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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkempfänger / CB - Funk
CB - Funk an bord .
Nur eine Frage : Darf ich Binnen oder See ein betriebsbereites CB - Funkgerät an bord haben und gleich weiter : Was haltet Ihr von einem reinem Funkempfänger um wehnigstens mitzuhöhren was auf dem " Wasser " so los ist ? Bitte ernstgemeinte Antworten. Gruß Walter |
#2
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Moin,
ein reines CB ist doch frei, wo ist das Problem? cu Stefan |
#3
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Hallo Walter,
für CB Funk gibts auf dem Wasser zu wenig/keine Gesprächspartner. Für einen reinen Empfänger sehe ich keinen enshaften Nutzen, die Sicherheit auf See erhöht sich erst, wenn Du im Notfall auch Hilfe herbeifunken kannst. Außerdem unterliegt der Funkverkehr dem Telekommunikationsgesetz und damit dem Fernmeldegeheimnis. Warum machst Du nicht einfach SRC/UBI? Passende Funkgeräte dazu gibts ab 100 Euro. Andreas |
#4
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Zitat:
Ein neues Gesetz bei den Schwaben ?? Hat Oettinger mal wieder blödsinnig zugeschlagen ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Hallo Andreas und auchStefan
Ich kaufte letztes Jahr ei Boot von der Ostsee. Kabel und Mikro hat der ex besitzer alles weggemacht weil es auf see anders wie auf land verboten währe . Deshalb die frage. Früher hatte man einen Weltempfänger und konnte alles ( Auch Handy ) zuhöhren. Deshalb die fragen. Den Schein machen ist mein Problem .1. die Zeit . und ob ich das noch lerne in meinem Alter ( 59 Jahre ) . Ich zweifle. Auch will ich nur Küstennah fahren. |
#6
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ok, war mißverständlich: Unter "Empfänger" war wohl das Abhören der See/Binnenfunkkanäle gemeint. Und die fallen unter das Fernmeldegeheimnis, sofern mein Prüfer beim SRC nich gelügt hat.
Was Öttinger betrifft, geb ich Dir recht ! |
#7
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Hallo Fred
Du schreibst schneller als ich schreibe . Ich suche doch nur eine Lücke für mich --------- Walter |
#8
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Walter, das lernst Du mit links. Die Prüfungen werden gerade überarbeitet und damit (hoffentlich) sachgerechter.
Wir (meine Gattine und ich) haben SBF See und SRC in 5 Tagen parallel gemacht und sind auch nicht mehr die Jüngsten. Nur Mut! |
#9
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Die Lücke wäre ein "verbotenes" UKW - Handfunkgerät,
verboten weil da du es nicht anmeldest, da du keinen UKW-Funkschein hast. z.b. das von Midland: http://www.yatego.com/waypoint-gps/p...funkger%C3%A4t Gruß Axel |
#10
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Nö, da hat er Recht gehabt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#11
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Ich weiss ja nicht ob ich das überhaupt brauche . Ich weiß wegen Sicherheit und so ist besser . Klar . Deshalb überlege ich doch noch .
Aber bei uns ( Binnen ) hat fasst jeder CB-Funk . Ob es benutzt wird weiß ich nicht. Aber wenn es sowiso verboten sein soll , dann würde ich gern wissen warum . Das es ein Schrottband ist weiß ich selbst. ----------- Walter |
#12
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CB ist nicht verboten, aber auch zu nicht viel Nutze.
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#13
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CB Funk ist nicht verboten, nur schränkt es den Kreis auf
die CB-Funker ein, auf dem Boot hat man UKW-Funk, um am Schiffsfunk teilzunehmen. |
#14
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Dann erst mal Danke für euere Antworten. Werde mal im Yachtklub wegen Prüfung fragen . Denn wenn ich im Urlaub den Fred über CB rufe , werd ich wohl keine Antwort bekommen. ( Scherz )
--------------- Walter |
#15
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Zitat:
Ich habe so ein Gerät als XXX-Hilfsfunk auf meinem Boot, weil in HR doch noch einiges auf CB los ist. Ob es hilft musste ich noch nicht ausprobieren ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Ich schließe mich grundsätzlich der Meinung an, dass man ein zugelassenes Seefunkgerät plus entsprechendem Schein haben sollte.
Es ging ja aber auch um die Frage, ob man den Seefunk auch nur abhören kann. Das geht ohne weiteres. Bevor wir eine Seefunkstelle an Bord hatten, habe ich den Seefunk mit einem Funkscanner gehört. Das ist immer noch besser als nichts, da man doch etwas mehr davon mitbekommt, was in der Umgebung läuft. Im gleichen Durchgang konnten z.B. zusätzlich sämtliche CB-Funkfrequenzen mit durchgescannt werden (Was aber wirklich im Seebereich ziemlich sinnlos ist, wie ich zugeben muss). Diese Geräte sind in Deutschland legal zu erwerben und dürfen, natürlich im Rahmen der Vorschriften, m.E. auch, ohne Anmeldung und Zusatzkosten, betrieben werden. Zum Fernmeldegeheimnis: Die Tatsache dass du (natürlich zufällig) eine Aussendung gehört hast, die nicht der Allgemeinheit zugedacht ist, sowie deren Inhalt, darfst du niemals irgendwelchen Dritten mitteilen! Das ist unabhängig davon, ob du diese Sendungen mit einem reinen Empfänger oder mit einer angemeldeten Seefunkstelle mitgehört hast. |
#17
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Fred ich werde versuchen dich im Sommer zu erreichen. Auch mal auf deinem zitiertem Schwabenband den Du ja auch noch zusätzlich hast , wie Du durchblicken ließt . Nur meine Qwarze sind aus der Pfalz . Doch ich werde es versuchen .
---------------- Gruß Walter |
#18
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Die Pfalz ist sehr groß ......
Als Pfälzer kann ich das beurteilen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#19
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Zitat:
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Wenn Jemand einen Stein nach DIR wirft, dann werf eine Blume zurück. Versichere dich aber vorher, dass der Topf noch dran ist. Gruß Klaus !! |
#20
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Meines Wissens ist das betreiben von Funkscannern die Frequenzen für nicht Öffenlichen Verkehr empfangen können in dr BRD verboten.
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#21
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Zitat:
Der Erwerb und Besitz ist erlaubt. Es dürfen allerdings nur die Frequenzen, die an die Allgemeinheit gerichtet sind (z.B. CB-Funk, LPD, FreeNet, PMR446, Amateurfunk, Rundfunk, Flugwettersendungen Volmet/ATIS, Zeitzeichensender) abgehört werden. Das Abhören aller anderen Frequenzen ist allerdings verboten. Sollte dies einmal unbeabsichtigt erfolgen, darf die Information nicht ausgewertet oder an dritte weitergegeben werden. Grüsse Peter |
#22
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hallo walter
kauf dir einfach ein ukw handfunkgerät, die gibt es ab ca 70 euro. funktioniert auch im binnenbereich. wenn du wirlich nur in küstennähe fährst kannst du im notfall auch übers handy hilfe ordern. |
#23
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Zitat:
Das Betreiben bzw. die Inbetriebnahme solcher Geräte stellt das errichten einer Funkanlage dar. Alleine schon die bloße Möglichkeit, ein solches Gerät "mit wenigen Handgriffen" in Betrieb nehmen zu können stellt das illegale errichten einer solchen strafwürdigen Funkanlage dar.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#24
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Zitat:
also der Schein ist kein Problem. Das Alter auch nicht. ich habe den Schein letztes Jahr gemacht. Zwei Wochenenden und fertig. das Alter Also mein Vater der das Boot mit nutzt ist 65 Jahre. Auch er schaffte den Funkschein ohne Probleme. seit dem haben wir auch funk an Bord. Nicht lebens-Notwendig - aber sicherer. gruß thomas |
#25
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hallo Fred,
entschuldige bitte, aber das, was du da behauptest stimmt nicht. Dann müsste die Polizei auch ständig in den Conrad-Märkten sein. Dort stehen die Empfänger nämlich zum Testen bereit. Diese Geräte dürfen seit 1992 betrieben werden. Was abgehört wird, liegt allein in der Verantwortung des Betreibers. Der muss wissen, dass nicht jede Nutzung erlaubt ist und er kann sich dabei strafbar machen. So steht es jedenfalls bei der Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner. Originaltext der BNA: "Elektronische Geräte, die zum Mithören funkgestützter Kommunikation geeignet und seit einigen Jahren als sogenannte Funk-Scanner auf dem Markt sind, dürfen nicht zum unberechtigten Abhören genutzt werden. Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind." Damit dürfen also auch Funkamateure und Flugwettersendungen abgehört werden. M.E. ist dann das Abhören des Kanal 16 auch nicht verboten, wenn dort allgemeine Anrufe getätigt werden oder sonstige Meldungen an alle Schiffe verbreitet werden. Die Wettermeldungen über Seefunk gehören dann auch dazu. Gruß Friedhelm |
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