Eclipse197 Eclipse197 ist gerade online
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Eine gewisse Reserve,bei mehr Belastung von Getriebe und Aufnahmepunkten für die AHK wird sich aber jeder Hersteller sichern.Die Auflastung geht ja auch nur bei der Nutzung eines Sportgeräteanhängers.
Ich hoffe nicht,das dein Automatikgetriebe den Geist aufgeben wird.
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  #50  
Alt 21.06.2009, 13:57
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Bleeder Bleeder ist offline
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Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Eine gewisse Reserve,bei mehr Belastung von Getriebe und Aufnahmepunkten für die AHK wird sich aber jeder Hersteller sichern.Die Auflastung geht ja auch nur bei der Nutzung eines Sportgeräteanhängers.
Ich hoffe nicht,das dein Automatikgetriebe den Geist aufgeben wird.
Wo steht das denn?
__________________
MfG Frank


Ich glaub ich habe Tinitus im Auge....ich seh nur noch Pfeifen....



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